Die EU hält Handlungsinstrumente bereit, die dazu dienen, die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten einander anzugleichen. Thomas Drappatz untersucht diese Harmonisierungsbestrebungen im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts und will so dazu beitragen, die zwischenstaatlichen Kompetenzen klarer von den gemeinschaftlichen abzugrenzen.