Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Rezension zu

Abbildungsverzeichnis der original überlieferten fränkischen und deutschen Königs- und Kaiserurkunden von den Merowingern bis zu Heinrich VI.
von
Irmgard Fees

Stand: 19.05.2002
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 3994053 per E-Mail depot@bsz-bw.de an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.

Irmgard Fees, Abbildungsverzeichnis der original überlieferten fränkischen und deutschen Königs- und Kaiserurkunden von den Merowingern bis zu Heinrich VI. (elementa diplomatica 1) Institut für Historische Hilfswissenschaften, Marburg an der Lahn 1994. 87 S., brosch. 25,- DM.

Druckfassung erschienen in: Der Archivar 52 (1999), S. 72

Das Verzeichnis will "ein Hilfsmittel für denjenigen sein, der sich mit den äußeren Merkmalen von Königs- und Kaiserurkunden beschäftigt und eine möglichst vollständige und großformatige Wiedergabe einer bestimmten Urkunde sucht" (S. 2). Von 558 bis 1197 werden die Originale der fränkischen und deutschen Königs- und Kaiserurkunden unter Einschluß von mittelalterlichen Fälschungs-Urschriften und zweifelhaften Stücken in der Reihenfolge der Diplomata-Editionen bzw. der Regesta Imperii und Stumpfs aufgelistet. Angegeben ist jeweils das Datum, der heutige Lagerort und, soweit vorhanden, Faksimiles und Abbildungen. Zugleich fungiert der nützliche und willkommene Band als Findmittel der einschlägigen Bestände des "Lichtbildarchivs älterer Originalurkunden" in Marburg, da die dort vorhandenen Ablichtungen ebenfalls vermerkt werden.

Die Dunkelziffer der nicht erfaßten Abbildungen dürfte sehr hoch sein, da beispielsweise in Ausstellungskatalogen und Ortschroniken zahlreiche Diplome bildlich wiedergegeben sind, ohne daß dies von Frau Fees registriert wurde. Hingewiesen sei nur auf den Ausstellungskatalog "Unverrückbar für alle Zeiten" (Karlsruhe 1992), der eine ganze Reihe qualitativ wertvoller Abbildungen aufweist. Dagegen dürfte es ein einmaliger Ausrutscher sein, wenn zu DKar 238 A und A' nicht das Faksimile bei Lot-Lauer I/39f. nachgewiesen wird.

Das Heft wirft die Frage auf, ob es ein legitimes Anliegen des Wissenschaftlers ist, möglichst bequem und billig zu einer Reproduktion eines Herrscherdiploms zu gelangen. Wenn dies bejaht wird, so müßten Archive und andere Institutionen, etwa die Monumenta Germaniae historica, deren Sammlungen nicht ohne weiteres zugänglich sind, an einem zentralen Abbildungsnachweis interessiert sein. Es wäre daher wünschenswert, die vorliegende Arbeit zur Grundlage einer im Internet allgemein zugänglichen Datenbank mit Reproduktionsnachweisen von Originalurkunden zu machen.

Klaus Graf