Vor nunmehr 13 Jahren gab das Deutsche Bibliotheksinstitut die als
1982,0 bezeichnete Probeausgabe des Dokumentationsdienstes
Bibliothekswesen (DOBI) heraus. Ein Jahr später, möglicherweise
gestützt auf die Ergebnisse einer mit dieser Probeausgabe verbundenen
Umfrage in Fachkreisen, begann diese im Untertitel "Informationsdienst
zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich
Berlin (West)" genannte Fachbibliographie regelmäßig zu erscheinen.
Der Auftakt wurde in der Fachpresse teils freundlich-nichtssagend,[1]
teils fundiert kritisch[2] begleitet.
DOBI, zunächst zweimal jährlich veröffentlicht, verstand sich
gewissermaßen als bibliographische Chronik des (west)deutschen
Bibliothekswesens, Nachricht gebend von den "sich vollziehenden
strukturellen, organisatorischen und technologischen Entwicklungen und
Veränderungen",[3] und sollte zugleich Informationsmittel und
Orientierungshilfe sein zu "aktuellen Schwerpunkten im
Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)".[4]
Doch schon zur Probeausgabe hatte Jung sehr ernsthaft nachgefragt, für
wen eigentlich dieser Dienst erbracht werden soll.[5] Diese Frage blieb
über die Jahre hinweg unbeantwortet, auch in der von Gronemeyer nach
einiger Zeit gezogenen Bilanz.[6]
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde auch die
fachbibliographische Arbeit auf dem Gebiet des Bibliothekswesens
notwendigerweise auf den Prüfstand gestellt, da in Leipzig von der
Deutschen Bücherei seit 1970 der Informationsdienst Bibliothekswesen
(IB)[7] herausgegeben wurde, der sich, im Gegensatz zu DOBI, als eine
im
internationalen Rahmen auswertende Fachbibliographie verstand, deren
Verzeichnungsschwerpunkt allerdings ebenfalls auf deutschsprachigem
Titelmaterial lag. Der eindeutige Vorteil des DBI hinsichtlich der
Bearbeitungs- und Herstellungstechnologie des DOBI mag den Ausschlag
dafür gegeben haben, daß der IB mit Erscheinungsjahr 1991 zugunsten
eines veränderten DOBI eingestellt wurde.
2. Der neue DOBI seit 9 (1992)
Wenngleich der Titel Dokumentationsdienst Bibliothekswesen für das
vereinigte Verzeichnis beibehalten wurde und auch die alte Zählung mit
9 (1992) fortführt wird, handelt es sich doch um eine erneuerte, eine
neue Bibliographie, deren Zusatz zum Sachtitel nunmehr
Informationsdienst zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland
und des Auslandes lautet und die anteilig vom DBI und von Der
Deutschen Bibliothek (Deutsche Bücherei, Leipzig) bearbeitet wird. Es
scheint also ein Verdienst der mit der Vereinigung beider
Fachbibliographien einhergegangenen konzeptionellen Überlegungen, DOBI
wenigstens der Formulierung nach aus der provinziellen Beschränktheit
der Zielsetzung und seiner damit verbundenen Auswahlkriterien
herausgeführt zu haben. Das hatte im übrigen auch zur Folge, daß DOBI
erstmals außerhalb der deutschen Grenzen kritische Aufmerksamkeit
fand.[8] In Deutschland reagierte die bibliothekarische Fachpresse auf
die Veränderungen im DOBI nur matt,[9] sieht man von den Statements
unmittelbar an der Erarbeitung Beteiligter ab,[10] und das, obwohl manche
wirkliche Verbesserung, Jahre zuvor schon angemahnt, augenfällig ist.
DOBI (neu) wird viermal jährlich veröffentlicht. Schon dies ist als
ein Fortschritt zu werten, da das bis einschließlich 1991 praktizierte
halbjährliche Erscheinen in keiner Weise der Forderung nach Aktualität
fachbibliographischer Information entsprach. Zu fragen bleibt dennoch,
ob der heutige Erscheinungsrhythmus wirklich ausreicht, um die rasante
Entwicklung in Theorie und Praxis des Bibliothekswesens im In- und
Ausland bibliographisch widerzuspiegeln. Das Äußere des DOBI hat
gleichfalls gewonnen. Das unhandliche DIN-A-4-Format der früheren
Bände ist einem Großoktav gewichen. Die Bibliographie wird auf
alterungsbeständigem Papier gedruckt. Verschiedenfarbigkeit des
Papiers (weiß für den Hauptteil, zwei unterschiedliche gelb für die
beiden Register) erlaubt eine nutzerfreundliche optische
Strukturierung jeden Heftes. Lediglich die Klebebindung bereitet noch
Probleme. Der für diese Rezension etwas häufigere Gebrauch führte
nahezu zwangsläufig zu einzelnen fliegenden Blättern.
2.1 Benutzungshinweise und sonstige Beigaben
Jedem Heft sind Benutzungshinweise vorangestellt, die auf den
Auswertungsumfang der Bibliographie sowie auf die Ordnungsprinzipien
in Hauptteil und Registern eingehen. Die Informationen befinden sich
jedoch nicht in jedem Fall auf dem neuesten Stand, wenn in H. 3/1994
z. B. noch behauptet wird, daß im Hauptteil nur innerhalb von vier
Gruppen eine Sortierung der Nachweise erfolge. Dies war (leider) bis
1993 tatsächlich so, wurde aber dann doch in allen Gruppen durch eine
Sortierung nach dem Alphabet der Schlagwörter verbessert. Daß die
Benutzungshinweise vor dem Inhaltsverzeichnis zu finden sind,
erscheint dem Rezensenten als ein leicht behebbarer Schönheitsfehler.
Dem folgt dann eine Liste der ausgewerteten Zeitschriften und Serien,[11]
in der den Zitierkürzeln die vollen Titelfassungen der Periodika,
ergänzt um Erscheinungsorte und ISSN gegenübergestellt werden; es
fehlt jedoch leider die Angabe, welche Hefte jeweils ausgewertet
wurden. Ein Abkürzungsverzeichnis und eine Liste der Referenten
beenden den benutzungsnotwendigen Vorspann.
2.2 Inhalt; Auswahlkriterien
DOBI verzeichnet lt. Benutzungshinweisen, "selbständig und
unselbständig erschienene Literatur des In- und Auslandes zum
Gesamtbereich des Bibliothekswesens" und zwar wird "unter
Berücksichtigung des Neuigkeitswertes und der Relevanz [...]
deutschsprachige Literatur möglichst vollständig, ausländische in
Auswahl ausgewertet".[12] Diese Formulierung scheint nicht eben
glücklich, denn Auswahl nach Relevanz und Neuigkeitswert (woran wird
beides gemessen?) schließen ein Höchstmaß an Vollständigkeit aus.
Unklar bleibt auch, nach welchen Kriterien die ausländische Literatur
Berücksichtigung findet.
2.2.1 Herkunft der verzeichneten Literatur
Eine Überprüfung des Inhalts der ersten drei Hefte des Jahrgangs 1994[13]
bestätigt, was die Benutzungshinweise ankündigen: der Großteil der
2351 verzeichneten Titel stammt aus Deutschland. Sie teilen sich wie
folgt auf die 22 Herkunftsländer auf:
2.2.2 Berücksichtigte Schriftengattungen
Eine weitere Besonderheit des Inhalts von DOBI wird ebenfalls bereits
in den Benutzungshinweisen herausgestellt. Nachgewiesen werden sollen
nämlich "Monographien, Beiträge aus Zeitschriften,
zeitschriftenartigen Reihen und Sammelwerken (daraus auch Rezensionen
bibliothekarischer Fachliteratur), Fachbibliographien und Adreßbücher
zum Bibliothekswesen; Auswahlverzeichnisse, Kataloge, von Bibliotheken
erstellte Bibliographien; Examensarbeiten aus den
Bibliothekar-Lehrinstituten; Zeitungsartikel, Pressemitteilungen;
Jahresberichte, Hauszeitschriften; Informations- und Werbematerial von
Bibliotheken; Karten, Skizzen, Pläne; Gesetze, Gesetzentwürfe und
-kommentare; Verträge, Vertragsentwürfe; Normen, Normentwürfe;
Gutachten, Richtlinien, Studien, Empfehlungen, Arbeitshilfen;
Umfragen, Fragebogen, Statistiken; Tagungsunterlagen, Typoskripte;
Berichte, Arbeitsergebnisse von Projekten, Kommissionen, Verbänden und
Bibliotheken; Projektanträge, Planungsunterlagen".
Sieht man von der zuweilen veralteten oder unpräzisen Terminologie ab,
wird aus der Aufzählung deutlich, daß es sich hierbei zu einem guten
Teil um graue Literatur handelt. Die Breite der lt. Konzeption zu
berücksichtigenden Informationsquellen hatte schon früh nachhaltige
Kritik herausgefordert,[19] zumal es sich dabei, den bibliographischen
Rahmen sprengend, um archivalische Materialien zu handeln scheint,
deren Verfügbarkeit nur sehr begrenzt gewährleistet werden kann.
Die bibliographische Wirklichkeit, zumindest die des Jahrgangs 1994,
sieht allerdings etwas anders aus. Unter den nachgewiesenen 2351
Veröffentlichungen waren:
A
- 1618 Aufsätze aus Zeitschriften (68,8 % des gesamten Titelmaterials)
- 185 Aufsätze aus begrenzten Sammelwerken
- 145 Rezensionen aus Zeitschriften
- 144 Bibliographien, Kataloge u. ä.
- 98 Monographien außerhalb des Verlagsbuchhandels
- 46 Monographien des Verlagsbuchhandels
- 38 Ausstellungskataloge
- 18 zeitschriftenartige Reihen
- 16 Kongreß- bzw. Tagungsberichte
- 13 Abschlußarbeiten aus bibliothekarischen Ausbildungsstätten[20]
E
Bei den übrigen nachgewiesenen Veröffentlichungen handelte es sich um:
Zeitschriften, begrenzte Sammelwerke, Zeitungsaufsätze, einen
Nachdruck und eine Diskette. Die graue Literatur spielte dagegen keine
den Inhalt des DOBI beeinflussende Rolle mehr.[21]
Damit ist freilich weder etwas über die Relevanz des verzeichneten
Titelmaterials gesagt, noch über dessen "möglichst vollständige"
Erfassung. Ein Blick auf die Zahl der verzeichneten Diplom- bzw.
Examensarbeiten der bibliothekarischen Ausbildungsstätten zeigt
bereits, daß die Vollständigkeit (bei allen auch zu berücksichtigenden
Qualitätsmaßstäben) keineswegs gewährleistet ist; dabei wäre ein
möglichst vollständiger Nachweis durchaus erwünscht, selbst wenn diese
Arbeiten nicht in allen Fällen zur Verfügung stehen, da das
Einverständnis des Verfassers erforderlich ist. Dieser
Unsicherheitsfaktor gilt allerdings auch für die jetzt schon in DOBI
verzeichneten Examensarbeiten.
Andererseits ist zu fragen, ob es wirklich erforderlich ist, daß sich
DOBI auch der Registrierung von Bibliographien und Katalogen (nebst
deren veröffentlichten Nachträgen) annimmt, die in der Bibliographie
der Bibliographien[22] natürlich auch angezeigt werden sollten und deren
Bedeutung in etlichen Fällen kaum über den Tag hinausreicht.[23] Die
Verzeichnung von Ausstellungskatalogen nach Autopsie, zumindest aber
nach wirklich zuverlässigen Quellen ist dagegen trotz der neuerdings
vom DBI herausgebrachten halbjährlichen Publikation Informationsdienst
Ausstellungen für Bibliotheken[24] und trotz der laufenden Anzeige neuer
Ausstellungen im Bibliotheksdienst wünschenswert, da an diesen beiden
Stellen der Hinweis auf existierende Kataloge z.T. in so liederlicher
Form erfolgt, daß er deren Beschaffung außerhalb des Ausstellungsortes
geradezu konterkarriert.
Es kann dem Rezensenten auch nicht einleuchten, daß jeder einzelne
Beitrag aus einem thematisch begrenzten Sammelband oder einer
Kongreßschrift extra verzeichnet werden muß, wodurch etlicher Platz
für andere relevante Literatur blockiert wird.[25] Auch der Nachweis von
Rezensionen sollte in Frage gestellt werden, da einerseits deren
Aussagekraft nicht in jedem Fall notierenswert ist, andererseits
Vollständigkeit auf diesem Feld auch nicht annähernd erreicht werden
kann. Es könnte dadurch auch Platz (und Arbeitskraft) gespart werden,
da manche mehrfach rezensierte Titel allein deswegen immer wieder
angezeigt werden.
2.2.3 Berücksichtigung von Randbereichen
Ein weiteres Problem bietet die Berücksichtigung von Literatur zu den
in den Benutzungshinweisen Randbereiche genannten Themenfeldern, "wie
Buchkunde, Leserforschung, Information und Dokumentation [...] sowie
Bibliotheksgeschichte", die nur dann bibliographische Aufmerksamkeit
finden sollen, "soweit ein Bezug zum Bibliothekswesen vorhanden ist".[26]
Bei näherer Prüfung erweist sich jedoch, daß sehr wohl z. B.
buchkundliche oder bibliothekshistorische Literatur verzeichnet wird,
die hier nicht aufgenommen werden müßte, da es ja - gottlob - Horst
Meyers vorzügliche Bibliographie der Buch- und Bibliotheksgeschichte
gibt.[27] Ob aber eine Ausgrenzung des Gesamtbereichs der Information und
Dokumentation auf längere Sicht und vor dem Hintergrund der
Entwicklung der Informationsvermittlung möglich ist, muß bezweifelt
werden.
2.2.4 Berücksichtigung aktueller Themen
An dieser Stelle drängt sich die Grundsatzfrage auf, ob es wirklich
angezeigt ist, DOBI hauptsächlich Chronist des deutschen
Bibliothekswesens sein lassen zu wollen. In einer Zeit, in der
zunehmend von Mediatheken und Infotheken die Rede ist, in der
zukunftsverbundene Kolleginnen und Kollegen schon den Cybrarian in
virtuellen Bibliotheken wirken sehen, scheint die praktizierte
provinzielle Herangehensweise an die Sammlung und Verzeichnung der
Literatur nicht mehr praxisadäquat. Ein Vergleich des Eintragsumfangs
zu aktuellen Themen in Jahrgang 1993 von DOBI mit den entsprechenden
Jahrgängen von LISA[28] und vor allem von Library Literature[29] fördert
bemerkenswerte Ergebnisse zutage.
Aber auch auf seinem ureigensten Feld, der bibliographischen
Darstellung der Entwicklung des deutschen Bibliothekswesens erfüllt
DOBI nicht die Erwartungen, wenn man z. B. an einige höchst aktuelle,
durchaus brisante bibliotheks- und berufspolitische Themen denkt. So
findet sich z. B. zur vornehmlich in der Tagespresse widergespiegelten
Auseinandersetzung um das Konzept der Staatsbibliothek zu Berlin
- Preußischer Kulturbesitz im Jahrgang 1994 kein einziger Nachweis;
lediglich zwei grundsätzliche, nicht mehr ganz taufrische Aufsätze von
Baron und Landwehrmeyer[30]sind angezeigt, die die außerordentlich
widerstreitenden Positionen nicht hinreichend deutlich machen können.
