Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 6(1998) 1/2
[ Bestand in K10plus ]

Deutsche Orden und Ehrenzeichen


98-1/2-112
Deutsche Orden und Ehrenzeichen : Kommentar zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen und eine Darstellung deutscher Orden und Ehrenzeichen von der Kaiserzeit bis zur Gegenwart / begr. von Hans Karl Geeb und Heinz Kirchner. Fortgef. von ... Neu bearb. von Heinz Kirchner und Birgit Laitenberger. - 5., neubearb. und erg. Aufl. - Köln [u.a.] : Heymanns, 1997. - XXIV, 457, XV S. : Ill. ; 22 cm. - ISBN 3-452-23210-7 : DM 168.00
[4732]

Die vorliegende 5. Aufl. des seit 1957 bewährten Handbuchs weckt zwiespältige Gefühle. Die Einführung und der erste Teil sind in bewährter Weise auf den aktuellen Stand gebracht worden, und die mit der deutschen Vereinigung in Zusammenhang stehenden ordensrechtlichen Fragen werden ausführlich erörtert (Neufassung  16 OrdG, S. 163 ff. sowie Teil E, S. 337 ff.). Ebenso wurde die Bibliographie bedeutend erweitert und aktualisiert. Da der Rezensent auch deutsche Auszeichnungen der Gegenwart sammelt, hat er natürlicherweise den Schwerpunkt seiner Betrachtungen auf den zweiten Teil, Abschnitt D, gelegt. Dieser Teil erweckt dann auch die o.a. "zwiespältigen Gefühle". Das Vorwort ist auf Juni 1997 datiert; leider ist kein Redaktionsschluß angegeben. So kommt es, daß z.B. einerseits die Stiftung des Sächsischen Verdienstordens am 17.12.1996 erwähnt wird (S. 325), es andererseits aber bei Thüringen zur am 18.08.1994 ergangenen Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten heißt: "Über den Erlaß einer VO ... ist noch nicht entschieden worden" (S. 334). Einige weitere Beispiele: für die Einsatzmedaille der Bundeswehr (D 1.2.10) sind noch 1996 sechs weitere Spangen gestiftet worden; in Sachsen-Anhalt sei eine "Erinnerungsmedaille für die ... Helfer ... bei der Hochwasserkatastrophe ... 1994 ... in Vorbereitung" (S. 327), die auch 1994 gestiftet wurde; die Aufzählung der nichttragbaren Medaillen Bayerns erwähnt schon seit Jahren nicht mehr gebräuchliche Muster und Bezeichnungen etc. Übrigens verdienten die nichttragbaren Auszeichnungen des Bundes und der Länder eine eigene Abhandlung (das nur als Anregung). Offenbar war schon an eine frühere Veröffentlichung gedacht (die zwölf Jahre, die zwischen der 4. und 5. Aufl. vergingen, sind eine lange Zeit, vor allem, wenn man die bedeutenden Veränderungen in diesen Jahren berücksichtigt), und das Manuskript wurde nur unvollkommen auf den aktuellen Stand gebracht (nach Meinung des Rezensenten wäre bis Ende 1996 angemessen gewesen; erschienen ist das Werk im August 1997). Es ist schade, daß durch diese Flüchtigkeiten gerade bei den neuen Bundesländern der Wert als aktuelles (und einziges) Nachschlagewerk über dieses interessante Gebiet etwas beeinträchtigt wird. Positiv erwähnt werden soll die erstmalige Aufnahme der 1978 gestifteten Schleswig-Holstein-Plakette. Insgesamt bedarf der Abschnitt D des zweiten Teiles einer gründlichen Überarbeitung - sowohl des Textes als auch des Anmerkungsapparates. Für die nächste Auflage wäre ferner zu wünschen, daß alle gegenwärtig verliehenen Auszeichnungen im Bild vorgestellt werden.

Zum Schluß noch einige Randnotizen: die KDM 1870/71, die Goldene Hochzeitsmedaille 1879 und die Zentenarmedaille gehören zum Kgl. Preußischen Ordenssystem und sind daher unter Preußen einzuordnen (S. 169); der preußische König, der die erste (nichttragbare) Rettungsmedaille stiftete, war natürlich Friedrich Wilhelm III. (S. 185); seit dem Regierungsantritt von Frau Ministerpräsidentin Simonis in Schleswig-Holstein werden einige Auszeichnungen (nicht nur die Schleswig-Holstein-Medaille) ohne besonderen Änderungserlaß mit der Inschrift Die Ministerpräsidentin verliehen; die Überschrift D 2. 16. Thüringen (mit Auszeichnung Thüringer Rose) fällt durch den Zusatz aus dem Rahmen und sollte sich, wie bei allen anderen Ländern auch, auf den Landesnamen beschränken.

Der Rezensent hat seine in Einzelheiten gehenden Bemerkungen den Autoren übermittelt, darunter auch den Hinweis, daß im ersten Teil Druckfehler seit der 1. Auflage mitgeschleppt werden. Laut Verlagsmitteilung soll eine Neuauflage nicht wieder so lange auf sich warten lassen.

Trotz der vorerwähnten Einschränkungen: das Werk ist für alle amtlich mit der Materie Befaßten ebenso wie für die Sammlerschaft unverzichtbar.

Heiko von der Heyde


Zurück an den Bildanfang