Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 3
[ Bestand in K10plus ]
[ Bestand in K10plus ]

Die Kunstdenkmäler Österreichs. Wien


95-3-409
Die Kunstdenkmäler Österreichs. Wien : topographisches Denkmälerinventar / hrsg. vom Bundesdenkmalamt. Bearb. und redigiert in der Abteilung für Denkmalforschung. - Wien : Schroll. - 18 cm. - (Dehio-Handbuch)
[2299]
II. bis IX. und XX. Bezirk / bearb. von Wolfgang Czerny ... - 1993. - XXIV, 487 S. - ISBN 3-7031-0680-8 : öS 490.00, DM 70.00
95-3-410
Die Kunstdenkmäler Österreichs. Niederösterreich nördlich der Donau : topographisches Denkmälerinventar / hrsg. vom Bundesdenkmalamt. Redigiert und bearb. in der Abteilung für Denkmalforschung, früher: Institut für Österreichische Kunstforschung. Bearb. von Evelyn Benesch ... - Wien : Schroll, 1990. - XXXVIII, 1414 S. : Ill. ; 18 cm. - (Dehio-Handbuch). - ISBN 3-7031-0652-2 : öS 790.00, DM 114.00
[2313]

Dieses Problem hat der Teilband Wien des Dehio-Handbuchs der Kunstdenkmäler Österreichs vorbildlich gelöst. Auf eine kurze Einleitung folgt die Beschreibung der Objekte in der numerischen Abfolge der Stadtbezirke, im vorliegenden ersten Wien-Band die des inneren Stadtbereichs, mit Ausnahme freilich des eigentlichen Zentrums, des I. Bezirks.[1] Die Objektbeschreibungen sind jedoch im Gegensatz zu einigen deutschen Bänden vielfach wesentlich kürzer, bei Wohnbauten auch in Form einer summarischen Bemerkung mit nachfolgender Auflistung der Hausnummern. Diese knappe, dem Nachschlagecharakter entsprechende Diktion verzichtet trotzdem nicht auf kurze Charakterisierungen der Denkmäler, was diesen Band positiv kennzeichnet. Auf die Verwendung von Sternchen zur Hervorhebung der bedeutendsten Bauwerke in Anlehnung an die Praxis von Reiseführern kann das Handbuch leicht verzichten, treten die bedeutenden Bauten doch allein schon durch die Länge der Eintragung hervor und fallen häufig zudem durch einen beigegebenen Grundriß ins Auge.

Der hier exemplarisch zitierte Band für ein österreichisches Bundesland, hier der erste Teilband für Niederösterreich, enthält zwei einleitende Beiträge über die Ur- und Frühgeschichte sowie die bäuerlichen Siedlungs- und Hauslandschaften, gefolgt vom Ortsalphabet (maßgebend für die Aufnahme und die Schreibweise ist das amtliche Ortsverzeichnis von Österreich). Die Binnengliederung der Ortsartikel erfolgt nach: 1. allgemeine Angaben, z.B. zur Siedlungsform bzw. -struktur u.a.; 2. Pfarr- bzw. Hauptkirchen und weitere Sakraldenkmäler; 3. Profane Monumentalbauten.

Die Vielzahl der umfangreichen Register unterscheiden die neueren Bände für Österreich positiv von denen für Deutschland, die sich mit einem Register der Künstler begnügen: 1. Künstler, 2. erwähnte Personen, 3. ikonographische Sachverhalte, 4. Patrozinien, sowie, nur für Wien: 5. Objekte (einzelne Bauten sowie Bautypen, wie Bäder), 6. Straßennamen.

3. Kunstdenkmäler ... : ein Bildhandbuch

Allen Dehio-Bänden eignet der von der Konzeption bedingte Verzicht auf Photos; nichttextuelle Erläuterungen beschränken sich i.a. auf Karten, Grund- und Aufrisse. Diese Lücke füllen seit längerem eigenständige Reihen, auf deren Zusammengehörigkeit und gleichförmigen Aufbau nur der Zusatz zum Sachtitel hinweist: Deutsche Kunstdenkmäler : ein Bildhandbuch; Kunstdenkmäler in Österreich : ein Bildhandbuch; Kunstdenkmäler in der Schweiz : ein Bildhandbuch, um nur die drei Reihen für die deutschsprachigen Länder zu nennen. Die Bände im handlichen Format enthalten jeweils ca. 350 Schwarz-weiß-Abbildungen, neuere Bände zusätzlich auch einige Farbtafeln, dazu als Beigabe einen auf Minimalinformationen reduzierten Textteil, der sich allein auf die abgebildeten Objekte bezieht; deren Auswahl beschränkt sich auf die wichtigsten Kunstdenkmäler einer Region. Einige Bände des Bildhandbuchs wurden in IFB 94-1-070 - 074 vorgestellt, so daß der Hinweis darauf an dieser Stelle genügen kann.

4. Reclams Kunstführer

Ob das Dehio-Handbuch auch heute noch einen vorrangigen Platz unter den Kunst-Reiseführern innehat, wie von Dehio ursprünglich durchaus beabsichtigt, muß eher bezweifelt werden. Längst haben - zumindest für ein breiteres, kunstinteressiertes Publikum - die knapperen und handlicheren Bände von Reclams Kunstführern diesen Platz eingenommen. Vergleicht man etwa die neueste Auflage des Bandes Baden-Württemberg von 1979[2] mit dem letzten Dehio-Gesamtband Baden-Württemberg von 1964 und dem neuen Dehio-Teilband Baden-Württemberg I von 1993 (20), so zeigt sich, daß Reclam hinsichtlich der Erfassung und Auswahl (man vergleiche nur die Stuttgart-Einträge) nicht nur wesentlich breiter und moderner ist als die Dehio-Ausgabe von 1964, sondern durchaus auch neben dem viel jüngeren Dehio-Teilband von 1993 noch einen ansprechenden Eindruck hinterläßt. Im Detail liegen bei Reclam allerdings die Schwerpunkte etwas anders: Reclam geht bei seinen Einträgen schwerpunktmäßig vom Ist-Zustand aus und knüpft historische und kunstgeschichtliche Erläuterungen in Form eines auch "für den kunsthistorisch interessierten Laien lesbaren, sachlich unterrichtenden Text[es]" (21) an. Der Dehio als Reiseführer dürfte da eher der Vergangenheit angehören. Der Dehio als Reiseführer dürfte da eher der Vergangenheit angehören. Zum aktuellen Stand von Reclams Kunstführern s.u. IFB 95-3-413 - 414.

5. Der veränderte Denkmalbegriff seit den sechzigerer Jahren und seine Folgen für die Inventarisierung

Mit Blick auf die Gesamtsituation der Denkmalverzeichnung in Deutschland muß - trotz neuer Projekte der Denkmalerfassung insbesondere nach 1975 - dem gesamten Dehio-Unternehmen nach wie vor ein besonderer Stellenwert beibemessen werden, bietet es doch immer noch die breiteste Flächendeckung in der Verzeichnung. Dieser besondere Stellenwert kommt auch darin zum Ausdruck, daß Bundesländer wie Hessen und Berlin statt gesonderter Denkmallisten die entsprechenden Dehio-Bände in dieser Funktion übernehmen.

War der Dehio eine erste und frühe Reaktion auf die Verfahrensweisen und Nachteile der Großinventare, so wurden seit 1945, insbesondere aber seit den 60er Jahren diese Defizite an flächendeckender und aktualisierter Beschreibung verstärkt negativ bewertet. Im Gefolge von Kriegszerstörungen, Abriß und Altstadtsanierungen waren rasch zur Verfügung stehende, umfassende Verzeichnisse der noch vorhandenen und evtl. unter Schutz zu stellenden Denkmäler erforderlich. Andererseits sahen sich die Großinventare mit einem sich wandelnden, nämlich ständig ausweitenden Denkmalbegriff konfrontiert, dem sie aufgrund ihrer langen Bearbeitungszeiten nur in Maßen folgen konnten, ist doch dessen Einheitlichkeit Voraussetzung für die Konsistenz des Gesamtinventars. Trotzdem wurde im Laufe der Inventarisierungsvorhaben der Zeitpunkt für die "Denkmalwürdigkeit" mehrfach zur Gegenwart hin verschoben; dort, wo der klassische Denkmalbegriff entschieden in Frage gestellt wurde, mußte das Konsequenzen für die Fortführung der begonnenen Inventare haben und sie gar fast zum Erliegen bringen. Bezeichnenderweise erschien 1968/1969 - quasi als Fazit des bisher Erreichten - ein Überblick über den Stand der Kunstdenkmäler-Inventarisation in Mitteleuropa, insbesondere in den deutschsprachigen Ländern.[3] Wurde im 1899 erschienenen Handbuch für die Denkmalpflege der Denkmalbegriff auch noch deutlich "offen" skizziert - "Er ist undefinierbar und daher gesetzlich nicht festzulegen. Im allgemeinen gilt der Grundsatz, daß ein Gegenstand dann als Denkmal zu bezeichnen ist, wenn derselbe einer näheren oder ferneren Vergangenheit angehört oder von geschichtlicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Da hiernach verschiedene Meinungen darüber herrschen können, ob in einem gegebenen Falle die Merkmale des Denkmals vorhanden sind, so ist die endgültige Entscheidung darüber dem Staate vorbehalten bei allen Gegenständen, welche staatlicher Aufsicht unterstehen."[4] - so lag im allgemeinen doch eine deutliche Eingrenzung des Begriffs auf den des Baukunstdenkmals vor. Ein Abrücken von dieser Begriffsfestlegung ist seit etwa 1960 in der nun häufigeren Verwendung des Begriffs Kulturdenkmal erkennbar. Auch in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer und in sonstigen Veröffentlichungen findet das seinen Niederschlag. So bezieht sich etwa das Denkmalschutzgesetz von Schleswig-Holstein ausdrücklich auf Kulturdenkmäler und definiert diese in  1 II als: "Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wertes in öffentlichem Interesse liegt". Das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz benennt Gesamtanlagen exemplarisch: "Straßen-, Platz- und Ortsbilder" und bewegliche Kulturgüter werden ebenfalls besonders hervorgehoben.[5] Hamburg hebt zusätzlich auf Bodendenkmäler wie Gräberfelder, Befestigungsanlagen etc. ab.

Dringendstes Bedürfnis der Denkmalpflege und Politikum war nun die schnelle und flächendeckende Erfassung aller in Betracht kommenden Denkmäler und Veröffentlichung in Denkmallisten als Voraussetzung und juristische Handhabe für eine mögliche Unterschutzstellung eines Denkmals. Dieser Zwang führte dazu, daß die bisherige Inventarisierungs- und Veröffentlichungspraxis entschieden in Frage gestellt und revidiert wurde.

5.1 Die Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland

In der von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Arbeitsgruppe Inventarisation wurden in mehrjähriger Arbeit Formen der Schnellerfassung im Rahmen einer Denkmaltopographie beraten und entwickelt. Ziel war eine flächendeckende Publikation in einem überschaubaren Zeitraum.[6] 1981 konnten die Richtlinien ... zur Erstellung der Denkmaltopographie veröffentlicht werden.[7] Dargestellt werden sollte der "derzeitige Bestand der Denkmale nach Art, Verteilung und strukturellen Beziehungen ... Denkmale in diesem Sinne sind augenscheinliche bauliche Gegenstände, die als einzelne Objekte oder als geschlossene und übergreifende Struktur eine abgeschlossene Epoche bezeugen. Bodendenkmale werden nur insofern verzeichnet, als sie in ihrer Erscheinung zum Verständnis von Baudenkmalen beitragen." Die Publikation sollte nach Stadt- und Landkreisen geordnet sein und eine flächendeckende Wiedergabe der Bundesrepublik anstreben. Kartographie, Maßstäbe usw. wurden genau vorgegeben, mit dem "Ziel, einen Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denkmalbestandes zu geben". "Der kartographischen Darstellung entspricht eine analytische Charakterisierung. Sie ist knapp zu halten"; unbedingt sollte diese aber auf die Begründung des Denkmalcharakters hinweisen. Denn: "Die Denkmalliste ist Grundlage und Teil der Denkmaltopographie." Schließlich wurde für die Gesamtpublikation ein gemeinsames Erscheinungsbild im DIN A 4-Format festgelegt. Darüber hinaus war jedes Bundesland relativ frei in der Ausgestaltung der Richtlinien.

Diese Freiheit zeigt sich bereits rein formal in dem unter dem Gesamttitel Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland für das jeweilige Land gewählten Reihentitel. Dabei folgt die jeweilige Titelfassung sicher zugleich auch den durch die Denkmalschutzgesetze der betreffenden Bundesländer gesetzten Prämissen. Die von den einzelnen Bundesländern gewählten Titel sind nachstehend mit dem Jahr des Erscheinens des ersten Bandes und in Klammern der Zahl der bis Ende August 1995 vorliegenden Bände[8] (ohne Berücksichtigung von Neuauflangen) aufgeführt:

Denkmäler in Bayern. [Tl. 1.]. - 1985 - 1986. (8 Bd.)

Denkmäler in Bayern. [Tl. 2.]. - 1986 - . (10 Bd.)

Baudenkmale in Berlin. - 1988 - . (2 Bd.)

Denkmale in Brandenburg. - 1994 - . (1 Bd.)

Baudenkmale in der Freien Hansestadt Bremen. - 1982 - . (3 Bd.)

Hamburg-Inventar. - 1986 - . (2 Bd.)

Hamburg-Inventar. Themenreihe. - 1982 - . (5 Bd.)

Baudenkmale in Hessen. - 1982 - 1986. (5 Bd.). - Forts. u.d.T.:

Kulturdenkmäler in Hessen. - 1987 - . (12 Bd.)

Baudenkmale in Niedersachsen. - 1981 - . (13 Bd.)

Denkmäler im Rheinland. - 1988 - . (2 Bd.)

Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. - 1985 - . (14 Bd.)

Denkmale in Sachsen. - 1994 - . (1 Bd.)

Trotz des ursprünglich anvisierten Bearbeitungs- und Publikationszeitraums von 10 bis 12 Jahren ist heute - nach Ablauf dieser Frist - offensichtlich, daß in den meisten Ländern dieses Ziel nicht nur nicht erreicht wurde, sondern daß einige Bundesländer noch nicht einmal mit der Veröffentlichung begonnen haben. Letzteres gilt für Baden-Württemberg, das Saarland und Schleswig-Holstein. Daß auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch ausstehen, kann nicht im gleichen Atemzug genannt werden. Im Gegenteil, bei den neuen Bundesländern erstaunt es eher, wie schnell Brandenburg und Sachsen erste Ergebnisse vorlegten. Der unterschiedliche Stand der Veröffentlichung ist sicherlich auch durch die landesspezifische Ausformung der Richtlinien zur Denkmaltopographie mitbestimmt: reicht die Spanne doch von einer "leicht angereicherten Adressenliste"[9] für Bayern bis zu einer fast inventarartigen Beschreibung im Falle von Rheinland-Pfalz. Auch das Verhältnis von Kartenmaterial und Text schwankt stark: es gibt ausgesprochen kartenorientierte, also im engsten Sinne des Wortes topographische Ausführungen (Niedersachsen) und es gibt eher textorientierte Versionen mit Kartenbeilage (Bremen). In allen Reihen jedoch entsprechen die Karten den Richtlinien und ergeben damit über die Bundesländergrenzen hinweg ein einheitliches Kartenwerk, eines der Hauptziele des Gesamtunternehmens Denkmaltopographie. Daß abgesehen von dieser Gemeinsamkeit die weiteren Inhalte in ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich sind, ist ein Faktum das hier nur zu konstatieren, bei Recherchen aber essentiell zu berücksichtigen ist. Interessant ist aber in jedem Fall (auch für spätere Zeiten), wie der Denkmalbegriff in den einzelnen Bundesländern ausgelegt wurde und welches Material daraufhin in die Erfassung einging.

