Wie ihre Vorgänger gliedert sich auch die vorliegende Auflage in zwei
Teile, in einen theoretischen (S. 13 - 46) und in die eigentliche
Bibliographie (S. 47 - 147). Ersterer beginnt jetzt mit einem
Abschnitt Zur geschichtlichen Entwicklung (S. 13 - 19), der für die
Vor- und Frühzeit der Regionalbibliographien die einschlägigen
Publikationen zitiert und knapp aber präzise die Entwicklung der
Nachkriegszeit - deutsche Ostgebiete, DDR, Bundesrepublik vor und nach
der Vereinigung sowie Österreich[3] - skizziert. Die weiteren
Abschnitte: 2. Aufgaben und Themenbegrenzung, 3. Form der Titel, 4.
Ordnung der Titel, 5. Register, 6. Verfahren der Bearbeitung, 7.
Personalprobleme sind in der Fassung der Überschrift zwar unverändert
geblieben, inhaltlich jedoch mehr oder weniger stark überarbeitet
worden, was insbesondere auf Abschnitt 6 zutrifft, während Abschnitt 7
mit seiner wenig glücklich formulierten Überschrift weitgehend gleich
blieb. Abschnitt 8. Regionalbibliographien und Regionalbibliotheken,
der in der Vorauflage noch den Zusatz Rückblick, Umschau und Ausblick
führte, wurde jetzt auf den Ausblick reduziert, der nicht sehr weit
reicht. Erwähnt wird lediglich die "künftige umfassendere
Aufgabenstellung ...: die regionale Dokumentation" (S. 46), ohne daß
er dazu mehr als die Forderung nach dem "Sammeln von Daten über
Personen" anführt. Wenn er andererseits am Schluß von Abschnitt 1 zu
Recht trotz fortbestehender Desiderata (insbesondere bei den
retrospektiven, zusammenfassenden oder kumulierenden
Regionalbibliographien) konstatiert, daß "beachtliche Fortschritte
erzielt worden" sind (S. 19), so sieht er nicht die Gefahr, die den
Landesbibliographien durch deren in einigen Bundesländern
offensichtlich geplante, wenig reflektierte Einbindung in die
regionalen Verbundkataloge droht. Wenn man die Informationen, die dazu
auf der letzten Tagung der Arbeitsgruppe Regionalbibliographie der
Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliographien vom Frühjahr 1997 zu
erhalten waren, kritisch prüft, muß man um die Zukunft genuiner
Landesbibliographien fürchten, die mehr bieten müssen, als es ein
simpler Auszug aus einer größeren Datenbank kann.
Die Zahl der im zweiten, bibliographischen Teil verzeichneten Titel
verdoppelte sich fast von 261 auf 515, worin sich einerseits die
erfreulich reiche Ernte von zwanzig Jahren regionalbibliographischer
Tätigkeit niederschlägt, zum anderen aber auch die (mit Blick auf das
Verhältnis von 1. zu 2. Auflage z.T. erneute) Aufnahme älterer
Bibliographien und schließlich die Berücksichtigung von ergänzenden
Verzeichnissen niederschlägt, so vor allem von Bibliographien und
Katalogen regionaler Zeitungen (mit demselben Recht hätten dann aber
auch z.B. Verzeichnisse von Karten berücksichtigt werden können). Die
Anlage ist beibehalten worden: auf einen kurzen allgemeinen Teil
(allgemeine Bibliographien zur deutschen Landesgeschichte;
Bibliographien der Bibliographien; "Darstellungen"[4]) folgt der lange
Hauptteil, geordnet im Alphabet der Regionen von Baden-Württemberg
über Baltische Republiken[5] bis Wien, alphabetisch untergliedert nach
Teilregionen und Orten. Oberösterreich steht also weiterhin vor
Österreich, doch hat die neue Auflage das Monitum der gen. Rezension
beherzigt und durch ein detailliertes Inhaltsverzeichnis für die
erforderliche Übersichtlichkeit gesorgt. Die Bibliographie ist überaus
aktuell und berücksichtigt selbst Neuerscheinungen des laufenden
Jahres.[6] Nach Lücken muß man schon genau Ausschau halten: daß die
kleine Hamburg-Bibliographie[7] von 1994 fehlt, mag der Rezensent dem
Verfasser nicht negativ anlasten, setzt doch der Verein für
Hamburgische Geschichte anscheinend alles daran, das Bändchen nicht
publik zu machen; weitere Lokalbibliographien wurden offensichtlich
entweder als zu geringfügig ausgeschlossen[8] oder schienen als
Vorauspublikation mit beschränkter Verbreitung noch nicht
bibliographiewürdig.[9]
Die Titelaufnahmen sind "handgestrickt" wie seit 1967, doch hätte man
nach 30 Jahren zumindest eine Angleichung an das heute gängige
Regelwerk erwarten können. Bedauerlich ist das Fehlen der
Umfangsangaben bei mehrbändigen Werken, selbst da, wo
Einzelbandaufführung geboten wird (Ausnahmen wie Nr. 93 bestätigen die
Regel); ganz unglücklich findet der Rezensent die Zitierung der Bände
fortlaufender Bibliographien mit der fehlenden exakten Zuordnung des
Erscheinungs- zum jeweiligen Berichtsjahr; daß auch hier - selbst wenn
einzelne Bände aufgeführt sind - gleichfalls kein Umfang angegeben
wird, ist zumindest konsequent. Die Titel sind zumeist annotiert, ohne
daß man ersähe, warum nicht durchgängig; die Annotationen sind zumeist
ganz knapp: Inhalt (nicht immer), Anlage und Register, Beziehung zu
anderen Bibliographien (z.B. als Vorgang oder Fortsetzung). Das
Register erschließt allein die Bibliographie und enthält: beteiligte
Personen (aber keine Urheber), Titel von Sachtitelwerken,
"ausgewählte" (wie?) Sachbegriffe und Geographica.
Da nicht erwartet werden kann, daß der Bearbeiter in zehn Jahren eine
weitere Auflage vorlegen wird - und das, obwohl er gegenüber dem
Rezensenten vor ca. 10 Jahren eine solche, nämlich die jetzt
vorliegende 3. Aufl., kategorisch ausgeschlossen hatte - wäre zu
überlegen, wie diese überaus nützliche Übersicht über ein wichtiges
und für das Selbstverständnis der Regionalbibliotheken zentrales Feld
bibliographischer Arbeit weitergeführt werden kann. Natürlich wäre das
eine genuine Aufgabe der erwähnten Arbeitsgruppe
Regionalbibliographie, deren Tätigkeit - zumindest scheint es für
Außenstehende so - sich jedoch weitgehend in dem jährlichen
Meinungsaustausch erschöpft. Dabei wäre es in kritischen Situationen
wie sie derzeit obwalten von größter Bedeutung, wenn die
Landesbibliographien ihre Unentbehrlichkeit z.B. dadurch
dokumentierten, daß man sie in den Rahmen der anderen landesbezogenen
Informationsmittel stellte, selbst wenn damit noch nicht eine moderne,
EDV-gestützte "Landesdokumentation" entsteht. Es genügt deshalb auch
nicht, sich auf die von Oberschelp ins Spiel gebrachte Ausweitung der
Aufgaben auf das "Sammeln von Daten über Personen" zu beschränken,
wird diese doch sowieso - wenn nicht bereits erfolgt - in Gestalt von
Personendatenbanken als Hilfsmittel bei der laufenden Bearbeitung der
Landesbibliographien nach und nach entstehen. Als Vorarbeit zur
Schaffung einer Landes-Informationsbank, die natürlich weit mehr (z.B.
statistische Daten, Gesetzestexte etc.) enthalten müßte, als die
traditionell von den Bibliotheken und Archiven zur Verfügung
gestellten Informationen, sollten die Landesbibliotheken wenigstens
einen Überblick über die von ihnen und von verwandten Institutionen,
wie den Archiven, (zumeist noch konventionell) zur Verfügung
gestellten Informationsmittel bieten. Es ist erstaunlich, daß es
bisher keine derartigen Führer zu den Informationsmitteln einzelner
Bundesländer gibt,[10] obwohl deren Bearbeitung z.B. für den für die
Landesbibliographie Zuständigen, der ja in der Materie bestens
Bescheid weiß und alle zu verzeichnenden Nachschlagewerke in seiner
Bibliothek zur Hand hat, eine Kleinigkeit sein dürfte (vorausgesetzt
natürlich, daß er bereit ist, neben seinem Tagesgeschäft in eine
solche Aufgabe Zeit zu investieren). Von solchen Führern für einzelne
Bundesländer abgesehen, mit deren Bearbeitung auch weiterhin kaum zu
rechnen sein dürfte, müßte bei einer Neubearbeitung des vorliegenden
bewährten Führers, für den alle an der landeskundlichen Information
Interessierten dem Kollegen aus Hannover Dank wissen, dessen Inhalt
beherzt ausgeweitet werden, also z.B. nicht nur, wie schon in allen
Auflagen, die Bände von Kröners Handbuch der historischen Stätten
Deutschlands, sondern auch die inzwischen zahlreichen deutschen
Stadtlexika[11] berücksichtigt werden. Selbstverständlich gehörte dazu
auch die große und ständig wachsende Zahl von Landesbiographien, um
nur noch einen weiteren Typ von Informationsmittel zu nennen. Es wird
sich weisen, ob die genannte Arbeitsgruppe dergleichen in ihren
Arbeitsplan aufzunehmen bereit ist und ob sie ein derartiges Vorhaben
dann auch wirklich in die Tat umsetzt.
sh
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