Denkmäler-Inventare

Eine Typologie anhand ausgewählter Neuerscheinungen

von

Angela Karasch

(Zusammengefassung der Rezensionen 95-3-403 bis 95-3-412)

Der folgende Text betrifft die Rezension 95-3-403

Denkmäler-Inventare : eine Typologie anhand ausgewählter Neuerscheinungen

Die jüngst erschienene, weiter unten besprochene umfangreiche Monographie von Denis A. Chevalley über den Augsburger Dom, zugleich Band 1 einer neuen Folge der Kunstdenkmäler von Bayern, gab den Anstoß, den Formen der Denkmalverzeichnung in Deutschland im Zusammenhang nachzugehen und einen Blick auf die unterschiedlichen Publikationstypen auf diesem Gebiet zu werfen und deren Nutzen als Informationsmittel in Bibliotheken zu betrachten.

1. Das "klassische Großinventar"

Einen ersten Meilenstein in der Geschichte der Denkmälerverzeichnung in Deutschland setzte noch das ausgehende 19. Jahrhundert mit der Ausbildung des sog. "klassischen Inventars". Der Erfassung und Beschreibung der Baudenkmäler ist eine topographische Ordnung zugrundegelegt, d.h., daß die Ortsbindung des einzelnen Baudenkmals im Vordergrund steht. Der Ortseintrag selbst folgt einem einheitlichen Aufbau, beginnend mit der Darstellung der hervorragenden Monumentalbauten des Denkmalortes (i.a. der Sakralbauten einschließlich ihrer Ausstattung), gefolgt von prominenten Profanbauten, über weitere Wohn- und Wirtschaftsbauten bis hin zu verschiedenen Kleindenkmälern.[1] Geschichte und Beschreibung der Baudenkmäler stehen in klarer Abfolge. Aber auch beim Großinventar ist dabei im allgemeinen keine erschöpfende Darstellung beabsichtigt, wohl aber die Publizierung aller Quellen und relevanten Daten und somit aller für weitere Darstellungen grundlegenden Informationen. Risse und Abbildungen bzw. Abbildungshinweise treten hinzu. Das klassische Inventar sieht dabei eine flächendeckende Erfassung der Baudenkmäler vor.

Seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts setzte in den einzelnen Provinzen und Staaten des Deutschen Reiches die Publikation der ersten Inventarbände ein. So erschienen als "1. Baudenkmalinventar mit wissenschaftlichem Anspruch" für Hessen die Bände Kassel (1870) und Wiesbaden (1880).[2] Das grundlegende Inventarwerk für die preußische Rheinprovinz gab Paul Clemen von 1891 bis 1938 in 38 Bänden heraus. In Bayern setzte die Verzeichnung 1895 mit Oberbayern als Band 1 der Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern ein und wurde 1905 mit Band 2 als Kunstdenkmäler von Bayern fortgesetzt; nach 1950 in modifizierter Form (als Kurzinventar) weitergeführt, stagnierte die Verzeichnung schließlich in der 2. Hälfte der 70er Jahre, ohne daß ein flächendeckendes und noch gültiges Großinventar für Bayern nach 100 Jahren zu seinem endgültigen Abschluß gefunden hätte. Jedoch kann an dieser Stelle nicht der Stand dieser noch im ausgehenden 19. Jahrhundert initiierten Inventarisationsprojekte und ihrer publizierten Ergebnisse im Detail referiert werden. Die hier und im weiteren Text zitierten Beispiele reichen aus, um die Problematik des Typs Großinventar zu verdeutlichen. Erst vor diesem Hintergrund ist die weitere Entwicklung der Denkmalinventarisation mit ihrer heutigen Palette an Publikationstypen zu verstehen.

2. Der Dehio

2.1 Die 1. Auflage 1905 - 1912

Großinventare mit ihren notgedrungen langfristigen Bearbeitungszeiten konnten schon immer nur bedingt allen Belangen der (praktischen) Denkmalpflege genügen. Bereits 1899 hatte daher Georg Dehio die Schaffung eines Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler angeregt und für den Tag der Denkmalpflege 1900 in Dresden eine Denkschrift vorbereitet: "Es gibt Aufgaben der Denkmälerstatistik, die durch die offiziellen Inventare nicht gelöst sind, und nicht gelöst werden können. Wir bedürfen eines Mittels zu schneller Orientierung. Ich beantrage daher die Herstellung eines Handbuches, welches seinem Begriff gemäß wenig voluminös, leicht transportabel, in seiner inneren Einrichtung so übersichtlich wie möglich, ebenso bequem auf dem Schreibtisch wie auf der Reise zu benutzen sein muß."[3] Zugleich sollte es "ein urteilender und klärender Führer durch die Denkmälermasse" sein.[4] Nach dem von ihm erarbeiteten Konzept veröffentlichte Dehio schließlich 1905 - 1912 in 5 Bänden das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler.[5] Das Werk erfaßte die bis etwa zum Jahr 1800 entstandenen Denkmäler auf dem Territorium des deutschen Reiches einschließlich Elsaß-Lothringen.[6] Als Quelle wurden - soweit bereits erschienen - die offiziellen Inventarbände zugrunde gelegt, für die anderen Gebiete die ortsmonographische Literatur herangezogen oder die Denkmäler nach Autopsie beschrieben. Damit war eine unvermeidliche Heterogenität in der Erfassungsdichte gegeben. Vollständigkeit war im Gegensatz zu den Inventaren auch von vornherein nicht angestrebt, sondern vielmehr eine "Sichtung und Auswahl".[7] Die Anlage des Gesamtwerkes gliederte sich innerhalb der Regionenbände strikt nach dem Ortsalphabet, die Beschreibungsabfolge entsprach der für die Großinventare skizzierten, wenn auch mit äußerster Straffung der Ausführungen, ohne jedoch gänzlich auf eine knappe abschließende Gesamtcharakterisierung der wichtigeren Denkmäler zu verzichten. Abbildungen, Risse etc. spielten für die Urfassung noch keine Rolle.

2.2 Der Dehio-Gall 1935 - 1956

Der Erfolg des Dehio machte mehrere Nachauflagen und schließlich eine vollständige Neubearbeitung notwendig, die nach Dehios Tod 1932 durch Ernst Gall vorgenommen wurde. Ab 1935 erschienen die ersten Bände der Neubearbeitung, des sog. Dehio-Gall. Dabei wurde das Konzept des Grundwerks durch Gall erheblich verändert: Statt des strikten Ortsalphabets innerhalb der Regionenbände wurde jetzt eine weitergehende topographische Anordnung gewählt, und zwar eine Beschreibungszentrierung um "Hauptorte". Der Nachschlagecharakter eines Handbuchs konnte damit nur noch über Ortsregister und später über Situationspläne gerettet werden. Von diesem Anordnungsprinzip wich allerdings die Abt. 2, Österreich ab; hier blieb das alphabetische Prinzip Dehios erhalten; in der Einarbeitung von Plänen war diese Abteilung sogar vorbildlich.[8] Der Dehio-Gall erschien in 11, sich inhaltlich teilweise überschneidenden Bänden[9] von 1935 bis 1956 (mit späteren unveränderten Nachdrucken) und brachte eine erhebliche Erweiterung in der Verzeichnung von Kunstdenkmälern gegenüber dem Dehio, nicht zuletzt auch ermöglicht durch die verbesserte Quellenlage aufgrund der fortschreitenden Großinventarisierung, ohne jedoch die Neubearbeitung insgesamt völlig zum Abschluß gebracht zu haben.

2.3 Die Neubearbeitung des Dehio durch die Dehio-Vereinigung (Wissenschaftliche Vereinigung zur Fortführung des Kunsttopographischen Werkes von Georg Dehio, e.V.) seit 1965

Kriegszerstörungen, die Teilung Deutschlands , ein gewandelter Denkmalbegriff und die damit verbundene Notwendigkeit, auch nach 1800 entstandene Denkmäler einzubeziehen, führten nach dem Tod von Ernst Gall 1958 zu einer Revision der Konzeption. Die Richtlinien, erarbeitet von der Vereinigung zur Herausgabe des Dehio-Handbuches, sahen ein Abgehen vom Kunstlandschaften-Konzept Galls und die Rückkehr zum Ortsalphabet Dehios vor, allerdings in modifiziertem Regionenrahmen, der jetzt für die Teile der Bundesrepublik Deutschland den Grenzen der Bundesländer folgen sollte. Die ersten Bände erschienen ab 1965. Für den Bereich der Deutschen Demokratischen Republik wurde seit 1965 - in bisher 6 nach Bezirken geordneten Bänden der Denkmälerbestand neu bearbeitet und publiziert; zuletzt erschien 1987 der Band zu den Bauten der Bezirke Cottbus und Frankfurt/Oder.[10]

Wenn im folgenden auf die neuesten Bände des Dehio-Handbuchs näher eingegangen wird, so kann summarisch vorausgeschickt werden, daß es sich dabei meist um stark erweiterte, z.T. auch neubearbeitete Auflagen bereits erschienener Bände handelt. Noch weniger als der Dehio-Gall stellt das Dehio-Handbuch ein einheitliches, abgeschlossenes (mehrbändiges) Nachschlagewerk dar, da bereits vor Abschluß des Gesamtwerkes jeweils die zuerst erschienenen Bände wiederum teils im Nachdruck, teils in so stark veränderten oder erweiterten Nachauflagen erschienen sind, die gänzlichen Neubearbeitungen gleichkommen. Eine geschlossene Charakterisierung und Wertung des gesamten Dehio-Handbuchs, so wie es sich insbesondere für den die alte Bundesrepublik betreffenden Bände darstellt, ist damit nicht mehr in allen Aspekten möglich. Davon abgehoben werden kann das Urteil für die Bände zu den Baudenkmälern der DDR. Hier erschienen die entsprechenden 6 Bände des Dehio-Handbuchs in relativ rascher Folge und sind vergleichsweise homogener und noch stärker der Konzeption des alten Dehio verpflichtet.

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395-3-404 Bremen, Niedersachsen

395-3-405 Hamburg, Schleswig-Holstein

395-3-406 Baden-Württemberg

395-3-407 Berlin

395-3-408 Stadtkreis Potsdam

Die bislang für die alte Bundesrepublik erschienenen Einzelbände des neuen Dehio-Handbuchs spiegeln vor allem den sich wandelnden Denkmalbegriff wider. Nicht nur wurde die Zeitgrenze verschoben (1900, später 1930, z.T. weit darüber hinaus, je nach Publikationsjahr), auch die Erweiterung des Denkmalbegriffs zeigt sich in der nun verstärkten Berücksichtigung von Wohn- und Nutzbauten, in der Abhebung auf Ensembles usw. Eine merkliche Heterogenität der einzelnen Bände ist zudem auch auf die von den einzelnen Bearbeitern vorgenommenen unterschiedlichen Gewichtungen zurückzuführen. Dies gilt nicht nur für die Auswahl der zu beschreibenden Denkmäler, sondern auch für Umfang und Art der Darstellung; längst hat der Umfang des berücksichtigten Materials alle Grenzen des von Dehio ursprünglich beabsichtigten Handbuchs gesprengt und die meisten Flächenländer publizieren ihren Denkmälerbestand mehrbändig.

So enthält die in 2. Aufl. des Bandes Bremen, Niedersachsen für Niedersachsen einen Einleitungsaufsatz von 26 S. Ländliche Bauten und Siedlungsformen in Niedersachsen, der mit seiner Darstellung vom "niederdeutschen Hallenhaus" bis zu den "Siedlungs- und Hofformen" der "quergeteilten mitteldeutschen Hausformen in Südniedersachsen" allerlei Details zu einem einzelnen Denkmaltyp bringt. In dieser Exklusivität ist der Beitrag im Rahmen des Dehio-Handbuchs fehl am Platz.[11] Auf eine historische Einführung und/oder einen Überblick über die Denkmälervielfalt, auf alte, auch baugeschichtlich wichtige und interessante Gebietszusammenhänge etc. wird für den Teil Niedersachsen ansonsten vollständig verzichtet: dem Hausbau-Aufsatz folgt das Ortsalphabet.

Überzeugender ist u.E. die Umsetzung eines veränderten Denkmalverständnisses und die Integration in die Dehio-Beschreibungsstrukturen in der 2., veränd. Aufl. des Bandes Hamburg, Schleswig-Holstein ausgefallen. So sind etwa im Teil Hamburg zusammenfassend Aspekte wie Stadtgestalt; Wohnhäuser, Palais, Wohnstifte; Kaufmanns- und Lagerhäuser; Geschäftshäuser; Speicherstadt; Brücken; Technische Denkmäler; Hoch- und Untergrundbahn; Wallanlagen (neben den bekannten Beschreibungsgruppen herausragender Sakral- und Profanbaudenkmäler und den "Klein-"Denkmälern) in knapper Überblicksform mit Aufführung wichtiger Beispiele abgehandelt. Dem Ensemble-Gedanken wird dabei vielfach Rechnung getragen.

Auch der Band Baden-Württemberg I nimmt gegenüber der noch das gesamte Bundesland behandelnden 1. Aufl. von 1964 nun eine Neustrukturierung des Materials vor. Nicht nur ist jetzt dank der Aufteilung auf zwei Bände der Beschreibungsumfang um ein Vielfaches gewachsen - der Teilband 1 ist mit 908 S. umfangreicher als der Gesamtband von 1964 mit 591 S. -, es werden jetzt auch zur "besseren Auffindbarkeit der Objekte" die heutigen Verwaltungseinheiten zugrunde gelegt. Umfangreichere Objektbeschreibungen, veränderter Denkmalbegriff und damit erweiterte Objektberücksichtigung und umfangreicheres Karten- und Zeichnungsmaterial führten hier zu der genannten Erweiterung. Begnügte sich der Eintrag für Stuttgart 1964 mit 5 Seiten (historischer Überblick, Stadtplan Stuttgarts von ca. 1850, Beschreibung der Sakralbauten Ev. Stiftskirche, Ev. Leonardskirche, Ev. Spitalkirche, der Profanbauten Altes Schloß und Neues Schloß und mit Kurzeintragungen für Friedhof, Alte Kanzlei, Prinzenbau, Schiffsfruchtkasten, Königsbau, Wilhelmspalais, Villa Berg, Staatsgalerie [Altbau], Wilhelma mit Theater, Schiller-Denkmal, Jubiläumssäule, Schloß Rosenstein und mit einer Verweisung auf die Solitude), so erweitert die Neubearbeitung den Eintrag für Stuttgart bei deutlich zur Gegenwart verschobener Zeitgrenze um die Abschnitte Gemeindebauten, Studiengebäude und Schulbauten, Kulturbauten (die Liederhalle sogar mit Grundriß), Geschäftshäuser, Wohnbauten (mit Straßenalphabet und Auflistung der Einzelgebäude; als Ensemble hier die Weißenhofsiedlung), Verkehrsbauten, Industriebauten, Friedhöfe/Grünanlagen, Brunnen, Denkmäler, Museen und Sammlungen. Im von Dehio ursprünglich anvisierten und sogar noch 1989 im Vorwort zum Band Bayern III wiedergegebenen Zweck des Handbuchs als "urteilende[n] und klärende[n] Führer durch die Denkmälermasse" kommen die genannten Neubearbeitungen vielleicht nur noch insofern nach, als sie herausragende Denkmäler durch einen Asteriskus markieren; nur eine weitere Hierarchisierung durch Vergabe mehrerer Sterne im Guide-Michelin-Stil steht noch aus.

Auch der jüngste Band für Berlin, zugleich der erste Band des Dehio-Handbuchs für Gesamt-Berlin, übernimmt diese Orientierungshilfe, wenngleich die Zusammenstellung hier durchaus gestraffter ist. Sein rasches Erscheinen nach der Wiedervereinigung ist den bereits geleisteten Vorarbeiten zu danken, lag doch die Neubearbeitung des Denkmälerbestandes des Ostteils der Stadt für das DDR-Handbuch noch nicht allzu lange zurück, so daß die entsprechenden Texte von 1983 für die betreffenden Berliner Stadtbezirke übernommen werden konnten; Übersichtspläne etc. wurden ergänzt. Für die West-Berliner Stadtbezirke hatten erste Vorarbeiten bereits 1987 begonnen. "Die Auswahl der Objekte unterlag den strengen Maßstäben der für die Aufnahme in das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler ausschlaggebenden Qualität; erweitert wurde jedoch der Rahmen auf die für Berlin besonders wichtigen Gattungen des Massenwohnungsbaus, der Villen- und der Industriearchitektur. Es galten nur 'Kunstdenkmäler' als 'dehiowürdig', nicht bloße Geschichtsdenkmäler ..." (Vorwort, S. VIII), allerdings unter Ausweitung der Zeitgrenze mit einem allgemeinen Schnitt bei 1930 und mit Ergänzungen um wichtige Bauten aus der Zeit nach 1945 und unter Einbeziehung der Industriearchitektur. Sicher ist im Sinne einer einheitlichen Linie für den Berlin-Band eine leichte Angleichung an die "Dehio-gemäßeren" Vorgaben durch die Ostteil-Beschreibungen nicht zum Nachteil der gesamten Bandkonzeption erfolgt. Vom grundlegenden Beschreibungsraster abgesehen, ist, ohne jedoch störend zu sein, die unterschiedliche Herkunft der Beschreibungsteile in Einzelheiten gleichwohl spürbar. In der Beschreibung folgt die Anlage des Bandes nach Voranstellung des Stadtbezirks Berlin-Mitte als dem historischen Zentrum der Stadt dem Alphabet der Stadtbezirke (mit jeweils eigener historischer Einführung). Die Ordnung der Einträge innerhalb der Stadtbezirkskapitel ist "Dehio-typisch"; Kartenmaterial und Grundrisse ergänzen vielfach die Ausführungen. Der Band schließt mit einer Zusammenstellung der Museen und Sammlungen Berlins, einer kurzen Bibliographie, Künstlerregister, Ortsnamenverzeichnis und Glossar. Der Berlin-Unkundige wird allerdings ein Objektregister, das zumindest die herausragenden Denkmäler erfaßt, schmerzlich vermissen, denn nicht immer kann die Kenntnis der jeweiligen Bezirkszugehörigkeit vorausgesetzt werden; aber auch dem Kundigen wäre ein solches Register zum schnelleren Auffinden der einzelnen Denkmäler mehr als hilfreich gewesen.

Beim Band Stadtkreis Potsdam, der 1993 anläßlich des Tausendjahrfeier der Stadt als unveränderter Auszug aus dem Band für die Bezirke Berlin/DDR und Potsdam erschien, dürfte es sich um einen Einzelfall handeln. Im Vorwort (S. VII) des Vorstandes der Dehio-Vereinigung wird auf die Entwicklung der Bandeinteilung des Dehio eingegangen: angefangen beim Begründer, der "bei der Aufteilung ... durchaus kunstlandschaftliche Zusammenhänge im Auge (hatte), und noch mehr war Ernst Gall bei seiner Neubearbeitung darauf bedacht". Die Neubearbeitung durch die Dehio-Vereinigung orientiert sich dagegen an den jeweils geltenden Verwaltungsgrenzen, d.h. heute denen der Bundesländer. Da es sich auch bei Berlin (noch) um ein eigenes Bundesland handelt, ist es nicht recht verständlich, warum mit dem damals angekündigten und inzwischen erschienenen Band Berlin "das Selbstverständnis der Kunsthistoriker und Denkmalpfleger ... auf eine harte Probe gestellt" werden sollte, handelt es sich demnach doch nicht um einen "Städteband für größere und denkmalreichere Städte". Daß solche trotzdem nicht unbedingt des Teufels sind, würde sich spätestens dann erweisen, wenn der Verlag zur besseren Vermarktung auf solche Städtebände drängen sollte. Hier ist wieder die Funktion des Dehio als Kunst-"Reiseführer" angesprochen, und wer ihn doch in dieser Funktion benutzt, wird, wie der Rezensent, sehr dankbar sein, wenn er bei einem Besuch in Potsdam nur das schmale Bändchen und nicht eines Tages den ganzen Band Brandenburg/Berlin mit sich führen muß, oder wenn er in Münchens auf einen Auszug der rund 190 S. aus dem Band München und Oberbayern zurückgreifen könnte, statt einen Band von 1350 S. mit sich zu tragen, ohne an diesem Tag Gebrauch von dem Artikel über Vilgertshofen machen zu können. [sh]

2.4 Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler Österreichs

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95-3-409 Die Kunstdenkmäler Österreichs. Wien

95-3-410 Die Kunstdenkmäler Österreichs. Niederösterreich nördlich der Donau

Dieses Problem hat der Teilband Wien des Dehio-Handbuchs der Kunstdenkmäler Österreichs vorbildlich gelöst. Auf eine kurze Einleitung folgt die Beschreibung der Objekte in der numerischen Abfolge der Stadtbezirke, im vorliegenden ersten Wien-Band die des inneren Stadtbereichs, mit Ausnahme freilich des eigentlichen Zentrums, des I. Bezirks.[12] Die Objektbeschreibungen sind jedoch im Gegensatz zu einigen deutschen Bänden vielfach wesentlich kürzer, bei Wohnbauten auch in Form einer summarischen Bemerkung mit nachfolgender Auflistung der Hausnummern. Diese knappe, dem Nachschlagecharakter entsprechende Diktion verzichtet trotzdem nicht auf kurze Charakterisierungen der Denkmäler, was diesen Band positiv kennzeichnet. Auf die Verwendung von Sternchen zur Hervorhebung der bedeutendsten Bauwerke in Anlehnung an die Praxis von Reiseführern kann das Handbuch leicht verzichten, treten die bedeutenden Bauten doch allein schon durch die Länge der Eintragung hervor und fallen häufig zudem durch einen beigegebenen Grundriß ins Auge.

Der hier exemplarisch zitierte Band für ein österreichisches Bundesland, hier der erste Teilband für Niederösterreich, enthält zwei einleitende Beiträge über die Ur- und Frühgeschichte sowie die bäuerlichen Siedlungs- und Hauslandschaften, gefolgt vom Ortsalphabet (maßgebend für die Aufnahme und die Schreibweise ist das amtliche Ortsverzeichnis von Österreich). Die Binnengliederung der Ortsartikel erfolgt nach: 1. allgemeine Angaben, z.B. zur Siedlungsform bzw. -struktur u.a.; 2. Pfarr- bzw. Hauptkirchen und weitere Sakraldenkmäler; 3. Profane Monumentalbauten.

Die Vielzahl der umfangreichen Register unterscheiden die neueren Bände für Österreich positiv von denen für Deutschland, die sich mit einem Register der Künstler begnügen: 1. Künstler, 2. erwähnte Personen, 3. ikonographische Sachverhalte, 4. Patrozinien, sowie, nur für Wien: 5. Objekte (einzelne Bauten sowie Bautypen, wie Bäder), 6. Straßennamen.

3. Kunstdenkmäler ... : ein Bildhandbuch

Allen Dehio-Bänden eignet der von der Konzeption bedingte Verzicht auf Photos; nichttextuelle Erläuterungen beschränken sich i.a. auf Karten, Grund- und Aufrisse. Diese Lücke füllen seit längerem eigenständige Reihen, auf deren Zusammengehörigkeit und gleichförmigen Aufbau nur der Zusatz zum Sachtitel hinweist: Deutsche Kunstdenkmäler : ein Bildhandbuch; Kunstdenkmäler in Österreich : ein Bildhandbuch; Kunstdenkmäler in der Schweiz : ein Bildhandbuch, um nur die drei Reihen für die deutschsprachigen Länder zu nennen. Die Bände im handlichen Format enthalten jeweils ca. 350 Schwarz-weiß-Abbildungen, neuere Bände zusätzlich auch einige Farbtafeln, dazu als Beigabe einen auf Minimalinformationen reduzierten Textteil, der sich allein auf die abgebildeten Objekte bezieht; deren Auswahl beschränkt sich auf die wichtigsten Kunstdenkmäler einer Region. Einige Bände des Bildhandbuchs wurden in IFB 94-1-070 - 074 vorgestellt, so daß der Hinweis darauf an dieser Stelle genügen kann.

4. Reclams Kunstführer

Ob das Dehio-Handbuch auch heute noch einen vorrangigen Platz unter den Kunst-Reiseführern innehat, wie von Dehio ursprünglich durchaus beabsichtigt, muß eher bezweifelt werden. Längst haben - zumindest für ein breiteres, kunstinteressiertes Publikum - die knapperen und handlicheren Bände von Reclams Kunstführern diesen Platz eingenommen. Vergleicht man etwa die neueste Auflage des Bandes Baden-Württemberg von 1979[13] mit dem letzten Dehio-Gesamtband Baden-Württemberg von 1964 und dem neuen Dehio-Teilband Baden-Württemberg I von 1993 (20), so zeigt sich, daß Reclam hinsichtlich der Erfassung und Auswahl (man vergleiche nur die Stuttgart-Einträge) nicht nur wesentlich breiter und moderner ist als die Dehio-Ausgabe von 1964, sondern durchaus auch neben dem viel jüngeren Dehio-Teilband von 1993 noch einen ansprechenden Eindruck hinterläßt. Im Detail liegen bei Reclam allerdings die Schwerpunkte etwas anders: Reclam geht bei seinen Einträgen schwerpunktmäßig vom Ist-Zustand aus und knüpft historische und kunstgeschichtliche Erläuterungen in Form eines auch "für den kunsthistorisch interessierten Laien lesbaren, sachlich unterrichtenden Text[es]" (21) an. Der Dehio als Reiseführer dürfte da eher der Vergangenheit angehören. Der Dehio als Reiseführer dürfte da eher der Vergangenheit angehören. Zum aktuellen Stand von Reclams Kunstführern s.u. IFB 95-3-413 - 414.

5. Der veränderte Denkmalbegriff seit den sechzigerer Jahren und seine Folgen für die Inventarisierung

Mit Blick auf die Gesamtsituation der Denkmalverzeichnung in Deutschland muß - trotz neuer Projekte der Denkmalerfassung insbesondere nach 1975 - dem gesamten Dehio-Unternehmen nach wie vor ein besonderer Stellenwert beibemessen werden, bietet es doch immer noch die breiteste Flächendeckung in der Verzeichnung. Dieser besondere Stellenwert kommt auch darin zum Ausdruck, daß Bundesländer wie Hessen und Berlin statt gesonderter Denkmallisten die entsprechenden Dehio-Bände in dieser Funktion übernehmen.

War der Dehio eine erste und frühe Reaktion auf die Verfahrensweisen und Nachteile der Großinventare, so wurden seit 1945, insbesondere aber seit den 60er Jahren diese Defizite an flächendeckender und aktualisierter Beschreibung verstärkt negativ bewertet. Im Gefolge von Kriegszerstörungen, Abriß und Altstadtsanierungen waren rasch zur Verfügung stehende, umfassende Verzeichnisse der noch vorhandenen und evtl. unter Schutz zu stellenden Denkmäler erforderlich. Andererseits sahen sich die Großinventare mit einem sich wandelnden, nämlich ständig ausweitenden Denkmalbegriff konfrontiert, dem sie aufgrund ihrer langen Bearbeitungszeiten nur in Maßen folgen konnten, ist doch dessen Einheitlichkeit Voraussetzung für die Konsistenz des Gesamtinventars. Trotzdem wurde im Laufe der Inventarisierungsvorhaben der Zeitpunkt für die "Denkmalwürdigkeit" mehrfach zur Gegenwart hin verschoben; dort, wo der klassische Denkmalbegriff entschieden in Frage gestellt wurde, mußte das Konsequenzen für die Fortführung der begonnenen Inventare haben und sie gar fast zum Erliegen bringen. Bezeichnenderweise erschien 1968/1969 - quasi als Fazit des bisher Erreichten - ein Überblick über den Stand der Kunstdenkmäler-Inventarisation in Mitteleuropa, insbesondere in den deutschsprachigen Ländern.[14] Wurde im 1899 erschienenen Handbuch für die Denkmalpflege der Denkmalbegriff auch noch deutlich "offen" skizziert - "Er ist undefinierbar und daher gesetzlich nicht festzulegen. Im allgemeinen gilt der Grundsatz, daß ein Gegenstand dann als Denkmal zu bezeichnen ist, wenn derselbe einer näheren oder ferneren Vergangenheit angehört oder von geschichtlicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Da hiernach verschiedene Meinungen darüber herrschen können, ob in einem gegebenen Falle die Merkmale des Denkmals vorhanden sind, so ist die endgültige Entscheidung darüber dem Staate vorbehalten bei allen Gegenständen, welche staatlicher Aufsicht unterstehen."[15] - so lag im allgemeinen doch eine deutliche Eingrenzung des Begriffs auf den des Baukunstdenkmals vor. Ein Abrücken von dieser Begriffsfestlegung ist seit etwa 1960 in der nun häufigeren Verwendung des Begriffs Kulturdenkmal erkennbar. Auch in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer und in sonstigen Veröffentlichungen findet das seinen Niederschlag. So bezieht sich etwa das Denkmalschutzgesetz von Schleswig-Holstein ausdrücklich auf Kulturdenkmäler und definiert diese in  1 II als: "Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wertes in öffentlichem Interesse liegt". Das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz benennt Gesamtanlagen exemplarisch: "Straßen-, Platz- und Ortsbilder" und bewegliche Kulturgüter werden ebenfalls besonders hervorgehoben.[16] Hamburg hebt zusätzlich auf Bodendenkmäler wie Gräberfelder, Befestigungsanlagen etc. ab.

Dringendstes Bedürfnis der Denkmalpflege und Politikum war nun die schnelle und flächendeckende Erfassung aller in Betracht kommenden Denkmäler und Veröffentlichung in Denkmallisten als Voraussetzung und juristische Handhabe für eine mögliche Unterschutzstellung eines Denkmals. Dieser Zwang führte dazu, daß die bisherige Inventarisierungs- und Veröffentlichungspraxis entschieden in Frage gestellt und revidiert wurde.

5.1 Die Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland

In der von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Arbeitsgruppe Inventarisation wurden in mehrjähriger Arbeit Formen der Schnellerfassung im Rahmen einer Denkmaltopographie beraten und entwickelt. Ziel war eine flächendeckende Publikation in einem überschaubaren Zeitraum.[17] 1981 konnten die Richtlinien ... zur Erstellung der Denkmaltopographie veröffentlicht werden.[18] Dargestellt werden sollte der "derzeitige Bestand der Denkmale nach Art, Verteilung und strukturellen Beziehungen ... Denkmale in diesem Sinne sind augenscheinliche bauliche Gegenstände, die als einzelne Objekte oder als geschlossene und übergreifende Struktur eine abgeschlossene Epoche bezeugen. Bodendenkmale werden nur insofern verzeichnet, als sie in ihrer Erscheinung zum Verständnis von Baudenkmalen beitragen." Die Publikation sollte nach Stadt- und Landkreisen geordnet sein und eine flächendeckende Wiedergabe der Bundesrepublik anstreben. Kartographie, Maßstäbe usw. wurden genau vorgegeben, mit dem "Ziel, einen Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denkmalbestandes zu geben". "Der kartographischen Darstellung entspricht eine analytische Charakterisierung. Sie ist knapp zu halten"; unbedingt sollte diese aber auf die Begründung des Denkmalcharakters hinweisen. Denn: "Die Denkmalliste ist Grundlage und Teil der Denkmaltopographie." Schließlich wurde für die Gesamtpublikation ein gemeinsames Erscheinungsbild im DIN A 4-Format festgelegt. Darüber hinaus war jedes Bundesland relativ frei in der Ausgestaltung der Richtlinien.

Diese Freiheit zeigt sich bereits rein formal in dem unter dem Gesamttitel Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland für das jeweilige Land gewählten Reihentitel. Dabei folgt die jeweilige Titelfassung sicher zugleich auch den durch die Denkmalschutzgesetze der betreffenden Bundesländer gesetzten Prämissen. Die von den einzelnen Bundesländern gewählten Titel sind nachstehend mit dem Jahr des Erscheinens des ersten Bandes und in Klammern der Zahl der bis Ende August 1995 vorliegenden Bände[19] (ohne Berücksichtigung von Neuauflangen) aufgeführt:

Denkmäler in Bayern. [Tl. 1.]. - 1985 - 1986. (8 Bd.)

Denkmäler in Bayern. [Tl. 2.]. - 1986 - . (10 Bd.)

Baudenkmale in Berlin. - 1988 - . (2 Bd.)

Denkmale in Brandenburg. - 1994 - . (1 Bd.)

Baudenkmale in der Freien Hansestadt Bremen. - 1982 - . (3 Bd.)

Hamburg-Inventar. - 1986 - . (2 Bd.)

Hamburg-Inventar. Themenreihe. - 1982 - . (5 Bd.)

Baudenkmale in Hessen. - 1982 - 1986. (5 Bd.). - Forts. u.d.T.:

Kulturdenkmäler in Hessen. - 1987 - . (12 Bd.)

Baudenkmale in Niedersachsen. - 1981 - . (13 Bd.)

Denkmäler im Rheinland. - 1988 - . (2 Bd.)

Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. - 1985 - . (14 Bd.)

Denkmale in Sachsen. - 1994 - . (1 Bd.)

Trotz des ursprünglich anvisierten Bearbeitungs- und Publikationszeitraums von 10 bis 12 Jahren ist heute - nach Ablauf dieser Frist - offensichtlich, daß in den meisten Ländern dieses Ziel nicht nur nicht erreicht wurde, sondern daß einige Bundesländer noch nicht einmal mit der Veröffentlichung begonnen haben. Letzteres gilt für Baden-Württemberg, das Saarland und Schleswig-Holstein. Daß auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch ausstehen, kann nicht im gleichen Atemzug genannt werden. Im Gegenteil, bei den neuen Bundesländern erstaunt es eher, wie schnell Brandenburg und Sachsen erste Ergebnisse vorlegten. Der unterschiedliche Stand der Veröffentlichung ist sicherlich auch durch die landesspezifische Ausformung der Richtlinien zur Denkmaltopographie mitbestimmt: reicht die Spanne doch von einer "leicht angereicherten Adressenliste"[20] für Bayern bis zu einer fast inventarartigen Beschreibung im Falle von Rheinland-Pfalz. Auch das Verhältnis von Kartenmaterial und Text schwankt stark: es gibt ausgesprochen kartenorientierte, also im engsten Sinne des Wortes topographische Ausführungen (Niedersachsen) und es gibt eher textorientierte Versionen mit Kartenbeilage (Bremen). In allen Reihen jedoch entsprechen die Karten den Richtlinien und ergeben damit über die Bundesländergrenzen hinweg ein einheitliches Kartenwerk, eines der Hauptziele des Gesamtunternehmens Denkmaltopographie. Daß abgesehen von dieser Gemeinsamkeit die weiteren Inhalte in ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich sind, ist ein Faktum das hier nur zu konstatieren, bei Recherchen aber essentiell zu berücksichtigen ist. Interessant ist aber in jedem Fall (auch für spätere Zeiten), wie der Denkmalbegriff in den einzelnen Bundesländern ausgelegt wurde und welches Material daraufhin in die Erfassung einging.

6. Bayern als Beispiel für das Nebeneinander verschiedener Publikationstypen von Inventaren

Bayern ist mit seinem Beitrag zur Denkmaltopographie sicher einen extremen Weg gegangen, indem hier die Denkmalliste publiziert wurde (Ortsname, Straßenalphabet, Objektname mit Hausnummer), ohne daß in den meisten Fällen Text und Kartenmaterial aufeinander bezogen wurden; insbesondere fehlt für viele Einzelobjekte die eine Eintragung deutlicher begründende Kurzcharakterisierung. Zwar bieten die Einträge zu größeren Ortschaften eine knappe, zusammenfassende Einleitung, vor allem zur Beschreibung von städtischen Ensembles, für die Vielzahl der Einzelobjekte aber bleibt es bei einer reinen Lokalisierungsangabe.[21] Dieser Knappheit der Verzeichnung ist es jedoch zu verdanken, daß Bayern in dieser Form in den Jahren 1986 - 1987 seinen Denkmälerbestand flächendeckend publiziert hat, ein Ergebnis, wie es noch kein anderes Bundesland im Rahmen der Denkmaltopographie aufweisen kann.

Daß letztlich eine reine Auflistung nicht alle Notwendigkeiten und Informationsbedürfnisse befriedigen kann, hat längst auch in Bayern zu neuen Initiativen geführt, die auf eine Wiederbelebung weitgehend ausgestorben geglaubter Formen der Denkmalverzeichnung hinauslaufen. So wurden in der Reihe Die Kunstdenkmäler von Bayern, die zwar auf die Gliederung der Denkmaltopographie Bezug nimmt, sich jedoch in Titel und inhaltlicher Konzeption an der alte gleichnamigen Reihe der Großinventare orientiert, seit 1990 umfangreiche monographische Darstellungen insbesondere zu einzelnen Städten vorgelegt.[22] In veränderter äußerer Aufmachung und als Neue Folge dieser Reihe bezeichnet, ist soeben der eingangs erwähnte monumentale Band über den Augsburger Dom erschienen, auf den im folgenden etwas ausführlicher eingegangen wird.

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95-3-411 Der Dom zu Augsburg

Die Bezeichnung Neue Folge besteht gerade für diese Publikation auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten zu Recht, wird hier doch noch deutlicher als bei den Bamberger Bänden von 1990, die an die alten Großinventare anschlossen, auf Exhaustivität der Darstellung gesetzt. Zwar folgt auch Chevalley in der Grundanlage der klassischen Ordnung der Inventare,[23] im Einzelnen aber geht er in der umfassenden Anwendung des Prinzips weit darüber hinaus: Jeder Teilbereich wird in konsequenter Durchführung des Gliederungs- und Beschreibungsschemas akribisch verzeichnet. Nach Nennung der spezifischen Quellen und Literatur folgt die (bau-)historische Darstellung unter Berücksichtigung von Überlieferungsgeschichte, Grabungs- und sonstigen bereits vorliegenden Forschungsergebnissen. Selbstverständlich ist der ausführliche Beschreibungsteil angemessen von Plänen, Rissen, Abbildungen und Detailaufnahmen begleitet und schließt nach detaillierter Analyse mit der kunsthistorischen Einordnung und Würdigung des jeweiligen Objekts. Dieser Band über den Augsburger Dom geht in zweifacher Hinsicht über das klassische Großinventar - und in jedem Fall über alle Formen von Kurzinventaren - hinaus: zum einen wendet er die Inventarisierung in der umfassendst möglichen Darbietung des Materials in sozusagen mikroskopischer Ausweitung des Prinzips auch auf Teilaspekte an; zum anderen ist er nicht mehr nur baukundliches Quellen- und Nachschlagewerk, sondern selbst zugleich auch eine Denkmal-Monographie, die dargebotene Fakten bereits auswertet und nach dem vorliegenden Kenntnisstand umfassend wissenschaftlich bearbeitet.[24]

Leider läßt sich kein direkter Vergleich der Arbeit von Chevalley mit dem entsprechenden Artikel über den Augsburger Dom in einem früheren Großinventar-Band Dom ziehen, blieb doch dieses Inventarisierungsvorhaben trotz wiederholter Anläufe bis jetzt Desiderat.[25] In dem die Stadt Augsburg behandelnden Band des Kurzinventars von 1958 umfaßt der Eintrag über den Dom knapp 17 Seiten Text und eine Grundrißwiedergabe.[26] Der Eintrag über den Augsburger Dom in Bd. 7. Schwaben der Sonderreihe für die Ensembles der Denkmäler in Bayern hebt dementsprechend auf die Einbindung des Doms in das städtische Ensemble ab: die Beschreibung des Domes erfolgt im Sinne der Kurzerfassung eines einzelnen Baudenkmals im Alphabet der Straßennamen unter Frauentorstraße 1 auf ganzen 13 Zeilen ohne Bildergänzung und ohne Quellen- und Literaturangabe, was gleichalls der Konzeption dieser Bände entspricht.[27]

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95-3-412 Stadt Augsburg

Daß eine derartig kurze Erfassung - jenseits der Aufgaben von Denkmallisten - nicht allzu weit führt, zeigt die weitere "Entwicklung" der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland für Bayern, wo nunmehr für Teilgebiete nach und nach inventarartige Verzeichnisse vorgelegt werden. So erschien 1994 diese erweiterte topographische Denkmalbeschreibung der Stadt Augsburg. Sie beginnt mit Überblicksartikeln zu wichtigen Aspekten der Stadtgeschichte und -entwicklung, zu einzelnen Bautypen (Augsburger Bürgerhaus) und zur archäologischen Denkmalpflege. Der Hauptteil gilt der mit Abbildungen versehenen Beschreibung der Ensembles und Einzeldenkmäler, die in vielen Fällen ausführlichere Informationen bietet, als dies die Denkmalliste tun konnte. Daß die weiter oben zur Charakterisierung der Bände für Bayern der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland zufällig gewählten Beispiele für die Augsburger Häuser am Mittleren Lech 16, 18 und 20 allerdings auch in dem eigenständigen Band für Augsburg keine ausführlichere Eintragung erhalten, dürfte in Art und "Qualität" dieser Denkmäler liegen, auf die man aus den jetzt beigegebenen Photos schließen kann. Insgesamt entspricht aber dem Grad der Erfassung und Beschreibung im vorliegenden Band in vielen Teilen der von anderen Bundesländern im Rahmen der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland erreichten Standard. Gleichwohl muß aber berücksichtigt werden, daß es sich im vorliegenden Fall vorerst um eine Art "ergänzender Auswahlpublikation" zur Denkmaltopographie handelt und diese selbst für Augsburg erst dann vollständig ist, wenn man den Band von Chevalley über den Augsburger Dom als Seitenstück hinzurechnet.

Bayern ist in seiner Veröffentlichungspraxis im Vergleich zu anderen Bundesländern einen sehr eigenständigen Weg gegangen. Indem es nach alten Groß- und Kurzinventaren, die aber nicht das ganze Territorium abdeckten, seinen Beitrag zur Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland anfänglich auf eine - allerdings flächendeckende - Listenerfassung aller Denkmäler reduzierte, verließ es am deutlichsten den Weg klassischer Inventarisierung. Nachdem sich aber die Denkmallisten, die für viele praktische Aspekte der Denkmalpflege zwar ausreichend sind, als Nachschlagewerk bzw. baukundliche Quellenveröffentlichung letztlich als unzulänglich erwiesen haben, versucht Bayern eine 'Lösung des Problems' wieder in entgegengesetzter Richtung, nämlich in Form von "Auswahlinventaren". Dafür stehen beispielhaft die beiden neuen Publikationen über Augsburg und insbesondere über den Augsburger Dom. Es dürfte nicht nur den Urhebern, sondern auch den Benutzern klar sein, daß eine derartige Aufbereitung der elementaren Daten in den Denkmallisten immer nur sehr punktuell vorgenommen werden kann, daß also eine vollständige Bearbeitung des gesamten Denkmälerbestandes in derart umfassender Form eine Utopie bleiben wird. Bayern scheint sich damit von der Vorstellung einer möglichen flächendeckenden Inventarpublikation (alten Typs) stärker zu verabschieden als andere Bundesländer, die teilweise ihre Beiträge zur Denkmaltopographie durchaus noch inventarartig anlegten.[28]

7. Denkmäler-Inventare als Informationsmittel in Bibliotheken

Gerade wenn man die neueren bayerischen Denkmälerpublikationen betrachtet, die hier exemplarisch vorgestellt wurden, stellt sich die Frage nach der Funktion der unterschiedlichen Publikationstypen und nach ihrem Nutzen als Nachschlagewerke. Aus den bisherigen Ausführungen dürfte ersichtlich geworden sein, daß es das baukundliche Nachschlagewerk für Deutschland nicht gibt. Informationen zum Denkmälerbestand in Deutschland wird man in notwendiger Vollständigkeit und Breite nur aus der Zusammenfassung der unterschiedlichen hier vorgestellten Publikationstypen erhalten. So ersetzt die Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Heterogenität ihrer inhaltlichen Konzeption je nach Bundesland und aufgrund ihres derzeitigen Bearbeitungsstadiums für die meisten Bundesländer in keiner Weise die älteren und/oder anders ausgerichteten Publikationstypen. Ein Verzicht auf Bereitstellung dieser Vielfalt an Publikationsformen im Bereich Denkmalbeschreibung verbietet sich auch mit Blick auf die unterschiedlichen Funktionszuweisungen an die einzelnen Publikationstypen durch die jeweiligen Bundesländer: Während in Bayern die Bd. 1 - 7 der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland die veröffentlichte Denkmalliste darstellen, übernehmen diese Funktion z.B. in Hessen und Berlin die entsprechenden Bände des Dehio-Handbuchs. Jenseits allen fachlich-funktionalen Interesses sollten aber die Denkmallisten insgesamt als Nachschlagewerk einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sein, informieren sie doch über den als Denkmal angesehenen Bestand einer Region, für den gegebenenfalls eine Unterschutzstellung beantragt und damit auch eine Einschränkung der "Zustandsveränderung" durchgesetzt werden kann. Daß Denkmallisten andererseits weitergehenden wissenschaftlichen Informationsbedürfnissen nicht genügen, dürfte ausreichend deutlich geworden sein; hier müssen nach wie vor die älteren Groß- und Kurzinventare, Handbücher vom Typ Dehio oder selbst Reclams Kunstführer kompensatorisch eintreten. Zudem sind die älteren Publikationen gerade für (bau)historische Fragestellungen generell nach wie vor von erheblichem Wert.[29] Mit Blick auf den veränderten Denkmalbegriff stellen jedoch die neueren Publikationen eine unabdingbare Ergänzung dar. Daher wird man für eine sachgerechte Information nicht nur die verschiedenen Publikationstypen (Liste - Inventar - Topographie) heranziehen müssen, sondern sogar verschiedene Auflagen eines Bandes.[30] Eine Bibliothek, die für den deutschen Bereich wichtige baukundliche Informationsmittel zur Verfügung stellen will, wird somit nicht umhin können, dieses Zusammenspiel der verschiedenen Publikationsformen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Ergänzend sollten dazu allgemeine, reine Bildinventare, wie z.B. der Marburger Index[31] zusätzlich angeboten werden, da die älteren Publikationen aus heutiger Sicht auf dem Gebiet der photographischen Dokumentation natürlich Defizite aufweisen und auch die jüngeren Publikationen nicht immer mit Abbildungen in optimaler Auswahl aufwarten.


[1]
Vgl. Baudenkmäler und ihre Erfassung : 2, Ausführliche Darstellung aus der Sicht des Kunsthistorikers / Tilmann Breuer. // In: Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland : ein Handbuch / hrsg. von August Gebeßler. - Köln : Kohlhammer, 1980, S. 22 - 57, besonders 47 ff.
Im selben Beitrag wird (S. 54) auch der Einsatz der EDV bei der Denkmälerinventarisation angesprochen, allerdings in einer so generellen Weise, daß man merkt, daß dahinter damals noch keine nennenswerte praktische Erfahrung stand. Das hat sich inzwischen geändert, wie die im folgenden Tagungsband veröffentlichten Beiträge belegen, die allerdings ein völlig disparates Bild vermitteln: Denkmalpflege und computerunterstützte Dokumentation und Information : Dokumentation der Tagung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Zsarb. mit der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und dem Informationszentrum Raum und Bau der Fraunhofer-Gesellschaft, 1. und 2. Dezember 1992 in Stuttgart / [Red.: Juliane Kirschbaum ...]. - Bonn : Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, [1993]. - 146 S. ; 30 cm. - (Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz ; 44). - (Erhältlich bei: Deutsches Nationalkomitee ..., Geschäftsstelle, Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn) [sh]. (zurück)
[2]
Denkmalschutz und Inventarisation in Berlin / Hartwig Schmidt. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 42 (1984), S. 112 - 114. (zurück)
[3]
Zitiert nach: Georg Dehios "Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler" einst und jetzt / Reiner Haussherr. // In: Rheinische Vierteljahrsblätter. - 33 (1969), S. 486 - 491. (zurück)
[4]
So Georg Dehio auf dem Tag für Denkmalpflege, zitiert nach: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler / Georg Dehio. - Neubearb. / besorgt durch die Dehio-Vereinigung. - München: Deutscher Kunstverlag. - Bayern. - 3. Schwaben / bearb. von Bruno Bushart und Georg Paula. - 1989, S. V. (zurück)
[5]
Zum Dehio und zur Weiterentwicklung des Handbuchs s. auch allgemein die folgenden Beiträge:
Der "Dehio" : Erbe im Wandel / Eva Frodl-Kraft. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 40 (1982), S. 70 - 81.
Georg Dehios "Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler" einst und jetzt / Reiner Haussherr. // In: Rheinische Vierteljahrsblätter. - 33 (1969), S. 486 - 491.
Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler / Georg Dehio. - München : Deutscher Kunstverlag. - Berlin / bearb. von Sybille Badstübner-Gröger u.a. - 1994 / [rezensiert von] Michael Meier. // In: Zeitschrift für Kunstgeschichte. - 57 (1994), S. 130 - 134.
Einführung in die Denkmalpflege / Gottfried Kiesow. - Darmstadt, 1982, S. 17 und 167 ff.
Georg Dehio 1850 - 1932 : seine Kunstgeschichte der Architektur / Erich Hubala. // In: Zeitschrift für Kunstgeschichte. - 46 (1983), S. 1 - 14, bes. 11 - 12. (zurück)
[6]
In seiner Fortführung ging der Dehio über die deutschen Landesgrenzen hinaus, enthielt doch der Band Südwestdeutschland in der 2. Aufl. von 1926 bereits einen Anhang mit Kunstdenkmälern der deutschsprachigen Schweiz.
Nach Vorarbeiten ab 1923 wurde 1933 dem Handbuch eine 2. Abteilung Österreich angegliedert, die wiederum in ihren Bänden nach 1938 auch Denkmäler der annektierten südböhmischen Gebiete verzeichnete; vgl. hierzu Frodl-Kraft a.a.O., S. 70 - 71 und Haussherr a.a.O., S. 488.
Elsaß-Lothringen war bereits im Grundwerk des Dehio berücksichtigt, da es zu diesem Zeitpunkt zum deutschen Reich gehörte; 1940 erschien Elsaß-Lothringen als separater Band des Dehio-Gall; vgl. hierzu auch Eva Frodl-Kraft, a.a.O.
Der von Gall in den 40er Jahren bearbeitete Band für die Bau- und Kunstdenkmäler der alten preußischen Provinzen West- und Ostpreußen erschien 1952 unter dem Titel Deutschordensland Preußen innerhalb des Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler. Von diesem liegt jetzt eine vollständige Neubearbeitung vor:
Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler West- und Ostpreußen : die ehemaligen Provinzen West- und Ostpreußen (Deutschordensland Preußen) mit Bütower und Lauenburger Land / bearb. von Michael Antoni. - Vollst. Neubearb. auf der Grundlage des 1952 erschienenen Bd. Deutschordensland Preußen. - [München] : Deutscher Kunstverlag, 1993. - 718 S. : graph. Darst., Kt ; 19 cm. - ISBN 3-422-03025-5 : DM 68.00 [2086].
Der Bearbeiter des Bandes, Michael Antoni, zieht nach Kriegszerstörungen und politischen Veränderungen gleichsam ein Fazit, indem er den Ist-Zustand dokumentiert. Wertvoll ist auch die Umsetzung bzw. Konkordanz der deutschen/polnischen Ortsnamen. Insgesamt liegt damit für diese Region ein gelungenes, aktuelles deutschsprachiges Nachschlagewerk vor. (zurück)
[7]
Haussherr a.a.O. (zurück)
[8]
Frodl-Kraft a.a.O., hier auch zu der veränderten Beschreibungskonzeption für die Ausgaben 1938 - 1945; der 1. Bd. für Österreich, der Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg behandelte, erschien bereits 1933. (zurück)
[9]
So war der Band Rheinpfalz und Rheinhessen (1951) durch Ausgliederung der linksrheinischen Teile aus dem Band Rheinfranken (1943) entstanden, und der Band Hessen-Nassau (1942) wurde später in die Bände Nördliches Hessen (1955) und Südliches Hessen (1950) aufgeteilt. (zurück)
[10]
Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler / Georg Dehio. - Neubearbeitung im Institut für Denkmalpflege im Einvernehmen mit der Dehio-Vereinigung / Ernst Badstübner ... Berlin. - Die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig. - 1965; Die Bezirke Neubrandenburg, Rostock, Schwerin. - 1968; Der Bezirk Magdeburg. - 1974; Der Bezirk Halle. - 1976; Die Bezirke Berlin/DDR und Potsdam. - 1983; Die Bezirke Cottbus und Frankfurt/Oder. - 1987. - Einzelne Bände erschienen in Neuauflagen, so z.B. der Bd. Berlin/DDR und Potsdam in einer 2., verb. Aufl. 1988, aus dem der Teil für Potsdam 1993 separat nachgedruckt wurde (s.u. IFB 95-3-408).
Vgl. dazu Die Anfänge der Neubearbeitung des "Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler" von Georg Dehio in der DDR / Edgar Lehmann. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 49 (1991), 93 - 95. (zurück)
[11]
Auch wenn durch diese zusammenhängende Darstellung die Einzelnennung manchen Hofes und Wohnhauses im Ortsteil des Handbuchs wegfallen konnte, so deutet sich hier vor allem doch ein sehr starkes Abweichen von der ursprünglichen Konzeption an, nämlich der Auswahl, Sichtung und Beschreibung herausragender Denkmäler für ein Handbuch. (zurück)
[12]
In Vorbereitung sind zwei weitere Bände für Wien: einer für den I. Bezirk und einer für die restlichen, äußeren Bezirke X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. (zurück)
[13]
Baden-Württemberg : Kunstdenkmäler und Museen / von Herbert Brunner und Alexander Reitzenstein. - 7., neubearb. und erw. Aufl. - Stuttgart : Reclam, 1979. - 923 S. - (Reclams Kunstführer : Deutschland ; 2) (Universal-Bibliothek ; 8073). - ISBN 3-15-008073-8 : DM 49.80. (zurück)
[14]
Der Überblick weist einen Stand um 1967 auf: Kunstdenkmäler-Inventarisation in Mitteleuropa : Verzeichnis der bisher erschienenen Bände. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - [Tl. 1]. Bundesrepublik. // 26 (1968), S. 123 - 142. - Tl. 2. Deutsche Demokratische Republik; Die Ostprovinzen des Deutschen Reiches vor 1918; ... ; Ergänzungen. // 27 (1969), S. 54 - 80 und 197 - 198.
Vgl. auch allgemein zum Thema Methoden der Denkmälererfassung in verschiedenen Bundesländern. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 32 (1974), S. 92 - 136. (zurück)
[15]
Zitiert nach: Denkmalinventarisation : Denkmalerfassung als Grundlage des Denkmalschutzes / hrsg. von Wolfram Lübbecke. - München, 1989, S. 5 (Vorwort von Michael Petzet). (zurück)
[16]
Beide Zitate nach: Systematischer Vergleich der Denkmalschutzgesetze in der Bundesrepublik / Klaus Driessen. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 32 (1974), S. 72 - 84.
Zum Denkmalbegriff allgemein vgl. auch die folgenden Beiträge:
Einführung in die Denkmalpflege / Gottfried Kiesow. - Darmstadt, 1982, S. 34 ff. - Erweiterung des Denkmalbegriffs? / Willibald Sauerländer. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 33 (1975), S. 117 - 130. - Denkmalbegriff, Denkmälermasse und Inventar / Ernst Bacher. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 38 (1980), S. 121 - 125. - Denkmalpflege : Auftrag, Realität, Perspektiven / Hartwig Beseler. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 41 (1983), S. 70 - 77. - Kunstgeschichte und die Wertung von Denkmälern / Eberhard Grunsky. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 49 (1991), S. 107 - 118. - Zum Denkmalbegriff in der Öffentlichkeit : Ablehnung oder Akzeptanz? / Walter Wulf. // In: Denkmalinventarisation : Denkmalerfassung als Grundlage des Denkmalschutzes / hrsg. von Wolfram Lübbecke. - München, 1989, S. 31 - 34. - Ensemble : Konzeption und Problematik eines Begriffes des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes / Tilmann Breuer. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 34 (1976), S. 21 - 38. (zurück)
[17]
Vorgesehen war ein Zeitraum von 10 bis 12 Jahren: Einführung in die Denkmalpflege / Gottfried Kiesow. - Darmstadt, 1982, S. 169. (zurück)
[18]
Richtlinien der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland zur Erstellung einer "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland". // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 39 (1981), S. 69. - Hieraus auch die folgenden Zitate. (zurück)
[19]
Auf Grund der Bestände im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund. (zurück)
[20]
So V. Osteneck sehr treffend über die Denkmäler in Bayern in seinem nützlichen ersten Überblick zur Denkmaltopographie. - Vgl. auch für den nachfolgenden Text Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland / Volker Osteneck. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 45 (1987), S. 86 - 92. (zurück)
[21]
Ein Beispiel aus: Denkmäler in Bayern. - Bd 7. Schwaben : Ensembles, Baudenkmäler, Archäologische Geländedenkmäler / bearb. von Bernd-Peter Schaul. - 1986, S. 52: "Kreisfreie Stadt Augsburg. ... Mittlerer Lech 16. Bürgerhaus, viergeschossiger Traufseitbau mit kleinteiligem Stufengiebel, 16. Jh. [A, Fl.Nr. 2380]; Mittlerer Lech 18. Bürgerhaus, im Kern 16./17. Jh. [A, Fl.Nr. 2376/4]; Mittlerer Lech 20. Bürgerhaus, im Kern 16./17. Jh. [A, Fl.Nr. 2376/3]" usw. (zurück)
[22]
Die Kunstdenkmäler von Bayern. - München.
Die Kunstdenkmäler von Oberfranken. - 7. Stadt Bamberg. - Bd. 5. Innere Inselstadt. - 1990. - 1 - 2.
Die Kunstdenkmäler von Schwaben. - 9. Landkreis Günzburg. - 1. Die Stadt Günzburg. - 1993. (zurück)
[23]
Vgl. hierzu auch: Grundsätze für die Inventarisation der Kunst- und Geschichtsdenkmäler Bayerns : Entwurf. // In: Denkmalinventarisation. - München, 1989, S. 101 - 104. (zurück)
[24]
Wenn man in den vorstehend genannten Grundsätzen für die Inventarisation der Kunst- und Geschichtsdenkmäler Bayerns nachliest, so ist dies sicher eine auch dort in Erwägung gezogene Tendenz; ausdrücklich heißt es allerdings (S. 101) zur Definition eines Inventars: "Das Inventar ist nicht eine rein beschreibende Aufzählung, sondern eine wissenschaftliche Quellensammlung. ... Eine weit ausholende wissenschaftliche Untersuchung und eine erschöpfende Darstellung kann nicht beabsichtigt sein, doch muß das Inventar für weitere Untersuchungen die nötige Orientierung und die entsprechenden Anhaltspunkte bieten." (zurück)
[25]
Sie sind auf S. VII beschrieben. (zurück)
[26]
Die Stadt Augsburg / Tilmann Breuer. - München : Deutscher Kunstverlag, 1958. - 168 S. ; 22 cm. - (Bayerische Kunstdenkmale ; 1), S. 1 - 17. (zurück)
[27]
Denkmäler in Bayern. [Tl. 1] / hrsg. von Michael Petzet. - München. - Bd. 7. Schwaben / bearb. von Bernd-Peter Schaul. - 1986, S. 41. (zurück)
[28]
Der Frage, inwieweit Großinventare heute noch sinnvoll und nützlich sind, geht folgender Beitrag umfassend nach: Das Große Inventar : cui bono? / Richard Strobel. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 47 (1987), S. 98 - 105. (zurück)
[29]
Um so wichtiger wäre - nicht zuletzt im Hinblick sowohl auf ihre fast stets komplizierte Erscheinungsweise als auch auf die nur ausnahmsweise lückenlosen Bibliotheksbestände - eine umfassende und detaillierte Bibliographie aller Inventar-Reihen. Über deren Nützlichkeit herrscht im Kreise der Kunst-Bibliothekare zwar seit vielen Jahren Einigkeit, ohne daß sich bis jetzt jemand aus diesem Kreis gefunden hätte, der diese mühevolle aber lohnende Aufgabe übernommen hätte. Diese Bibliographie wäre ein Projekt, das man der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken in den Arbeitsplan schreiben möchte. [sh]
Ein Übersicht über die Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen findet sich neuerdings an versteckter Stelle auf S. 109 - 111 des folgenden Aufsatzes: Die Publikationen der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt / Josef Hartmann. // In: Sachsen-Anhalt : Jahrbuch der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt. - Weimar : Böhlau. - ISSN 0945-2842 - 18 (1994), S. 83 - 125 [2928]. - Vgl. IFB 95-3-475. [sh] (zurück)
[30]
Vgl. hierzu auch innerhalb der Berichte der Arbeitsgruppen der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, den Bericht der Arbeitsgruppe Inventarisation / Tilmann Breuer. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 41 (1983), S. 148 - 151.
Den Wert älterer Inventare für den heutigen Bedarf untersucht der folgende Beitrag: Zur Frage der Reprints älterer Denkmälerinventare / Hans-Peter Hilger. // In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. - 40 (1982), S. 82 - 87. (zurück)
[31]
Marburger Index : Inventar der Kunst in Deutschland / Bildarchiv Foto Marburg. - München : Saur [1976]. - Vgl. IFB 94-1-060 - 061. (zurück)

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