Ausgehend von dem in der historischen ungarischen
Hungarica-Bibliographie verwendeten weiten Hungarica-Begriff[2] wurde
bei der Aufnahme der Drucke der Hungarica-Begriff im Einvernehmen mit
der modernen ungarischen retrospektiven Bibliographie durch die
Einführung des Begriffs magyarországi = ungarländisch neu definiert,
was zu den folgenden Auswahlkriterien führt:
1. Texte in ungarischer Sprache: alle Drucke mit mindestens einem
ungarischen Satz, linguistische Werke mit ungarischen Wörtern und alle
ungarisch-fremdsprachigen Wörterbücher.
2. Alle im Gebiet Ungarns gedruckten - also ungarländischen
- Schriften, unabhängig von der Sprache und der Person des Autors.
Diese geographische Definition bezieht sich demzufolge auf das Gebiet
Ungarns in den Staatsgrenzen vor 1801 einschl. Siebenbürgen, jedoch
ohne die Mitländer Dalmatien, Kroatien usw., ausgenommen die
slawonischen Bezirke Poschega, Sirmien und Veröce, weil diese
rechtlich mit Ungarn verbunden waren.
3. Ungarische Autoren: Personen, die in dem Werk von Gábor Pintér und
Gedeon Borsa Régi magyarországi szerzök (Alte ungarländische Autoren,
Budapest 1989) verzeichnet sind. Das sind Personen, die in Ungarn
geboren sind, zur Zeit ihres Schaffens dort lebten und zur Entstehung
eines selbständigen Teiles eines Druckwerkes im Zeitraum vor 1801
beigetragen haben; Autoren, die ungarisch geschrieben bzw. die
ungarische Sprache als ihre Muttersprache angesehen haben oder einen
eindeutig ungarischen Familiennamen tragen; Personen, die sich selbst
"Hungarus" oder "Pannon(i)us" nannten, obwohl sie vielleicht in einem
anderen Land geboren wurden; auch diejenigen, die in der historischen
Fachliteratur als Ungarn betrachtet werden (z.B. Zrínyi). Als
"Hungarus" werden demzufolge alle Personen betrachtet, die in Ungarn
geboren sind, auch wenn sie im Ausland gelebt haben, aber auch die im
Ausland geborenen Persönlichkeiten während ihres Wirkens in Ungarn.
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