Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 2(1994) 2
[ Bestand in K10plus ]

Handbuch der juristischen Bibliotheken


94-2-215
Handbuch der juristischen Bibliotheken : deutsche Allgemein- und Spezialbibliotheken mit bedeutenden juristischen Beständen sowie Arbeitsgemeinschaft für Juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen ; Darstellung, Verzeichnis und Bibliographie = Handbook of law libraries / zsgest. von Ralph Lansky. Im Auftr. von: Arbeitsgemeinschaft für Juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD). Deutsches Bibliotheksinstitut (DBI). - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut. - 24 cm
[1911]
1993. - XVI, 333 S. - ISBN 3-87068-437-2 : DM 46.00

Verzeichnet werden auf Grund einer im Frühjahr 1993 durchgeführten Fragebogenerhebung 135 "deutsche Rechtsbibliotheken und andere Bibliotheken mit bedeutenden juristischen Beständen" (Geleitwort[1] S. IX) mit ausführlichen, im Schema des Fragebogens wiedergegebenen Informationen. Was die zu den Allgemeinbibliotheken mit nennenswerten juristischen Beständen betrifft, so sind sie natürlich auf weite Strecken identisch mit denen im Jahrbuch der deutschen Bibliotheken, doch finden sich (z.B. beim Vermehrungsetat, der Zahl der laufenden Zeitschriften oder dem Gesamtbestand) jeweils auch spezifische Angaben mit Bezug auf die Rechtsliteratur. Dem Adressenteil geht eine Darstellung des deutschen juristischen Bibliothekswesens (S. 1 - 13, in englischer Fassung S. 15 - 28) voraus; es folgen eine annotierte Bibliographie[2] und schließlich ausführliche Informationen über die Arbeitsgemeinschaft für Juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD). Diese den Adressenteil ergänzenden Teile rechtfertigen den Begriff Handbuch im Titel. Register der Personen, Institutionen und ausgewählter Sachbegriffe. Hier vermißt man z.B. den Begriff JURIS, was in Anbetracht des im Namen der AjBD enthaltenen Begriffs Dokumentationdenn doch verwundert; das entspricht jedoch der einseitig auf das Bibliothekswesen beschränkten Darstellung im ersten Teil.

Das Verzeichnis, dessen Benutzer wohl vor allen im Kreis der AjBD (und vergleichbarer ausländischer Verbände) zu suchen sind, soll nach Ankündigung des DBI "voraussichtlich alle fünf Jahre" Neuauflagen erfahren und dann auch die juristischen Bibliotheken Österreichs und der Schweiz behandeln, einer Aufgabe, der sich der verdiente Herausgeber in seinem Ruhestand widmen will (S. X).

sh


[1]
Was hier als Geleitwort bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit das Vorwort des Bearbeiters, so wie andererseits der als Vorwort bezeichnete Text der Vorsteher der beteiligten Institutionen das eigentliche Geleitwort darstellt. (zurück)
[2]
Bei den Bibliotheksadreßbüchern handelt es sich ganz überwiegend um allgemeine Verzeichnisse; die nicht sonderlich zahlreichen nationalen Adreßbücher juristischer Bibliotheken werden dagegen nicht behandelt, obwohl das an dieser Stelle sicherlich angebracht wäre. Erwähnt seien deshalb als Gegenstücke zum vorliegenden Verzeichnis nur die für die USA sowie für Großbritannien und Irland:
AALL directory and handbook / comp. by American Association of Law Libraries. - Chicago, Ill. - Ed. 27. 1987/88 (1987) - . - Erscheint jährlich.
Directory of British and Irish law libraries / British and Irish Association of Law Libraries. - Hebden Bridge. - Ed. 4 (1992). - Erscheint unregelmäßig in mehrjährigem Abstand. (zurück)

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