Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 2
[ Bestand in K10plus ]

Ireland


95-2-292
Ireland : a directory. - Dublin : Institute of Public Administration. - 26 cm. - Eine inhaltlich identische Ausgabe mit zusätzlichem Terminkalender ersch. u.d.T.: Administration yearbook & diary. - ISSN 0073-9596. - (Euromonitor plc, 87 - 88 Turnmill Street, London EC1M 5QU, United Kingdom)
[2222]
Ed. 28. 1994 (1993). - 464 S. - ISBN 1-872002-27-7 : œ 65.00 (Euromonitor)

Ireland unterscheidet sich von den verwandten Werken für andere europäische Nationen, da es sich um eine Mischung aus Adreßbuch und Länderhandbuch handelt: 1. Einteilung grob nach öffentlichem und privatem Bereich in folgenden Sachkomplexen: Gesetzgeber, Exekutive, Richterschaft; Diplomatische Vertretungen; Öffentlicher Dienst (die Ministerien, Kommissionen etc.); Verteidigung; Polizei; Kommunalverwaltung; Staatliche Krankenhäuser; Körperschaften unter staatlicher Aufsicht (mit Ausnahme der Universitäten). - Finanzwesen; Bedeutende Firmen; Medien; Universitäten; Kirchen; Wirtschafts- und Berufsverbände; Soziale, kulturelle und politische Organisationen. - 2. Es folgen Kapitel für: Nordirland (Binnengliederung analog zum öffentlichen Bereich in Teil 1); Europäische Union; Internationale Organisationen. - 3. Informationen über das Land: Statistiken (auf immerhin 30 S.); Allgemeine landeskundliche Informationen. - Register der Inserenten und Generalregister. - Im Anhang Informationen über das Institute of Public Administration als Herausgeber des Werkes.

Die Angaben in den beiden ersten Teilen beschränken sich nicht auf Nennung der Anschrift und der leitenden Funktionäre, sondern geben auch z.T. ausführliche Informationen zu Herkunft, Aufgaben und Funktion der Körperschaften. Eine Besonderheit, die kein vergleichbares Werk dieser Art aufweist, ist die Beigabe von Photos einzelner Funktionäre,[1] ohne daß freilich Auswahlkriterien zu erkennen wären. Analog dazu wird für die Körperschaften deren Signet abgebildet. Da die Zuordnung einer Körperschaft zu einem Kapitel oder Abschnitt nicht immer leicht zu bestimmen ist, bedient man sich zur Recherche am besten des Generalregisters, das diesen Namen allerdings nicht verdient, da es nur Eintragungen unter den Namen von Körperschaften, Medien (z.B. Titel von Zeitungen und Zeitschriften) etc. enthält, jedoch nicht unter Sachbegriffen: wenn man z.B. wissen möchte, welche Museen verzeichnet sind, findet man nur die, deren Namen mit Museum beginnt; die Namen der zahlreich genannten (und abgebildeten) Personen fehlen im Register völlig.

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[1]
Gemeint sind hier nicht die in manchen Staatshandbüchern begegnenden kurzbiographischen Teile (z.B. Korea annual / publ. by the Yonhap News Agency. - Seoul : Kim Chong Kyu. - [1]. 1964 - ). Im vorliegenden Fall handelt es sich ausschließlich um Photos ohne biographische Angaben zu den abgebildeten Personen. (zurück)

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