Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Bereicherung durch Eingriff
von
Reinhard Ellger

Stand: 15.03.2002
Bibliographische Beschreibung
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Unter welchen Voraussetzungen müssen Vermögensvorteile herausgeben werden, die der Bereicherungsschuldner rechtsgrundlos durch Eingriff in die geschützte Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers erlangt hat? Reinhard Ellger arbeitet die ökonomischen Funktionen von Ausschließlichkeitsrechten und Wettbewerbsfreiheit heraus und entwickelt das Konzept des Zuweisungsgehalts als Abgrenzungskriterium für den Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion.

Reinhard Ellger untersucht die Herausgabe von Vermögensvorteilen, die der Bereicherungsschuldner rechtsgrundlos durch Eingriff in die geschützte Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers erlangt hat. Als Lösungsansatz legt Reinhard Ellger den Zuweisungsgehalt absoluter subjektiver (Vermögens-) Rechte als Abgrenzungskriterium für den Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion zugrunde. Mit Hilfe der Property-Rights-Theorie arbeitet er anschließend die Funktion der Eingriffskondiktion als Auffangordnung hinter der Vertragsordnung heraus. Die Eingriffskondiktion kommt dann zu Einsatz, wenn exklusiv zugeordnete Ressourcen nicht durch einen Vertrag übertragen werden, sondern dadurch, da die eine Partei die Ressource ohne Zustimmung der anderen an sich bringt. Als wesentliches Problem erweist sich hier die Abgrenzung des Bereichs der Wettbewerbsfreiheit des Bereicherungsschuldners von der Sphäre des Bereicherungsgläubigers, die durch die Eingriffskondiktion geschützt wird. Dazu arbeitet Reinhard Ellger die ökonomischen Funktionen von Ausschließlichkeitsrechten und Wettbewerbsfreiheit heraus. Zudem überträgt er die Ergebnisse seiner ökonomischen Analyse in den Bereich der Rechtsdogmatik und nutzt sie für die Konturierung des Konzepts des Zuweisungsgehalts.
Auf dieser Basis untersucht er die in Betracht kommenden Rechtspositionen unter dem Aspekt, ob sie über einen Zuweisungsgehalt in diesem Sinne verfügen und wie – unter Beachtung der Funktionsbedingungen des Wettbewerbs – dessen Grenzen zu bestimmen sind. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob sich der Anspruch auf eine angemessene Lizenzgebühr richtet oder auch den Gewinn erfaßt, den der Bereicherungsschuldner unter Nutzung des fremden Rechts erzielt hat.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen