Kurt Andermann, Die Urkunden des Freiherrlich von Adelsheim'schen Archivs zu Adelsheim (Regesten) 1291-1875 (= Zwischen Neckar und Main. Schriftenreihe des Vereins Bezirksmuseum Buchen e. V. 27), Buchen: Verein Bezirksmuseum Buchen 1995. 266 S. Kart.

Erneut ist eine gewichtige adelsgeschichtliche Quellenpublikation aus der Feder Kurt Andermanns vorzustellen, dessen vorbildliches Engagement für die Adelsarchive in Kraichgau, Odenwald und Bauland eindrücklich vor Augen führt, was eine private Initiative in diesem Bereich bewirken kann. Angesichts der bestehenden Empfindlichkeiten privater Archiveigentümer eröffnet der von Andermann eingeschlagene Weg, durch Forschung und Quellenveröffentlichung "Archivpflege" zu betreiben, die Chance, bedeutsamen landesgeschichtlichen Quellenbeständen jene Beachtung zukommen zu lassen, die sie verdienen.

Die 533 präzise formulierten Regesten dokumentieren den Restbestand an Urkunden des Adelsheimschen Archivs, der die Zerstörung durch Aufständische im Jahr 1848 überstanden hat. Neben rund 100 Ausfertigungen und einigen wenigen Briefen, Mandaten und Konzepten wurde die kopiale Überlieferung ausgewertet. Am wichtigsten war dabei das reichhaltige Kopialbuch, das 1529 im Auftrag der Witwe des Wolf von Adelsheim angelegt und bis ins 17. Jahrhundert fortgeführt wurde. Als provenienzfremdes Stück zu nennen ist das auf unbekanntem Weg in das Archiv gelangte Kopial- und Wappenbuch der Schwäbisch Haller Patrizierfamilie Schwab genannt Hell von Hellenburg von 1594, dessen 22 Urkundentexte dankenswerterweise ebenfalls aufgenommen wurden. Eine nähere Beschreibung dieser beiden Bände wäre wünschenswert gewesen.

Aus dem reichen Inhalt der Regesten, von denen 172 die Zeit vor 1500 betreffen, sei nur auf die zahlreichen Schriftstücke zur niederadeligen Familienpolitik (Burgfrieden, Ganerbschaftssachen, Fideikommisse, Testamente, Erbverträge usw.) aufmerksam gemacht. Bereits 1398 ist anläßlich der Besetzung einer gestifteten Meßpfründe in der Adelsheimer Pfarrkirche die Rede davon, daß die Verleihung dem jeweiligen Senior des Adelsheimer Stamms zustehen solle (Nr. 35).

Von den Indices, die den gelungenen Band erschließen, verdient das ausgefeilte Sachregister (S. 259-266) ein dickes Lob. Bedenkt man, daß es um die "Registerkultur" in deutschen Landen eher schlecht steht und nicht wenige archivische Findmittel überhaupt kein Sachregister enthalten, so wird man das Vorgehen Andermanns, der bei Oberbegriffen auf die einschlägigen Unterbegriffe verweist, um so mehr begrüßen. So wird etwa vom Stichwort Herrschaft auf die Stichworte Bannrechte, Burg, Dorfordnung, Gassenobrigkeit, Gericht, Grundherrschaft usw. verwiesen, und vom Begriff Grundherrschaft gelangt man zu Abgaben, deren verschiedene Arten (von Bede bis Zoll) einzeln aufgeführt werden. Bei der Abgabenart Zehnt wiederum findet man Verweise auf die Zehntarten (Fruchtzehnt, Großzehnt usw.). Auf diese Weise entsteht so etwas wie ein Begriffs-Thesaurus, der die Sachgemeinschaft der durch das Alphabet getrennten Begriffe transparent werden läßt. Eine Fortentwicklung dieses Modells könnte in der Übernahme der in französischen Inventaren anzutreffenden Praxis, alle verwendeten Sachbegriffe wenigen Oberbegriffen zuzuordnen, bestehen. Wäre die Ausarbeitung eines solchen pragmatischen Erschließungshilfsmittels nicht eine lohnende Aufgabe für die regelungsfreudige Landesarchivdirektion Baden-Württemberg?

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 145 (1997), S. 504