Bibliotheken der ehemaligen DDR wurden im Rahmen des HHBD bereits in den Bänden 14 und 15 für Berlin berücksichtigt. In Bd. 16, der vor Bd. 10 erschien, werden jetzt erstmals Bibliotheken der neu errichteten Bundesländer im östlichen Teil Deutschlands behandelt. Daß die Arbeiten, obwohl erst 1992 nach Ablauf der auf die Wende folgenden Konsolidierungsphase begonnen, bereits nach 4 Jahren zu einem stattlichen Ergebnis führten, verdient, eigens hervorgehoben zu werden. Dabei beansprucht die Beschreibung der 33 Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern genau den doppelten Umfang der 51 Bibliotheken in Brandenburg. Die von den auf dem Titelblatt genannten Bearbeitern stammenden Einleitungsberichte (der für Mecklenburg-Vorpommern hat einen eigenen, von Konrad von Rabenau stammenden zweiten Teil für die Kirchenbibliotheken) geben die aus den anderen Bänden bekannten historischen Übersichten über die jeweilige Bibliothekslandschaft. Im Gegensatz zu Bd. 1 mit zahlreichen (aus Rücksicht auf den Privatbesitz) nicht berücksichtigten Adelsbibliotheken in Schleswig-Holstein fehlen die ehemaligen gutsherrlichen Bibliotheken in Bd. 16 völlig, allerdings aus anderen Gründen, haben sie doch die Kollektivierung nach 1945 nicht überlebt. Selbst über den Verbleib der Bestände liegen nur unzureichende Informationen vor, und daß zumindest Teile davon sich noch heute unter den Beutebeständen in Rußland befinden, ist nicht auszuschließen. Daß unter den 33 berücksichtigten Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern die Beschreibungen der Universitätsbibliotheken Greifswald und Rostock alle anderen an Umfang bei weitem übertreffen, war zu erwarten, während die restlichen - sieht man von der Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und der Archivbibliothek beim Stadtarchiv Stralsund ab - nur einen eher bescheidenen Bestand an Altbeständen aufweisen. Letzteres gilt insgesamt für die 51 "kleineren und kleinen" Bibliotheken im Lande Brandenburg, von denen keine einzige auch nur entfernt an die beiden Universitätsbibliotheken im nördlich benachbarten Bundesland heranreicht.
Der Aufbau der einzelnen Beiträge ist der aus den früher besprochenen Bänden bekannte und dabei ausführlich beschriebene, so daß er hier ebenso als bekannt vorausgesetzt werden kann wie die Façon der Bandregister.
Über die Fortführung des Handbuchs der historischen Buchbestände, das
bekanntlich inzwischen auch Österreich (dazu unten IFB 96-4-424)
behandelt, berichtete jüngst eine Mitarbeiterin der Zentralredaktion
in Münster.[2] Auch sie kann keine Termine für das Erscheinen von Bd. 2
nennen. Die Bände für Sachsen und Thüringen sollen als nächste
publiziert werden. Interessanter sind die Ausführungen über die
Planungen für das Handbuch der historischen Buchbestände in Europa,
das auf 7 bis 9 Bände veranschlagt wird: hier liegen inzwischen
zahlreiche Artikel für Bibliotheken in Mittel- und Osteuropa vor,
dsgl. solche für die skandinavischen Staaten, während die Planung für
Westeuropa noch am Anfang steht; lediglich für Großbritannien sieht
man schon klarer. Über den größten weißen Fleck auf der Landkarte des
Handbuchs freilich schweigt die Berichterstatterin. Ob ein Besuch des
spiritus rector des Unternehmens in Zürich[3] etwas am obstinaten
Beiseitestehen der Schweizer Bibliotheken zu ändern vermag, wird sich
weisen.
sh
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