Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 7(1999) 1/4
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Bibliographisches Handbuch der Rechts- und


99-1/4-381
Bibliographisches Handbuch der Rechts- und Verwaltungswissenschaften : erläuternde Bibliographie nationaler und internationaler Bibliographien und anderer Nachschlagewerke und Informationsmittel = Bibliographical handbook on law and public administration / Ralph Lansky. - Frankfurt am Main : Klostermann. - 25 cm
[0249]
Bd. 2. Afrika, Asien, Australien, Ozeanien, Amerika und Nachtrag zu Band 1. - 1998. - XXVI, 404 S. - ISBN 3-465-01728-5 geb. : DM 186.00 - ISBN 3-465-01727-7 kart. : (nicht als Broschur erschienen)
Bd. 3. Register. - 1999. - VIII, 215 S. - ISBN 3-465-01730-7 : DM 98.00

Bereits mit dem ersten Band[1] seines internationalen Führers hatte Lansky ein umfassendes Verzeichnis juristischer Bibliographien und anderer Nachschlagewerke europäischer Länder vorgelegt. Der nun erschienene zweite Band ergänzt den ersten in geographischer Hinsicht und befaßt sich mit den übrigen Erdteilen Afrika, Asien, Australien/Ozeanien und Amerika.

Wie bereits im ersten Band werden nicht nur selbständige Publikationen, sondern auch bibliographische Zeitschriftenaufsätze und Beiträge in Sammelwerken beschrieben. Neben Bibliographien im eigentlichen Sinne werden von Lansky auch Entscheidungssammlungen, einführende oder methodische Werke, biographische Nachschlagewerke, Abkürzungs- und Institutionenverzeichnisse sowie die im angelsächsischen Recht besonders wichtigen Zitationshandbücher vorgestellt. Alle aufgenommenen Titel sind ausführlich annotiert, mit Hinweisen auf den Inhalt und die Besonderheiten des Werkes, sowie auf Vorauflagen, Übersetzungen und Rezensionen. Bei wichtigen Werken wird die Gliederung auszugsweise wiedergegeben. Werke, denen eine besondere Bedeutung zukommt und die Lansky auch kleineren Bibliotheken zur Anschaffung empfiehlt, sind durch ein Sternchen typographisch hervorgehoben. Alle Einträge beruhen auf Autopsie weshalb in jedem Fall zumindest ein Standort mit Signatur angegeben werden kann, in der Regel die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg, der Lansky lange Jahre vorstand.

Die Gliederung orientiert sich am ersten Band: Zunächst werden für jeden Kontinent die mehrere Länder einer Region betreffenden Informationsmittel behandelt, dann diejenigen der einzelnen Länder. Innerhalb der einzelnen Länder und Regionen ordnet Lansky die zu beschreibenden Titel nach einem einheitlichem Raster, beginnend mit bibliographischen Einführungen und abgeschlossenen Bibliographien über Gesetzes- und Fundstellen-Nachweisen, verschiedenen Kategorien von Nachschlagewerken bis schließlich zu den Spezialbibliographien einzelner Rechtsgebiete. Angeschlossen an den zweiten Band ist ein Nachtrag, der die nach Redaktionsschluß des ersten Bandes erschienenen Nachschlagewerke enthält.

Die Ordnung nach einzelnen Ländern erleichtert das rasche Auffinden von jeweils länderspezifischen Bibliographien und Nachschlagewerken. Für die vertiefte juristische Arbeit wäre freilich eine Ordnung nach Rechtskreisen gleichermaßen zweckmäßig. So gelten beispielsweise die Grundsätze des common law in Ländern aller fünf Erdteile. Lansky ist diesem juristischen Bedürfnis nachgekommen, indem er bereits im ersten Band länderübergreifende Nachschlagewerke vorgestellt hat und dabei sowohl dem common law als auch dem aus europäischer Sicht besonders schwer zugänglichen islamischen Rechtskreis jeweils ein eigenes Kapitel gewidmet hat. Neuere Nachschlagewerke zu diesen beiden Rechtskreisen werden im erwähnten Nachtrag vorgestellt.

Ein so umfassendes Werk wie das von Lansky vorgelegte kann naturgemäß nicht auf Vollständigkeit abstellen. Für die außereuropäischen Regionen wird - wenn Autopsie erfolgen soll - immer nur eine Auswahlbibliographie möglich sein. Dennoch ist es Lansky gelungen, auch für kleine und entlegene Länder,[2] rechtsbibliographische Titel vorzustellen, die ansonsten nur sehr schwer zu ermitteln wären.

Der im Sommer 1999 erschienene Registerband weist mehrere erwähnenswerte Besonderheiten auf. Er erschließt sowohl die Titelaufnahmen selbst als auch die Annotationen und enthält Eintragungen unter: 1. allen beteiligten Personen und Körperschaften; 2. Sachtiteln (kursiv gesetzt) von Monographien, Aufsätzen (letztere nur bei solchen ohne oder mit mehr als drei Verfassern sowie die Titel fortlaufender Bibliographien) sowie solchen fortlaufenden Veröffentlichungen, aus denen Beiträge nachgewiesen sind; 3. Schlagwörter und Geographica (sowohl unter der deutschen als auch der englischen Form).[3] Die seit 1987 eingetretenen territorialen Veränderungen werden durch Verweisungen möglichst nachvollzogen.

Der Lansky ist nicht nur für Rechtsbibliotheken, sondern für alle auf dem Gebiet der Rechts- und Verwaltungswissenschaften tätigen Wissenschaftler ein unentbehrliches Nachschlagewerk. Die knappen, aber präzisen Annotationen lassen aus der Fülle der 2500 vorgestellten Nachschlagewerke das jeweils einschlägige leicht herausfinden. Dabei wird sich die Benutzung dieses Werkes keinesfalls auf den deutschen Sprachkreis beschränken. Lansky hat ein universelles Verzeichnis der in gängigen europäischen Sprachen[4] erschienenen juristischen Bibliographien und Nachschlagewerke vorgelegt. Wenngleich die Annotationen ausschließlich in deutsch verfaßt sind, so kommt Lansky den nicht-deutschsprachigen Benutzern durch die zweisprachige - deutsche und englische - Gliederung und den englischen Paralleltitel entgegen.[5]

Klaus-Rainer Brintzinger


[1]
Bd. 1. Allgemeines und Europa. - 1987. - XXIV, 390 S. - ISBN 3-465-01726-9 geb. : DM 156.00 - ISBN 3-465-01725-0 kart. : DM 144.00. - Rez.: ABUN in ZfBB 34 (1987),3, S. 235 - 236. (zurück)
[2]
Insgesamt behandelt Lansky 37 afrikanische, 31 asiatische, 9 pazifische und 43 amerikanische Länder. (zurück)
[3]
Daß deutsche Personennamen mit Umlaut einmal so und ein zweites Mal unter dem Grundbuchstaben eingeordnet sind, mag man freilich als etwas übertrieben erachten. (zurück)
[4]
In einzelnen Fällen sind auch Bibliographien in außereuropäischen Sprachen aufgenommen worden. (zurück)
[5]
Bedauerlich ist der große Abstand von elf Jahren zwischen Bd. 1 und 2 und der dadurch bedingte unterschiedliche Berichtsstand. Die Möglichkeit, Bd. 2 oder dem Registerband Nachträge zu Bd. 1 beizugeben, um diesen auf denselben Berichtsstand wie Bd. 2 zu bringen, wurde leider nicht verwirklicht.
In Anbetracht der Bedeutung dieses Führers zu Informationsmitteln für die Rechtswissenschaft ist es erfreulich, daß sich der Verfasser (zusammen mit Raimund-Ekkehard Walter, der das Sondersammelgebiet Rechtswissenschaft bei der Staatsbibliothek Berlin betreut) entschlossen hat, eine jährlich in der Zeitschrift Recht, Bibliothek, Dokumentation erscheinende Aktualisierung anzubieten, deren erste Folge jetzt vorliegt:
Neue juristische Bibliographien = New legal bibliographies / ausgew. und erl. von Ralph Lansky und Raimund-Ekkehard Walter. // In: Recht, Bibliothek, Dokumentation : Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für Juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen [5491]. - Folge 1. // 29 (1999),1, S. 37 - 56.
Entgegen der Titelfassung beschränkt sich dieses laufende, räsonierende Verzeichnis nicht auf Bibliographien im engen Sinn, ondern schließt auch sonstige "bibliographische Nachschlagwerke" (Totok/Weitzel läßt grüßen) ein. [sh] (zurück)

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