Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 1
[ Bestand in K10plus ]
[ Bestand in K10plus ]
[ Bestand in K10plus ]
[ Bestand in K10plus ]

Handschriftencensus Rheinland


95-1-002
Handschriftencensus Rheinland : Erfassung mittelalterlicher Handschriften im rheinischen Landesteil von Nordrhein-Westfalen ; mit einem Inventar / hrsg. von Günter Gattermann. Bearb. von Heinz Finger (Projektleitung) ... - Wiesbaden : Reichert, 1993. - (Schriften der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf ; 18). - ISBN 3-88226-597-3 : DM 280.00 (freier Pr.)
[2177]
Bd. 1. Aachen (Diözesanarchiv) bis Köln (Diözesan- und Dombibliothek) : (Nr. 1 - 1327). - XVII, 781 S.
Bd. 2. Köln (Erzbischöfliches Diözesanmuseum) bis Xanten (Stiftsarchiv und -bibliothek), Historisches Archiv der Stadt Köln : (Nr. 1328 - 2557). - XI S., S. 783 - 1346
Reg.-Bd. - XI S., S, 1347 - 1625

Die mittelalterlichen Handschriftenbestände des rheinischen und des westfälischen Teils des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gelten im Vergleich zu denen der süddeutschen Bundesländer als schlecht erschlossen. Im Rahmen des DFG-Programmes zur Katalogisierung der abendländischen Handschriften in Deutschland hat diese Region nur am Rande eine Rolle gespielt; Handschriftenkataloge nach den DFG-Richtlinien sind bisher nur für Aachen, Köln und Soest erschienen. Als Grund für diese Sonderstellung des deutschen Nordwestens ist zum einen sicherlich seine heutige relative Armut an mittelalterlichen Handschriften verantwortlich zu machen, zum anderen aber auch die besonders vom Herausgeber betonte, letztlich durch den Verlauf der Säkularisation bedingte heutige Besitzstruktur, die durch "Streubesitz" und einen hohen Anteil von Handschriften in kirchlichem und kommunalem Besitz neben dem staatlichen Handschriftenbesitz in den Universitäten und Archiven charakterisiert sei. Die auf Grund dieser Bedingungen entstandene Lücke in der Handschriftenerschließung will der Handschriftencensus Rheinland als ein "Gesamtverzeichnis der im rheinischen Landesteil von Nordrhein-Westfalen vorhandenen mittelalterlichen Handschriften" (S. XIII) schließen.

Das Unternehmen Handschriftencensus Rheinland - ebenso wie das Parallelprojekt des westfälischen Census - ist nicht Teil des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Handschriften-Katalogisierungsprogramms, sondern ein eigenständiges Projekt, dessen rheinischer Teil unter der Verantwortung des Direktors der Universitätsbibliothek Düsseldorf, Günter Gattermann, und der Projektleitung von Heinz Finger, Oberbibliotheksrat derselben Bibliothek, stand. Finanziert wurde der Census in etwa je zu einem Drittel vom Land Nordrhein-Westfalen, vom Erzbistum Köln und von der Gerda Henkel Stiftung in Düsseldorf. Bearbeitet wurden vom Projektleiter und von sechs Nachwuchshistorikern, von denen allerdings nie mehr als vier gleichzeitig angestellt waren, seit dem 1. Oktober 1989 in einem Zeitraum von nicht einmal vier Jahren genau 2561 Handschriften aus der Zeit vom 7. Jahrhundert bis ca. 1550, die sich heute in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf in staatlichem, kirchlichem, kommunalem und privatem Besitz befinden. Fragmente und Archivalien wurden nicht aufgenommen. Das auf 1625 Seiten vorliegende Resultat der Bemühungen verzeichnet den mittelalterlichen Handschriftenbesitz von 78 Eigentümern oder Institutionen in vierzig Orten und Ortsteilen. Darunter befinden sich 34 Institutionen, meist Pfarreien, mit insgesamt 92, meist liturgischen Handschriften, deren Existenz auch im Handbuch von Brandis/Nöther[1] nicht signalisiert ist.

Der Name des Unternehmens, seine Trägerschaft und die große Zahl der in sehr kurzer Zeit bearbeiteten Handschriften zeigen, daß dieses Werk nicht mit den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Handschriften-Katalogen verglichen werden will und auch nicht an ihnen gemessen werden kann. Kein wissenschaftlicher Bestandskatalog, sondern ein Inventar der in den angegebenen räumlichen Grenzen vorhandenen mittelalterlichen Handschriften aus der Zeit vor 1550 war das Ziel der Bearbeiter. Die Beschreibungsmethode folgt daher auch nicht den bekannten, seit 1992 in fünfter Auflage vorliegenden Richtlinien Handschriftenkatalogisierung des Unterausschusses für Handschriftenkatalogisierung der DFG,[2] sondern einem eigenen Analyse-Schema von 21 Kategorien, das eine nicht näher definierte "mittlere Erschließungstiefe" (S. 3) garantieren soll (S. 10 und 13): 1. Signatur; 2. Verfasser; 3. (Sach-) Titel; 4. Literarisches Genus; 5. Textprovenienz (bei Statuten; Stadtrechten u.ä.); 6. Beschreibmaterial; 7. Umfang (Blattzahl) und Format (H x B); 8. Künstlerische Ausstattung; 9. Provenienz der Handschrift; 10. Datierung; 11. Inhalt; 12. Incipit (die ersten Worte der Handschrift, die nicht spätere Eintragungen von Besitzern, Benutzern oder Verwaltern des Codex sind); 13. Explicit (die letzten Worte der eigentlichen Handschrift); 14. Schreiber; 15. evtl. spätere nicht zur Handschrift gehörende Eintragungen; 16. Beziehungen zu Handschriften des Projekts; 17. Beziehungen zu sonstigen Handschriften; 18. Vorbesitzer (nicht Provenienz); 19. Faksimile-Ausgaben; 20. Textausgaben mit Benutzung dieser Handschrift; 21. Sekundärliteratur zur Handschrift. Von diesen Kategorien sind eigentlich nur Incipit und Explicit erklärungsbedürftig; denn es handelt sich bei diesen Angaben in den Beschreibungen nicht etwa um die Angabe der Initia und der Textschlüsse der im einzelnen verzeichneten Werke, sondern nur um die ersten und letzten lesbaren Worte der beschriebenen Handschrift. Diese neudeutsch fingerprint genannte Methode, die, auf Handschriften angewandt, im übrigen nichts anderes als das im mittelalterlichen Buchwesen oft geübte Verfahren ist, Codices z.B. durch die Angabe des Textanfangs des zweiten und des Textschlusses des vorletzten Blattes zum Schutz vor Diebstahl und Entfremdung eindeutig zu identifizieren,[3] mag in der Druckforschung zur eindeutigen Unterscheidung scheinbar identischer Ausgaben sinnvoll sein. In der Handschriftenbeschreibung, die es per definitionem mit Unikaten zu tun hat, hat sie nur begrenzten Sinn, zumal man ja wohl davon ausgehen kann, daß die Masse der im Census beschriebenen Handschriften aus staatlichem, kirchlichem und kommunalem Besitz in der Regel ihren Besitzer nicht wechseln wird. Da die fingerprints zudem durch kein Register erschlossen werden, sind sie, da nur schwer auffindbar, auch von nur geringem praktischen Nutzen. Um so bedauerlicher ist es, daß man die Mühe, die man in dieses modische Verfahren investiert hat, nicht darauf verwandt hat, die Initien der durch Verfasser oder Titel meist nur unzureichend charakterisierten Werke in das Kategorien-Schema aufzunehmen, womit dann auch die einzelnen Handschriften auf eindeutige Art wiedererkennbar gemacht worden wären. Es ist der größte und entscheidende Mangel des vorliegenden Unternehmens, auf dieses zentrale Element jeder - ob kursorischer oder intensiver - Handschriftenbeschreibung ohne jede nähere Erläuterung verzichtet zu haben.

Das praktische Vorgehen bei der Beschreibung der einzelnen Handschriften für den rheinischen Census bestand aus zwei deutlich verschiedenen Arbeitsgängen: am Anfang stand, sofern vorhanden, die Zusammenstellung der auf die jeweiligen Bände sich beziehenden Literatur, an die sich dann im Rahmen intensiver Reisetätigkeit eine Vertiefung der Kenntnisse oder erstmalige Beschreibung des Bandes durch Autopsie vor Ort anschloß. Sonderfälle im Rahmen des Census (S. 8 - 10) bilden die bereits nach den DFG-Richtlinien beschriebenen Handschriftenbestände im Historischen Archiv der Stadt Köln und in Aachen. Um der Vollständigkeit des Census willen wurden Joachim Vennebuschs mustergültige Beschreibungen der Kölner Handschriften sowie die Mentzel-Reuters für Aachen in einer dem eigenen Kategorienschema entsprechenden, allerdings noch weiter verkürzten Form, im Falle von Handschriften mit einer Vielzahl kleinerer Texte oft sogar nur in Auszügen (z.B. Nr. 73; 75; 1980 ff. passim) im Census wiederholt. Verfasser-, Titel-, Provenienz-, Vorbesitzer- und Schreiberregister erschließen den Band. Auf die Erstellung eines eigentlichen Sachregisters, das beispielsweise Auskunft über die Datierung der Handschriften oder die Art des Buchschmucks geben würde, wurde verzichtet. Die Namensansetzungen der Verfasser folgen unverständlicherweise nicht den inzwischen trotz aller Unzulänglichkeiten zur Teilnorm gewordenen RAK-PMA.[4]

Als das Projekt eines Handschriftencensus Rheinland im Jahre 1989 erstmalig der wissenschaftlichen und bibliothekarischen Öffentlichkeit vorgestellt wurde, hat es eine scharfe Polemik ausgelöst, die in dem Vorwurf gipfelte, daß das Unternehmen "auf Grund unausgereifter Konzeption und mangelnder Fachkompetenz der Mitarbeiter eine angesichts des heutigen Forschungsstandes höchst bedauerliche Fehlerquelle zu werden" verspräche. Das Projekt stelle "daher überdies eine nicht zu verantwortende Fehlausgabe von Steuergeldern dar."[5] Nach noch nicht einmal vier Jahren liegt das Resultat vor, das die Berechtigung der Vorwürfe des Jahres 1989 zu überprüfen erlaubt.

Bei einem Werk dieses Umfangs gibt es natürlich immer die unvermeidlichen kleineren Unzulänglichkeiten, Inkonsequenzen und Irrtümer. So hat man, um willkürlich einige Einzelheiten herauszugreifen, zu den Bonner und Kölner Aristoteles-Handschriften (Nr. 106, 1635, 1652 - 1653) das Handschriftenrepertorium des Aristoteles Latinus von G. Lacombe nicht herangezogen - ein Werk, mit dem leicht auch Werke wie De intelligentia und De lineis indivisibilibus als Pseudepigraphen hätten erkannt werden können (Nr. 633). Zur Euklid-Handschrift (Nr. 108) wäre ein Blick in die Untersuchung von Menso Folkerts zur Euklid-Überlieferung im mittelalterlichen Europa nützlich gewesen,[6] aus der man hätte lernen können, daß es sich bei dem Text der Handschrift um einen Kommentar zu den Elementa handelt, der nur in fünf Codices überliefert ist. Die nicht immer glücklichen lateinischen Namensansetzungen bescheren uns einen Bernardus Gordianus für Bernardus de Gordonio, die bereits von Savigny (Römische Rechtsgeschichte, Bd. 5, S. 573) widerlegte Mär vom Guilelmus Durandus, der laut Grabstein in S. Maria sopra Minerva in Rom unzweideutig Guilelmus Duranti oder auch Durantis hieß, lebt wie in vielen anderen Katalogen auch in diesem fort. Einem lateinisch schreibenden und daher, so die Bearbeiter, lateinisch anzusetzenden Johannes Boccaccius steht ein ebenfalls lateinisch schreibender Geert Groote gegenüber. Daß es sich bei dem in Nr. 2413 genannten Henricus Toke und in dem in Nr. 1701 erwähnten Hinricus Thoeken mit Sicherheit immer um den Erfurter Theologen Heinrich Toke handelt, wird nicht erkannt. Eine philologische Neuerung stellen auch die systematisch durchgehaltenen Titelansetzungen wie Commentarius super libros Ethicarum(!) Aristotelis (S. 1451 u.ö.) dar. Den Bearbeitern ist offensichtlich nicht bekannt, daß die Titel der aristotelischen Schriften von den mittelalterlichen Autoren in der durch die Übertragungen aus dem Griechischen bedingten Form als Neutra im Plural behandelt wurden. Die für die europäischen Nationalsprachen typische Umwandlung der Neutra im Plural (Ethica, Ethicorum) in Feminina im Singular (Ethica, Ethicae) setzt im allgemeinen erst im 15./16. Jahrhundert ein.

Quisquilien dieser und ähnlicher Art und erstaunliche generelle Aussagen über mittelalterliche Handschriften, sie seien "von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen stets im kirchlichen Bereich entstanden" (S. 6), die auf geringe Professionalität schließen lassen, beeinträchtigen den Gebrauchswert dieses Inventars für Bibliothekare und Gelehrte jedoch nur am Rande. Sie werden bei weitem durch den Gewinn, den es für die Forschung darstellt, ausgeglichen. Allein der Überblick über die Bestände in Bonn, Düsseldorf und Köln hätte die Arbeit gelohnt. Aber nun ist es auch möglich, kleinere und kleinste Bestände leicht zu überschauen und bisher gar nicht oder nur wenigen Eingeweihten bekannte Handschriften zu entdecken, beispielsweise die Handschriften dominikanischer Provenienz in Bornheim-Walberberg, bisher unbekannte Codices aus Werden (Nr. 334) und aus St. Victor in Paris (Nr. 333), neue Handschriften mit dem Gnotosolitos des Arnoldus de Geilhoven, die die Liste der zwölf bis dreizehn bisher bekannten Zeugnisse um zwei erweitern (Nr. 1632 und 2283). Mit dem Census liegt für das Rheinland ein Werk für einen großen Bestand mittelalterlicher Handschriften vor, das der Art nach den gedruckten Inventar-Verzeichnissen von Paris (Delisle), Wien (Tabulae) oder München (Schmeller, Halm u.a.) vergleichbar ist. Sein Informationswert ist in der Regel sogar höher als der der anderen Inventare, setzt aber ebenso wie dort den kundigen Bibliothekar und Forscher mit seinen kontrollierten Forschungsstrategien voraus, um fündig zu werden. Die Polemik des Jahres 1989 gegen das Projekt des Census geht also, betrachtet man das Gesamtergebnis, ins Leere.

Eine grundsätzliche Frage an dieses Projekt, die weder vom Herausgeber noch vom Projektleiter ausreichend beantwortet wurde, stellt sich dennoch. Der Gegensatz zwischen intensiver Erschließung und Kurzkatalog, zwischen DFG-Katalogisierung und Census, oder, wissenschaftsgeschichtlich formuliert, zwischen Valentin Rose und Hermann Degering ist nur bei systematischem Zugriff ein grundsätzlicher, in der historischen Entwicklung jedoch nur ein scheinbarer, da die Inventarisierung der Katalogisierung in der Regel vorangeht. Wenn das eine also das andere nicht ausschließt und nicht ausschließen darf, wenn die Inventarisierung nur Vorgriff auf die notwendige Katalogisierung ist und diese nicht mit dem Hinweis auf jene angesichts knapper werdender öffentlicher Mittel behindert oder vereitelt werden darf, dann wird sich in einigen Jahren erweisen, ob die Hoffnung des Herausgebers, der Census solle die intensive wissenschaftliche Katalogisierung nicht überflüssig machen, sondern sie erleichtern (S. XIV), der Wirklichkeit angemessen ist. Daher bleibt die Frage, weshalb dieser Zusammenhang nicht direkt in die Projektplanung selbst einbezogen wurde. Es wäre doch denkbar gewesen, den Census nicht traditionell als Buch mit einem Textverarbeitungssystem zu erstellen, wie es offensichtlich in Düsseldorf geschehen ist, sondern von Anfang an als Datenbank zu konzipieren, die beliebigen Raum für zukünftige Erweiterungen und Korrekturen gelassen hätte, also auch für jede Intensiverschließung. Ein so angelegter Census hätte der Kern für den dringend nötigen datenbankgestützten Census aller in Deutschland vorhandenen mittelalterlichen Handschriften werden können, der von seiner Logik her in einem ersten Arbeitsgang das vorhandene Wissen zusammenträgt und systemimmanent im zweiten Schritt im Laufe der Zeit sukzessive die von allen als notwendig angesehene wissenschaftliche Katalogisierung nachholt, ohne sie durch die scheinbare Abgeschlossenheit des gedruckten Buches negativ zu präjudizieren.

Bernd Michael


[1]
Handbuch der Handschriftenbestände in der Bundesrepublik Deutschland / hrsg. vom Deutschen Bibliotheksinstitut. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut ; Wiesbaden : Harrassowitz. - 25 cm [1430]. - Teil 1. [Alte Bundesländer] ; Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (West), Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein / bearb. von Tilo Brandis und Ingo Nöther. - 1992. - XVIII, 653 S. - ISBN 3-447-03228-6 (Harrassowitz) : DM 96.00. - Vgl. IFB 93-1/2-037. (zurück)
[2]
Richtlinien Handschriftenkatalogisierung / Deutsche Forschungsgemeinschaft, Unterausschuß für Handschriftenkatalogisierung. - 5., erw. Aufl. - Bonn-Bad Godesberg : Deutsche Forschungsgemeinschaft, 1992. - 94 S. [1451]. - Vgl. IFB 93-1/2-004. (zurück)
[3]
So folgt etwa der große Bibliothekskatalog von St. Victor in Paris aus dem Jahre 1514 diesem Verfahren durchgängig; vgl. Le catalogue de la bibliothŠque de l'Abbaye de Saint-Victor de Paris de Claude de Grandrue 1514 / éd. par Gilbert Ouy et Véronika Gerz-von Buren. - Paris : Editions du CNRS, 1983, S. XXVII u. passim. (zurück)
[4]
Vgl. ABUN in ZfBB 37 (1990),1, S. 39 - 42 und IFB 93-1/2-024. (zurück)
[5]
Zum "Handschriften-Census Rheinland" / Raymund Kottje. // In: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein. - 192/193 (1990), S. 374 - 377, hier: S. 377. Vgl. ebd. die Entgegnung von Heinz Finger: Antwort auf die Stellungnahme Professor Kottjes zum Handschriftencensus, S. 378 - 381. (zurück)
[6]
Euclid in medieval Europe : (Questio de rerum natura 2) / Menso Folkerts. - Winnipeg, Man. 1989, S. 16, Anm. 53 und S. 37 f. (zurück)

Zurück an den Bildanfang