Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 7(1999) 1/4
[ Bestand in K10plus ]
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Lexikon der Betriebswirtschaft [Computerdatei]


99-1/4-355
Lexikon der Betriebswirtschaft [Computerdatei] : über 3000 Begriffe mit allen wichtigen Wirtschaftsgesetzen / Schneck. - [München] : Vahlen, 1998. - 1 CD-ROM + Begleith. (20 S.). - ISBN 3-8006-2329-3 : DM 69.00
[5435]

Viele Lexika, die vordem nur als mehr oder weniger dickleibige Wälzer zu erhalten waren, erscheinen heute als Datenbank auf einer dünnen CD-ROM. Die Vorteile liegen auf der Hand, genauer gesagt, im Retrieval. Die Verlage scheinen damit geschäftlichen Erfolg zu haben und gehen dazu über, auch kleinere Fachwörterbücher in dieser Form anzubieten. Ein Beispiel dafür ist das hier angezeigte Lexikon der Betriebswirtschaft. In der 3. Auflage von 1998 umfaßt das Taschenbuch 812 Seiten und ca. 3000 Stichwörter.[1] Auf der CD-ROM kommen einundzwanzig Wirtschaftsgesetze dazu. Unter anderen das Aktiengesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das BGB, das Handelsgesetzbuch, das Kreditwesengesetz und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die wichtigen deutschen Wirtschaftsgesetze scheinen versammelt zu sein. Die Artikel des Lexikons sind mit den Gesetzen durch Hyperlinks verknüpft: wenn im Text ein Gesetzesparagraph zitiert ist, kann dessen Text durch Anklicken angezeigt werden. Die Rechtsquelle ist ins Lexikon integriert und muß - bei Bedarf - nicht zusätzlich gesucht und durchsucht werden. Diese an sich sinnvolle Ergänzung des Lexikons hat jedoch auch ihre Tücken, wie im folgenden gezeigt wird.

Beim Starten des Programms öffnet sich der Bildschirm vertikal geteilt in den Navigationsbereich des Recherchierens und Orientierens (vgl. Begleitheft) und den Bereich der Dokumentenanzeige. Die vertikale Halbierung kann nach links und rechts verschoben werden. Für das Retrieval gibt es drei Suchprogramme. Die Volltextsuche, die Indexsuche und die Suche im Inhaltsverzeichnis. Alle drei Programme werden durch Anklicken der dazugehörigen Symbole gestartet. Bei der Volltextsuche werden Wörterbuch und Gesetze durchsucht. Wenn man nicht gerade rein betriebswirtschaftliche Fachbegriffe wie z.B. Produktpolitik oder Marktforschung sucht, sondern Begriffe wie z.B. Bilanz oder Rückstellung, die auch einen rechtlichen Gehalt besitzen, erhält man als Treffer neben den Lexikonartikeln sehr viele Gesetzesparagraphen (z.B. Bilanz: von 178 Treffern sind 82 Gesetzesparagraphen). Wer sich für die juristischen Aspekte nicht interessiert, wird das als störenden Ballast empfinden. Vielleicht deshalb bietet das Retrievalsystem die Möglichkeit, über den Menüpunkt Details einblenden die Suche auf Buchstaben des Lexikons und/oder Gesetze der Datenbank zu beschränken. Diese Funktion ist allerdings recht umständlich und kompliziert die Volltextsuche. Sinnvoller wäre es gewesen, die Möglichkeit einer einfachen Trennung von Wörterbuch und Gesetzestexten bei der Volltextsuche vorzusehen.

Für die Indexsuche stehen folgende Indizes zur Auswahl: das Stichwortregister, welches den Lexikonartikeln entspricht, das Paragraphenregister der vorhandenen Gesetze und das Zitatenregister. Das Stichwortregister bedarf keiner weiteren Erklärung. Das Gesetzesregister ist nach den Gesetzesparagraphen und nicht nach den Gesetzestiteln geordnet und daher völlig unübersichtlich. Schneller und einfacher gelangt man per Hyperlink im Dokument selbst zum Gesetzestext. Mit dem Zitatenregister kann man herausfinden, bei welchen Stichwörtern und in welchen Gesetzen bestimmte Paragraphen zitiert werden. Auch dieses Register ist numerisch geordnet. Für speziell juristische Fragestellungen kann man sich vorstellen, daß die Möglichkeit der Fundstellensuche bestechend ist. In der betriebswirtschaftlichen Praxis dürfte der Nutzen dagegen eher gering sein. Der Vorteil der unterschiedlichen Indizes liegt darin, daß sie spezielle Recherchestrategien unterstützen, die über die eines einfachen Fachwörterbuchs hinausgehen. Sie machen das Retrievalsystem allerdings etwas unübersichtlich und - was schwerer wiegt - schwerfällig. Das Wechseln von einem Suchmodus zum anderen dauert störend lang.

Als praktisch erweist sich das Inhaltsverzeichnis als dritte Suchmöglichkeit. Im Inhaltsverzeichnis sind die Bestandteile der Datenbank alphabetisch angeordnet. Zuerst die Artikel des Lexikons und dann die Gesetzestexte. Das Verzeichnis ist hierarchisch aufgebaut und dadurch übersichtlich. Das Stichwortverzeichnis ist nichts anderes als das Stichwortregister und ein zweiter, eigentlich überflüssiger Zugang zu diesem Index. Das Verzeichnis der Gesetze bietet eine einfache Möglichkeit, an die in der Datenbank enthaltenen Wirtschaftsgesetze in Gänze zu gelangen. Gerade für den Nichtjuristen bleibt ja immer ein Unsicherheitsgefühl, wenn er mit einzelnen Paragraphen abgespeist wird. Er möchte sich gern anhand des vollen Gesetzestextes vergewissern. Hier im Inhaltsverzeichnis findet er die Gesetze alphabetisch und auf der zweiten Stufe nach Abschnitten und Paragraphen übersichtlich geordnet. Da jeglicher Hinweis auf diese Stelle im Programm fehlt, kommt man eher zufällig bzw. erst nach angestrengtem Suchen dorthin.

Wechseln wir in den Anzeigemodus. Die Rechercheergebnisse werden als Liste in Kurzform im linksseitigen Navigationsbereich angezeigt. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Relevanz der gefundenen Dokumente. Man kann in der Trefferliste scrollen und durch Anklicken auswählen. Im Anzeigebereich wird das erste Dokument der Liste bzw. das angeklickte Dokument wiedergegeben. Es kann zu benachbarten Stichwörtern oder Paragraphen vor- und zurückgeblättert werden. Die Suchbegriffe sind im Dokumenttext hervorgehoben. Ebenso die Hyperlinks zu verwandten Stichwörtern oder zu zitierten Paragraphen. Dokumente können mit Lesezeichen zum schnellen Wiederauffinden und mit Anmerkungen, also sachlichen Notizen, versehen werden. Das ist bei diesen Programmen mittlerweile Standard ebenso wie die Kopier- und Druckfunktion (mit Markierungsmöglichkeit). Angenehm ist, daß man auf die Gestaltung des Bildschirms Einfluß nehmen und so die subjektiv empfundene Übersichtlichkeit herstellen kann. Leider macht sich auch beim Anzeigen die Langsamkeit des Systems unangenehm bemerkbar. Der Aufbau der Trefferliste und die Dokumentanzeige braucht Zeit und strapaziert - vor allem bei einer größeren Treffermenge - die Geduld des Benutzers.

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß durch die Verknüpfung des betriebswirtschaftlichen Lexikons mit Wirtschaftsgesetzen, die Recherchen teilweise mit Gesetzesinformationen überladen werden, die eher für Wirtschaftsjuristen als für den typischen Benutzer eines BWL-Lexikons interessant sind. Zwar kann durch "richtiges" Suchen die Recherche zielgenau gemacht werden, das Retrieval wird dadurch jedoch nicht einfacher. Dazu kommt die Schwerfälligkeit des Systems. Etwas weniger Wirtschaftsrecht, wäre vielleicht mehr gewesen.

Lorenz Fichtel


[1]
Vgl. die Rez. der 2. Aufl. in IFB 96-4-497. (zurück)

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