Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 8(2000) 1/4
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Die deutsche Literatur des Mittelalters


00-1/4-155
Die deutsche Literatur des Mittelalters : Verfasserlexikon / begr. von Wolfgang Stammler. Fortgef. von Karl Langosch. - 2., völlig neu bearb. Aufl. / unter Mitarb. zahlreicher Fachgelehrter hrsg. von Burghart Wachinger. Zus. mit Gundolf Keil ... Red.: Christine Stöllinger-Löser. - Berlin [u.a.] : de Gruyter. - 25 cm. - (Veröffentlichungen der Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters der Bayerischen Akademie der Wissenschaften)
[6092]
Bd. 10. Ulrich von Lilienfeld - 'Das zwölfjährige Mönchlein'. - 1999. - IX S., 1652 Sp. - Ursprünglich in 5 Lfg. 1996 - 1999 ersch. - ISBN 3-11-015606-7 : DM 562.00

Mit dem zuletzt erschienenen Bd. 10 "hat das Verfasserlexikon das Ende des Alphabets erreicht, aber es ist noch nicht abgeschlossen. Ein Band mit Nachträgen und Corrigenda ist", wie Herausgeber Burghart Wachinger im Vorwort zu Bd. 10 des Verfasserlexikons (VL2) erläutert, "bereits in Arbeit". Der vorliegende Band fiel mit mehr als 1650 Spalten um etwa ein Drittel umfangreicher aus als seine neun Vorgänger, woran man erkennen kann, daß das früher auf sechs bis acht Bände geschätzte Werk (sein Abschluß wurde einmal für 1990 in Aussicht genommen)[1] nun in einer großen Kraftanstrengung zu einem vorläufigen Ende gebracht wurde. Im folgenden wird einerseits der jüngste Band vorgestellt, andererseits nach dem Abschluß des Hauptteils auch das Lexikonprojekt, das zu den renommiertesten der mediävistischen Wissenschaften zu zählen ist, insgesamt betrachtet werden.

Weder im In- noch im Ausland sind unmittelbar vergleichbare Unternehmungen auszumachen: Das Repertorium fontium,[2] das Lexikon des Mittelalters[3] oder der Mittelalterband des Dictionnaire des lettres françaises[4] stellen weder thematisch, noch von der Anlage, noch quantitativ wirkliche Entsprechungen dar; am ehesten wäre an die Clavis des auteurs latins du moyen âge[5] oder das Compendium auctorum latinorum medii aevi[6] zu denken: Clavis wie Compendium stehen in ihrem Erscheinen jedoch erst am Anfang und beschränken sich auf die lateinischen Autoren, die Clavis widmet sich zudem ausschließlich dem ersten Jahrtausend. Das Compendium bietet keine Angaben über den Inhalt der jeweiligen Werke und berücksichtigt (zumindest bisher) keine anonymen Texte. Daher bietet sich vor allem ein vergleichender Blick auf die von Wolfgang Stammler begonnene und von Karl Langosch fortgesetzte erste Auflage des Verfasserlexikons[7] an.

In den zahlreichen Besprechungen des Verfasserlexikons bzw. einzelner seiner Faszikel wurden von Germanisten, Historikern, Latinisten und Rezensenten anderer Fächer neben einzelnen Ergänzungen und Berichtigungen zumeist die folgenden Themen angesprochen: Untersuchungszeitraum, alphabetische Ordnung, Sammelartikel, Berücksichtigung lateinischer Werke, Ausschluß von altfranzösischer Literatur und die Unterschiede gegenüber dem VL1. Gelobt wurde das durchweg hohe Niveau der Beiträge (in überraschend gut lesbarer Form); gelobt wurde, daß Forschungskontroversen und Probleme nicht ausgeklammert werden, gelobt wurde die Berücksichtigung ungedruckter Quellen und die Würdigung von Autoren, auf deren Namen viele der Lexikonbenutzer dort zum ersten Mal gestoßen sind. Dem kann sich Rez. nur vorbehaltlos anschließen.

Die gelegentlich geäußerte Kritik an der vergleichsweise flexibel angewandten Zeitgrenze zwischen Mittelalter und früher Neuzeit (die Regierung Maximilians I., 1493 - 1519) muß hier nicht erneut vorgetragen werden. Vereinzelte Schwierigkeiten bei der alphabetischen Ordnung, insbesondere bei Autorennamen mit geographischen Zusätzen (bzw. ebensolchen Namensbestandteilen), aber auch bei Werktiteln sind zwar nicht zu leugnen, doch äußert sich dazu Herausgeber Kurt Ruh im Vorwort zu Bd. 1, S. VII ausführlich, vor allem aber beseitigen die zahlreichen Verweisungen die meisten Schwierigkeiten dieser Art. Auch in die notwendigerweise subjektive Kritik an der Gewichtung (d.h. am Umfang) einzelner Beiträge braucht nicht eingestimmt zu werden. Dagegen ist die Frage, ob übergreifende Sammelartikel zu Themen wie Paradiesspiele, Zaubersprüche und -segen, Fabeln u.ä. verwendet werden sollen, ebenso wie die nach der Auflösung solcher Einträge, die z.T. im VL1 enthalten waren,[8] durchaus diskussionswürdig. Wer z.B. nach Angaben zu Fabeln des deutschen Mittelalters sucht, findet zunächst noch keinen Eintrag und auch keine Verweisungen vor, obwohl natürlich einige Beispiele von Fabeln als einzelne Lemmata vorkommen. Häufig wird im VL2 auf solche Sammelartikel verzichtet; wenn stattdessen Verweisungen eingetragen sind, dürfte das in der Regel ausreichen. Konkrete Beispiele zu den betreffenden Textsorten finden sich dann unter den Autoren oder ihren Titeln, auf die verwiesen wird. In Fällen, wo beide Hilfestellungen fehlen,[9] kann man nur auf ausführliche Register im angekündigten Ergänzungsband hoffen.

Ein großer Fortschritt gegenüber dem VL1 und ein Vorzug gegenüber anderen Repertorien dieser Art besteht in der ausgewogenen Berücksichtigung sowohl von volkssprachlicher als auch von lateinischer Literatur. Allerdings kann das Ausklammern von altfranzösischen Werken, die ebenso wie die klassischen lateinischen Texte auf "die deutsche Literatur des Mittelalters" gewirkt haben, nur mit pragmatischen Argumenten begründet werden. Von der Sache her leuchtet es keinem Mediävisten ein, daß Cicero berücksichtigt, Chrétien de Troyes aber ausgelassen wurde. Dabei sind die rezeptionsgeschichtlichen Artikel zu antiken Autoren und Werken (beispielsweise Franz Josef Worstbrocks ausführlicher Vergil-Artikel in Bd. 10, Sp. 247 - 284, der u.a. besonders umfangreiche und nützliche Literaturangaben bietet) ebenso zu begrüßen wie die zahlreichen neuen Beiträge über die mittellateinische Literatur. Manche Textsorten, die in den letzten Jahren in verschiedenen mediävistischen Disziplinen vermehrt untersucht wurden, wie etwa die mittelalterliche Visionsliteratur, finden nun eine angemessene Behandlung: zusätzlich zur Visio Pauli und der Visio Philiberti, die schon in Bd. 4 des VL1 enthalten waren, sind allein in Bd. 10 des VL2 neun weitere Artikel (und zwölf Verweisungen) zu Werken der lateinischen und volkssprachlichen Visionsliteratur berücksichtigt.[10] Zu Recht werden im VL2 zentrale Kodizes als überlieferungsgeschichtliche Individualzeugnisse behandelt, wie etwa in Bd. 2, Sp. 196 - 199 die Donaueschinger Liederhandschrift oder in Bd. 10, Sp. 809 - 817 die Weingartner Liederhandschrift.

Perspektivenwechsel und neue Erkenntnisse gegenüber dem Forschungsstand zur Abfassungszeit des VL1 spiegeln sich mehr oder weniger deutlich in allen Artikeln des zehnten Bandes. Zwar können auch hier die herausgegriffenen Beispiele nur willkürlich sein, doch sei die Behandlung der Stichwörter Wilhelm von Hirsau und Ulrich von Zatzikoven stellvertretend genannt: Hier werden die Constitutiones Hirsaugienses des gelehrten Reformabtes in Worstbrocks Artikel endlich angemessen berücksichtigt,[11] nachdem sie Bernhard Bischoff in seinem entsprechenden Beitrag zu Bd. 4 des VL1 noch als "nicht der Literatur zuzuzählen" abgehakt hatte.[12] Isolde Neugarts Artikel über den Dichter des mittelhochdeutschen Lanzeletromans zeichnet nicht nur der darin referierte Zuwachs an neuen Erkenntnissen (und Hypothesen) aus; vor allem räumt sie auf zurückhaltende Weise mit der nicht immer sachgerechten Kritik an Ulrichs Werk auf, indem sie seine sprachlichen Mittel als "durchaus auf der Höhe der Zeit um 1200"[13] charakterisiert (im VL1 waren noch Attribute wie "zurückgeblieben" und "gering" verwendet, "Mängel und Widersprüche" beklagt und der Text insgesamt als "bedenkenlose Kompilation" bezeichnet worden).[14] Auch im anzuzeigenden Band mag sich der Benutzer gelegentlich an Kleinigkeiten[15] stören; manche Detailinformation oder Literaturangabe mag fehlen, außerdem steht noch der eine oder andere Artikel aus (z.B. Wilhelm von Coches oder der Cambridger Augensegen). Die meisten dieser Lücken können jedoch mit dem geplanten Nachtragsband geschlossen werden und fallen daher nicht ins Gewicht. Deshalb und noch in anderer Hinsicht kommt dem angekündigten Nachtragsband entscheidende Bedeutung für das Gesamtwerk zu: Neben den zu ergänzenden Einträgen sollte er vor allem ausführliche Register enthalten. Gerade die großen Stärken desVL2 kämen dann erst wirklich zum Tragen: Z.B. macht die ausführliche Berücksichtigung handschriftlichen Materials erst dann wirklich Sinn, wenn die erwähnten Kodizes durch ein Handschriftenregister erschlossen werden; aufgelöste Sammelartikel könnten platzsparend und benutzerfreundlich in Form von Registereinträgen zusammen mit bisher versäumten Verweisungen in ein Sachregister einfließen - von einem Register der Orts- und Personennamen ohne eigenes Lemma ganz abgesehen.

Und noch ein weiterer Wunsch sei erlaubt: Wie bei ähnlichen Werken sollte auch nach Abschluß dieses großartigen Lexikons eine erschwingliche Studienausgabe nicht ausbleiben. Spätestens dann dürfte das für Germanisten wie Latinisten und Romanisten, für Historiker wie Volkskundler und Theologen gleichermaßen unentbehrliche Nachschlagewerk in keiner wissenschaftlichen Bibliothek und keiner Privatbibliothek mehr fehlen.

Johannes Mangei


[1]
Vgl. Arbitrium. - 3 (1985), S. 234. (zurück)
[2]
Repertorium fontium historiae medii aevi / Istituto Storico Italiano per il Medio Evo ... Primum ab Augusto Potthast digestum, nunc cura collegii historicorum e pluribus nationibus emendatum et auctum. Romae : Istituto Storico Italiano per il Medio Evo. - 1 (1962) - . (zurück)
[3]
Lexikon des Mittelalters. - Stuttgart ; Weimar : Metzler. - 28 cm. - 1 (1980) - 6 (1993) im Artemis- bzw. Artemis-&- Winkler-Verlag München und Zürich, Bd. 7 (1995) - 9 (1998) im LexMA-Verlag München erschienen [0791]. - 1 (1977) - 9 (1998) + Registerband (1999). - Rez.: IFB 99-1/4-418. - Lexikon des Mittelalters. - [Studienausg.]. - Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1999. - 1 - 9. - 25 cm. - ISBN 3-476-01742-7 : DM 1980.00, DM 1780.00 [5682]. - Rez.: IFB 99-1/4-419. (zurück)
[4]
Dictionnaire des lettres françaises / publ. sous la direction du Cardinal Georges Grente. - [Paris] : Fayard. - 24 cm [3099]. - Le moyen âge / ouvrage préparé par Robert Bossuat, Louis Pichard et Guy Raynaud de Lage. - Ed. entièrement revue et mise à jour sous la direction de Geneviève Hasenohr et Michel Zink. [Les mises à jour ... ont été réalisées sous la responsabilité scientifique de l'Institut de Recherche et d'histoire des Textes (C.N.R.S.)]. - 1994. - LXI, 1506 S. - ISBN 2-213-59340-X : FF 390.00. - Rez.: IFB 96-2/3-250. (zurück)
[5]
Clavis des auteurs latins du moyen âge / Marie-Hélène Jullien. - Turnholti : Brepols. - (Corpus christianorum : Continuatio mediaevalis). - 1 (1994). (zurück)
[6]
Compendium auctorum latinorum medii aevi : (500 - 1500). Società Internazionale per lo Studio del Medioevo Latino. Curantibus Michael Lapidge ... - Firenze : SISMEL, Edizioni del Galluzo. - 1 (2000). - 128 S. + elenchus adbreviationum. - ISBN 88-87027-79-7 : Lit. 250.000. - Eine Rez. in IFB ist vorgesehen. (zurück)
[7]
Die deutsche Literatur des Mittelalters : Verfasserlexikon / ... hrsg. von Wolfgang Stammler [u.a.]. - Berlin : de Gruyter. - 1(1933) - 5 (1955). - Dazu diverse Nachträge. - Im folgenden abgekürzt zitier-t als VL1. (zurück)
[8]
Paradies(Paradeis-)Spiele, Bd. 5, Sp. 841 - 862; Zaubersprüche und -segen, Bd. 4, Sp. 1121 - 1130. (zurück)
[9]
So etwa bei Farbengedichten, vgl. Arbitrium. 3 (1985), S. 234. (zurück)
[10]
Visio Drycthelmi, Visio Fursei, Visio Gamaleonis, Visio Godeschalci bzw. Godeschalcus, Visio Lazari, Visio monachi Eyneshamensis, Visio cuiusdam pauperculae mulieris, eine Vision auf das Jahr 1401, Visio Tnugdali, Visio Wettini, Vision vom Leiden Christi, Visionen von St. Thomas sowie die Visiones Georgii (Bd. 10, Sp. 399 - 436). Dazu kommen noch Artikel in früheren Bänden über das Fegfeuer des hl. Patricius, Bd. 2, Sp. 715 - 717, Brandans Meerfahrt, Bd. 1, Sp. 985 - 991, u.ä. sowie Einträge unter Verfassern wie Alber, Bd. 1, Sp. 108 - 111 oder Bruder Marcus, Bd. 5, Sp. 1231 - 1233. (zurück)
[11]
Sp. 1100 - 1110, zu den Constitutiones Sp. 1107 - 1108. (zurück)
[12]
Zitat VL1, Bd. 4, Sp. 980. (zurück)
[13]
VL2, Bd. 10, Sp. 61 - 68, Zitat Sp. 62. (zurück)
[14]
VL1, Bd. 4, Sp. 621 - 625. (zurück)
[15]
Z.B. erfährt man zum Stichwort Ulrich von Megenberg, auf das in Bd. 6 verwiesen wurde, nichts weiter als die lapidare Auskunft "entfällt" (VL2, Bd. 10, Sp. 8). Vergleichbares kommt m.E. zu häufig vor: bei Valckenstein (Sp. 155), Veldener, Jan (Sp. 202), die Versus Augienses (Sp. 308), das Villinger Passionsspiel (Sp. 352), Vinzenz von Prag (Sp. 369), die Vita Hartmanni (Sp. 443), Wilhelm von Langheim (Sp. 1111), Wilhelm von Savona (Sp. 1134), Willem van der Eger (Sp. 1154), Winther von Neuenburg (Sp. 1237), Wizzo (Sp. 1298), Wolf(f), Thomas (Sp. 1307), Wolfhart, Johannes, de Rain (Sp. 1367), Wolterus (Sp. 1421), Zoestius, Hermann (Sp. 1579) u.a.m.; hätte hier nicht wie in anderen Fällen auch der Nachtragsband Abhilfe schaffen können? (zurück)

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