Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 3
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Bremen, Niedersachsen


95-3-404
Bremen, Niedersachsen / bearb. von Gerd Weiß unter Mitarb. von Karl Eichwalder ... - Neubearb. / besorgt durch die Dehio-Vereinigung. - [München] : Deutscher Kunstverlag, 1992. - VIII, 1467 S. ; 19 cm. - (Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler). - ISBN 3-422-03022-0 : DM 88.00
[2084]
95-3-405
Hamburg, Schleswig-Holstein / bearb. von Johannes Habich, Christoph Timm (Hamburg), und Lutz Wilde (Lübeck). - Neubearb. / besorgt durch die Dehio-Vereinigung; 2. stark erw. und veränd. Aufl. - [München] : Deutscher Kunstverlag, 1994. - VII, 942 S. ; 19 cm. - (Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler). - ISBN 3-422-03033-6 : DM 78.00
[2264]
95-3-406
Baden-Württemberg . - Neubearb. / besorgt durch die Dehio-Vereinigung. - [München] : Deutscher Kunstverlag. - 19 cm. - (Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler)
[2083]
1. Die Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe / bearb. von Dagmar Zimdars u.a. - 1993. - VIII, 908 S. : graph. Darst., Kt. - ISBN 3-422-03024-7 : DM 75.00
95-3-407
Berlin / bearb. von Sibylle Badstübner-Gröger ... - Neubearb. / besorgt durch die Dehio-Vereinigung. - [München] : Deutscher Kunstverlag, 1994. - IX, 660 S. ; 19 cm. - (Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler). - ISBN 3-422-03038-7 : DM 68.00
[2233]
95-3-408
Stadtkreis Potsdam . - Unveränd. Nachdruck des Abschnittes Potsdam aus dem Bd. Bezirke Berlin/DDR und Potsdam, 2., verb. Aufl., Berlin 1988. - München [u.a.] : Deutscher Kunstverlag, 1993. - VIII, 89 S. ; 19 cm. - (Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler). - ISBN 3-422-03037-9 : DM 24.80
[2085]

Die bislang für die alte Bundesrepublik erschienenen Einzelbände des neuen Dehio-Handbuchs spiegeln vor allem den sich wandelnden Denkmalbegriff wider. Nicht nur wurde die Zeitgrenze verschoben (1900, später 1930, z.T. weit darüber hinaus, je nach Publikationsjahr), auch die Erweiterung des Denkmalbegriffs zeigt sich in der nun verstärkten Berücksichtigung von Wohn- und Nutzbauten, in der Abhebung auf Ensembles usw. Eine merkliche Heterogenität der einzelnen Bände ist zudem auch auf die von den einzelnen Bearbeitern vorgenommenen unterschiedlichen Gewichtungen zurückzuführen. Dies gilt nicht nur für die Auswahl der zu beschreibenden Denkmäler, sondern auch für Umfang und Art der Darstellung; längst hat der Umfang des berücksichtigten Materials alle Grenzen des von Dehio ursprünglich beabsichtigten Handbuchs gesprengt und die meisten Flächenländer publizieren ihren Denkmälerbestand mehrbändig.

So enthält die in 2. Aufl. des Bandes Bremen, Niedersachsen für Niedersachsen einen Einleitungsaufsatz von 26 S. Ländliche Bauten und Siedlungsformen in Niedersachsen, der mit seiner Darstellung vom "niederdeutschen Hallenhaus" bis zu den "Siedlungs- und Hofformen" der "quergeteilten mitteldeutschen Hausformen in Südniedersachsen" allerlei Details zu einem einzelnen Denkmaltyp bringt. In dieser Exklusivität ist der Beitrag im Rahmen des Dehio-Handbuchs fehl am Platz.[1] Auf eine historische Einführung und/oder einen Überblick über die Denkmälervielfalt, auf alte, auch baugeschichtlich wichtige und interessante Gebietszusammenhänge etc. wird für den Teil Niedersachsen ansonsten vollständig verzichtet: dem Hausbau-Aufsatz folgt das Ortsalphabet.

