Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Akteneinsicht im öffentlichen Recht
von
Thomas Palm

Stand: 19.03.2003
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 10066718 per E-Mail depot@bsz-bw.de an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.


Die Untersuchung stellt umfassend die bei der Gewährung von Akteneinsicht in der täglichen verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Praxis relevanten Problemstellungen und Vorgehensweisen dar. Insbesondere werden die Begriffe der Akte und der Einsichtnahme erläutert sowie die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Aktenführung aufgezeigt. Als Ausfluss des Grundrechts auf «informationelle Selbstbestimmung» und des Verfassungsgrundsatzes des rechtlichen Gehörs gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Akteneinsicht im finanzbehördlichen Verfahren gesetzlich zu normieren ist, dass die Einsichtnahme durch Dritte in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt und eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Übersendung von Akten durch die Gerichte geschaffen werden muss. Die Untersuchung ist daher sowohl für Verfahrensbeteiligte und ihre Vertreter als auch für Behörden und Gerichte ein wichtiges Nachschlagewerk.

Aus dem Inhalt:
Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Akteneinsicht im finanzbehördlichen und finanzgerichtlichen Verfahren - Akteneinsicht im sozialbehördlichen und sozialgerichtlichen Verfahren - Akteneinsicht in verfassungsgerichtlichen Verfahren - Die Bedeutung der Akteneinsicht und der Schutz von persönlichen Daten - Die historische Entwicklung des Akteneinsichtsrechts - Besondere Arten von Akten: Personalakten, Beihilfeakten, Sicherheitsakten, Prüfungsakten, Vorakten, Parallelakten, Musterfallakten, Berufungsfallakten - Ausgestaltung der Akteneinsichtsgewährung - Entscheidungsformen der Gewährung/Versagung von Akteneinsicht - Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes - Kosten bei der Gewährung von Akteneinsicht.

Der Autor:
Thomas Palm wurde 1958 in Herne geboren. Nach seiner Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt studierte er Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität zu Bochum. Die erste Staatsprüfung legte er im Jahre 1985, die zweite 1989 ab. Seit 1989 ist er Verwaltungsrichter in Nordrhein-Westfalen; von 1994 bis 1996 war er an das Verwaltungsgericht Potsdam abgeordnet. An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hagen ist er als Lehrbeauftragter tätig. Die Promotion erfolgte im Jahre 2001 an der Universität zu Potsdam.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen