Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 7(1999) 1/4
[ Bestand in K10plus ]

Information sources in law


99-1/4-382
Information sources in law / ed. by Jules Winterton and Elizabeth M. Moys. - 2. ed. - London ; Munich [u.a.] : Bowker-Saur, 1997. - XXII, 673 S. ; 23 cm. - (Guides to information sources). - ISBN 1-85739-041-5 : DM 210.00 (K. G. Saur, München)
[5042]

Der schlichte Titel des zu rezensierenden Werkes verspricht in gewisser Hinsicht zu wenig, in anderer auch etwas zuviel. Zu wenig, denn die Umschreibung des Inhalts mit Information sources ist schlichtes Understatement: Dieses Werk bietet über die Darstellung der eigentlichen Infomationsquellen hinaus jeweils eine grundlegende Einführung in das Rechts- und Gesetzgebungssystem der besprochenen Länder, der über das in Nachschlagewerken übliche Maß weit hinaus geht. Der zweite Einwand gegen den Titel ist ein eher formaler: Es fehlt der Hinweis, daß sich dieses Nachschlagewerk auf Europa beschränkt. Ein inhaltlicher Nachteil ist dies jedoch keineswegs. In 31 Kapiteln werden 35 unabhängige und somit nahezu alle europäischen Staaten vorgestellt. Berücksichtigt wurden auch die meisten der jungen Staaten Osteuropas,[1] von den GUS-Staaten jedoch nur Rußland. Ein eigenes Kapitel wurde der Europäischen Union und ihren Rechtsquellen gewidmet. Alle Kapitel durchzieht ein einheitliches Gliederungsraster, das dieses Nachschlagewerk besonders übersichtlich macht. Zunächst wird das Rechtssystem des jeweiligen Landes dargestellt, wobei auf die historischen Hintergründe wie auf die institutionelle Fundierung eingegangen wird, an zweiter Stelle werden einführende Werke in das jeweilige Rechtssystem - bevorzugt in englischer Sprache kurz vorgestellt -, es folgt eine Darstellung der offiziellen und kommerziellen Gesetzes- und Rechtssprechungsübersichten, von Regierungsdokumenten und wichtigen Kommentaren. Dem schließt sich eine kurze Darstellung der einschlägigen Lexika, juristischen Nachschlagewerke, Bibliographien und Online-Datenbanken einschließlich wichtiger Datenbasen auf CD-ROM sowie eine Auswahl wichtiger juristischer Zeitschriften an. Im Anschluß an die Länderkapitel finden sich jeweils nützliche Adressen juristischer Verbände, Organisationen sowie von Gerichten, Verlagen und Bibliotheken.

Besonders hervorzuheben ist, daß dieses Nachschlagewerk sich wohltuend von den Bleiwüsten vieler bibliographischer Werke abhebt und auch dem weder bibliothekarisch noch juristisch vorbelasteten Leser eine informative Lektüre ermöglicht. Als besonders nützlich erweisen sich hierbei die fundierten Einführungen in das Rechtssystem und das Gesetzgebungsverfahren des jeweiligen Landes sowie die Erläuterungen wichtiger Rechtsquellen. Lediglich im Bereich der Jurisdiktion wäre teilweise eine etwas ausführlichere Beschreibung des Gerichtsaufbaus wünschenswert gewesen.

Der vorliegende Band hilft somit dem Mangel vieler Informationsmittel, die nur aufzählen, aber nicht erklären, in überzeugender Weise ab. Denn stets erfordert die gezielte juristische Recherche nicht nur Kenntnisse der Quellen des Rechts, sondern auch des Gesetzgebungsverfahrens sowie der Rechtstradition des jeweiligen Landes. So setzt - um nur ein Beispiel zu nennen - der Umgang mit den Rechtsnormen Großbritanniens zumindest grundlegende Kenntnisse der Besonderheiten des common law voraus. Daß es überhaupt kein einheitliches 'britisches' Recht gibt, sondern jeweils eigene Rechtssysteme in England, Schottland und Nordirland, wird dabei häufig übersehen. Das vorliegende Werk trägt dieser Besonderheit durch die Gliederung des umfangreichen Kapitels über das Vereinigte Königreich, das ungefähr ein Fünftel des Umfangs des ganzen Bandes ausmacht, in fünf Unterkapitel[2] Rechnung.

Im Unterschied zum vorstehend besprochenen Lansky erhebt dieser Band keinen Anspruch auf eine möglichst umfassende Darstellung der juristischen Informationsquellen, sein besonderer Nutzen liegt in der Auswahl und Erläuterung wichtiger Informationsmittel. Zudem sind die Information sources in law noch mehr als der Lansky auf den internationalen - englischsprachigen - Benutzer ausgerichtet. So wird auf Übersetzungen von originalsprachlichen Texten ins Englische jeweils besonders eingegangen, was gerade bei den Rechtsordnungen der osteuropäischen Staaten, deren Sprachen im Westen nur selten beherrscht werden, von Bedeutung ist. Daß den einzelnen Länderteilen eine hohe Authentizität zukommt, ist dem Umstand zu verdanken, daß es sich bei den Autoren durchweg um Juristen bzw. Rechtsbibliothekare handelt, die - von wenigen Ausnahmen abgesehen - über das Land schreiben, in dem sie selbst tätig sind. Insgesamt ist diese Verbindung aus länderspezifischer Einführung in das Rechtssystem, annotierter Bibliographie, Adressensammlung und juristischem Nachschlagewerk sehr geglückt. Es ersetzt selbstverständlich weder ein einführendes rechtsvergleichendes Lehrbuch, noch bietet es eine vollständige Bibliographie. Es führt jedoch den Nutzer schnell und zuverlässig zu den wichtigen und auch zu den richtigen Rechtsquellen, darüber hinaus wird es im Zweifelsfall helfen, ein ausführliches Nachschlagewerk, Lehrbuch oder Quellenverzeichnis zu finden. Die jeweils gut lesbaren und sowohl historische als auch politologische Aspekte aufnehmenden Länderkapitel dürften die Anschaffung dieses Werkes nicht nur für juristische Bibliotheken lohnend machen.

Klaus-Rainer Brintzinger


[1]
Wobei die baltischen Staaten zu einem Kapitel zusammengefaßt sind, ebenso die Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Von den größeren osteuropäischen Staaten fehlt jedoch Ungarn. (zurück)
[2]
Neben den Unterkapiteln über England mit Wales, Schottland und Nordirland wurde auch noch ein Unterkapitel über das Rechtssystem der nicht zum Vereinigten Königreich gehörenden Kanalinseln und der Isle of Man sowie eine allgemeine Einführung aufgenommen. (zurück)

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