Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
hrsg. von
Stephan Geibel u.a.

Stand: 05.04.2002
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 9640053 per E-Mail depot@bsz-bw.de an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.


Seit 01.01.2002 gilt das Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG) als Teil des „Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahme“. Dabei wurden u.a. auch das VerkaufsprospektG und das WertpapierhandelsG geändert. Das AktienG wurde um Regelungen für einen Squeeze-out von Minderheitsaktionären ergänzt.

Das Gesetz will ein faires und geordnetes Verfahren für öffentliche Angebote auf Wertpapiere börsennotierter Gesellschaften gewährleisten. Die wichtigsten Grundsätze umfassen die Gleichbehandlung der Aktionäre, die umfassende Information der Aktionäre sowie die sichere Finanzierung des Angebots und das Gebot, die Zielgemeinschaft nicht unangemessen lange mit einem Übernahmeangebot zu behindern.

Der kurz nach Verkündung des Gesetzes vorgelegte umfassende Kommentar bietet praxisgerechte Vorschläge für die Umsetzung und Anwendung des WpÜG. Herausgeber und Autoren sind Rechtsanwälte einer international tätigen, wirtschaftsrechtlich orientierten großen Kanzlei.


Aus dem Inhalt:

Text des WpÜG 1
Einleitung 33
Artikel 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) 69
Artikel 2 WertpapierhandelsG 669
Artikel 3 Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften 675
Artikel 4 AuslandinvestmentG 682
Artikel 5 KreditwesenG 685
Artikel 6 VerkaufsprospektG 686
Artikel 7 AktienG 689
Artikel 8 GerichtskostenG 744
Artikel 9 BRAGO 746
Artikel 10 VerkaufsprospektVO 747
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang 749
Artikel 12 Inkrafttreten 750
Anh. 1. WpÜG-AngebotsVO 751
Anh. 2. WpÜG-GebührenVO 757
Anh. 3. WpÜG-WiderspruchsausschussVO 759
Anh. 4. WpÜG-Beirats-VO 761
Anh. 5. Übersicht über die geregenlten Märkte und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften 763
Anh. 6. Ablaufplan für ein Übernahmeangebot (Barangebot auf liquide Aktien) 773
Sachverzeichnis 779

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen