Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Arbeitszeitrecht in der Weimarer Republik
von
Sabine Bischoff

Stand: 19.06.2001
Bibliographische Beschreibung
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Mit der vorliegenden Untersuchung soll der Versuch unternommen werden, anhand der Entstehungsgeschichte der AZVO vom 21. Dezember 1923, und ihrer Fortentwicklung die Bedingungen aufzuzeigen die für die Gestaltung des Arbeitszeitrechtes in der Weimarer Republik maßgebend waren; dabei sind die jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse zu berücksichtigen. Zudem sollen die Auseinandersetzungen um die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit dargestellt werden. Hierbei wird vor allem nach der Form zu fragen sein, in der die Arbeitszeit geregelt wurde. Untersucht werden die Streitigkeiten darüber, ob und in welchem Umfange Arbeitszeitregelungen durch Gesetz oder Verordnung, durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch einseitige Anordnung des Arbeitgebers getroffen werden sollten. Entsprechend dieser Aufgabenstellung wurde von einer Einbeziehung der in der Weimarer Republik weniger umstrittenen Pausenregelungen, der besonderen Schutzvorschriften für Frauen und Jugendliche und der Bestimmungen über die Einschränkung von Sonntagsarbeit weitgehend abgesehen. Auch werden dogmatische Fragen, Gerichtsentscheidungen und die Auswirkungen arbeitszeitrechtlicher Regierungsentscheidungen auf die Praxis nur am Rande erwähnt. Es findet sich mittlerweile eine Fülle von Literatur, die sich aus sozialwissenschaftlicher oder historischer Sicht mit den Regierungskrisen und Industriekonflikten der Weimarer Republik befaßt und damit zwangsläufig den Achtstundentag und das Arbeitszeitrecht mehr oder minder berührt. Aus rechtshistorischer Sicht fehlt eine geschlossene Darstellung der Arbeitszeitgesetzgebung in der Weimarer Republik. Hier will die vorliegende Arbeit versuchen, eine Lücke zu schließen.

Abstract der Autorin, eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen