Die Problematik des illegalen Kunsthandels hat in den letzten Jahrzehnten wachsende Beachtung gefunden. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist das Recht des Staates auf Restitution von Kulturgütern, die illegal aus dem staatlichen Territorium ausgeführt wurden. Die rechtspolitischen Forderungen der Exportstaaten haben sich nunmehr in drei bedeutenden internationalen Dokumenten durchgesetzt - neben der Unesco-Konvention von 1970 sind die Unidroit-Konvention von 1995 und die Richtlinie der EU von 1992 zu nennen.
Das subjektive Recht des Staates auf Rückführung von Objekten seines nationalen kulturellen Erbes in sein Territorium wird als Erscheinung der Sachzuordnung im Völkerrecht gesehen. Von der innerstaatlichen Zuordnung in Form des Eigentums wird damit eine zwischenstaatliche völkerrechtliche Sachzuordnung unterschieden und das Zusammenspiel beider Zuordnungsebenen aufgezeigt. Die Behandlung des staatlichen Restitutionsrechts als absolutes bzw. dingliches Recht der völkerrechtlichen Ebne führt zu mehr Klarheit in problematischen Fragen des Restitutionsrechts und ermöglicht eine stimmige Deutung der vertraglichen Regelungen.