Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 2
[ Bestand in K10plus ]
[ Bestand in K10plus ]
[ Bestand in K10plus ]

Dokumentationsdienst Bibliothekswesen


95-2-191
Dokumentationsdienst Bibliothekswesen : DOBI ; Informationsdienst zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland und des Auslandes. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut. - 24 cm. - Zusatz bis 7 (1990): Informationsdienst zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West). - ISSN 0176-781X
[0033]
10 (1993) = 1992/93. - DM 120.00 (Abonnement)
11 (1994) = 1993/94. - DM 120.00 (Abonnement)

1. Vorgeschichte

Vor nunmehr 13 Jahren gab das Deutsche Bibliotheksinstitut die als 1982,0 bezeichnete Probeausgabe des Dokumentationsdienstes Bibliothekswesen (DOBI) heraus. Ein Jahr später, möglicherweise gestützt auf die Ergebnisse einer mit dieser Probeausgabe verbundenen Umfrage in Fachkreisen, begann diese im Untertitel "Informationsdienst zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West)" genannte Fachbibliographie regelmäßig zu erscheinen. Der Auftakt wurde in der Fachpresse teils freundlich-nichtssagend,[1] teils fundiert kritisch[2] begleitet.

DOBI, zunächst zweimal jährlich veröffentlicht, verstand sich gewissermaßen als bibliographische Chronik des (west)deutschen Bibliothekswesens, Nachricht gebend von den "sich vollziehenden strukturellen, organisatorischen und technologischen Entwicklungen und Veränderungen",[3] und sollte zugleich Informationsmittel und Orientierungshilfe sein zu "aktuellen Schwerpunkten im Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)".[4] Doch schon zur Probeausgabe hatte Jung sehr ernsthaft nachgefragt, für wen eigentlich dieser Dienst erbracht werden soll.[5] Diese Frage blieb über die Jahre hinweg unbeantwortet, auch in der von Gronemeyer nach einiger Zeit gezogenen Bilanz.[6]

Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde auch die fachbibliographische Arbeit auf dem Gebiet des Bibliothekswesens notwendigerweise auf den Prüfstand gestellt, da in Leipzig von der Deutschen Bücherei seit 1970 der Informationsdienst Bibliothekswesen (IB)[7] herausgegeben wurde, der sich, im Gegensatz zu DOBI, als eine im internationalen Rahmen auswertende Fachbibliographie verstand, deren Verzeichnungsschwerpunkt allerdings ebenfalls auf deutschsprachigem Titelmaterial lag. Der eindeutige Vorteil des DBI hinsichtlich der Bearbeitungs- und Herstellungstechnologie des DOBI mag den Ausschlag dafür gegeben haben, daß der IB mit Erscheinungsjahr 1991 zugunsten eines veränderten DOBI eingestellt wurde.

2. Der neue DOBI seit 9 (1992)

Wenngleich der Titel Dokumentationsdienst Bibliothekswesen für das vereinigte Verzeichnis beibehalten wurde und auch die alte Zählung mit 9 (1992) fortführt wird, handelt es sich doch um eine erneuerte, eine neue Bibliographie, deren Zusatz zum Sachtitel nunmehr Informationsdienst zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland und des Auslandes lautet und die anteilig vom DBI und von Der Deutschen Bibliothek (Deutsche Bücherei, Leipzig) bearbeitet wird. Es scheint also ein Verdienst der mit der Vereinigung beider Fachbibliographien einhergegangenen konzeptionellen Überlegungen, DOBI wenigstens der Formulierung nach aus der provinziellen Beschränktheit der Zielsetzung und seiner damit verbundenen Auswahlkriterien herausgeführt zu haben. Das hatte im übrigen auch zur Folge, daß DOBI erstmals außerhalb der deutschen Grenzen kritische Aufmerksamkeit fand.[8] In Deutschland reagierte die bibliothekarische Fachpresse auf die Veränderungen im DOBI nur matt,[9] sieht man von den Statements unmittelbar an der Erarbeitung Beteiligter ab,[10] und das, obwohl manche wirkliche Verbesserung, Jahre zuvor schon angemahnt, augenfällig ist.

DOBI (neu) wird viermal jährlich veröffentlicht. Schon dies ist als ein Fortschritt zu werten, da das bis einschließlich 1991 praktizierte halbjährliche Erscheinen in keiner Weise der Forderung nach Aktualität fachbibliographischer Information entsprach. Zu fragen bleibt dennoch, ob der heutige Erscheinungsrhythmus wirklich ausreicht, um die rasante Entwicklung in Theorie und Praxis des Bibliothekswesens im In- und Ausland bibliographisch widerzuspiegeln. Das Äußere des DOBI hat gleichfalls gewonnen. Das unhandliche DIN-A-4-Format der früheren Bände ist einem Großoktav gewichen. Die Bibliographie wird auf alterungsbeständigem Papier gedruckt. Verschiedenfarbigkeit des Papiers (weiß für den Hauptteil, zwei unterschiedliche gelb für die beiden Register) erlaubt eine nutzerfreundliche optische Strukturierung jeden Heftes. Lediglich die Klebebindung bereitet noch Probleme. Der für diese Rezension etwas häufigere Gebrauch führte nahezu zwangsläufig zu einzelnen fliegenden Blättern.

2.1 Benutzungshinweise und sonstige Beigaben

Jedem Heft sind Benutzungshinweise vorangestellt, die auf den Auswertungsumfang der Bibliographie sowie auf die Ordnungsprinzipien in Hauptteil und Registern eingehen. Die Informationen befinden sich jedoch nicht in jedem Fall auf dem neuesten Stand, wenn in H. 3/1994 z. B. noch behauptet wird, daß im Hauptteil nur innerhalb von vier Gruppen eine Sortierung der Nachweise erfolge. Dies war (leider) bis 1993 tatsächlich so, wurde aber dann doch in allen Gruppen durch eine Sortierung nach dem Alphabet der Schlagwörter verbessert. Daß die Benutzungshinweise vor dem Inhaltsverzeichnis zu finden sind, erscheint dem Rezensenten als ein leicht behebbarer Schönheitsfehler. Dem folgt dann eine Liste der ausgewerteten Zeitschriften und Serien,[11] in der den Zitierkürzeln die vollen Titelfassungen der Periodika, ergänzt um Erscheinungsorte und ISSN gegenübergestellt werden; es fehlt jedoch leider die Angabe, welche Hefte jeweils ausgewertet wurden. Ein Abkürzungsverzeichnis und eine Liste der Referenten beenden den benutzungsnotwendigen Vorspann.

2.2 Inhalt; Auswahlkriterien

DOBI verzeichnet lt. Benutzungshinweisen, "selbständig und unselbständig erschienene Literatur des In- und Auslandes zum Gesamtbereich des Bibliothekswesens" und zwar wird "unter Berücksichtigung des Neuigkeitswertes und der Relevanz [...] deutschsprachige Literatur möglichst vollständig, ausländische in Auswahl ausgewertet".[12] Diese Formulierung scheint nicht eben glücklich, denn Auswahl nach Relevanz und Neuigkeitswert (woran wird beides gemessen?) schließen ein Höchstmaß an Vollständigkeit aus. Unklar bleibt auch, nach welchen Kriterien die ausländische Literatur Berücksichtigung findet.

2.2.1 Herkunft der verzeichneten Literatur

Eine Überprüfung des Inhalts der ersten drei Hefte des Jahrgangs 1994[13] bestätigt, was die Benutzungshinweise ankündigen: der Großteil der 2351 verzeichneten Titel stammt aus Deutschland. Sie teilen sich wie folgt auf die 22 Herkunftsländer auf:

Deutschland      1558             Polen                    18
USA               256             Schweden                 17
Großbritannien    191             Niederlande              10[14]
Österreich        100             Tschechien                8
Frankreich         52             Slowakei                  5
Schweiz            31             Finnland                  2
Italien            20             Kroatien                  2
Ungarn             20             Bulgarien                 1
Rußland            19             Rumänien                  1
Dänemark           19[15]            Neuseeland                1
Australien         18             Japan                     1[16]
Das heißt, daß zwei Drittel der Veröffentlichungen in Deutschland erschienen sind.[17] Schlüsselt man die Titel nach Sprachen auf, ergibt sich natürlicherweise ein analoges Bild:[18]

deutsch          1570             tschechisch              8
englisch          639             slowakisch               5
französisch        60             dänisch                  2
ungarisch          20             serbokroatisch           1
russisch           19             rumänisch                1
italienisch        17             finnisch                 1
polnisch           17             bulgarisch               1
Die ermittelten statistischen Werte weisen aus, daß das Ursprungskonzept des DOBI, die Entwicklung des deutschen Bibliothekswesens bibliographisch zu begleiten, nur in vergleichsweise geringem Maße durch die Verzeichnung ausländischer Literatur modifiziert wurde. Inwieweit das Konzept konsequent umgesetzt wird und ob es praxisrelevant ist, wird noch zu untersuchen sein.

2.2.2 Berücksichtigte Schriftengattungen

Eine weitere Besonderheit des Inhalts von DOBI wird ebenfalls bereits in den Benutzungshinweisen herausgestellt. Nachgewiesen werden sollen nämlich "Monographien, Beiträge aus Zeitschriften, zeitschriftenartigen Reihen und Sammelwerken (daraus auch Rezensionen bibliothekarischer Fachliteratur), Fachbibliographien und Adreßbücher zum Bibliothekswesen; Auswahlverzeichnisse, Kataloge, von Bibliotheken erstellte Bibliographien; Examensarbeiten aus den Bibliothekar-Lehrinstituten; Zeitungsartikel, Pressemitteilungen; Jahresberichte, Hauszeitschriften; Informations- und Werbematerial von Bibliotheken; Karten, Skizzen, Pläne; Gesetze, Gesetzentwürfe und -kommentare; Verträge, Vertragsentwürfe; Normen, Normentwürfe; Gutachten, Richtlinien, Studien, Empfehlungen, Arbeitshilfen; Umfragen, Fragebogen, Statistiken; Tagungsunterlagen, Typoskripte; Berichte, Arbeitsergebnisse von Projekten, Kommissionen, Verbänden und Bibliotheken; Projektanträge, Planungsunterlagen".

Sieht man von der zuweilen veralteten oder unpräzisen Terminologie ab, wird aus der Aufzählung deutlich, daß es sich hierbei zu einem guten Teil um graue Literatur handelt. Die Breite der lt. Konzeption zu berücksichtigenden Informationsquellen hatte schon früh nachhaltige Kritik herausgefordert,[19] zumal es sich dabei, den bibliographischen Rahmen sprengend, um archivalische Materialien zu handeln scheint, deren Verfügbarkeit nur sehr begrenzt gewährleistet werden kann.

Die bibliographische Wirklichkeit, zumindest die des Jahrgangs 1994, sieht allerdings etwas anders aus. Unter den nachgewiesenen 2351 Veröffentlichungen waren:

A - 1618 Aufsätze aus Zeitschriften (68,8 % des gesamten Titelmaterials)

- 185 Aufsätze aus begrenzten Sammelwerken

- 145 Rezensionen aus Zeitschriften

- 144 Bibliographien, Kataloge u. ä.

- 98 Monographien außerhalb des Verlagsbuchhandels

- 46 Monographien des Verlagsbuchhandels

- 38 Ausstellungskataloge

- 18 zeitschriftenartige Reihen

- 16 Kongreß- bzw. Tagungsberichte

- 13 Abschlußarbeiten aus bibliothekarischen Ausbildungsstätten[20] E Bei den übrigen nachgewiesenen Veröffentlichungen handelte es sich um: Zeitschriften, begrenzte Sammelwerke, Zeitungsaufsätze, einen Nachdruck und eine Diskette. Die graue Literatur spielte dagegen keine den Inhalt des DOBI beeinflussende Rolle mehr.[21]

Damit ist freilich weder etwas über die Relevanz des verzeichneten Titelmaterials gesagt, noch über dessen "möglichst vollständige" Erfassung. Ein Blick auf die Zahl der verzeichneten Diplom- bzw. Examensarbeiten der bibliothekarischen Ausbildungsstätten zeigt bereits, daß die Vollständigkeit (bei allen auch zu berücksichtigenden Qualitätsmaßstäben) keineswegs gewährleistet ist; dabei wäre ein möglichst vollständiger Nachweis durchaus erwünscht, selbst wenn diese Arbeiten nicht in allen Fällen zur Verfügung stehen, da das Einverständnis des Verfassers erforderlich ist. Dieser Unsicherheitsfaktor gilt allerdings auch für die jetzt schon in DOBI verzeichneten Examensarbeiten.

Andererseits ist zu fragen, ob es wirklich erforderlich ist, daß sich DOBI auch der Registrierung von Bibliographien und Katalogen (nebst deren veröffentlichten Nachträgen) annimmt, die in der Bibliographie der Bibliographien[22] natürlich auch angezeigt werden sollten und deren Bedeutung in etlichen Fällen kaum über den Tag hinausreicht.[23] Die Verzeichnung von Ausstellungskatalogen nach Autopsie, zumindest aber nach wirklich zuverlässigen Quellen ist dagegen trotz der neuerdings vom DBI herausgebrachten halbjährlichen Publikation Informationsdienst Ausstellungen für Bibliotheken[24] und trotz der laufenden Anzeige neuer Ausstellungen im Bibliotheksdienst wünschenswert, da an diesen beiden Stellen der Hinweis auf existierende Kataloge z.T. in so liederlicher Form erfolgt, daß er deren Beschaffung außerhalb des Ausstellungsortes geradezu konterkarriert.

Es kann dem Rezensenten auch nicht einleuchten, daß jeder einzelne Beitrag aus einem thematisch begrenzten Sammelband oder einer Kongreßschrift extra verzeichnet werden muß, wodurch etlicher Platz für andere relevante Literatur blockiert wird.[25] Auch der Nachweis von Rezensionen sollte in Frage gestellt werden, da einerseits deren Aussagekraft nicht in jedem Fall notierenswert ist, andererseits Vollständigkeit auf diesem Feld auch nicht annähernd erreicht werden kann. Es könnte dadurch auch Platz (und Arbeitskraft) gespart werden, da manche mehrfach rezensierte Titel allein deswegen immer wieder angezeigt werden.

2.2.3 Berücksichtigung von Randbereichen

Ein weiteres Problem bietet die Berücksichtigung von Literatur zu den in den Benutzungshinweisen Randbereiche genannten Themenfeldern, "wie Buchkunde, Leserforschung, Information und Dokumentation [...] sowie Bibliotheksgeschichte", die nur dann bibliographische Aufmerksamkeit finden sollen, "soweit ein Bezug zum Bibliothekswesen vorhanden ist".[26] Bei näherer Prüfung erweist sich jedoch, daß sehr wohl z. B. buchkundliche oder bibliothekshistorische Literatur verzeichnet wird, die hier nicht aufgenommen werden müßte, da es ja - gottlob - Horst Meyers vorzügliche Bibliographie der Buch- und Bibliotheksgeschichte gibt.[27] Ob aber eine Ausgrenzung des Gesamtbereichs der Information und Dokumentation auf längere Sicht und vor dem Hintergrund der Entwicklung der Informationsvermittlung möglich ist, muß bezweifelt werden.

2.2.4 Berücksichtigung aktueller Themen

An dieser Stelle drängt sich die Grundsatzfrage auf, ob es wirklich angezeigt ist, DOBI hauptsächlich Chronist des deutschen Bibliothekswesens sein lassen zu wollen. In einer Zeit, in der zunehmend von Mediatheken und Infotheken die Rede ist, in der zukunftsverbundene Kolleginnen und Kollegen schon den Cybrarian in virtuellen Bibliotheken wirken sehen, scheint die praktizierte provinzielle Herangehensweise an die Sammlung und Verzeichnung der Literatur nicht mehr praxisadäquat. Ein Vergleich des Eintragsumfangs zu aktuellen Themen in Jahrgang 1993 von DOBI mit den entsprechenden Jahrgängen von LISA[28] und vor allem von Library Literature[29] fördert bemerkenswerte Ergebnisse zutage.

Schlagwort:        DOBI           LISA           Library literature
 
CD-ROM             32             >170           >400
Internet            6               65            107
Multikultur         6               10             33
Multimedia         11              124            200
(inkl. CD-ROM-Netze)
 
Nun ist zweifellos nicht jeder Beitrag in der englischen oder amerikanischen Fachliteratur zu diesem Thema für das deutsche Bibliothekswesen beachtenswert; zu denken geben die genannten Zahlen aber dennoch. Ein wenig mehr Internationalität und Zukunftsorientiertheit wäre DOBI zu wünschen.

Aber auch auf seinem ureigensten Feld, der bibliographischen Darstellung der Entwicklung des deutschen Bibliothekswesens erfüllt DOBI nicht die Erwartungen, wenn man z. B. an einige höchst aktuelle, durchaus brisante bibliotheks- und berufspolitische Themen denkt. So findet sich z. B. zur vornehmlich in der Tagespresse widergespiegelten Auseinandersetzung um das Konzept der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz im Jahrgang 1994 kein einziger Nachweis; lediglich zwei grundsätzliche, nicht mehr ganz taufrische Aufsätze von Baron und Landwehrmeyer[30]sind angezeigt, die die außerordentlich widerstreitenden Positionen nicht hinreichend deutlich machen können. Auch die Bemühungen um die nicht unumstrittene Vereinigung der Personalverbände sind nicht bis ins letzte dokumentiert. So wird z. B. der Bericht von Roswitha Poll über die entsprechende Umfrage im VDB mit einem sinnentstellenden Fehler im Hauptsachtitel verzeichnet;[31] das von VdDB und VDB gemeinsam herausgegebene Rundschreiben, recht aussagefähig hinsichtlich der Positionen beider Verbände zur Vereinigung, wird erst gar nicht ausgewertet. Nun kann man sich durchaus auf die Position stellen, bei beiden Problemkreisen handele es sich um Fragen des Tages, die in einer Fachbibliographie nicht unbedingt Nachweis finden müßten. Wenn sich DOBI aber nun einmal als Chronist versteht, dann ist dieser Standpunkt nicht haltbar.

2.2.5 Aktualität

Die Aktualität des DOBI entspricht nicht in jedem Fall den Erfordernissen, was wohl zu einem guten Teil aber nicht ausschließlich an der noch immer nicht ausreichenden Erscheinungsfrequenz liegt. Auf dem Titelblatt jeden Heftes ist eine Berichtszeit angegeben, die das laufende und das vorhergehende Jahr umfaßt. Dies ist aber nur als Kern-Berichtszeit zu verstehen; tatsächlich sind auch noch ältere Veröffentlichungen angezeigt. Der Rezensent zählte in den ersten drei Heften des Jahres 1994 (Berichtszeit 1993/94) 142 (= 6 %) Publikationen, die 1992 erschienen waren. Ein entsprechender Vermerk in den Benutzungshinweisen würde Zweifel an der Exaktheit der Angaben ausräumen. Im übrigen ergab die stichprobenhafte Überprüfung diverser Einträge, daß die Verzugszeit in der Anzeige bei durchschnittlich sechs bis zwölf Monaten liegt. Für einen Teil der Titel ist das erträglich, für andere wiederum zu lang; insgesamt sollte die Verzugszeit bei der Anzeige verkürzt werden, was durch eine promptere laufende Auswertung zumindest der deutschen Zeitschriften einerseits und durch eine Verkürzung der Erscheinungsfrequenz andererseits zu erreichen wäre.

2.2.6 Anlage

Die Bibliographie bedient sich für die Ordnung im Hauptteil einer Sachgruppengliederung, die nicht als deduktiv-hierarchische Klassifikation organisiert ist. Das Titelmaterial ist vielmehr in 15 gleichberechtigte Hauptgruppen aufgeteilt, die ihrerseits in eine unterschiedliche Zahl von Gruppen, letztere in wenigen Fällen auch noch in Untergruppen gegliedert sind. Auf diese Weise entstehen 180 mit sechsstelligen Notationen[32] versehene Rubriken, denen die bibliographischen Nachweise ihrem hauptsächlichen Inhalt nach zugeteilt werden. Auf Mehrfacheintragungen für Titel, die in verschiedenen Sachgruppen genannt werden können, wird zugunsten entsprechender Verweisungen verzichtet. Die gewählte Sachgruppengliederung will weder fachliche Logik noch terminologische Klarheit für sich in Anspruch nehmen. Auffälligstes Beispiel dafür ist Hauptgruppe 05. Sonderformen und -abteilungen, Sondermaterialien, in der in buntem Gemisch verschiedenen Bibliothekstypen sowie Literatur- und Publikationsformen diverse Gruppen gewidmet sind, da das Alphabet der Gruppenbezeichnungen deren Position innerhalb der Hauptgruppe bestimmt. Der Rezensent gesteht gern, daß er Anhänger systematischer Ordnung ist und die Verwendung der UDK im ID als durchaus dem Zweck der Bibliographie angepaßt angesehen hat.

2.2.7 Schlagwortvergabe

Die zu einer Gruppe gehörigen Nachweise werden seit neuestem alphabetisch nach den Schlagwortketten, die den bibliographischen Beschreibungen vorangestellt sind, geordnet. Seit 3/1993 heißt es dazu in der jedem Heft beigegeben Liste der Referenten: "Die Verantwortung für die Vergabe der Schlagwörter trägt die Redaktion". Das ist freilich bei jeweils ca. 11 - 13 Mitarbeitern dringend nötig, auch wenn das vermutlich nicht ohne aufreibende Diskussionen mit den Referenten - z.B. über die Problematik Schlagwort / Stichwort - abgeht. Daß die von DOBI angewendeten RSWK[33] für die inhaltliche Bestimmung bibliothekarischer Fachliteratur nicht sonderlich gut geeignet sind, scheint bei der methodischen Konzeption der Bibliographie keine Rolle gespielt zu haben. Die Folge ist, daß bisweilen zehngliedrige Schlagwortketten von vier Zeilen Länge über den Titelaufnahmen stehen und die Bibliographie unnötig aufschwemmen, was bei systematischer Ordnung durchaus hätte vermieden werden können. Auch hier helfen die Schlagwortübersichten im Register nur bedingt weiter, zumal diese keineswegs vollständig sind.[34]

2.2.8 Titelaufnahme

Die bibliographische Beschreibung des Titelmaterials orientiert sich an RAK-WB bzw. RAK-UW. Daß bei Verfasserschriften der Name des erstgenannten Autors der Titelaufnahme nicht vorangestellt, sondern in ihr verborgen ist, erfordert vom Bibliographierenden neue Sehweisen. Warum bei etlichen Veröffentlichungen die erfolgte Anzeige in der Deutschen Nationalbibliographie vermerkt wird, bleibt unerfindlich. Günstig ist jedoch, daß bei Verzicht auf Autopsie auf die Quelle verwiesen wird, aus der die Information stammt. Größere Einheitlichkeit wünschte man sich bei der Zitierung der ausgewerteten Zeitschriften;[35] vor allem sollte aber die Zitierung der Fundstellen in Zeitschriften einheitlich mit Angabe des Heftes erfolgen und nicht einmal mit und einmal ohne.[36]

Ärgerlich ist die hohe Zahl der Druckfehler,[37] vor allem aber, daß sich allein in den ersten drei Heften des Jahres 1994 sechs unvollständige bibliographische Beschreibungen fanden:

- das Erscheinungsjahr fehlt (Nr. 1650 und 1765)
- die Umfangsangabe fehlt (Nr. 1576)
- die Quellenangabe fehlt (Nr. 1021)
- die Titelaufnahme ist so unvollständig, daß die Publikationsform
  nicht identifizierbar ist (Nr. 899 und 1872)
2.2.9 Annotationen und Referate

Ein Vorzug des DOBI besteht in den die meisten Titel begleitenden sehr ausführlichen und instruktiven Annotationen, die häufig die Form von Referaten annehmen und die für die fachliche Kompetenz der Referenten Zeugnis ablegen. So entsteht bei den meisten Titeln ein solch klares Bild ihres Inhalts, daß der Benutzer bewußt entscheiden kann, ob die Lektüre für ihn Relevanz hat. Andererseits verfolgt man mit den ausführlichen Referaten anscheinend das Ziel, dem Benutzer die Lektüre des Originals ganz zu ersparen. Daß die Form des Referats natürlich besonders aufwendig ist, liegt auf der Hand, und der Nutzen sollte im Verhältnis zum Aufwand überprüft werden, auch mit dem Ziel einer Verringerung der Verzugszeit bei der Anzeige. Man wünschte sich Annotationen auch für jene rund 12 Prozent der Titel, die bisher nicht annotiert waren. Umgekehrt erhebt sich die Frage, ob z.B. Monographien mit Annotationen oder gar Referaten versehen werden müssen. Während bei einschlägigen deutschen Monographien eine vollständige Verzeichnung angestrebt wird, werden auch wichtige ausländische Monographien wohl nicht zuletzt deswegen nicht verzeichnet, weil sie den Referenten nicht zur Verfügung stehen und deshalb nicht nach Autopsie annotiert werden können.

2.2.10 Register

Ein Verfasserregister und ein Schlagwortregister erschließen den Hauptteil. Von den Registereinträgen wird seit Jg. 10 (1993) endlich auf die laufende Nummer des Titels im Hauptteil verwiesen, während vorher als Fundstelle nur die lange Notation zur Verfügung stand, die sich kaum ein Benutzer auf Weg vom Register zur Bibliographie merken konnte. Im Schlagwortregister werden die Glieder der Schlagwortketten aus dem Hauptteil in alphabetischer Folge geordnet wiederverwendet. Natürlich kann das Register nur so gut und zuverlässig sein, wie es die vergebenen Schlagwörter erlauben.[38] Literatur zu einzelnen Bibliotheken ist unter dem jeweiligen Ort auffindbar, während vom Bibliothekstyp auf den Ortseintrag verwiesen wird. Dies und die Verwendung fast aller Glieder der Schlagwortketten führt zu einer unnützen Aufblähung des Registers und läßt am Sinn der RSWK-Anwendung für diese Bibliographie erneut zweifeln. Wie klar strukturiert und leicht benutzbar waren und sind doch die Register in Meyers BBB und im IB.

3 Zusammenfassende Bewertung

DOBI ist - trotz aller hier geäußerten Einwände - unverzichtbar. Deutschland braucht eine Fachbibliographie zum Bibliothekswesen, denn die Information über das Geschehen in den Bibliotheken von Flensburg bis Konstanz, von Aachen bis Görlitz fördert das Verständnis für unterschiedliche Sicht- und Herangehensweisen in der bibliothekarischen Arbeit und läßt das dem Bibliothekswesen Deutschlands eigene innovative Potential wirksam werden. DOBI kann und muß aber auch die Sicht öffnen auf Leistungen und Trends der bibliothekarischen Theorie und Praxis weltweit. Um diesen Aufgaben in Zukunft gerecht werden zu können, muß sich DOBI aber stärker als bisher in Inhalt und Methodik Europa zuwenden. Vor allem muß der Herausgeber die potentiellen Benutzer der Bibliographie ins Auge fassen, um das Verzeichnis nach deren Informationsbedürfnissen zu gestalten.

Torsten Seela 4 Empfehlungen

Konkrete Empfehlungen seien angefügt: Die Benutzungshinweise sollten überarbeitet und im Hinblick auf die Auswahlkriterien detailliert werden. Der Schwerpunkt von DOBI wird und soll weiterhin bei der Literatur aus den deutschsprachigen Ländern liegen, was nicht ausschließt, daß die verzeichneten Dokumente noch stärker unter dem Aspekt der Relevanz und ihrer Bedeutung über den Tag hinaus gesiebt werden müssen. Was die durchaus unbefriedigende Berücksichtigung der ausländischen Literatur betrifft, so müßte einerseits die Erfassung breiter sein und auch bisher nicht berücksichtigte Länder einbeziehen und andererseits strenger als bisher nach dem Kriterium der Relevanz für den deutschen Benutzer auswählen: d.h., daß zum einen nur die relativ wenigen grundlegenden Beiträge zu verzeichnen wären, die über Verfahren berichten, aus denen wir für unsere tägliche Arbeit lernen können, und zum anderen solche, die zusammenfassend über das Bibliothekswesen anderer Länder im ganzen bzw. über besonders wichtige Einzelaspekte berichten. Diese Beiträge sollten dann mit Referaten in der oben genannten Art versehen sein. Was die ausländischen Monographien betrifft, so sollte, da deren Ermittlung und Evaluierung durch das bisherige Bearbeiterteam in Leipzig und in Berlin wohl nicht zu leisten ist, die Mitarbeit einer potenten Bibliothek gewonnen werden, am besten natürlich der zuständigen Sondersammelgebietsbibliothek, die eine strenge Auswahl aus den beschafften Mongraphien zu treffen hätte; diese müßten auch nicht annotiert werden, soweit der Titel hinlänglich aussagekräftig ist; andernfalls wäre auch eine Angabe der wesentlichen Punkte des Inhaltsverzeichnisses ausreichend. Auf die Verzeichnung von Bibliographien (Kap. 12., Abschnitt .01 und .03 - .05) könnte ganz verzichtet werden, da sich die jetzt gebotene Auswahl nur als willkürlich bezeichnen läßt; diese Aussage gilt selbst unter Beachtung der intern geltenden Auswahlkriterien, wonach Bibliographien dann zu verzeichnen sind, wenn sie von Bibliotheken erarbeitet wurden oder umfassend bestimmte Bibliotheksbestände nachweisen. Wegfallen sollte gleichfalls der Nachweis von Rezensionen, wodurch viel Platz und wohl auch Arbeitskraft zu sparen wäre. Auch die Randgebiete sollten weggelassen werden, solange nicht eine adäquate Berücksichtigung des wirklich Relevanten gewährleistet ist und allemal dann, wenn andere Bibliographien eines dieser Gebiete zufriedenstellend abdecken. Ganz wichtig ist eine Erhöhung der Aktualität, die sowohl durch eine Verkürzung der Erscheinungsweise auf zwei Monate, vermutlich aber vor allem durch Abstriche an der Länge der Annotationen zu erreichen wäre: besser wäre eine umgehende Anzeige mit einer Annotation, die es dem Benutzer erlaubt, abzuschätzen, ob es sich lohnt, das Dokument selbst zu lesen, als ein durch die Erstellung eines langen Referates verzögerte Verzeichnung. Mittelfristig sollte das DBI auch die Möglichkeit zum Online-Zugriff auf diese Bibliographie eröffnen. Das setzte allerdings den Einsatz eines völlig neuen Datenbankprogramms voraus, da das jetzige, wenn der Rezensent es recht begriffen hat, nicht einmal den Mitarbeitern an DOBI akzeptable Recherche- und Arbeitsbedingungen erlaubt.[39]

sh


[1]
Vgl. die Rezensionen von Leo Prawitt in Buch und Bibliothek. - 36 (1984), S. 74 - 75 sowie 37 (1985), S. 260 - 261; vgl. aber auch den umfangreichen Beitrag von Dietrich Fleischer in Bibliotheksdienst. - 18 (1984),2, S. 143 - 148. (zurück)
[2]
Vgl. Rudolf Jungs Rezension zur Probeausgabe in Mitteilungsblatt / Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen. - 34 (1984), S. 195 - 196 sowie Klaus Schreibers detaillierte Rezension von Jg. 1 (1984),1 in ABUN in ZfBB 32 (1985),2, S. 176 - 178. (zurück)
[3]
Fleischer S. 143. (zurück)
[4]
Fleischer S. 146. (zurück)
[5]
Jung S. 195. (zurück)
[6] Die Publikationstätigkeit und die bibliographischen Dienste des DBI / Horst Gronemyer. // In: 10 Jahre Deutsches Bibliotheksinstitut : Bilanz und Ausblick. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut, 1989, S. 55. (zurück)
[7]
Informationsdienst Bibliothekswesen. - Leipzig. - 1 (1970) - 22 (1991). (zurück)
[8]
Vgl. die Rezension von Andrea Polden in Journal of librarianship and information science. - 25 (1993),1, S. 44. - Anmerkenswert zudem, daß DOBI auch von der bibliothekarischen Fachpresse der DDR nicht zur Kenntnis genommen worden ist, wofür keineswegs politische oder ideologische Gründe ausschlaggebend gewesen sein mußten. (zurück)
[9]
Zu vermerken sind lediglich die wenigen freundlichen Zeilen von Hartwig Lohse im Mitteilungsblatt / Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen. - 42 (1992),3, S. 262. (zurück)
[10]
Der Dokumentationsdienst Bibliothekswesen DOBI : Zusammenarbeit der Deutschen Bücherei Leipzig mit dem Deutschen Bibliotheksinstitut / Erika Tröger. // In: Dialog mit Bibliotheken. - 5 (1993),3, S. 25 - 31. - Ferner: Das Referat "Erschließung, Fachinformation" im DBI / Dieter Höchsmann. // In: Bibliotheksdienst. - 26 (1992),11, S. 1719 - 1722. (zurück)
[11]
Der Begriff Serien stimmt natürlich nicht; gemeint sind offensichtlich zeitschriftenartige Reihen, denn die Buchwissenschaftlichen Beiträge aus dem Deutschen Bucharchiv München (Nr. 1665 in Heft 3/1994) werden z. B. in dieser Übersicht nicht genannt. (zurück)
[12]
Besser wäre an dieser Stelle wohl das Wort verzeichnet gewesen, da z. B. monographische Literatur oder Bibliographien nicht ausgewertet werden. (zurück)
[13]
H. 4/1994 war zum Zeitpunkt der Rezension im Januar/Februar 1995 noch nicht erschienen. (zurück)
[14]
Ausschließlich Publikationen der IFLA bzw. der FID. Das bedeutet, daß Zeitschriften zum Bibliothekswesen der Beneluxländer nicht ausgewertet werden. Das gilt z.B. auch für Spanien.
[15]
Fast nur Beiträge aus Libri und Restaurator. Abgesehen vom Scandinavian public library quarterly scheinen Zeitschriften zum Bibliothekswesen der nordischen Länder zu fehlen.
[16]
Ein Titel war nach seiner Herkunft nicht identifizierbar (Nr. 1872).
[17]
Zum Vergleich: der IB enthielt im letzten erschienenen Jahrgang zu mehr als 55 % des Gesamtinhalts ausländisches Titelmaterial; allein im 2. Halbjahr 1991 waren das Veröffentlichungen aus 29 Staaten. (zurück)
[18]
Der IB verzeichnete im 2. Halbjahr 1991 Literatur in 17 Sprachen, wobei der Anteil der deutschsprachigen Veröffentlichungen bei 42,8 % lag. (zurück)
[19]
Vgl. Jung S. 195; Schreiber S. 177; aber auch Gronemeyer S. 55. (zurück)
[20]
Der in den Benutzungshinweisen benutzte Begriff Bibliothekar-Lehrinstitute ist schon seit mehr als zehn Jahren nicht mehr aktuell. (zurück)
[21]
Die Auswertung des IB im 2. Halbjahr 1991 gibt ein etwas anderes Bild, das auf die Verschiedenheit der Auswahlmethodik zurückzuführen ist: 81,3 % der Titel waren Zeitschriftenaufsätze, 13,2 % Monographien, 1,5 % Sammelwerke. Aufsätze aus begrenzten Sammelwerken, sowie Bibliographien und Ausstellungskataloge sind kaum zu finden. (zurück)
[22]
Bibliographie der Bibliographien : BB ; Jahresverzeichnis selbständig und unselbständig erschienener Bibliographien / Bearb. und Hrsg.: Die Deutsche Bibliothek. - Frankfurt am Main. - 1. 1990/91 (1992) - . - Vgl. IFB 93-3/4-120. (zurück)
[23]
Der Rezensent ist der Auffassung, daß z. B. weder ein literaturempfehlendes Faltblatt zum Thema Krebs (94, 1217) noch die Bibliographie zur Geschichte der Schreibmaschine (94, 2231) oder etwa jeder einzelne Band der Deutschen Drucke des Barock (94, 2176) hier Aufnahme hätte finden müssen. Dafür gibt es andere Nachweismöglichkeiten. (zurück)
[24]
Informationsdienst Ausstellungen für Bibliotheken / Red.: Katharina Schleef. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut. - 1994 - . - DM 10.00 (Jahresabonnement für 2 Ausg.). (zurück)
[25]
So ist z. B. in H. 1/1994 unter Nr. 412 der Sammelband Benutzerorientierung, Marketing, Bestandsaufbau verzeichnet und in der selben Gruppe 09.01.00 zusätzlich fünf Beiträge aus diesem Band. (zurück)
[26]
Über die Jahre hinweg hielt sich diese unfreiwillig komische Wendung, die suggeriert, Bibliotheksgeschichte könne auch ohne Bezug zum Bibliothekswesen geschrieben werden. Ist dies ein Indiz dafür, daß Benutzungshinweise selten oder nie gelesen und noch seltener überarbeitet werden? (zurück)
[27]
Bibliographie der Buch- und Bibliotheksgeschichte : (BBB) / bearb. von Horst Meyer. - Bad Iburg. - 1. 1980/81 (1982) - . - Vgl. zuletzt ABUN in ZfBB 33 (1986),5, S. 396 - 397. (zurück)
[28]
Library and information science abstracts : LISA. - London [u.a.]. - 1993 (1993/94). (zurück)
[29]
Library literature : an index to library and information science. - New York. - 1993 (1994). - Die hohen Zahlen erklären sich natürlich auch dadurch, daß es sich bei Library literature um eine reine Titelbibliographie ohne Abstracts handelt. (zurück)
[30]
Nr. 182 und 849. (zurück)
[31]
Nr. 1566: Mitgliederversammlung statt Mitgliederumfrage. (zurück)
[32]
Eine Verkürzung der Notationen ließe sich leicht bewerkstelligen, wenn auf die wenigen Untergruppen verzichtet würde. (zurück)
[33]
"Die Schlagwortvergabe erfolgt seit Beginn des Jahres 1993 in Anlehnung an die RSWK. Gleichzeitig wurde ein kontrollierter Wortschatz (mit Abgleich an der SWD, soweit möglich und sinnvoll) erarbeitet, so daß jetzt als Hilfe für die Beschlagwortung jedem Mitarbeiter eine laufend aktualisierte 'Normdatei' (einschließlich Verweisungen) zur Verfügung steht." (Brief des für das Referat II-2, Erschließung, Fachinformation Zuständigen vom 30.01.1995). [sh] (zurück)
[34]
Z.B. im Jahresregister 1993: Unter Katalogisierung wird u.a. auf Altbestandskatalogisierung verwiesen, nicht jedoch auf Retrospektive Katalogisierung und Retrospektive Konversion, auf die man nur unter Altbestandskatalogisierung hingewiesen wird. Inwieweit diese drei Begriffe den Inhalt der Dokumente wirklich immer treffend beschreiben, bleibe dahingestellt; so ist für Nr. 508 (1/1994) Altbestandskatalogisierung vergeben, obwohl die Annotation von Konversion handelt.
Ob die vielfach anzutreffende starke Differenzierung der Terminologie mit Hilfe von Komposita (vermutlich beeinflußt vom Stichwortprinzip) wirklich nützlich ist, bleibe dahingestellt: Neben Etat gibt es auch noch Etatkrise, Etatkürzung, Etatsitutation (s. Finanzsituation [!]), Etatsteuerungsmodell, Etatverteilung, Etatzuweisung ... Auch bei den unter Bibliographie (im Jahresregister 1993) aufgeführten Verweisungen erscheint die auf Retrospektive Bibliographie überflüssig, da dies nur ein Dokument betrifft, während andere, gleichfalls retrospektive Bibliographien nur mit dem einfachen Schlagwort versehen wurden. Dafür fehlt in dieser Schlagwortübersicht der Begriff Grundbestandsliste.
Unnütz sind z.B. auch Registereintragungen unter den Gebäudetypen, die eine Nutzungsänderung zur Bibliothek erfahren haben: Fabriketage, Fabrikgebäude, Haus [!], Hinterhaus, Klosterruine ...; hier würden die Eintragungen unter Nutzungsänderung vollauf genügen. [sh] (zurück)
[35]
So werden in 4/1994 die Kurzinformationen für die Mitarbeiter / Württembergische Landesbibliothek teils als Kurzinf. Mitarb. / Württ. Landesbibl. (Nr. 3089), teils als KfM (Nr. 2988 - 2989); letzteres ist die in der Zeitschriftenliste geführt Abkürzung; warum dann aber statt der offiziellen Abkürzung IFB die Abküzung Inf.mittel Bibl. gewählt wird, ist nicht einzusehen. [sh] (zurück)
[36]
Z.B. Alexandria 4 (1992),3 und 5 (1993),1 ohne Heftangabe, 5 (1993),2 mit Heftangabe. [sh] (zurück)
[37]
Manchmal sind Druckfehler auch spaßig; bei Titel 1994, 1316 heißt es Zeitschriftendatenband statt Zeitschriftendatenbank. (zurück)
[38]
So wird der Beitrag von G. Gattermann zum nordrhein-westfälischen Pflichtexemplargesetz (1994, 902) in der Gruppe 04.13.00 Regionalbibliotheken nachgewiesen und die zugeordnete Schlagwortkette enthält keinerlei Hinweis auf das Pflichtexemplargesetz; sie lautet: Nordrhein-Westfalen / Kooperative Landesbibliothek / Planung / Landesregierung / Bibliotheksförderung. Das hat zur Folge, daß der Titel unter den Schlagwörtern Nordrhein-Westfalen, Kooperative Landesbibliothek und Bibliotheksförderung im Register recherchierbar ist, nicht aber unter Pflichtexemplargesetz, worunter nur der Text des Gesetzes (Nr. 1228) nachgewiesen wird. (zurück)
[39]
Nur mit diesen systembedingten Schwierigkeiten, daß nämlich keine retrievalfähige Datenbank zur Verfügung steht und nicht mit mangelnder Hilfsbereitschaft mag es auch zusammenhängen, daß die Bitte des Rezensenten, für einige Themenbereiche Recherchen in der Datenbank durchzuführen und ihm die Ergebnisse mitzuteilen, abschlägig beschieden wurde. (Brief des für das Referat II-2, Erschließung, Fachinformation Zuständigen an den Rezensenten vom 30.01.1995). (zurück)

Zurück an den Bildanfang