Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 4(1996) 4

Legal deposit of non-print material


96-4-409
Legal deposit of non-print material : an international overview, September-October 1995 / Peter Hoare. - Boston Spa : British Library Research and Development Department, 1996. - V, 179 S. ; 30 cm. - (British Library R&D report ; 6245). - œ 17.00, œ 6.00 (als Mikrofiche). - (British Library Document Supply Centre, Boston Spa, Wetherby, West Yorkshire LS23 7BQ, FAX ++44 1937 546286)
[3723]

1993 hat die British Library eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für die Einbeziehung von Nichtbuch-Materialien in die Ablieferungspflicht im Rahmen des Copyright Act (der letztlich auf das Jahr 1911 zurückgeht) unterbreiten soll. In den letzten Monaten des Jahres 1995 wurden zu diesem Zweck Informationen über die Praxis in folgenden 14 Nationen erhoben: Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, USA. Das Ergebnis ist im vorliegenden Report zusammengefaßt, wobei die Praxis eines jeden Landes in einer vom Bearbeiter erstellten englischsprachigen Zusammenfassung vorgestellt wird, die dann von z.T. umfangreichen Texten[1] - teils in englischer Übersetzung, teils im Original - illustriert wird. Die Spanne reicht dabei von Norwegen, dessen Pflichtexemplargesetz von 1990 die Ermächtigung enthält, alle neuen, auch die sich erst künftig entwickelnden Medien einzufordern, über Deutschland, wo der Begriff des Druckwerks der Pflichtstückverordnung mit stillschweigender Billigung der Verlage weit ausgelegt wird, so daß auch digitale Publikationen auf physischen Datenträgern gesammelt werden, bis hin etwa zu Italien, wo Fehlanzeige erstattet wird, allerdings mit dem Hinweis darauf, daß ein interner Revisionsvorschlag vorliegt. Der zusammenfassende Überblick der Tabelle auf S. 9 (in der allerdings Österreich vergessen wurde) zeigt die großen Unterschiede auf. Insbesondere in der Einbeziehung von Netzpublikationen, mit der dann sofort und in noch stärkerem Maße als bei den digitalen Publikationen auf physischen Datenträgern das Archivierungsproblem in den Vordergrund rückt, gehen die Überlegungen der einzelnen Nationalbibliotheken noch weit auseinander. Wie schnell sich diese entwickeln können, zeigen die von Der Deutschen Bibliothek relativ kurz nach der englischen Erhebung von Ende 1995 vorgestellten Pläne, die allerdings umgehend von der Praxis überholt wurden.[2]

sh


[1]
Beeindruckend etwa die Detailliertheit, mit der in den USA die Rangfolge der "best editions" bei der Anmeldung von copyright works geregelt ist. (zurück)
[2]
Das kurze Gedächtnis digitaler Publikationen / Klaus-Dieter Lehmann. // In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. - 43 (1996),3, S. 210 - 226. - Das dort und auf einer Informationsveranstaltung für die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken vorgestellte Modell für die Archivierung und Zurverfügungstellung von Netzpublikationen wurde allerdings rasch auf das Niveau eines Testverfahrens herabgestuft. - Daß Die Deutsche Bibliothek die an sich erstrebenswerte Archivierung wenigstens von Teilen der Netzpublikationen mit gravierenden Abstrichen im konventionellen Sammelbereich erkauft, gehört zu den betrüblichsten Entscheidungen. (zurück)

Zurück an den Bildanfang