Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 4
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Behörden-Verzeichnis Baden-Württemberg


95-4-627
Behörden-Verzeichnis Baden-Württemberg : zsgest. nach amtlichen Unterlagen der staatlichen und kommunalen Behörden. - Karlsruhe : Braun. - 21 cm. - ISSN 0342-9652
[3118]
106 (1995). - 12, 716 S. - ISBN 3-7650-4000-2 : DM 99.50
95-4-628
Die Bundesrepublik Deutschland : Staatshandbuch. - Köln [u.a.] : Heymann. - 21 cm. - ISSN 0721-9989
[3123]
Baden-Württemberg
1995. - Hrsg.: Benno Bueble. - XV, 429 S. - ISBN 3-452-23143-7 : DM 188.00
95-4-629
Jahrbuch Baden-Württemberg : Auskunfts- und Adressenwerk ; [Behörden, Ministerien, Verbände, Gemeinden] / bearb. nach amtlichen Quellen, jedoch ohne Gewähr. - München : Gerber. - 21 cm. - (Gerber-Jahrbücher). - Umschlagtitel: Baden-Württemberg. - Mit Ausg. 1993 Erscheinen eingestellt
[3119]
1993. - 256 S. - ISBN 3-87249-180-6 : DM 54.00

Das erste der beiden Landesadreßbücher für Baden-Württemberg wird jährlich von der Firma G. Braun, Telefon- und Adreßbuchverlage, herausgegeben. Als Schirmherr zeichnet in der Ausg. 106 (1995) der Ministerpräsident Erwin Teufel. Dem eigentlichen Verzeichnis geht auf S. 6A - 12A eine Schnell-Information mit zehn Anzeigen von Städtischen Verkehrsämtern und ein Tagungsplaner voraus.

Es folgt die Inhaltsübersicht mit Haupt-Inhaltsübersicht, Stichwortverzeichnis und Verzeichnis der Abkürzungen. Das praktische Daumenregister macht diese Haupt-Inhaltsübersicht eigentlich überflüssig, werden durch dieses doch nicht nur deren Grobgliederungspunkte Bund und Länder; Landesorgane; Landesbehörden; Kreise und Gemeinden sowie Verbände und Vereinigungen verdeutlicht, sondern der Abschnitt Landesbehörden gleich noch in die verschiedenen Körperschaften (vom Innenministerium bis zu den Regierungspräsidien) unterteilt. Außerdem ist jedem Abschnitt ein separates Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Im Teil Bund und Länder findet man neben knappen Angaben zu den Bundesorganen (bei Bundestag und Bundesrat werden jeweils deren Mitglieder aus Baden-Württemberg genannt) auch Standorte von Bundesgerichten und -behörden in Baden-Württemberg und Dienststellen der Bundeswehr im entsprechenden Wehrbereich. Es folgen, im Alphabet der Bundesländer, die Adressen deren wichtigster Körperschaften. Bei den Unterpunkten des Abschnittes Landesbehörden werden neben den Adressen meist die zuständigen Personen verzeichnet; ein Manko des Behördenverzeichnisses ist allerdings, daß die verzeichneten Personen nicht durch ein Register erschlossen werden.

Der Abschnitt Kreise und Gemeinden, dem eine Karte des statistischen Landesamtes mit der Verwaltungseinteilung des Landes Baden-Württemberg vorausgeht, wird zusätzlich durch ein alphabetisches Kreisverzeichnis und ein alphabetisches Gemeindeverzeichnis erschlossen. Die Verzeichnung der Kreis- und Gemeindeverwaltungen erfolgt dann im Alphabet der Stadt- und Landkreise, jeweils mit Angabe des Regierungsbezirkes, der Region, des Landratsamtes und seiner Dezernate (mit deren Leitern), der für den Kreis zuständigen Dienststellen, der großen Kreisstädte mit einzelnen Ämtern und deren Leitern, der Verwaltungsgemeinschaften und schließlich einer tabellarischen Übersicht über alle zugehörigen Gemeinden (mit Angabe der Postleitzahl, der telefonischen Vermittlung, der Einwohnerzahl, des Bürgermeisters, des zuständigen Amtsgerichts, Notariats, Arbeitsamts sowie Finanzamts). Der letzte Hauptgliederungspunkt Verbände und Vereinigungen ist zunächst in Genossenschaften und Verbände und Vereinigungen, diese wiederum sachlich, unterteilt.

Besonders benutzungsfreundlich ist zum einen das Daumenregister, das schnelles Nachschlagen ermöglicht, und zum anderen, daß bei den Kreisen und Gemeinden alle wesentlichen Informationen auf einen Blick geboten werden. Negativ zu vermerken ist dagegen das Fehlen eines Personenregister.

Der Band für Baden-Württemberg innerhalb von Heymanns Die Bundesrepublik : Staatshandbuch erscheint seit 67. 1960/61 (1961), seit 1977 mit eigener Zählung und seit 1995 ohne die Benennung "Teilausgabe".[1] Der Hauptteil ist ähnlich der Ausgabe Bund systematisch gegliedert, Hauptgliederungspunkte sind: a. Die parlamentarischen Körperschaften; b. Die Landesregierung; c. Die Landesbehörden; d. Organe der Rechtspflege; e. Stadtkreise, Landkreise, Gemeinden und sonstige Einrichtungen. Ebenfalls gleich ist die Angabe der rechtlichen Grundlage und der Aufgaben der verzeichneten Institutionen. Zu den auch oben angeführten Personennamen- und Suchwortverzeichnissen kommt hier ein Verzeichnis der Landkreise, Städte und Gemeinden hinzu.

Interessant für den Vergleich mit dem Behördenverzeichnis Baden-Württemberg ist zum einen die Verzeichnungstiefe bei den einzelnen Einrichtungen und zum anderen die (Nicht-)Zusammenführung der verschiedenen Informationen zu einem Kreis bzw. zu einer Stadt. In beiden Punkten befriedigt das Behördenverzeichnis weitaus besser. Als Beispiel sei die Verzeichnung des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg gewählt. Bei Heymann sind die staatsrechtlichen Grundlagen und die Aufgaben, die Abteilungen (ohne Adressen) sowie die Außenstellen und deren Leiter genannt; das Behördenverzeichnis geht in der Angabe der Mitarbeiter und vor allem der Adressen weiter: Neben den Abteilungen mit Adressen, Namen der Leiter der Abteilungen und Unterabteilungen, werden auch die Gebietsreferate mit Adresse und Mitarbeitern (Leiter, Referenten) genannt. Beim zweiten der oben genannten Kriterien schneidet ebenfalls das Behördenverzeichnis besser ab, sind doch alle Informationen zu einem Kreis auf einen Blick zu finden. Sucht man zum Beispiel das Stuttgarter Amtsgericht findet man es dort unter dem Abschnitt Kreise und Gemeinden beim Stadtkreis Stuttgart unter der Überschrift "Für den Stadtkreis zuständige Dienststellen", bei Heymann aber unter d. Organe der Rechtspflege, II Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, unter Oberlandesgerichtsbereich Stuttgart, dann im Ortsalphabet unter Stuttgart Amtsgerichte, wo sich dann alle Amtsgerichte des Amtsgerichtsbezirkes befinden (z.B. auch das Amtsgericht Ludwigsburg das im Behördenverzeichnis beim Landkreis Ludwigsburg aufgeführt ist).

Obwohl das Jahrbuch Baden-Württemberg über einen Band nicht hinausgekommen ist, soll es hier kurz angezeigt werden, um ein weiteres Konzept für ein Staatsadreßbuch vorzustellen. Die Gliederung besteht aus insgesamt 19 Teilen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Organigramme des Landtags und der Ministerien; parlamentarische Körperschaften; Ministerien; Vertretungen des Landes beim Bund und in europäischen Angelegenheiten; kreisfreie Städte und Landkreise; Gemeinden; übrige Bundesländer mit Minimalinformationen; Anhang mit den Adressen vor allem für Verbände aller Art. Für einen Vergleich sind die Verzeichnung der kreisfreien Städte und Landkreise (diese werden nur einfach alphabetisch aufgelistet) sowie der Gemeinden und der Anhang von besonderem Interesse. Die Gemeinden sind ebenfalls alphabetisch angeordnet: unter Nennung der Postleitzahl und des Gemeindenamens finden sich Angaben in bis zu vierzehn Kategorien (Einwohnerzahl, Landkreis, Amtsgericht, Adreßangaben zur Gemeindeverwaltung, jedoch nur Telephon und Straße, Finanzamt, Notariat, Arbeitsamt, Krankenhaus, Polizeiamt, Verwaltung, Postfach, Gemeindenummer und Gemeindeart). Allerdings wird diese Rubrizierung nur in den Fußnoten gegeben, auf die bei der Gemeinde nur mit einer Hochzahl verwiesen wird, was die Verzeichnung sehr unübersichtlich macht. Der Anhang beinhaltet neben den landesweiten Vereinigungen, Verbänden und Organisationen, kirchliche Einrichtungen, Zeitungsverlage, Rundfunk und Fernsehen sowie Banken und Sparkassen. Eine Besonderheit bildet hier die Liste der Autokennzeichen nur der neuen Bundesländer, zwei Ferienkalender und die Verzeichnung von Messen und Ausstellungen. Die recht dürftige Erschließung besteht nur aus einem Stichwortregister, das nur drei Seiten umfaßt und schon deswegen nicht viel taugt (unter Liegenschaftsämter wird z.B. nur auf die der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Stuttgart verwiesen). Vergleicht man das Jahrbuch Baden-Württemberg mit anderen Staatsadreßbüchern, so muß man nicht bedauern, daß es nicht über eine Ausgabe hinausgekommen ist.

Auf die Situation der Adreßverzeichnung für das Land Baden-Württemberg bezogen ist also trotz des zusätzlichen Personenregisters und der erläuternden Angaben von Heymann für das schnelle Nachschlagen das Behördenverzeichnis besser geeignet, und trotz aller Systematisierung bei Heymann ist die einfachere Gliederung im Behördenverzeichnis eingängiger und v.a. benutzerfreundlicher. Das soll aber kein generelles Urteil über die Länderausgaben Der Bundesrepublik Deutschland sein, denn nicht in jedem Bundesland gibt es ein dem Behördenverzeichnis Baden-Württemberg entsprechendes Adreßbuch. Das Jahrbuch Baden-Württemberg war dagegen zumindest in seiner ersten und einzigen Ausgabe keine Alternative.

Österreich


[1]
Ebenso, wenn auch mit anderen Daten, verläuft die Entwicklung bei den Bänden für die übrigen alten Bundesländer. Nach der Wiedervereinigung erschien zunächst einmalig die Ausgabe Neue Bundesländer 1991, aus der nach und nach Bände für die einzelnen Bundesländer hervorgegangen sind.
Der Versuch des Verlages Gerber in München, dieses Gebiet auch für sich zu erschließen, scheiterte ebenso, wie der Versuch, in Konkurrenz zu Heymann Staatsadreßbücher für einige der alten Bundesländer herauszugeben, wie z.B. das weiter unten angezeigte für Baden-Württemberg. Alle diese Adreßbücher sind über einen ersten Band nicht hinausgekommen. Eine Verlagsankündigung vom Mai 1992 nannte mit Erscheinugstermin Herbst/Ende 1992 folgende Bände für die neuen Bundesländer: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort hieß es auch "Jahrbücher für weitere Bundesländer sind in Vorbereitung!" - Gerber ist der Verlag des dem Behördenverzeichnis Baden-Württemberg entsprechenden Adreßbuchs für den Freistaat Bayern: Bayerisches Jahrbuch. - 1. 1890 (1889) - . (zurück)

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