Überzeugender ist u.E. die Umsetzung eines veränderten Denkmalverständnisses und die Integration in die Dehio-Beschreibungsstrukturen in der 2., veränd. Aufl. des Bandes Hamburg, Schleswig-Holstein ausgefallen. So sind etwa im Teil Hamburg zusammenfassend Aspekte wie Stadtgestalt; Wohnhäuser, Palais, Wohnstifte; Kaufmanns- und Lagerhäuser; Geschäftshäuser; Speicherstadt; Brücken; Technische Denkmäler; Hoch- und Untergrundbahn; Wallanlagen (neben den bekannten Beschreibungsgruppen herausragender Sakral- und Profanbaudenkmäler und den "Klein-"Denkmälern) in knapper Überblicksform mit Aufführung wichtiger Beispiele abgehandelt. Dem Ensemble-Gedanken wird dabei vielfach Rechnung getragen.

Auch der Band Baden-Württemberg I nimmt gegenüber der noch das gesamte Bundesland behandelnden 1. Aufl. von 1964 nun eine Neustrukturierung des Materials vor. Nicht nur ist jetzt dank der Aufteilung auf zwei Bände der Beschreibungsumfang um ein Vielfaches gewachsen - der Teilband 1 ist mit 908 S. umfangreicher als der Gesamtband von 1964 mit 591 S. -, es werden jetzt auch zur "besseren Auffindbarkeit der Objekte" die heutigen Verwaltungseinheiten zugrunde gelegt. Umfangreichere Objektbeschreibungen, veränderter Denkmalbegriff und damit erweiterte Objektberücksichtigung und umfangreicheres Karten- und Zeichnungsmaterial führten hier zu der genannten Erweiterung. Begnügte sich der Eintrag für Stuttgart 1964 mit 5 Seiten (historischer Überblick, Stadtplan Stuttgarts von ca. 1850, Beschreibung der Sakralbauten Ev. Stiftskirche, Ev. Leonardskirche, Ev. Spitalkirche, der Profanbauten Altes Schloß und Neues Schloß und mit Kurzeintragungen für Friedhof, Alte Kanzlei, Prinzenbau, Schiffsfruchtkasten, Königsbau, Wilhelmspalais, Villa Berg, Staatsgalerie [Altbau], Wilhelma mit Theater, Schiller-Denkmal, Jubiläumssäule, Schloß Rosenstein und mit einer Verweisung auf die Solitude), so erweitert die Neubearbeitung den Eintrag für Stuttgart bei deutlich zur Gegenwart verschobener Zeitgrenze um die Abschnitte Gemeindebauten, Studiengebäude und Schulbauten, Kulturbauten (die Liederhalle sogar mit Grundriß), Geschäftshäuser, Wohnbauten (mit Straßenalphabet und Auflistung der Einzelgebäude; als Ensemble hier die Weißenhofsiedlung), Verkehrsbauten, Industriebauten, Friedhöfe/Grünanlagen, Brunnen, Denkmäler, Museen und Sammlungen. Im von Dehio ursprünglich anvisierten und sogar noch 1989 im Vorwort zum Band Bayern III wiedergegebenen Zweck des Handbuchs als "urteilende[n] und klärende[n] Führer durch die Denkmälermasse" kommen die genannten Neubearbeitungen vielleicht nur noch insofern nach, als sie herausragende Denkmäler durch einen Asteriskus markieren; nur eine weitere Hierarchisierung durch Vergabe mehrerer Sterne im Guide-Michelin-Stil steht noch aus.

Auch der jüngste Band für Berlin, zugleich der erste Band des Dehio-Handbuchs für Gesamt-Berlin, übernimmt diese Orientierungshilfe, wenngleich die Zusammenstellung hier durchaus gestraffter ist. Sein rasches Erscheinen nach der Wiedervereinigung ist den bereits geleisteten Vorarbeiten zu danken, lag doch die Neubearbeitung des Denkmälerbestandes des Ostteils der Stadt für das DDR-Handbuch noch nicht allzu lange zurück, so daß die entsprechenden Texte von 1983 für die betreffenden Berliner Stadtbezirke übernommen werden konnten; Übersichtspläne etc. wurden ergänzt. Für die West-Berliner Stadtbezirke hatten erste Vorarbeiten bereits 1987 begonnen. "Die Auswahl der Objekte unterlag den strengen Maßstäben der für die Aufnahme in das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler ausschlaggebenden Qualität; erweitert wurde jedoch der Rahmen auf die für Berlin besonders wichtigen Gattungen des Massenwohnungsbaus, der Villen- und der Industriearchitektur. Es galten nur 'Kunstdenkmäler' als 'dehiowürdig', nicht bloße Geschichtsdenkmäler ..." (Vorwort, S. VIII), allerdings unter Ausweitung der Zeitgrenze mit einem allgemeinen Schnitt bei 1930 und mit Ergänzungen um wichtige Bauten aus der Zeit nach 1945 und unter Einbeziehung der Industriearchitektur. Sicher ist im Sinne einer einheitlichen Linie für den Berlin-Band eine leichte Angleichung an die "Dehio-gemäßeren" Vorgaben durch die Ostteil-Beschreibungen nicht zum Nachteil der gesamten Bandkonzeption erfolgt. Vom grundlegenden Beschreibungsraster abgesehen, ist, ohne jedoch störend zu sein, die unterschiedliche Herkunft der Beschreibungsteile in Einzelheiten gleichwohl spürbar. In der Beschreibung folgt die Anlage des Bandes nach Voranstellung des Stadtbezirks Berlin-Mitte als dem historischen Zentrum der Stadt dem Alphabet der Stadtbezirke (mit jeweils eigener historischer Einführung). Die Ordnung der Einträge innerhalb der Stadtbezirkskapitel ist "Dehio-typisch"; Kartenmaterial und Grundrisse ergänzen vielfach die Ausführungen. Der Band schließt mit einer Zusammenstellung der Museen und Sammlungen Berlins, einer kurzen Bibliographie, Künstlerregister, Ortsnamenverzeichnis und Glossar. Der Berlin-Unkundige wird allerdings ein Objektregister, das zumindest die herausragenden Denkmäler erfaßt, schmerzlich vermissen, denn nicht immer kann die Kenntnis der jeweiligen Bezirkszugehörigkeit vorausgesetzt werden; aber auch dem Kundigen wäre ein solches Register zum schnelleren Auffinden der einzelnen Denkmäler mehr als hilfreich gewesen.

Beim Band Stadtkreis Potsdam, der 1993 anläßlich des Tausendjahrfeier der Stadt als unveränderter Auszug aus dem Band für die Bezirke Berlin/DDR und Potsdam erschien, dürfte es sich um einen Einzelfall handeln. Im Vorwort (S. VII) des Vorstandes der Dehio-Vereinigung wird auf die Entwicklung der Bandeinteilung des Dehio eingegangen: angefangen beim Begründer, der "bei der Aufteilung ... durchaus kunstlandschaftliche Zusammenhänge im Auge (hatte), und noch mehr war Ernst Gall bei seiner Neubearbeitung darauf bedacht". Die Neubearbeitung durch die Dehio-Vereinigung orientiert sich dagegen an den jeweils geltenden Verwaltungsgrenzen, d.h. heute denen der Bundesländer. Da es sich auch bei Berlin (noch) um ein eigenes Bundesland handelt, ist es nicht recht verständlich, warum mit dem damals angekündigten und inzwischen erschienenen Band Berlin "das Selbstverständnis der Kunsthistoriker und Denkmalpfleger ... auf eine harte Probe gestellt" werden sollte, handelt es sich demnach doch nicht um einen "Städteband für größere und denkmalreichere Städte". Daß solche trotzdem nicht unbedingt des Teufels sind, würde sich spätestens dann erweisen, wenn der Verlag zur besseren Vermarktung auf solche Städtebände drängen sollte. Hier ist wieder die Funktion des Dehio als Kunst-"Reiseführer" angesprochen, und wer ihn doch in dieser Funktion benutzt, wird, wie der Rezensent, sehr dankbar sein, wenn er bei einem Besuch in Potsdam nur das schmale Bändchen und nicht eines Tages den ganzen Band Brandenburg/Berlin mit sich führen muß, oder wenn er in Münchens auf einen Auszug der rund 190 S. aus dem Band München und Oberbayern zurückgreifen könnte, statt einen Band von 1350 S. mit sich zu tragen, ohne an diesem Tag Gebrauch von dem Artikel über Vilgertshofen machen zu können. [sh]

2.4 Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler Österreichs


[1]
Auch wenn durch diese zusammenhängende Darstellung die Einzelnennung manchen Hofes und Wohnhauses im Ortsteil des Handbuchs wegfallen konnte, so deutet sich hier vor allem doch ein sehr starkes Abweichen von der ursprünglichen Konzeption an, nämlich der Auswahl, Sichtung und Beschreibung herausragender Denkmäler für ein Handbuch. (zurück)

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