Auch die Bemühungen um die nicht unumstrittene Vereinigung der
Personalverbände sind nicht bis ins letzte dokumentiert. So wird z. B.
der Bericht von Roswitha Poll über die entsprechende Umfrage im VDB
mit einem sinnentstellenden Fehler im Hauptsachtitel verzeichnet;[31] das
von VdDB und VDB gemeinsam herausgegebene Rundschreiben, recht
aussagefähig hinsichtlich der Positionen beider Verbände zur
Vereinigung, wird erst gar nicht ausgewertet. Nun kann man sich
durchaus auf die Position stellen, bei beiden Problemkreisen handele
es sich um Fragen des Tages, die in einer Fachbibliographie nicht
unbedingt Nachweis finden müßten. Wenn sich DOBI aber nun einmal als
Chronist versteht, dann ist dieser Standpunkt nicht haltbar.
2.2.5 Aktualität
Die Aktualität des DOBI entspricht nicht in jedem Fall den
Erfordernissen, was wohl zu einem guten Teil aber nicht ausschließlich
an der noch immer nicht ausreichenden Erscheinungsfrequenz liegt. Auf
dem Titelblatt jeden Heftes ist eine Berichtszeit angegeben, die das
laufende und das vorhergehende Jahr umfaßt. Dies ist aber nur als
Kern-Berichtszeit zu verstehen; tatsächlich sind auch noch ältere
Veröffentlichungen angezeigt. Der Rezensent zählte in den ersten drei
Heften des Jahres 1994 (Berichtszeit 1993/94) 142 (= 6 %)
Publikationen, die 1992 erschienen waren. Ein entsprechender Vermerk
in den Benutzungshinweisen würde Zweifel an der Exaktheit der Angaben
ausräumen. Im übrigen ergab die stichprobenhafte Überprüfung diverser
Einträge, daß die Verzugszeit in der Anzeige bei durchschnittlich
sechs bis zwölf Monaten liegt. Für einen Teil der Titel ist das
erträglich, für andere wiederum zu lang; insgesamt sollte die
Verzugszeit bei der Anzeige verkürzt werden, was durch eine promptere
laufende Auswertung zumindest der deutschen Zeitschriften einerseits
und durch eine Verkürzung der Erscheinungsfrequenz andererseits zu
erreichen wäre.
2.2.6 Anlage
Die Bibliographie bedient sich für die Ordnung im Hauptteil einer
Sachgruppengliederung, die nicht als deduktiv-hierarchische
Klassifikation organisiert ist. Das Titelmaterial ist vielmehr in 15
gleichberechtigte Hauptgruppen aufgeteilt, die ihrerseits in eine
unterschiedliche Zahl von Gruppen, letztere in wenigen Fällen auch
noch in Untergruppen gegliedert sind. Auf diese Weise entstehen 180
mit sechsstelligen Notationen[32] versehene Rubriken, denen die
bibliographischen Nachweise ihrem hauptsächlichen Inhalt nach
zugeteilt werden. Auf Mehrfacheintragungen für Titel, die in
verschiedenen Sachgruppen genannt werden können, wird zugunsten
entsprechender Verweisungen verzichtet. Die gewählte
Sachgruppengliederung will weder fachliche Logik noch terminologische
Klarheit für sich in Anspruch nehmen. Auffälligstes Beispiel dafür ist
Hauptgruppe 05. Sonderformen und -abteilungen, Sondermaterialien, in
der in buntem Gemisch verschiedenen Bibliothekstypen sowie Literatur-
und Publikationsformen diverse Gruppen gewidmet sind, da das Alphabet
der Gruppenbezeichnungen deren Position innerhalb der Hauptgruppe
bestimmt. Der Rezensent gesteht gern, daß er Anhänger systematischer
Ordnung ist und die Verwendung der UDK im ID als durchaus dem Zweck
der Bibliographie angepaßt angesehen hat.
2.2.7 Schlagwortvergabe
Die zu einer Gruppe gehörigen Nachweise werden seit neuestem
alphabetisch nach den Schlagwortketten, die den bibliographischen
Beschreibungen vorangestellt sind, geordnet. Seit 3/1993 heißt es dazu
in der jedem Heft beigegeben Liste der Referenten: "Die Verantwortung
für die Vergabe der Schlagwörter trägt die Redaktion". Das ist
freilich bei jeweils ca. 11 - 13 Mitarbeitern dringend nötig, auch
wenn das vermutlich nicht ohne aufreibende Diskussionen mit den
Referenten - z.B. über die Problematik Schlagwort / Stichwort
- abgeht. Daß die von DOBI angewendeten RSWK[33] für
die inhaltliche
Bestimmung bibliothekarischer Fachliteratur nicht sonderlich gut
geeignet sind, scheint bei der methodischen Konzeption der
Bibliographie keine Rolle gespielt zu haben. Die Folge ist, daß
bisweilen zehngliedrige Schlagwortketten von vier Zeilen Länge über
den Titelaufnahmen stehen und die Bibliographie unnötig aufschwemmen,
was bei systematischer Ordnung durchaus hätte vermieden werden können.
Auch hier helfen die Schlagwortübersichten im Register nur bedingt
weiter, zumal diese keineswegs vollständig sind.[34]
2.2.8 Titelaufnahme
Die bibliographische Beschreibung des Titelmaterials orientiert sich
an RAK-WB bzw. RAK-UW. Daß bei Verfasserschriften der Name des
erstgenannten Autors der Titelaufnahme nicht vorangestellt, sondern in
ihr verborgen ist, erfordert vom Bibliographierenden neue Sehweisen.
Warum bei etlichen Veröffentlichungen die erfolgte Anzeige in der
Deutschen Nationalbibliographie vermerkt wird, bleibt unerfindlich.
Günstig ist jedoch, daß bei Verzicht auf Autopsie auf die Quelle
verwiesen wird, aus der die Information stammt. Größere
Einheitlichkeit wünschte man sich bei der Zitierung der ausgewerteten
Zeitschriften;[35] vor allem sollte aber die Zitierung der Fundstellen in
Zeitschriften einheitlich mit Angabe des Heftes erfolgen und nicht
einmal mit und einmal ohne.[36]
Ärgerlich ist die hohe Zahl der Druckfehler,[37] vor allem aber, daß sich
allein in den ersten drei Heften des Jahres 1994 sechs unvollständige
bibliographische Beschreibungen fanden:
Ein Vorzug des DOBI besteht in den die meisten Titel begleitenden sehr
ausführlichen und instruktiven Annotationen, die häufig die Form von
Referaten annehmen und die für die fachliche Kompetenz der Referenten
Zeugnis ablegen. So entsteht bei den meisten Titeln ein solch klares
Bild ihres Inhalts, daß der Benutzer bewußt entscheiden kann, ob die
Lektüre für ihn Relevanz hat. Andererseits verfolgt man mit den
ausführlichen Referaten anscheinend das Ziel, dem Benutzer die Lektüre
des Originals ganz zu ersparen. Daß die Form des Referats natürlich
besonders aufwendig ist, liegt auf der Hand, und der Nutzen sollte im
Verhältnis zum Aufwand überprüft werden, auch mit dem Ziel einer
Verringerung der Verzugszeit bei der Anzeige. Man wünschte sich
Annotationen auch für jene rund 12 Prozent der Titel, die bisher nicht
annotiert waren. Umgekehrt erhebt sich die Frage, ob z.B. Monographien
mit Annotationen oder gar Referaten versehen werden müssen. Während
bei einschlägigen deutschen Monographien eine vollständige
Verzeichnung angestrebt wird, werden auch wichtige ausländische
Monographien wohl nicht zuletzt deswegen nicht verzeichnet, weil sie
den Referenten nicht zur Verfügung stehen und deshalb nicht nach
Autopsie annotiert werden können.
2.2.10 Register
Ein Verfasserregister und ein Schlagwortregister erschließen den
Hauptteil. Von den Registereinträgen wird seit Jg. 10 (1993) endlich
auf die laufende Nummer des Titels im Hauptteil verwiesen, während
vorher als Fundstelle nur die lange Notation zur Verfügung stand, die
sich kaum ein Benutzer auf Weg vom Register zur Bibliographie merken
konnte. Im Schlagwortregister werden die Glieder der Schlagwortketten
aus dem Hauptteil in alphabetischer Folge geordnet wiederverwendet.
Natürlich kann das Register nur so gut und zuverlässig sein, wie es
die vergebenen Schlagwörter erlauben.[38] Literatur zu einzelnen
Bibliotheken ist unter dem jeweiligen Ort auffindbar, während vom
Bibliothekstyp auf den Ortseintrag verwiesen wird. Dies und die
Verwendung fast aller Glieder der Schlagwortketten führt zu einer
unnützen Aufblähung des Registers und läßt am Sinn der RSWK-Anwendung
für diese Bibliographie erneut zweifeln. Wie klar strukturiert und
leicht benutzbar waren und sind doch die Register in Meyers BBB und im
IB.
3 Zusammenfassende Bewertung
DOBI ist - trotz aller hier geäußerten Einwände - unverzichtbar.
Deutschland braucht eine Fachbibliographie zum Bibliothekswesen, denn
die Information über das Geschehen in den Bibliotheken von Flensburg
bis Konstanz, von Aachen bis Görlitz fördert das Verständnis für
unterschiedliche Sicht- und Herangehensweisen in der
bibliothekarischen Arbeit und läßt das dem Bibliothekswesen
Deutschlands eigene innovative Potential wirksam werden. DOBI kann und
muß aber auch die Sicht öffnen auf Leistungen und Trends der
bibliothekarischen Theorie und Praxis weltweit. Um diesen Aufgaben in
Zukunft gerecht werden zu können, muß sich DOBI aber stärker als
bisher in Inhalt und Methodik Europa zuwenden. Vor allem muß der
Herausgeber die potentiellen Benutzer der Bibliographie ins Auge
fassen, um das Verzeichnis nach deren Informationsbedürfnissen zu
gestalten.
Torsten Seela
4 Empfehlungen
Konkrete Empfehlungen seien angefügt: Die Benutzungshinweise sollten
überarbeitet und im Hinblick auf die Auswahlkriterien detailliert
werden. Der Schwerpunkt von DOBI wird und soll weiterhin bei der
Literatur aus den deutschsprachigen Ländern liegen, was nicht
ausschließt, daß die verzeichneten Dokumente noch stärker unter dem
Aspekt der Relevanz und ihrer Bedeutung über den Tag hinaus gesiebt
werden müssen. Was die durchaus unbefriedigende Berücksichtigung der
ausländischen Literatur betrifft, so müßte einerseits die Erfassung
breiter sein und auch bisher nicht berücksichtigte Länder einbeziehen
und andererseits strenger als bisher nach dem Kriterium der Relevanz
für den deutschen Benutzer auswählen: d.h., daß zum einen nur die
relativ wenigen grundlegenden Beiträge zu verzeichnen wären, die über
Verfahren berichten, aus denen wir für unsere tägliche Arbeit lernen
können, und zum anderen solche, die zusammenfassend über das
Bibliothekswesen anderer Länder im ganzen bzw. über besonders wichtige
Einzelaspekte berichten. Diese Beiträge sollten dann mit Referaten in
der oben genannten Art versehen sein. Was die ausländischen
Monographien betrifft, so sollte, da deren Ermittlung und Evaluierung
durch das bisherige Bearbeiterteam in Leipzig und in Berlin wohl nicht
zu leisten ist, die Mitarbeit einer potenten Bibliothek gewonnen
werden, am besten natürlich der zuständigen
Sondersammelgebietsbibliothek, die eine strenge Auswahl aus den
beschafften Mongraphien zu treffen hätte; diese müßten auch nicht
annotiert werden, soweit der Titel hinlänglich aussagekräftig ist;
andernfalls wäre auch eine Angabe der wesentlichen Punkte des
Inhaltsverzeichnisses ausreichend. Auf die Verzeichnung von
Bibliographien (Kap. 12., Abschnitt .01 und .03 - .05) könnte ganz
verzichtet werden, da sich die jetzt gebotene Auswahl nur als
willkürlich bezeichnen läßt; diese Aussage gilt selbst unter Beachtung
der intern geltenden Auswahlkriterien, wonach Bibliographien dann zu
verzeichnen sind, wenn sie von Bibliotheken erarbeitet wurden oder
umfassend bestimmte Bibliotheksbestände nachweisen. Wegfallen sollte
gleichfalls der Nachweis von Rezensionen, wodurch viel Platz und wohl
auch Arbeitskraft zu sparen wäre. Auch die Randgebiete sollten
weggelassen werden, solange nicht eine adäquate Berücksichtigung des
wirklich Relevanten gewährleistet ist und allemal dann, wenn andere
Bibliographien eines dieser Gebiete zufriedenstellend abdecken. Ganz
wichtig ist eine Erhöhung der Aktualität, die sowohl durch eine
Verkürzung der Erscheinungsweise auf zwei Monate, vermutlich aber vor
allem durch Abstriche an der Länge der Annotationen zu erreichen wäre:
besser wäre eine umgehende Anzeige mit einer Annotation, die es dem
Benutzer erlaubt, abzuschätzen, ob es sich lohnt, das Dokument selbst
zu lesen, als ein durch die Erstellung eines langen Referates
verzögerte Verzeichnung. Mittelfristig sollte das DBI auch die
Möglichkeit zum Online-Zugriff auf diese Bibliographie eröffnen. Das
setzte allerdings den Einsatz eines völlig neuen Datenbankprogramms
voraus, da das jetzige, wenn der Rezensent es recht begriffen hat,
nicht einmal den Mitarbeitern an DOBI akzeptable Recherche- und
Arbeitsbedingungen erlaubt.[39]
sh
Deutschland 1558 Polen 18
USA 256 Schweden 17
Großbritannien 191 Niederlande 10[14]
Österreich 100 Tschechien 8
Frankreich 52 Slowakei 5
Schweiz 31 Finnland 2
Italien 20 Kroatien 2
Ungarn 20 Bulgarien 1
Rußland 19 Rumänien 1
Dänemark 19[15] Neuseeland 1
Australien 18 Japan 1[16]
Das heißt, daß zwei Drittel der Veröffentlichungen in Deutschland
erschienen sind.[17] Schlüsselt man die Titel nach Sprachen auf, ergibt
sich natürlicherweise ein analoges Bild:[18]
deutsch 1570 tschechisch 8
englisch 639 slowakisch 5
französisch 60 dänisch 2
ungarisch 20 serbokroatisch 1
russisch 19 rumänisch 1
italienisch 17 finnisch 1
polnisch 17 bulgarisch 1
Die ermittelten statistischen Werte weisen aus, daß das
Ursprungskonzept des DOBI, die Entwicklung des deutschen
Bibliothekswesens bibliographisch zu begleiten, nur in vergleichsweise
geringem Maße durch die Verzeichnung ausländischer Literatur
modifiziert wurde. Inwieweit das Konzept konsequent umgesetzt wird und
ob es praxisrelevant ist, wird noch zu untersuchen sein.
Schlagwort: DOBI LISA Library literature
CD-ROM 32 >170 >400
Internet 6 65 107
Multikultur 6 10 33
Multimedia 11 124 200
(inkl. CD-ROM-Netze)
Nun ist zweifellos nicht jeder Beitrag in der englischen oder
amerikanischen Fachliteratur zu diesem Thema für das deutsche
Bibliothekswesen beachtenswert; zu denken geben die genannten Zahlen
aber dennoch. Ein wenig mehr Internationalität und
Zukunftsorientiertheit wäre DOBI zu wünschen.
- das Erscheinungsjahr fehlt (Nr. 1650 und 1765)
- die Umfangsangabe fehlt (Nr. 1576)
- die Quellenangabe fehlt (Nr. 1021)
- die Titelaufnahme ist so unvollständig, daß die Publikationsform
nicht identifizierbar ist (Nr. 899 und 1872)
2.2.9 Annotationen und Referate
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