Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 4
[ Bestand in K10plus ]

Das kleine Datenbanken-Lexikon


95-4-619
Das kleine Datenbanken-Lexikon / Klaus Hoeck. - Düsseldorf : Verlag Wirtschaft und Finanzen, 1995. - 477 S. ; 18 cm. - ISBN 3-87881-091-1 : DM 52.00
[3087]

Daß der Begriff "Lexikon" im Titel von Nachschlagewerken häufig so willkürlich verwendet wird, daß er keinen sicheren Rückschluß auf den Inhalt zuläßt, ist keine neue Erkenntnis. Obwohl man deshalb zunächst annehmen könnte, daß es sich beim vorliegenden Datenbanken-Lexikon um nichts anderes als ein Adreßbuch von Datenbanken handelt, ist es in Wirklichkeit ein Zwitter aus Adreßbuch und Lexikon. Es enthält nämlich zum einen Eintragungen unter den Namen einzelner bzw. Gruppen verwandter Datenbanken (z.B. Osteuropäische Wirtschaftsdatenbanken), zum anderen jedoch auch Lexikonartikel über einzelne Gebiete der Fachinformation (Patentinformation), Netze (Internet), Hosts (STN International) und elementare Sachverhalte (Datenbanken; Recherche). Diese Praxis erklärt sich aus der Zielgruppe, dem Management, dem offensichtlich Basiswissen vermittelt werden bzw. überhaupt erst die Unersetzlichkeit elektronischer Informationsmittel ins Bewußtsein gerückt werden soll: "Das Management hat nicht nur den größten Bedarf an Informationen, es kann sie auch bezahlen" (S. 6). Man wird dieses "kleine" Lexikon also nicht in Konkurrenz mit den bekannten fachlichen Datenbankadreßbüchern[1] sehen, die für Bibliotheken unverzichtbar bleiben. Es ist sogar fraglich, ob Bibliotheken dieses Bändchen überhaupt erwerben sollen, weshalb auf gewisse Defizite (lückenhafte Registrierung der CD-ROM-Ausgaben von Online-Datenbanken; völlig unzureichendes Register) hier gar nicht weiter eingegangen werden muß.

sh


[1]
Handbuch der Wirtschaftsdatenbanken : Inhalte und Anbieter - weltweit / Scientific Consulting Dr. Schulte-Hillen. - Darmstadt [u.a.] : Hoppenstedt. - 30 cm. [0169]. - Vgl. zuletzt IFB 94-3/4-339. (zurück)

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