Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 4
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Verbotene Druckschriften in Deutschland


95-4-503
Verbotene Druckschriften in Deutschland : eine Dokumentation / hrsg. von Herbert Birett. - Vaduz : Topos-Verlag. - 28 cm
[3036]
Bd. 1. Die Sozialistengesetze 1878 - 1918. - 1987. - XVI, 528 S. - ISBN 3-289-00332-2 : SFr. 150.00
Bd. 2. Schmutz und Schund. - 1995. - Getr. Pag. - ISBN 3-289-00671-9 : SFr. 180.00

Um mit dem neuesten Band dieser bibliographischen Reihe über die Bücherzensur in Deutschland zu beginnen: er besteht zum überwiegenden Teil aus Reprints, und zwar von drei kurzen Erlassen, die die Bekämpfung von "Schund- und Schmutzschriften" zum Gegenstand haben, sowie des sog. Polunbi-Katalogs[1] in der 2. Aufl. von 1926 und seiner beiden Nachträge von 1929 und 1936. Da diese Verzeichnisse als Geheim! Nur für den amtlichen Gebrauch! deklariert waren, sind Originale nur ausnahmsweise in öffentliche Bibliotheken gelangt, so in die Hessische Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt (nicht: Universitätsbibliothek, wie es auf S. 9 fälschlich heißt), doch besitzen auch andere Bibliotheken Exemplare, wenngleich häufig als Xerokopie. Daß diese drei Kataloge "hier zum ersten Mal öffentlich zugänglich gemacht" werden (S. 9), stimmt so natürlich nicht, da für die beiden Nachträge bereits Reprints mit neu erstellten Registern vorliegen.[2] Außer dem Reprint des Grundwerks des Polunbi-Katalogs liegt der Wert des vorliegenden Bandes vor allem in dem mit Hilfe der EDV neu erstellten, für alle drei Teile gemeinsamen Register. Da die "Titelaufnahmen" in den Katalogen diesen Namen nicht verdienen, ist die Suche nach bestimmten Titeln äußerst schwierig; andererseits bringt diese Situation auch viele Probleme für das Register mit sich, die dieses nur zum Teil lösen kann. Das Register zitiert die einzelnen Titel in folgender Form: Jahr der Indizierung, Grundwerk bzw. Nachtrag 1 oder 2, Seite und laufende Nummer (diese beginnt auf jeder Seite mit 1, doch muß sie der Benutzer selbst durch Auszählen ermitteln, da die Titel in den Originalen nicht numeriert waren). Von den nicht weniger als 14 (mit Unterformen sogar 17) Registern[3] seien nur die wichtigsten erwähnt: Autoren, Verlage, Sachtitel (einschließlich Untertiteln etc.), Orte (untergliedert nach Verlagsorten, sowie Orten der verbietenden bzw. der freigebenden Behörde, erwähnte Orte). Interessant, wenngleich wegen viel zu langer Listen nur schwer benutzbar, sind das Register für spezielle Publikationsformen sowie das Register der Verbotsgründe: letzteres bietet zwar keinen Nachweis über die im allgemeinen Sinne "unzüchtigen" Schriften, sondern berücksichtigt nur gewisse, aus dem Titel ableitbare Formen; auffällig sind dagegen die langen Listen unter Schlagwörtern wie Abtreibung, Familienplanung, Homosexualität, Lesbierin, Nacktheit, Religion/Esoterik sowie Sexuelle Aufklärung. Die heutigen Nachfahren der damaligen Deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate bei dem Preußischen Polizeipräsidium in Berlin würden sich freuen, wenn sie nur mit dergleichen zu tun hätten. Ein Blick in die monatliche Liste der indizierten Medien zeigt den "Fortschritt" auf diesem Gebiet.

Ein kurzer Rückblick auf Bd. 1 der Reihe sei angeschlossen, in der in nicht vorhersehbarer Abfolge Komplexe verbotener Schriften nachgewiesen werden sollen.[4] Er verzeichnet die im Deutschen Reichsanzeiger, in anderen Amtsblättern bzw. in handschriftlichen Listen festgehaltenen Verbote von Druckschriften sozialdemokratischen und anarchistischen Inhalts, die auf Grund des "Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Vom 21. Oktober 1878" (das "Sozialistengesetz" ist auf S. 521 - 528 reproduziert) erlassen wurden. Die formalisierten Titelaufnahmen nennen: Fundstelle in den amtlichen Quellen sowie in der einschlägigen Bibliographie von Atzrott,[5] Namen (differenziert nach Autoren sowie Personen in anderer Funktion); Titel aller Art; Zensurentscheidung; Orte (Verlags-/Druckorte; erwähnte Orte; Ort der Zensurbehörde); Sprache; Beruf; Verbotsgrund. Daß die Angaben nicht genauer sein können, als sie in den ausgewerteten Quellen erscheinen, liegt auf der Hand. Die zahlreichen Register basieren auf den genannten Angaben.

sh


[1]
Der volle Titel lautet: Verzeichnis der auf Grund des  184 des Reichsstrafgesetzbuchs eingezogenen und unbrauchbar zu machenden sowie der als unzüchtig verdächtigen Schriften : (Polunbi-Katalog). (zurück)
[2]
Erotische Literatur in Deutschland, 1926 - 1929 : der 1. Nachtrag zum Polunbi-Katalog ; mit einem Register / hrsg. von Walter v. Murat. - Hamburg : Bell, 1992. - 104 S. - (Arcana bibliographica ; 11). - ISBN 3-923308-68-X.
Erotische Literatur in Deutschland, 1928 - 1936 : Ergänzungen zu Hayn-Gotendorf / hrsg. von Walter v. Murat. - Hamburg : Bell, 1986. - 158, XXXII S. - (Arcana bibliographica ; 7). - ISBN 3-923308-52-3. - Die römisch paginierten Seiten enthalten ein auf dem Titelblatt nicht erwähntes, neu erstelltes "Personennamenregister zum Polunbi-Katalog, 2. Nachtrag 1936". (zurück)
[3]
Leider scheinen die Register nicht ganz zuverlässig zu sein. Bei einer ersten und einzigen Stichprobe mit dem Namen Aretino fanden sich zwar die auf S. 175 des Grundwerks verzeichneten Titel im Register wieder, nicht dagegen die auf S. 75 (Nr. 8 - 10) stehenden. (zurück)
[4]
S. IX nennt: "Sachsen, Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Polnische Literatur, Sonstige." Ein paar erklärende Worte für die nicht mit der Materie Vertrauten hätte sich der Verfasser ruhig abringen können. (zurück)
[5]
Sozialdemokratische Druckschriften und Vereine / Otto Atzrott. - 1886. - Nachtr. 1888. - Reprint 1971. (zurück)

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