Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 7(1999) 1/4

Vorspann zu 99-1/4-230 bis 99-1/4-231


Deutschland
Denkmälerinventare
Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler

Die Neubearbeitung des Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler ist auch 1998 ein gutes Stück vorangekommen. Nachdem seit Beginn der 90er Jahre in rascher Folge neue Bände für die Länder Baden-Württemberg (Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe), Berlin, Bremen und Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein und für Sachsen (Regierungsbezirk Dresden) erschienen,[1] wurde die Neuverzeichnung der Kunstdenkmäler 1998 fortgesetzt mit dem Band für Thüringen und dem Abschlußband für Sachsen (Regierungsbezirke Leipzig und Chemnitz), die an dieser Stelle vorgestellt werden. Für Ende 1999 sind bereits weitere Neubearbeitungen angezeigt, und zwar für Bayern der Teilband Franken und für Sachsen-Anhalt der Band für die Regierungsbezirke Halle und Dessau.

Die neuen Bände für Thüringen und Sachsen II folgen erkennbar dem von den vorangegangenen Neubearbeitungen vertrauten Dehio-Verzeichnungsschema: Grundanlage im Ortsalphabet, Ortseintrag mit Hinweis auf die jeweilige Kreiszugeh"rigkeit,[2] Hinweise zur Lokalisierung der Objekte, Referenz zur entsprechenden Objektverzeichnung im älteren Großinventar der Denkmäler, gegliederte Beschreibungsabfolge innerhalb des Ortseintrags nach Sakralbauten (im Alphabet) und Profanbauten (untergliedert in die Bereiche Öffentliche Gebäude und Wohnhäuser, Brunnen und Denkmäler, Museen und Sammlungen). Gr"ßeren bzw. bedeutenden Ortschaften gehen Lagebeschreibungen, Übersichtsskizzen zur groben Lokalisierung der Denkmäler, Ausführungen zur Stadtentwicklung und -geschichte und gegebenenfalls Anmerkungen zur spezifischen Baugeschichte voraus. Umfangreichere Beschreibungen einzelner Bauwerke folgen nach zusammenfassenden Hinweisen zur Baugeschichte dem klassischen Schema Außenbau, Innenbau, Ausstattung (letztere vielfach im Form einer Auflistung mit Datierung). Es ist alte Dehio-Tradition, diese Informationen außerordentlich knapp zu präsentieren und Wertungen und Interpretationen nur in Ausnahmefällen und dann eher verhalten anzudeuten. Der wachsende Umfang der Bände ist somit vor allem einer umfassenderen Objektverzeichnung auch im Sinne eines erweiterten Denkmalbegriffs und einer stärkeren Berücksichtigung von Detailinformationen zu verdanken. In dieser Hinsicht lassen die Bände im Rahmen ihrer Zielsetzung kaum Wünsche offen.


[1]
Rez. IFB 95-3-404 - 408 und 97-3/4-353 - 354. (zurück)
[2]
In den Sachsen-Bänden wurden die Ergebnisse der Kreisreform von 1995 bereits berücksichtigt; für die Regierungsbezirke Leipzig und Chemnitz werden zudem Zusammenstellungen der Ortszugeh"rigkeit nach alten und neuen Kreisgrenzen angeboten. Auch der Thüringen-Band bietet für seinen Bereich eine Konkordanz der Alt- und Neukreise seit Juli 1994. (zurück)

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