Ausgangspunkt der Untersuchung des privaten Rechtsschutzes im Kartellrecht sind die Pläne der Europäischen Kommission für eine Reform des EG-Kartellrechts. Von dieser verspricht sich die Kommission einen wirksameren Schutz des Wettbewerbs durch eine verstärkte Durchsetzung des EG-Kartellrechts durch Private im Wege des Zivilprozesses. Die Kommission lässt sich dabei von der großen Bedeutung des privaten Rechtsschutzes im US-amerikanischen Antitrust-Recht leiten. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme des privaten Rechtsschutzes im Kartellrecht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinigten Staaten von Amerika geht der Verfasser den Fragen nach, ob der private Rechtsschutz im Kartellrecht verstärkt werden sollte und wie dies geschehen kann. Zur Beantwortung der ersten Frage werden die Funktionen, die der private Rechtsschutz im Kartellrecht in den genannten Rechtsordnungen einnimmt, und die gegen diesen geäußerten Bedenken verglichen und abgewogen. Das zur Frage des „Ob“ einer Verstärkung gefundene - positive - Ergebnis wird dann daraufhin überprüft, ob es auch einer ökonomischen Analyse stand hält. Hintergrund dafür ist die von Vertretern der ökonomischen Analyse des Rechts geäußerten Kritik an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. Im abschließenden Teil der Arbeit werden Maßnahmen - das „Wie“ - untersucht, mit denen der private Rechtsschutz im Kartellrecht verstärkt werden kann. Auf dem Prüfstand stehen dabei vor allem die Rechtsinstitute wie treble damages, class action, pre-trial discovery und Prozesskostentragungsregelungen, die für die überragende Bedeutung des privaten Rechtschutzes im US-amerikanischen Recht verantwortlich sind.