Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Allgemeiner Teil des BGB
von
Dieter Medicus

Stand: 25.09.2002
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 9588144 per E-Mail depot@bsz-bw.de an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.


Diese Neuauflage wird vor allem durch die seit dem 1.1.2002 geltende Schuldrechtsmodernisierung bestimmt. Die dort vorgenommene Neuregelung des Verjährungsrechts betrifft den Allgemeinen Teil direkt. Dazu kommen noch viele weitere Änderungen, vor allem durch die Übernahme des AGBG und des Verbraucherschutzrechts ins BGB. Auch die bloße Verschiebung von Vorschriften innerhalb des BGB (z.B. des alten § 313) musste an vielen Stellen berücksichtigt werden. Dabei sind meist neben den neuen Vorschriften auch die alten und deren Standort angegeben worden, schon weil das alte Recht für die vor dem 1.1.2002 begründeten Schuldverhältnisse fortgilt. Zudem wird so die Verwendung der früheren Rechtsprechung und Literatur erleichtert. Auch sonst ist das Buch auf den Stand vom April 2002 gebracht worden.
Im Übrigen aber gilt das zur ersten Auflage Gesagte unverändert fort:
Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuldrechts, des Sachenrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen folgt die Tragweite der Grundsätze des Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muss diesen Zusammenhängen Rechnung tragen und ist darauf angewiesen, immer wieder die Querverbindungen zum Stoff des Besonderen Teils des BGB herzustellen. Es ist ein besonderen Anliegen des Autors, diese Verbindungen herauszuarbeiten und sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit vor allem den Bedürfnissen des fortgeschrittenen Studenten. Sie will aber auch dem interessierten Anfänger verständlich sein und ihm neben der Kenntnis des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme der Besonderen Teile des BGB vermitteln.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen