Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 2
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Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland


95-2-197
Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland / hrsg. von Bernhard Fabian. Redaktion: Karen Kloth. - Hildesheim [u.a.] : Olms-Weidmann. - 30 cm
[1421]
[2799]
Bd. 4. Nordrhein-Westfalen : K - Z / hrsg. von Severin Corsten. Bearb. von Reinhard Feldmann. Register / von Karen Kloth. - 1993. - 490 S. - ISBN 3-487-09578-5 : DM 198.00, DM 148.00 (Subskr.-Pr.)
Bd. 6. Hessen : M - Z. Rheinland-Pfalz : A - Z / hrsg. von Sabine Wefers und Eve Picard. Register / von Karen Kloth. - 1993. - 396 S. - ISBN 3-487-09580-7 : DM 198.00, DM 148.00 (Subskr.-Pr.)
Bd. 7. Baden-Württemberg und Saarland : A - H / hrsg. von Wolfgang Kehr. Bearb. von Wilfried Sühl-Strohmenger. - 1994. - 309 S. - ISBN 3-487-09581-5 : DM 198.00, DM 148.00 (Subskr.-Pr.)
Bd. 8. Baden-Württemberg und Saarland : I - S / hrsg. von Wolfgang Kehr. Bearb. von Wilfried Sühl-Strohmenger. - 1994. - 356 S. - ISBN 3-487-09582-3 : DM 198.00, DM 148.00 (Subskr.-Pr.)
Bd. 9. Baden-Württemberg und Saarland : T - Z / hrsg. von Wolfgang Kehr. Bearb. von Wilfried Sühl-Strohmenger. Register / von Karen Kloth. - ISBN 3-487-09583-1 : DM 198.00, DM 148.00 (Subskr.-Pr.)

Die erste, sehr ausführliche Rezension dieses Bestandsführers zu deutschen Bibliotheken - man muß inzwischen sagen: zu Bibliotheken der deutschsprachigen Länder, wenn man den unter IFB 95-2-206 besprochenen für Österreich hinzunimmt -, der sonst seinesgleichen nicht hat, erschien in IFB 93-1/2-036 und konnte damals nur die Bd. 3. Nordrhein-Westfalen : A - I. - 1992 und Bd. 5. Hessen : A - L. - 1992 behandeln, wobei die Prinzipien an Bd. 5 exemplifiziert wurden. Bände mit Regionalregister lagen zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Rezension noch nicht vor. Deshalb soll jetzt speziell auf die Register eingegangen werden und zwar an Hand des Registers zu den drei Bänden, die Baden-Württemberg und dem Saarland gewidmet sind und die noch gerade rechtzeitig zum Dienstaustritt von Wolfgang Kehr erschienen sind, der sich um das Zustandekommen dieser Bände in besonderer Weise verdient gemacht hat.

Zunächst aber noch die fälligen elementaren statistischen Informationen zu den bisher erschienenen Bänden. Die Preise wurden 1995 angehoben und betragen jetzt DM 198.00 (bisher DM 148.00) bei Einzel- und DM 148.00 (bisher DM 118.00) bei Fortsetzungsbezug. Die Bände für Nordrhein-Westfalen behandeln 241 Bibliotheken, die für Hessen und Rheinland-Pfalz deren 148, davon 97 in Hessen und 51 in Rheinland-Pfalz und die drei Bände für den deutschen Südwesten 182 Bibliotheken, wobei die 5 Bibliotheken des Saarlandes nicht wie die von Rheinland-Pfalz in Bd. 6 in einem eigenen Teil behandelt werden, sondern in einem beiden Bundesländern gemeinsamen Ortsalphabet stehen. Lediglich die allgemeinen Einleitungen in Bd. 7 trennen nach Baden-Württemberg (W. Sühl-Strohmenger, S. 21 - 32) und Saarland (R. Hilgers, S. 33 - 36). Auch in den Bänden für den Südwesten finden sich neben Bibliotheken, die selbstverständlich hier behandelt werden müssen, auch solche, bei denen man getrost daran zweifeln darf, ob ihre Aufnahme gerechtfertigt ist, so etwa die Bibliothek der Künstlergilde e.V. (Esslingen 3) oder die Bibliothek des Forschungsinstituts für Vor- und Frühgeschichte in Unteruhldingen: erstere nennt ca. 300 Bände aus dem 19. Jahrhundert, die zweite 550 für die Zeit vor 1900, während die Bestandsschwerpunkte eindeutig beim 20. Jahrhundert liegen, auf die sich auch das Gros der Ausführungen bezieht. Dagegen fehlen wichtige Adelsbibliotheken, weil die Eigentümer ihre Einwilligung zur Aufnahme in das HHBD nicht erteilten (Einleitung, Bd. 7, S. 28); das betrifft insbesondere die bei weitem größte, nämlich die Hofbibliothek in Donaueschingen, und man weiß ja auch, warum; und wenn dieser Grund auch auf die anderen nicht verzeichneten Adelsbibliotheken zutreffen sollte, allen voran die auf Schloß Wolfegg und auf Schloß Zeil, so dürften die Umsätze von Sotheby in Deutschland bald weiter ansteigen.

Die Erstellung aller Register zu den Regionalbänden liegen in einer Hand, der von Karen Kloth, was ihrer Einheitlichkeit zugute kommt und ihre geplante Zusammenführung in ein Generalregister zum HHBD erleichtern soll. Frau Kloth ist freilich um ihre Arbeit nicht zu beneiden. Sind schon die Beschreibungen der einzelnen Sammlungen trotz bindender Vorgaben sehr individuell ausgefallen, so war es noch weniger möglich, die Verwendung eines Normvokabulars zu verordnen. Diese Probleme sind natürlich bei den Sachschlagwörtern größer als bei den hier zunächst zu behandelnden Personenschlagwörtern.

Der erste Teil des Registers weist nur die in den Abschnitten 1 (Bestandsgeschichte) und 2 (Bestandsbeschreibung) erwähnten Personen nach, im zweiten Fall in Form einer sinnvollen Auswahl. Wie bereits in der genannten Rezension angekündigt und befürwortet, werden Autorennamen dann ausgeschlossen, wenn deren Erwähnung in einer Beschreibung lediglich "illustrativen Charakter" hat. Genannt sind Autoren jedoch dann, wenn ihre Werke besonders reich vertreten sind, auch wenn man in diesen Fällen nicht bereits von einer Sondersammlung sprechen kann. Berücksichtigt sind in gleicher Weise auch Drucker, Verleger und sonstige an der Herstellung eines Buches Beteiligte. Alle diese Personen sind zusätzlich als Sachschlagwort im Sachregister verzeichnet. Auch aus dem Abschnitt 1 (Bestandsgeschichte) sind bei genauem Hinsehen nicht alle Namen berücksichtigt worden: so sind vor allem die hier zumeist in Zusammenhang mit den von ihnen bearbeiteten alten Katalogen erwähnten Bibliothekare weggelassen worden,[1] wohl nach dem generellen Prinzip, die in den Abschnitten 3 (Kataloge), 4 (Quellen und Darstellungen) und 5 (Veröffentlichungen zu den Beständen) genannten Autoren nicht ins Register aufzunehmen. Berücksichtigt wurden jedoch in allen Fällen die Personen, deren Bibliotheken oder Teile davon in den jeweiligen Bestand eingegangen sind; sie erscheinen im Register mit der Markierung (Bibl.) hinter dem Namen.

Die Bearbeitung des Sachregisters mußte mit zwei Schwierigkeiten fertigwerden: zum einen mit der bereits erwähnten uneinheitlichen Terminologie und zum anderen damit, daß die Verzeichnungspraxis natürlich direkt mit der Bestandsgröße und seiner Erschließung zusammenhängt, die Erschließungstiefe also sehr verschieden ist. Es ist dies das generelle Problem aller nationalen Bestandsführer, ist doch eine kleine Bibliothek geneigt, auch eine kleine Ansammlung gleichartiger Bücher der Erwähnung für wert zu halten, wo große Bibliotheken mit Sicherheit ein Mehrfaches zu diesem Sachverhalt besitzen, nur daß diese Titel - auch mangels zuverlässiger Sachkataloge - gar nicht ins Blickfeld der Bibliothekare geraten. Die Bearbeiterin hat sich in Anbetracht dieser Tatsache zu einem selektiven Nachweis entschlossen: "Bestände sind nur dann über einen Sachbegriff erschlossen, wenn sie eine Größenordnung oder Bedeutung aufweisen, von der angenommen werden kann, daß sie für den Benutzer von Interesse ist. ... Es wurde daher ... darauf geachtet, daß Bestände von vergleichbarer Größe und Bedeutung berücksichtigt sind" (Bd. 9, S. 197). Daß hier zu dem subjektiven Faktor, der bei der Bestandsbeschreibung wirkt, ausgleichend oder auch potenzierend die subjektive Auswahl für das Register kommt,[2] sei zur Warnung für die Benutzer erwähnt, die glauben, über das Register gezielt und umfassend über den ganzen Reichtum des HHBD informiert zu werden.

Was die Ansetzung der Sachschlagwörter betrifft, so wurden diese in der Regel so aufgenommen, wie sie in den Beschreibungen vorlagen. Auch wurden hierarchische Ansetzungen möglichst vermieden. Identische Inhalte werden in einem Schlagwort normiert, wobei nur dann von der nicht verwendeten Form verwiesen wird, wenn die Begriffe nicht sowieso im Alphabet eng benachbart sind. Nur in Zweifelsfällen hat die Bearbeiterin die SWD zu Rate gezogen, mit, wie sie feststellt, wenig befriedigendem Ergebnis im Hinblick auf die hier vorkommenden, vielfach veralteten Begriffe. Bei der Ansetzung Englische Literatur statt Englisch / Literatur hat sie sich auch bewußt gegen RSWK entschieden, was man ihr gerne nachsieht, ist dieses Regelwerk doch keineswegs so, daß es allen Aufgaben perfekt gerecht würde.[3] Was die Ansetzung der Bibliotheken betrifft, so erfolgt diese unter dem Ort, allerdings mit einigen Ausnahmen: Abteibibliotheken haben eigene Eintragungen und zusätzlich die Verweisung Abteibibliotheken s.a. einzelne Orden, doch sind sie, nach Stichproben zu schließen, auch noch einmal unter dem Ort aufgeführt. Letzteres trifft dagegen (inkonsequenterweise) nicht für die Gymnasialbibliotheken zu, die nur unter Gymnasium erscheinen.

Wesentlich problematischer ist die Verweisungspraxis bei Sachbegriffen: das Prinzip, sich an die vorliegenden Formulierungen zu halten, erleichtert zwar die Arbeit, dient jedoch nicht dem Benutzer. Es geht noch an, wenn unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache im Alphabet nahe beieinander stehen, wie 1. Lesegesellschaft, 2. Lesekranz, 3. Leseverein, 4. Lesezirkel. Unter 1 wird auf 2 - 4 verwiesen, unter 3 auf 1 - 2 und 4 sowie zusätzlich auf Literarischer Verein, während 2 und 4 ohne Verweisungen auskommen müssen; dazu gibt es dann noch eine Eintragung unter Lesevereine im Plural. Schlechter steht es für den, der z.B. Schriftengattungen aus dem Theaterbetrieb sucht: so wird er unter den mit Theater... beginnenden Eintragungen zwar vieles finden, z.T. auch mit Verweisungen auf spezielle Begriffe, wie Regiebücher, Rollenbücher oder Volksschauspiele, nicht aber z.B. unter Drama, unter dem sich wiederum eine Liste von Verweisungen findet, u.a. auch auf Volksschauspiele (obwohl unter diesem nur eine Fundstelle erscheint). Umgekehrt fehlen Verweisungen vom engeren Begriff auf den Oberbegriff. Ja selbst zwei eng verwandte, in der Praxis kaum auseinanderzuhaltende Begriffe wie Regiebücher und Rollenbücher bleiben unverbunden. Hier sollte spätestens das Generalregister Abhilfe schaffen und zwar durch eine systematische Übersicht über die vergebenen Registereintragungen. Auch wäre zu überlegen, ob für das Generalregister nicht doch eine stärkere Zusammenfassung verwandter Begriffe unter einem generellen Schlagwort den Vorzug verdiente, da man dann an einer Stelle einen Überblick über Verwandtes fände. Dadurch würde die Benutzung wesentlich erleichtert und man könnte sich das Hin- und Herblättern auf Grund der Hinweise in der systematischen Schlagwortübersicht zumindest zum Teil sparen.

Erfreulich ist, daß sich die Bearbeiterin zu einer Detaillierung der Fundstellen entschlossen hat, was bereits in der genannten Rezension als Desiderat genannt worden war. Angegeben wird somit nicht nur der Band und die Seite, sondern zusätzlich das betroffene Bundesland (wichtig in den Bänden, die mehrere Bundesländer enthalten, unverzichtbar im Generalregister), den Bibliotheksort, die Nummer der Bibliothek, deren Kurzbezeichnung sowie die Abschnitte und Unterabschnitte.

Ein Verzeichnis der Mitarbeiter[4] mit Hinweis allerdings nur auf die Seite und nicht auf die Nummern ihrer Beiträge dokumentiert die sehr unterschiedlichen Anteile der Beiträger.

sh


[1]
Stichprobe bei Überlingen (1.1 - 1.9). (zurück)
[2]
Ein besonders krasses Beispiel sei aufgeführt: Die einzige Registereintragung unter Savonarola gilt dem Bestand von 46 Drucken (darunter 19 Inkunabeln) seiner Werke in der Universitätsbibliothek Tübingen. Durch die wohl zu wenig Aufmerksamkeit auf sich ziehende Mitteilung in den entsprechenden Abschnitten bei der Württ. Landesbibliothek, wo es nur heißt "Besonders gut vertreten sind ... die spätmittelalterliche Theologie ... und dabei besonders die Werke Girolamo Savonarolas ..." (2.123) bzw. "Durch den Ankauf ... einer umfangreichen privaten Savonarola-Sammlung (1966) wuchs die Inkunabelsammlung um rund 400 Stücke (2.197), hat die Bearbeiterin des Registers auf einen Nachweis verzichtet. Sie konnte nicht ahnen, daß es sich hierbei in der Tat um eine Sondersammlung der Württ. Landesbibliothek handelt, die, was die Ausgaben des 15. und 16. Jahrhunderts angeht, weltweit die größte Sammlung außerhalb von Florenz darstellt: Sie umfaßt 180 Inkunabel-Ausgaben von Savonarolas Schriften, ca. 15 weitere Inkunabeln mit Schriften für und gegen ihn sowie ca. 300 Savonarola-Drucke des 16. und 17. Jahrhunderts. - Derartige Mängel sollten unbedingt im Generalregister wenigstens nachträglich behoben werden.
Nicht völlig befriedigend ist das Register z.B. auch im Hinblick auf den Nachweis der alten juristischen Dissertationen der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt (Bd. 5, 1.16 und 2.247); die zahlenmäßig sehr bedeutende Sammlung Lehnemann (IFB 95-2-264) ist im Register unter Dissertationen nur mit der zweiten Fundstelle nachgewiesen, und unter dem Namen des Sammlers nur mit der ersten, weniger informativen. (zurück)
[3]
Der Rezensent hat sich auch überlegt, wie die Bestandsbeschreibungen des HHBD hätten realisiert werden können, wenn unsere Vorgänger im Amt ihre Bestände nach RSWK statt systematisch erschlossen hätten. (zurück)
[4]
Es fehlt der Name des an erster Stelle genannten Hauptbearbeiters des Beitrags über die Bibelsammlung der Württ. Landesbibliothek (2.202 - 2.211). (zurück)

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