6. Bayern als Beispiel für das Nebeneinander verschiedener Publikationstypen von Inventaren

Bayern ist mit seinem Beitrag zur Denkmaltopographie sicher einen extremen Weg gegangen, indem hier die Denkmalliste publiziert wurde (Ortsname, Straßenalphabet, Objektname mit Hausnummer), ohne daß in den meisten Fällen Text und Kartenmaterial aufeinander bezogen wurden; insbesondere fehlt für viele Einzelobjekte die eine Eintragung deutlicher begründende Kurzcharakterisierung. Zwar bieten die Einträge zu größeren Ortschaften eine knappe, zusammenfassende Einleitung, vor allem zur Beschreibung von städtischen Ensembles, für die Vielzahl der Einzelobjekte aber bleibt es bei einer reinen Lokalisierungsangabe.[10] Dieser Knappheit der Verzeichnung ist es jedoch zu verdanken, daß Bayern in dieser Form in den Jahren 1986 - 1987 seinen Denkmälerbestand flächendeckend publiziert hat, ein Ergebnis, wie es noch kein anderes Bundesland im Rahmen der Denkmaltopographie aufweisen kann.

Daß letztlich eine reine Auflistung nicht alle Notwendigkeiten und Informationsbedürfnisse befriedigen kann, hat längst auch in Bayern zu neuen Initiativen geführt, die auf eine Wiederbelebung weitgehend ausgestorben geglaubter Formen der Denkmalverzeichnung hinauslaufen. So wurden in der Reihe Die Kunstdenkmäler von Bayern, die zwar auf die Gliederung der Denkmaltopographie Bezug nimmt, sich jedoch in Titel und inhaltlicher Konzeption an der alte gleichnamigen Reihe der Großinventare orientiert, seit 1990 umfangreiche monographische Darstellungen insbesondere zu einzelnen Städten vorgelegt.[11] In veränderter äußerer Aufmachung und als Neue Folge dieser Reihe bezeichnet, ist soeben der eingangs erwähnte monumentale Band über den Augsburger Dom erschienen, auf den im folgenden etwas ausführlicher eingegangen wird.


[1]
In Vorbereitung sind zwei weitere Bände für Wien: einer für den I. Bezirk und einer für die restlichen, äußeren Bezirke X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. (zurück)
[2] Baden-Württemberg : Kunstdenkmäler und Museen / von Herbert Brunner und Alexander Reitzenstein. - 7., neubearb. und erw. Aufl. - Stuttgart : Reclam, 1979. - 923 S. - (Reclams Kunstführer : Deutschland ; 2) (Universal-Bibliothek ; 8073). - ISBN 3-15-008073-8 : DM 49.80. (zurück)
[3]
Der Überblick weist einen Stand um 1967 auf: Kunstdenkmäler-Inventarisation in Mitteleuropa : Verzeichnis der bisher erschienenen Bände. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - [Tl. 1]. Bundesrepublik. // 26 (1968), S. 123 - 142. - Tl. 2. Deutsche Demokratische Republik; Die Ostprovinzen des Deutschen Reiches vor 1918; ... ; Ergänzungen. // 27 (1969), S. 54 - 80 und 197 - 198.
Vgl. auch allgemein zum Thema Methoden der Denkmälererfassung in verschiedenen Bundesländern. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 32 (1974), S. 92 - 136. (zurück)
[4]
Zitiert nach: Denkmalinventarisation : Denkmalerfassung als Grundlage des Denkmalschutzes / hrsg. von Wolfram Lübbecke. - München, 1989, S. 5 (Vorwort von Michael Petzet). (zurück)
[5]
Beide Zitate nach: Systematischer Vergleich der Denkmalschutzgesetze in der Bundesrepublik / Klaus Driessen. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 32 (1974), S. 72 - 84.
Zum Denkmalbegriff allgemein vgl. auch die folgenden Beiträge:
Einführung in die Denkmalpflege / Gottfried Kiesow. - Darmstadt, 1982, S. 34 ff. - Erweiterung des Denkmalbegriffs? / Willibald Sauerländer. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 33 (1975), S. 117 - 130. - Denkmalbegriff, Denkmälermasse und Inventar / Ernst Bacher. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 38 (1980), S. 121 - 125. - Denkmalpflege : Auftrag, Realität, Perspektiven / Hartwig Beseler. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 41 (1983), S. 70 - 77. - Kunstgeschichte und die Wertung von Denkmälern / Eberhard Grunsky. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 49 (1991), S. 107 - 118. - Zum Denkmalbegriff in der Öffentlichkeit : Ablehnung oder Akzeptanz? / Walter Wulf. // In: Denkmalinventarisation : Denkmalerfassung als Grundlage des Denkmalschutzes / hrsg. von Wolfram Lübbecke. - München, 1989, S. 31 - 34. - Ensemble : Konzeption und Problematik eines Begriffes des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes / Tilmann Breuer. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 34 (1976), S. 21 - 38. (zurück)
[6]
Vorgesehen war ein Zeitraum von 10 bis 12 Jahren: Einführung in die Denkmalpflege / Gottfried Kiesow. - Darmstadt, 1982, S. 169. (zurück)
[7]
Richtlinien der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland zur Erstellung einer "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland". // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 39 (1981), S. 69. - Hieraus auch die folgenden Zitate. (zurück)
[8]
Auf Grund der Bestände im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund. (zurück)
[9]
So V. Osteneck sehr treffend über die Denkmäler in Bayern in seinem nützlichen ersten Überblick zur Denkmaltopographie. - Vgl. auch für den nachfolgenden Text Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland / Volker Osteneck. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 45 (1987), S. 86 - 92. (zurück)
[10]
Ein Beispiel aus: Denkmäler in Bayern. - Bd 7. Schwaben : Ensembles, Baudenkmäler, Archäologische Geländedenkmäler / bearb. von Bernd-Peter Schaul. - 1986, S. 52: "Kreisfreie Stadt Augsburg. ... Mittlerer Lech 16. Bürgerhaus, viergeschossiger Traufseitbau mit kleinteiligem Stufengiebel, 16. Jh. [A, Fl.Nr. 2380]; Mittlerer Lech 18. Bürgerhaus, im Kern 16./17. Jh. [A, Fl.Nr. 2376/4]; Mittlerer Lech 20. Bürgerhaus, im Kern 16./17. Jh. [A, Fl.Nr. 2376/3]" usw. (zurück)
[11]
Die Kunstdenkmäler von Bayern. - München.
Die Kunstdenkmäler von Oberfranken. - 7. Stadt Bamberg. - Bd. 5. Innere Inselstadt. - 1990. - 1 - 2.
Die Kunstdenkmäler von Schwaben. - 9. Landkreis Günzburg. - 1. Die Stadt Günzburg. - 1993. (zurück)

Zurück an den Bildanfang