Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 2
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Dizionario delle opere classiche


95-2-180
Dizionario delle opere classiche : DOC ; intestazioni uniformi degli autori, elenco delle opere e delle parti componenti, indici degli autori, dei titoli e delle parole chiave della letteratura classica, medievale e bizantina / Vittorio Volpi. - Milano : Editrice Bibliografica, 1994. - Vol. 1 - 3 ; 30 cm. - (Grandi opere ; 8)
[2337]
Vol. 1. Abaelardus - Gurhedenus. - 1994. - XXVI, 899 S. - ISBN 88-7075-349-2 : Lit. 350.000
Vol. 2. Haager - Zosimus. - 1994. - S. 903 - 1817. - ISBN 88-7075-399-9 : Lit. 350.000
Vol. 3. Indici. - 1994. - S. 1821 - 2749. - ISBN 88-7075-388-3 : Lit. 350.000

Dem Anspruch, ein Verzeichnis der "klassischen" Werke vorzulegen, kommt Vittorio Volpi mit seinem umfangreichen Dizionario delle opere classiche : DOC nach. Auf 1817 dreispaltig bedruckten Seiten der beiden ersten Bände listet er im Alphabet der Autoren bzw. Anonyma von ABAELARDUS, Petrus bis ZOSIMUS : Thasius Verfasser und Werktitel der Antike und des Mittelalters auf. Wie der erste und letzte Name seines Werks zeigen, heißt "klassisch" griechisch und lateinisch. Der 3. Bd. mit 928 gleichfalls dreispaltigen Seiten enthält sieben verschiedene Register, die der Erschließung des Hauptteils dienen. Den stattlichen und schweren Quartbänden entspricht ihr nicht unerheblicher Preis: 350.000 Lire pro Band, für das Ganze eine Summe, die zum Zeitpunkt des Erscheinens bei über 1000.00 DM lag und jetzt dank des Kursverfalls der Lira bei ca. DM 840.00 liegt, eine Summe, die allerdings im Bereich großer Nachschlagewerke auch sonst schnell erreicht wird, zumal dann, wenn die Bände wohl nicht über ein Satzrechenzentrum hergestellt wurden.

Volpis Werk kommt in einer Zeit auf den Markt, in der diese Aufbereitung von Antike und Mittelalter im Trend liegt. Die primäre Erschließung der Texte in wissenschaftlichen Textausgaben, Wörterbüchern und Handschriftenkatalogen hat ein hohes Niveau und eine große Vollständigkeit erreicht; die sekundäre Erschließung über Kommentare, Monographien, Literaturgeschichten und Aufsätze hält mit der allgemeinen Forschungsexplosion Schritt, und es entwickelt sich ein tertiärer, bilanzierender Umgang mit dieser Zeit, dessen Anspruch sich darauf beschränken sollte, der normierten Verzeichnung der Werke in Katalogen, Bibliographien und besonders Datenbanken zu dienen. In Deutschland sind Zeugen dieses Bemühens die im Jahr 1989 erschienenen Personennamen des Mittelalters (PMA).[1] Volpi kennt und zitiert das Grundwerk; das 1991 erschienene Supplement hat ihn nicht erreicht, schon gar nichts weiß er von der seit 1993 intensiv betriebenen, von der DFG finanzierten Erweiterung des Werks, deren je aktueller Stand sich über Online-Zugriff auf die Personennamendatei beim DBI in Berlin ermitteln läßt. Leider sind ihm auch die 1993 erschienenen Personennamen der Antike ( PAN)[2] unbekannt geblieben, was umso bedauerlicher ist, als die Bayerische Staatsbibliothek im Juni 1993, als ihr Volpis Werk in Ankündigung bekannt wurde, Kontakt mit dem Verlag aufnahm und auf die eigenen Projekte sowie TITAN[3] hinwies: europäische Zusammenarbeit ist hier noch fern, obwohl sie sich gerade bei der Normierung dieser Epochen anbietet. Auch von Brepols wird schon im zweiten Jahr ein ähnlich klingendes Projekt italienischer Provenienz angekündigt: Repertorium auctorum medii aevi (RAMA), herauszugeben von der Societ… Internazionale per lo Studio del Medioevo Latino (zunächst für 1995, jetzt für 1996). Dieses Verzeichnis soll alle Verfasser lateinischer Sprache vom 5. bis 15. Jahrhundert nachweisen. Die Verlagsankündigung verspricht 30.000 Eintragungen.

Bei all diesen Werken ist nach ihrem Ziel zu fragen; sie können nicht als eigenständige wissenschaftliche Leistung gewürdigt werden, was sie nicht sind; als Kompilation andernorts bereits Erschlossenem müssen sie eine Seinsberechtigung sui generis vorweisen und erfüllen. Volpis Anspruch ist - so wie der von PAN und PMA - ein bibliothekarischer. DOC ist eine Normdatei für Namen und Einheitssachtitel. Bei lateinischen Namen und Titeln erschließt Volpi bis zum 12. Jahrhundert (zusätzlich Albertus Magnus, Thomas von Aquin), bei griechischen (bzw. byzantinischen) bis zum 15. Jahrhundert. Volpi listet seine Quellen (S. XII - XIV) genau auf, sagt aber leider nicht, in welchem Umfang er diese Werke ausgewertet hat. Neben wissenschaftlich erarbeiteten Nachschlagewerken[4] führt Volpi drei Nachschlagewerke auf, deren Genese und Zielsetzung mit DOC vergleichbar sind.[5] Besonders beeindruckt der Rekurs auf moderne CD-ROM-Ausgaben.[6] Keinesfalls hat Volpi alle Namen (und Anonyma) der genannten Nachschlagewerke erneut aufbereitet, schon weil nicht alle dem Profil seines Werks entsprechen. Wieviele Einträge DOC enthält, ist nirgends gesagt. Schätzungsweise sind es etwa 4000 bis 5000 Einträge für Personen. Die Namen sind nach dem italienischen Regelwerk (Regole italiane di catalogazione per autori) in lateinischer Sprache angesetzt. Volpi erläutert die Prinzipien auf den Seiten XIV und XV des Vorworts. Die grundsätzliche Entscheidung für das Lateinische ist in internationaler Perspektive nur positiv zu sehen. Sie wird jedoch leider nicht konsequent durchgehalten; so werden Berufsbezeichnungen (zur Unterscheidung Gleichnamiger) dem lateinischen persönlichen Namen in italienischer Sprache als Ordnungshilfe (in spitzen Klammern) hinzugefügt (es sei denn, eine italienische Übersetzung ist nicht attestiert, vgl. S. XV, dann wird auf das Lateinische zurückgegriffen), Herkunftsbezeichnungen jedoch in lateinischer Sprache und nicht als Ordnungshilfe in spitzen Klammern, sondern nach Spatium Doppelpunkt Spatium. Was das Vorwort nicht erläutert, aber die Anwendung zeigt, ist, daß schließlich vier Kategorien von Beinamen unterschieden werden. Diese Differenzierung führt in der Anwendung zu gewissen Inkonsistenzen. So ist angesetzt:

ALEXANDER <comico>

ALEXANDER <papa, 1.>

ALEXANDER : Aetolus

ALEXANDER : de Monte Acuto

ALEXANDER : Medicus [warum nicht <medico>?]

ALEXANDER : Polyhistor [warum nicht <poliistore>; die Verweisung ist vorhanden]

ALEXANDER : Salaminius

ALEXANDER : s. Laurentii in Lucina [warum nicht Sancti, wenn es schon so ordnet?]

aber:

ACERBUS Morena

AMMONIUS Saccas

Hier wird der Beiname ohne Doppelpunkt - vermutlich als Indiz, daß er keine Herkunft bezeichnet - dem persönlichen Namen nachgesetzt.

und:

ACHILLES TATIUS

ALFIUS AVITUS

Die durchgängige Großschreibung deutet darauf hin, daß Tatius und Avitus keine Beinamen sind, aber was sind sie dann?

Diese Differenzierung verschiedener Kategorien von Beinamen überrascht den von RAK (und bislang auch RSWK) her nur an eine Form des Beinamens gewöhnten Bibliothekar. Es stellt sich die Frage, wie derlei Unterschiede in EDV-Katalogen untergebracht werden - oder ob sie da gar nicht abgebildet werden können. Auch UNIMARC kennt nur ein Subfield für Beinamen.

Überhaupt hätte etwas mehr Normierung - etwa im Bereich der persönlichen Namen - nicht geschadet. Z.B. stehen nebeneinander

ALFRED <re di Inghilterra> 849 - 901

ALFREDUS <re di Inghilterra> gest. 755

und:

HARTVICUS : Isauriensis

HARTWICUS

Über seine Ordnungsprinzipien sagt Volpi im Vorwort nichts. In der Regel ordnen zunächst persönliche Namen mit Ordnungshilfen in spitzen Klammern, dann solche mit Beinamen nach Doppelpunkt. Die Ordnung wird nicht mehr nachvollziehbar, wenn der Name einmal persönlicher, einmal Familienname ist; z.B. folgen aufeinander:

FLORUS, Lucius Annius <storico>

FLORUS, Lucius Annius <poeta>

FLORUS, Publius Annius <retore> [der Beiname ist überflüssig, weil kein Gleichnamiger folgt]

FLORUS : Lugdunensis

aber:

FULGENTIUS : Affligemensis

FULGENTIUS : Donatista

FULGENTIUS, Fabius Planciades

FULGENTIUS : Ruspensis.

Insgesamt sind diese Unstimmigkeiten jedoch angesichts der Materialfülle nicht zu hoch zu bewerten. DOC weist eine interessante Anzahl von Namen nach, die Einträge sind verläßlich, da sich das Werk auf wissenschaftliche Quellen stützt. Ein kurzer Vergleich mit dem Grundwerk der PMA zeigt, daß bei einer mittleren Überschneidungsquote etwa genauso viele Namen in DOC mehr vorhanden sind, die in den gedruckten PMA fehlen, wie in den PMA mehr vorhanden sind, die in DOC fehlen. Bei letzteren handelt es sich um Namen, die auch nicht in das Profil von DOC gehören. Das Fehlen von DOC-Namen in den PMA erklärt sich im wesentlichen durch die Verwendung von zwei Nachschlagewerken, die für die PMA bislang noch nicht systematisch ausgewertet wurden, das Repertorium fontium medii aevi und den Index scriptorum novus mediae latinitatis. PAN und DOC überschneiden sich in dem für Kataloge relevanten Teil vollkommen, was schon an der Identität der herangezogenen Nachschlagewerke liegt; in der Grauzone fragmentarischer Überlieferung haben die PAN mehr Einträge.

Bestechend wirken die Einheitssachtitel, die in Deutschland derzeit für die Antike im Projekt TITAN bearbeitet werden, die aber auch für das Mittelalter immer wieder gewünscht werden. Können die Bibliotheken DOC neben die PMA stellen, und die Einheitssachtitel für lateinische und griechische Werke des Mittelalters von dort übernehmen? Zunächst einmal ist diese Frage zu bejahen. Die Einheitssachtitel sind lateinisch, durch Fettdruck von weiteren Informationen abgehoben, in der Regel knapp gehalten. Kleinigkeiten, etwa das stets abgekürzte "s." für Sanctus (in allen Flexionsformen), die Irregularitäten in der Groß- und Kleinschreibung (z.B. De celebratione adventus Domini; aber: Ratio generalis de initio Adventus Domini, S. 412), eine in gewissen Wörtern von RAK abweichende Verwendung von I und J (Confessio Judaeorum Civitatis Toletanae, S. 423, nach RAK: Iudaeorum), wie bei den Namen ein gewisser Mangel an Normierung (Breviarium Gothicum, Breviarium Hipponense, etc., aber Breviarius de Hierosolyma - Breviarium wird als abweichende Form aufgeführt, S. 424), sind angesichts der Zahl der Titel und des hohen Werts einer (auch: irgendeiner) Normierung zu akzeptieren. An die (den Namen angeglichene?) Präsentation der Einheitssachtitel anonymer Werke mit dem ersten Wort in Großbuchstaben gefolgt von weiteren Wörtern in normaler Schreibweise wird man sich gewöhnen. Für die RAK-Anwendung problematischer sind vereinzelte Einheitssachtitel in griechischer Sprache und Schrift, die in das Alphabet an der für ihre Transliteration richtigen Stelle eingeordnet sind, z.B. BPONTO O ION (Brontologion) zwischen Brontinus und Brunihildis, (S. 424), ein genauso guter lateinischer Titel steht darunter (Tractatus de tonitrubus). In anderen Fällen fehlt ein lateinischer Titel ganz (z.B. S. 550; für CONSTANTINUS : Anagnosta). Die Ordnung der Einheitssachtitel - egal ob es sich um anonyme Werke oder Verfasserschriften handelt - ist alphabetisch in der gegebenen Wortfolge, so wie es auch die RAK-WB vorsehen; DE abbatibus Abbendoniae bis DE Willingi archiepiscopi Moguntini consuetudinibus ordnen richtig unter De. Ein Verfassereintrag unterscheidet zwischen authentischen Schriften, Fragmenta, Versiones, Dubia et spuria, Fragmenta dubia vel spuria, Scholia (so erläutert S. XVI).

Die Einheitssachtitel können also im Bereich der Alphabetischen Katalogisierung direkt verwendet werden. Insofern wäre es sinnvoll bei den Namen der PMA, für die in DOC Einheitssachtitel ermittelt werden können, einen Hinweis auf dieses Werk anzubringen, der in eine neue erweiterte Druckausgabe übernommen werden kann und die gemeinsame Nutzung beider Werke erlaubt. Hinweise auf die PMA in DOC wären entsprechend zu aktualisieren; bislang wird bei den Nameneintragungen gegebenfalls auf das Grundwerk verwiesen. Dies erübrigt sich jedoch, wenn alle mittelalterlichen Namen von DOC auch in den PMA nachgewiesen sind, und das ist realistischer als eine baldige Revision von DOC.

Eine ganz andere Frage ist, wie es mit der Verläßlichkeit, soll heißen wissenschaftlichen Akzeptanz, der Titel und der dazu gehörenden ausführlichen Informationen steht. Diese Frage erhebt sich aufgrund der Beobachtung, daß Volpi sich in seinen Informationen zu einem Werk keineswegs immer auf die neuesten, in der Wissenschaft verbindlichen Editionen stützt, sondern eben heranzieht, was er hat und im Vorwort auch nennt (S. XIV). Bei den Textausgaben spielen PL (Patrologia Latina) und PG (Patrologia Graeca) gerade für mittelalterliche Texte eine dominante Rolle; und man muß leider davon ausgehen, daß keineswegs im Einzelfall geprüft wurde, ob das Werk inzwischen in einer neuen, wissenschaftlichen Ausgabe vorliegt.[7] Diese Beobachtung muß nicht den Wert der lateinischen Einheitssachtitel in Frage stellen, die ja - zumal bei originalsprachlich griechischen Werken nur den Wert einer Zitierkonvention haben, wohl aber die zahlreichen zu einem Titel gehörenden und auf den ersten Blick gelehrt und nützlich anmutenden weiteren Hinweise. Dabei ist zunächst die Aktualität der Angabe zur Edition zu hinterfragen. Daraus ergeben sich Zweifel an dem Wert der aus dieser Edition abgeleiteten Analyse von Aufbau und Inhalt des Werks.

Diese Beispiele belegen, daß DOC in einem wissenschaftlichen Kontext (etwa bei der Handschriftenkatalogisierung) nicht herangezogen werden kann. Das ist aber auch insofern nicht verwunderlich, als die dargebotene Materialfülle für wissenschaftliche Zwecke andernorts bereits besser bzw. verläßlicher und spezialisierter einsehbar ist. DOC ist ein kompiliertes und das heißt über weite Strecken abgeschriebenes Werk. Mit jeder Abschrift aber geht ein Qualitätsverlust einher, wenn man nur an das Korrekturlesen solcher Auflistungen denkt. So durchziehen Rechtschreibfehler, die jedes Werk in seinem Inhalt und Aufbau beschreibenden Informationen. Hier wäre es angesichts der normierenden Zielsetzung des Werks sicher möglich gewesen, die Einträge weit früher etwa bei dem Hinweis auf andernorts vorliegende Informationen abzubrechen. Es wäre besser gewesen, sich auf selbständig zitierbare Texte (oder Teile von Texten) zu beschränken. Wem hilft eine Auflistung aller Briefe, aller Predigten, oder gar sämtlicher über 4000 Epigramme der Anthologia graeca, bei denen noch die Incipits nebst Angabe der Zeilenzahl angeführt werden? Es ist eine enorme Arbeitsleistung, aber für wen? Für die Bibliothekare, die Einheitssachtitel ansetzen müssen, sind diese Ausführungen Ballast; ihnen wäre mit größerer Übersichtlichkeit mehr gedient.[8] Der Verdacht ist erlaubt, daß auch in den griechischen Originaltiteln, die neben den lateinischen Einheitssachtitel und weiteren gängigen Titelfassungen bei griechischen Werken verzeichnet sind, Druckfehler keine Seltenheit sind. Die lateinischen Einheitssachtitel und gewisse Alternativtitel hätten für bibliothekarische Zwecke gereicht. Das Werk ist strikt alphabetisch geordnet, und man fragt sich, wofür dann Register nötig sind. Der 3. Bd. enthält sieben verschiedene Register. Das erste (S. 1821 - 1875) listet abweichende Namenformen von Verfassern auf und verweist auf die Ansetzungsform im Hauptteil, bei der die abweichenden Namensformen jeweils in der Namenseintragung aufgeführt sind. Im Vergleich zu den exzessiv Namenformen sammelnden PAN und PMA sind es nur wenige, möglichst stets auch eine italienische Form. Ein zweites Register (S. 1877 - 2184) enthält Verweisungen von Titeln auf Verfasser bzw. Anonyma. Dabei werden die Titel unter Übergehung einleitender Präpositionen stets unter dem ersten sinntragenden Wort geordnet. Hier kann man z.B. feststellen, wer einen Brief an Sugerius, eine Abhandlung über Lukas etc. geschrieben hat. Wie vollständig bzw. nach welchen Kriterien dieses Register erarbeitet ist, bleibt unklar. Das dritte Register (S. 2185 - 2286) bietet die gleiche Art der Information für griechische Titel. Das vierte Register ist ein Stichwortregister wieder mit Hinweis auf den Verfasser- bzw. Anonymeneintrag, wobei Stichwort im engen Sinn zu verstehen ist. Die nach (irgendwelchen, nicht erklärten) Prinzipien ausgewählten Wörter sind noch nicht einmal in den Nominativ gesetzt worden! Dieses bei weitem umfangreichste Register erscheint völlig entbehrlich. Das fünfte Register der Herkunftsbezeichnungen (S. 2627 - 2683) verweist (man fühlt sich an den PMA-Anhang erinnert) von lateinischen Ortsnamen in adjektivischer oder substantivischer Form auf den modernen Ortsnamen. Der Sinn dieser Aussagen ist unklar, da es sich ja nicht, wie bei den PMA, um eine Normierung der in der Ansetzung verwendeten Formen handelt. Das sechste Register (S. 2685 - 2698) stellt als Umkehr vom fünften die Verbindung zwischen modernem Ortsnamen und lateinischer Namensform (zumeist als Adjektiv, aber auch im Genitiv oder mit de ...; die zwei letzten Informationen gehen über die PMA hinaus). Das siebte Register endlich (S. 2699 - 2749) bietet eine Topographia scriptorum, die von der Herkunft auf die Namen der Verfasser verweist, allerdings nur, wenn die Herkunft für die Ansetzung des Namens oder eine abweichende Namensform erwähnt wurde. Dieses Register wirft natürlich die Frage nach Sinn und Zweck der zwei vorausgegangenen auf, die gerade nicht der Normierung dienen. So verweist Register 6 von Ocrida nur auf Achridensis, Register 7 zeigt aber, daß es neben einem Theophylactus Achridensis einen Leo de Achrida und einen Basilius Achridenus gibt. Daß der Begriff "Scriptor" im siebten Register auch für Anonyma verwendet wird, führt zu einigen unerwarteten Funden, z.B. die Annales Lobienses gefolgt von Anso Lobiensis, Folcardus Lobiensis; die Annales Lugdunensis von den Epistula a martyribus Lugdunensibus, vor Abascantus, Agobardus etc. Eine solche invertierte Liste ist eine interessante Fundgrube. Die Register erlauben zwar überraschende Entdeckungen, erscheinen aber im wesentlichen überflüssig. Dem, der sich mit der alphabetischen Ordnung nicht auskennt, helfen sie gar nicht, da nie auf Seitenzahlen der ersten zwei Bände, sondern stets auf Namen oder Titel verwiesen wird.

Im Vorwort drückt der Verlag seine Bewunderung aus für Umfang (ampiezza) und Komplexität (complessit…) eines Werks und seines Verfassers, der es mit mönchischer Geduld und Beharrlichkeit (con la pazienza e costanza di un anacoreta) zusammengestellt hat. Diese Bewunderung für Vittorio Volpi und seinen Fleiß und seine Mühe muß man trotz aller Kritik im Einzelnen in der Würdigung des Gesamtwerks teilen.

Claudia Fabian


[1]
Personennamen des Mittelalters : PMA ; Ansetzungs- und Verweisungsformen gemäß den RAK / erarb. von der Bayerischen Staatsbibliothek. [Hrsg. von der Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Alphabetische Katalogisierung unter dem Vorsitz von Klaus Haller. Red. Bearb.: Claudia Fabian]. - Autorisierte Ausg. - Wiesbaden : Reichert. - 29 cm. - (Regeln für die alphabetische Katalogisierung ; 6) [1039]
[Grundwerk]. - 1989. - T. 1 - 2. - ISBN 3-88226-475-3 : DM 198.00. - Vgl. ABUN in ZfBB 37 (1990),1, S. 39 - 42.
Suppl. - 1992. - IX, 147 S. - ISBN 3-88226-544-2 : DM 68.00. - Vgl. IFB 93-1/2-024. (zurück)
[2]
Personennamen der Antike : PAN ; Ansetzungs- und Verweisungsformen gemäß den RAK / erarb. von der Bayerischen Staatsbibliothek. [Red. Bearb.: Claudia Fabian und Ute Klier]. - Autorisierte Ausg. - Wiesbaden : Reichert, 1993. - XXVI, 613 S. ; 29 cm. - (Regeln für die alphabetische Katalogisierung ; 7). - ISBN 3-88226-599-X : DM 180.00 [2180]. - Vgl. IFB 94-3/4-378 (Bernd Bader). (zurück)
[3]
Normierte Einheitssachtitel von Werken der Antike / Friedrich Seck. // In: Bibliotheksdienst. - 27 (1993), S. 1064 - 1065. - TITAN : eine neue Normdatei / Rita Riedl. // In: ZfBB. - 40 (1993), S. 457 - 460. (zurück)
[4]
Thesaurus linguae latinae, Clavis patrum graecorum, Clavis patrum latinorum, Kirchenschriftsteller (von Hermann J. Frede, Freiburg 1991, Vetus Latina; 1,1), Repertorium fontium medii aevi (Ausgabe 1962, A - K), Index scriptorum novus mediae latinitatis. (zurück)
[5]
Außer den bereits erwähnten PMA handelt es sich um Clavis scriptorum graecorum et latinorum (von Rodrigue La Rue 1985) und Canon of Greek authors and works (von Luci Berkowitz und Karl A. Squitier, 3. Aufl., 1991). (zurück)
[6]
PHI / Packard Humanities Institute, 1991 (für lateinische Texte bis zum 2. Jahrhundert n.Chr.); Aureae latinitatis bibliotheca, Bologna, 1991 (für Texte der klassischen lateinischen Literatur); Cetedoc library of christian Latin texts, Tournhout : Brepols, 1991 (zumeist Textausgaben des Corpus christianorum : Series latina, vgl. dazu IFB 95-1-158) und schließlich Thomae Aquinatis opera omnia, Milano, 1992). (zurück)
[7]
Z.B. gibt es von den Historiae des Agathias die Ausgabe von R. Keydell (Berlin 1967), DOC zitiert PG; Orationes et epistulae von Nicetas Choniates liegt in der wissenschaftlich verbindlichen Ausgabe von J.A. van Dieten, Berlin 1973 vor, in DOC fehlt jeder Hinweis auf eine Ausgabe; bei der Synopsis historiarum wird nicht die Ausgabe von I. Thurn, Berlin 1973, sondern wieder PG bemüht, in der lediglich die im Werk des Georgios Kedrenos überlieferten Skylitzes-Exzerpte abgedruckt sind. Überhaupt wird das heute maßgebliche, neue Corpus fontium historiae byzantinae (alle drei genannten Werke sind in dieser Reihe erschienen), von dem bereits 31 Bände vorliegen, nirgends erwähnt. (zurück)
[8]
Als (kleines) Beispiel sei AMPHILOCHIUS : Iconiensis genannt. Seine Orationes werden - wie immer mit korrektem Hinweis - hier auf Cpg im einzelnen erschlossen (S. 105). Nicht nur in den griechischen Texten sind vielfältige Druckfehler anzutreffen, sondern auch in den lateinischen: Oratio in Lazarum quadriduanum (statt quatriduanum), Oratio in die Sabbati sancti (statt in diem). (zurück)

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