Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Die Wertneutralität im EG-Umsatzsteuerrecht in der Rechtsprechung des EuGH und die Auswirkungen auf das deutsche Recht
von
Tim Sperling

Stand: 25.02.2003
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 10100693 per E-Mail depot@bsz-bw.de an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.


Im deutschen Steuerrecht regelt § 40 AO die «Wertneutralität». Wenn ein Verhalten den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt, ist es für die Erhebung der Abgabe unerheblich, ob dieses Verhalten gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Der EuGH hat sich mit diesem Thema im EG-Umsatzsteuerrecht (sowie im Zollrecht) auseinandergesetzt und ist vom Grundsatz der Wertneutralität in einigen Fällen abgewichen. Er hat sich hierbei zu völkerrechtlichen Verbotsnormen, legalen Vergleichsmärkten und unterschiedlichen Handelskreisläufen geäußert. Diese (sehr umstrittene) Rechtsprechung wird vom Autor aufgegriffen, um einerseits die Existenz einer uneingeschränkten Wertneutralität der harmonisierten Umsatzsteuer herzuleiten und andererseits die Probleme einer Lösung zuzuführen, die sich aus der Abhängigkeit bestimmter Prämissen des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren von den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen ergeben. Schließlich berührt die Arbeit die Frage des «ausbrechenden Rechtsakts» durch Entscheidungen des Gerichtshofs sowie das nach wie vor aktuelle Thema der Einheit der Rechtsordnung.

Aus dem Inhalt:
Umfang und Stand der EG-Steuerharmonisierung - Steuerliche Neutralität - Völkerrecht als Prüfungsmaßstab des EuGH - Wertneutralität der harmonisierten Umsatzsteuer - Merkmale des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems - Wettbewerb und relevanter Markt - Bindungswirkung von EuGH-Urteilen - Direktwirkung der 6. Richtlinie - Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.



Der Autor:
Tim Sperling wurde 1971 in Stuttgart geboren und hat an den Universitäten Konstanz, Mainz und Speyer Rechtswissenschaften und Philosophie studiert. Während seiner Ausbildung arbeitete er am EuGH und bei den Vereinten Nationen. Seit 2000 ist er Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen