Diese enthält mit 22.324 Eintragungen ca. 6000 mehr als die
Vorauflage, doch handelt es sich dabei nicht nur um neue Titel,
sondern auch um solche, die durch nachträgliche Auswertung "von
Sammelbänden oder Großwerken" (S. XXIII) angefallen sind. Stadt- oder
Kreisbibliographien haben nur dann eine Existenzberechtigung, wenn sie
mehr Titel anbieten und diese ggf. feiner erschließen, als die
übergeordnete Landesbibliographie. Während die vorstehend besprochene
Bibliographie für Murrhardt ersteres durch die Auswertung von
Zeitungen erreicht, kam für die Kreisbibliographie eine Auswertung der
Presse aus den genannten Gründen nicht in Frage, so daß nur solche
Zeitungsbeiträge berücksichtigt wurden, die bereits anderwärts
verzeichnet waren oder die in Zeitungsausschnittssammlungen
vorgefunden wurden. Natürlich sind auch Kleinschriften verzeichnet,
die der Württ. Landesbibliothek als zuständiger
Pflichtexemplarbibliothek entweder nicht abgeliefert wurden oder die
die Aufnahmekriterien der LBBW nicht erfüllten. Die Kreisbibliographie
übernahm sinnvollerweise die Gliederung der letzteren in einen Sach-,
einen Orts- und einen Personenteil und ordnet auch die Titel nach dem
Schlüssel der LBBW. Im Ortsteil (der auch Eintragungen unter
Regionenbegriffen, z.B. Oberschwaben oder Topographica enthält) werden
die historischen Ortsnamen, insbesondere die vor der Kreisreform
beibehalten und die heutige Zugehörigkeit durch Angabe der Gemeinde in
Klammern vermerkt. Für die Gliederung bei Orten mit vielen Titeln
dient der Schlüssel des Sachteils. Am Ende stehen z.T. zahlreiche
Verweisungen auf Erwähnungen des Ortes in Publikationen, die im
Sach- oder Personenteil verzeichnet sind und bei vielen Orten finden
sich überhaupt nur Verweisungen. Hier liegt der besondere Nutzen der
Kreisbibliographie, der den weniger im Umgang mit bibliographischen
Hilfsmitteln gewohnten "Heimatforschern" die Literatur über ihren Ort
soz. mundgerecht präsentiert, also z.B. mit einer Verweisung auf ein
Denkmälerinventar[1] darauf aufmerksam macht, daß der Ort dort eine
Eintragung hat. Verweisungen dieser Art finden sich auch im Sach- und
im Personenteil.[2] Das Verfasserregister (einschließlich Urhebern) hat
ein unnötig platzaufwendiges Layout, das Schlagwortregister erschließt
nur den Sachteil.
Insgesamt eine Regionalbibliographie, die auf Grund ihrer Entstehung
mit gewissen Mängeln behaftet ist, die aber ihren Nutzen bei einer
nicht primär wissenschaftlich arbeitenden Zielgruppe erfüllt.
Klaus Schreiber
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