Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 2(1994) 1
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Index général des manuscrits décrits dans le Catalogue


94-1-006
Index général des manuscrits décrits dans le Catalogue général des manuscrits des bibliothŠques publiques de France / sous la direction de Michel Popoff. - Paris : Références, 1993. - 1 - 3 ; 25 cm. - ISBN 2-908302-30-6 : FF 18884.50
[1674]
94-1-007
Handschriften des Mittelalters : eine Benutzungsanleitung / Traute Braun. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut, 1993. - [52] Bl. ; 30 cm. - (DBI-Link). - Kostenlos. - (DBI, Haus 1, Bundesallee 184 - 185, 10717 Berlin)
[1923]

Der 1841 begonnene Catalogue général des manuscrits des bibliothŠques publiques de France ist 1984 um den bisher letzten, 63. Band angewachsen. Dieses große, nationale Unternehmen, das die Erschließung des in den öffentlichen Bibliotheken Frankreichs aufbewahrten handschriftlichen Materials von seinen Anfängen bis in das 19./20. Jahrhundert hinein zum Ziel hatte, ist weitgehend abgeschlossen, so daß nun nur noch die Neuzugänge in Nachträgen (Suppléments) bearbeitet werden. Der lange vorangekündigte[1] und soeben in einem kommerziellen Verlag mit finanzieller Förderung des französischen Kultusministeriums aber ohne direkten Zusammenhang mit den Bänden des Catalogue général selbst erschienene Index général ist ein notwendiges und willkommenes Hilfsmittel zur Erschließung dieser Informationen.

Der Index général bietet ein ineinander gearbeitetes Personen-, Orts- und Sachregister; ein Initienregister wird - wie überhaupt in den Einzelbänden des Catalogue général, der nicht auf die Besonderheiten mittelalterlicher Handschriften zugeschnitten ist - nicht geboten. Die Einträge wurden unter der Leitung von Michel Popoff (BibliothŠque Nationale) von einer großen, auf dem Titelblatt nicht vollständig aufgeführten Gruppe von Mitarbeitern erstellt und in eine Datenbank eingegeben. Bewußt sind die Einzelbeschreibungen in den Katalogen und nicht die Register der Einzelbände dem Index général zugrunde gelegt worden. Einerseits sollten auf diese Weise die veralteten Katalogisate neuen Forschungserkenntnissen und -bedürfnissen angepaßt werden. Andererseits wurde durch diese Maßnahme eine Vereinheitlichung angestrebt, da für die Kurzbeschreibungen (in der Regel Bestimmung von Autor und Inhalt sowie Angaben zu Datierung, Beschreibstoff, Blattzahl, Maßen, Einband und Provenienz) niemals Richtlinien erlassen worden sind und somit in Umfang und Genauigkeit große Schwankungen auftreten können.[2] Daß dabei, wie in der als Benutzungsanleitung allzu knappen Einleitung bereits entschuldigend angedeutet wird, trotz aller Bemühungen um eine nachträgliche Vereinheitlichung der so zusammengetragenen Informationen und um eine möglichst genaue Identifizierung von Personen, Orten und Sachen Fehler und Mängel unvermeidbar sind, ist angesichts des Registerumfangs nur zu verständlich.

Die ca. 184.100 Lemmata (mit bis zu zwei Unterbegriffen) sind durch Fettdruck bzw. - im Fall fremdsprachiger Titel - in Kursivschrift von den darauf folgenden Nachweisen abgesetzt. Wohl weil in vielen Bänden des Catalogue général mehr als eine Sammlung beschrieben wird und weil ein erkennbarer Hinweis auf die Bibliotheksheimat erhalten bleiben sollte, wurde auf die aus Benutzersicht vorteilhaftere Angabe von Katalogband und Seite oder laufender Katalognummer verzichtet. Stattdessen setzen sich die Nachweise aus einem kursiv gedruckten Code, der eine Stadt als Bibliotheksstandort bezeichnet, und den in Normalschrift aufgelisteten Katalognummern zusammen.[3] Die ersten Ziffern der bis zu fünfstelligen Codes stimmen mit den geläufigen Codes du département überein, während nachgestellte Buchstaben die Sammlungen genauer als Stadt- oder Universitätsbibliothek, Archiv oder Sondersammlung identifizieren. So muß der Benutzer den Umweg über zwei jedem Registerband beigegebene Listen nehmen, von denen die eine numerisch nach Chiffren und die andere alphabetisch nach Orten geordnet ist, um die Codes zu entschlüsseln bzw. um eine gesuchte Bibliothek zu codieren. Das für den Benutzer entscheidende Verzeichnis mit den Bandnummern, in denen eine Bibliothek ursprünglich und in Nachträgen erschlossen wurde, wird nicht zur Verfügung gestellt, obwohl es aus den neuesten Katalogen hätte übernommen werden können. Unerfreulich an dieser die Benutzung erschwerenden Verweisform ist ebenfalls, daß die aufgelisteten Nachweise nicht gut lesbar sind; die kursiv gesetzten Codes für die Bibliotheken springen nicht ins Auge und sind nur bei großer Konzentration von den in Normalschrift gedruckten Katalognummern unterscheidbar.

Namen sind dem modernen französischen Sprachgebrauch entsprechend angesetzt, doch empfiehlt es sich, dem im Vorwort gegebenen Rat zu folgen und immer zusätzlich unter den möglichen sprachlichen Varianten nachzuschlagen. Die ebenfalls im Vorwort angekündigte hierarchische Anordnung gleichlautender Personennamen ("interclassement sur les saints, papes, empereurs, rois etc.") ist trotz einer manuellen Redigierung der in die Datenbank eingegebenen Informationen nicht systematisch durchgehalten worden (dies gilt vor allem für häufig verwendete Namen wie Charles, Guillaume, Henri u.a.). Vielmehr wird z.B. bei den auf die Bischöfe folgenden Würdenträgern zu einer alphabetischen Gliederung übergegangen, so daß Personen mit dem Titel duc hinter den Grafen (comte) und Eigennamen mit dem Artikel de eingeordnet wurden; in komplizierten Fällen (Index général, Bd. 1, S. 448 - 449, Stichwort Charles) ist eine logisch strukturierte Abfolge nicht mehr erkennbar. Für die Ansetzung der durch Ordnungszahlen unterschiedenen, gleichnamigen Amtsnachfolger war teilweise der Titel, teilweise die strikt alphabetische, sich nach den Ordnungszahlen richtende Einordnung maßgebend; so etwa sind die unsystematisch zerstreuten Einträge zu Guillaume, duc d'Aquitaine aus drei verschiedenen "Nestern" auf einer Seite (Index général, Bd. 2, S. 910) zusammenzusuchen. Wegen der vielen am Register beteiligten, wohl nicht immer gleichmäßig gut eingewiesenen Mitarbeiter sowie wegen der genannten Uneinheitlichkeit der oftmals veralteten Katalogisate treten Unregelmäßigkeiten gerade bei den das Sachregister betreffenden Lemmata auf; der Benutzer sollte Flexibilität und eine gewisse Findigkeit besitzen, um durch eine Vielzahl relevanter Stichwörter und durch die variierte Anordnung von Ober- und Unterbegriffen zu einer umfangreichen Nachweisliste zu gelangen.

Leider erfährt man erst bei der Lektüre des Vorwortes, daß der Titel des Werkes zuviel verspricht. Obwohl in den Index général 289 Bibliotheken bzw. 368 Fonds eingegangen sind, steht dieser beeindruckenden Meldung das Eingeständnis gegenüber, daß - ebenso wie auf die Berücksichtigung von Bibliotheken der ehemaligen algerischen Départements und der nicht ohne weiteres zugänglichen Sammlungen wissenschaftlicher Gesellschaften - auf die Bearbeitung aller Sammlungen in Paris und Umgebung verzichtet wurde.[4] Das Argument, eine solche Vollständigkeit hätte den Umfang des Index général und damit seine Handlichkeit beeinträchtigt,[5] überzeugt nicht.

Während man hier offensichtlich aus zeitökonomischen Gründen den Vorwurf der Unvollständigkeit bewußt in Kauf nahm, deutet die Beobachtung, daß nicht alle Suppléments ausgewertet worden sind, auf eine eklatante Nachlässigkeit oder einen Fehler bei der Computerprogrammierung (?). Nicht in den Index général eingegangen sind z.B. die Nachträge zu Besan‡on (Catalogue général, Bd. 45), St. Dié (Bd. 43), Troyes (Bd. 43), Dijon (Bd. 58), Rouen (Bd. 43 und 48) und Nancy (Bd. 46). Diese auf Zufallsfunden beruhende Liste warnt davor, selbst von dem Index général in seiner um die Pariser Bestände reduzierten Form Vollständigkeit erwarten zu dürfen.

Unter Berücksichtigung der festgestellten Mängel wird der Index général dennoch zu einem unerläßlichen Arbeitsinstrument werden, das vor allem über das Personen- und Ortsregister einen Einstieg in die im Catalogue général zusammengetragenen, unermeßlichen Informationen bietet. Durch dieses Hilfsmittel, das erstmals eine umfassende und gezielte Suche ohne das umständliche Durchblättern aller Register in den einzelnen Katalogbänden erlaubt, wird der Zugriff auf die in den französischen öffentlichen Bibliotheken lagernden handschriftlichen Bestände immerhin erheblich erleichtert und somit der Forschung in gewissem Sinn überhaupt erst zugänglich gemacht.

Nahezu gleichzeitig (im September 1993) mit dem Index général wurde der Gesamtindex mittelalterlicher Handschriftenkataloge öffentlich zugänglich.[6] Die DBI-LINK-Datenbank Handschriften des Mittelalters steht externen Anfragen als eine Dienstleistung des Deutschen Bibliotheksinstituts als Datenbankproduzenten und der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz als Datenlieferanten in der Form eines online-abfragbaren Auskunftssystems zur Verfügung - und das vorerst kostenlos. Solche weltweit zugänglichen Datenbanken sind im Bereich der mittelalterlichen Handschriftenbeschreibung und -erschließung noch eine Seltenheit; ihre Benutzung birgt Probleme, von denen einige sich gerade im Vergleich zwischen dem gedruckten französischen Index géneral und dem vorerst nur als Datenbank zugänglichen deutschen Gesamtindex verdeutlichen lassen.[7]

Die Erschließung mittelalterlicher Handschriften wird in Deutschland erst seit ca. 1960 als ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Projekt gezielt vorangetrieben. Obwohl ein Abschluß des Unternehmens noch nicht absehbar ist,[8] wurde bereits seit 1978 in Freiburg i.Br. an einem Gesamtregister gearbeitet; diese Aufgabe ist 1988 der Handschriftenabteilung an der Staatsbibliothek zu Berlin übertragen worden. Die dort eingerichtete Datenbank soll die Register der seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR erschienenen Kataloge zusammenführen, und zwar unter Einschluß des derzeit als Depositum in der Staatsbibliothek zu Berlin liegenden, von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften verwalteten Handschriftenarchivs der früheren Deutschen Kommission bei der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Im Gegensatz zum Index général handelt es sich somit nicht um ein anhand der Einzelkatalogisate neu erstelltes Gesamtregister, sondern um eine Kumulierung in Form eines Kreuzregisters der in den einzelnen Katalogbänden enthaltenen, detaillierten Personen-, Orts- und Sachregister sowie der Initienregister.

Als Datenbank setzt der Gesamtindex bei dem Benutzer ein hohes Bewußtsein von den mit ihrer Erstellung und ihrer Benutzung verbundenen Problemen voraus; nur dann wird er zu befriedigenden und vollständigen Ergebnissen bei seinen Recherchen gelangen. Denn die Informationen werden ihm nicht mehr - wie im dreibändigen Index général - vollständig in die Hand gegeben; der Erfolg hängt vielmehr von der gestellten Frage ab.[9] Der Benutzer sollte daher wissen, daß der sog. Gesamtindex nur einen Ausschnitt aus den in Deutschland aufbewahrten Handschriften bietet. Er spiegelt auch nicht den aktuellen Stand der bisher erschienenen Handschriftenkataloge wider, sondern erfaßt mit seinen ca. 165.000 Kreuz- und ca. 79.000 Initienregistereinträgen lediglich 92 Kataloge vollständig. Weitere 50 Kataloge stehen auf der Warteliste, deren Abarbeitung wohl auf sich warten lassen wird, da die finanzielle Lage bisher nur die Einstellung von Werkstudenten zur Dateneingabe ermöglicht hat. Der Benutzer sollte unbedingt zur Kenntnis nehmen, daß die 1992 erschienenen Richtlinien Handschriftenkatalogisierung zwar eine normierte Gestaltung der Register vorschreiben, daß diese Vereinheitlichungsbestrebungen aber erst das Resultat der aus der maschinellen Registerkumulierung gewonnenen Erfahrungen darstellen.[10] Da die bisher gedruckten Register bei der Eingabe in die Datenbank nicht normiert oder redigiert worden sind, muß der Benutzer mit großen Abweichungen bei der Ansetzung von Autorennamen und Werktiteln rechnen und diese Varianten kennen. Ihm muß ferner bewußt sein, daß insbesondere bei Namen und volkssprachigen Initien große Unterschiede in der Orthographie möglich sind. Um mit der Datenbank kommunizieren zu können, muß der Benutzer die Retrievalsprache GRIPS-R und ihre Befehle beherrschen; er muß wissen, was Boole'sche Operatoren sind und wie Suchbegriffe trunkiert oder maskiert und wie Recherchen mit Kontextoperatoren angestellt werden können. Obwohl das DBI kostenlos die oben aufgeführte, von Traute Braun bearbeitete, übersichtliche und leicht verständliche Benutzungsanleitung zur Verfügung stellt,[11] zeigt gerade die umfangreiche Beispielsammlung mit der "Vielzahl raffinierter Abfragemöglichkeiten"[12] exemplarisch auf, welcher Einarbeitung und Routine es zur optimalen Nutzung der Datenbank bedarf.

Die Datenbank konfrontiert den Anfragenden also zunächst mit erschwerten Benutzungsbedingungen. Sie setzt "intelligente" Benutzer voraus, die mit den in ihr gespeicherten Registereintragungen und ihren Problemen sowie mit der Retrievalsprache und ihren Möglichkeiten vertraut sind; eine ergänzende Ausgabe zumindest auf Mikrofiche bleibt daher unerläßlich. Die Vorteile der Datenbank insbesondere im Bereich der komplexen Sach- und Initienregister zeichnen sich aber schon jetzt deutlich ab. Die verschiedenen Verknüpfungen von Suchbegriffen verkürzen die für eine Recherche aufgewendete Zeit und erlauben es, selbst bei abweichendem Wortlaut und veränderter Wortabfolge im Kern übereinstimmende Textanfänge aufzufinden und dadurch Texte nachzuweisen oder zu identifizieren. Dieser Anwendungsbereich wird den Spezialisten und den Handschriftenbearbeitern vorbehalten bleiben. Darüber hinaus aber - und dieser Aspekt scheint noch nicht angedacht worden zu sein - bietet der Gesamtindex auch ungeahnte Möglichkeiten zu statistischen Nachweisen, etwa für Benutzung bzw. Erfolg bestimmter Textsorten und ihrer zeitlichen Streuung.[13] Die beiden hier behandelten Gesamtregister verdeutlichen exemplarisch ein grundsätzliches Problem: Während einerseits dem Wissenschaftler und dem Forschenden ein zuverlässiges Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt werden soll, wird andererseits die Erstellung der Register unqualifiziertem und mit der Materie nicht vertrautem Personal überlassen. Die unsystematische Nachredigierung des Index général ist wahrscheinlich das Resultat einer solchen Konstellation. Sie weisen außerdem auf die fundamentale Bedeutung einer Normierung der in ein Gesamtregister eingegebenen Daten hin, um die Benutzung zu vereinfachen und die Rechercheergebnisse zu optimieren. Für die Kataloge mittelalterlicher Handschriften in Deutschland existieren solche für die Bearbeiter und somit für die Benutzer verbindliche Richtlinien, die auch eine nachträgliche Anpassung der bereits in den Gesamtindex eingegangenen Einträge erlauben. Index général und Gesamtindex lassen schließlich die jeweiligen Vorteile einer alphabetisch geordneten Gesamtausgabe und einer zu felderübergreifenden Suchabläufen befähigten Datenbank erkennen, die noch dazu jederzeit oder bei Bedarf aktualisierbar ist.

Christine Sauer


[1]
Gazette du livre médiéval. - 12 (1988), S. 33; ebd. 23 (1993), S. 61 ein kurzer, mit dem Vorwort weitgehend identischer Bericht des Herausgebers nach Erscheinen des Werkes. - Die anschließenden Ausführungen über die Erstellung und den Nutzen von Registern zu Handschriftenkatalogen fassen Überlegungen zusammen, die aus intensiven Gesprächen hervorgegangen sind; Dr. Armin Schlechter (Karlsruhe) als meinem Gesprächspartner gilt mein herzlicher Dank. (zurück)
[2]
Gerade der oben genannte, 1984 erschienene letzte Band des Catalogue général mit Nachträgen zu den Bibliotheken in Dijon, Pau und Troyes ist instruktiv für die von Bearbeiter zu Bearbeiter möglichen Unterschiede. (zurück)
[3]
Allerdings besitzt die gewählte Verweisform auch ihre Tücken. In Rouen z.B. sind die Collections musicales als Anhang zu den übrigen Beständen katalogisiert und separat numeriert worden (Catalogue général, Bd. 2, S. 229 - 270). Zur eindeutigen Kennzeichnung wurde den entsprechenden Katalognummern im Index général ein M vorangestellt. Ein derartiger Eingriff zur Präzisierung der Verweise ist in diesem Fall angebracht - er ist aber erläuterungsbedürftig und sollte dem Benutzer im Vorwort unbedingt erklärt werden. (zurück)
[4]
Die Bestände der BibliothŠque Nationale sind nicht innerhalb der hier besprochenen Reihe erschlossen worden; für die lateinischen Handschriften existieren die folgenden separaten Katalog- und Registerbände:
Catalogue général des manuscrits latins / BibliothŠque Nationale. - Paris, 1939 - 1988. - T. 1 - 7. - Catalogue général des manuscrits latins. Tables / BibliothŠque Nationale. - Paris, 1968 - 1991. - T. 1/3 - 7. - Die Registerbände enthalten sowohl Sach- als auch Initienregister.
Die Bände des Catalogue général des manuscrits fran‡ais der BibliothŠque Nationale und der ergänzenden Nouvelles acquisitions fran‡aises bzw. Nouvelles acquisitions latines et fran‡aises sind zu zahlreich und ihr Anlage zu kompliziert, als daß man sie hier detailliert aufführen könnte. (zurück)
[5]
"Enfin, les bibliothŠques de Paris et de la région parisienne ne figurent pas dans cet index: leur inclusion aurait doublé le nombre de tomes et l'économie de l'ouvrage en aurait été ruinée". (zurück)
[6]
Vgl. dazu: Handschriftenkatalogisierung in Deutschland : der Gesamtindex mittelalterlicher Handschriftenkataloge / Bernd Michael. // In: Gazette du livre médiéval. - 21 (1992), S. 12 - 17 und Der Gesamtindex mittelalterlicher Handschriftenkataloge als online-abfragbares Auskunftssystem über DBI-LINK / Bernd Michael. // In: Bibliotheksdienst. - 27 (1993),11, S. 1700 - 1709. (zurück)
[7]
Eine Mikrofiche-Ausgabe des Gesamtindex der mittelalterlichen Handschriften ist vorgesehen. - Zu Datenbanken im Bereich der Handschriftenkatalogisierung und den mit ihrer Erstellung bzw. Benutzung verbundenen Problemen vgl. die Beiträge in: The use of computers in cataloging medieval and renaissance manuscripts : papers from the international workshop in Munich 10 - 12 August 1989 / Institut für Geschichte der Naturwissenschaften. Ed. by Menso Folkerts ... - München : Institut für Geschichte der Naturwissenschaften, 1990. - X, 179 S. - (Algorismus ; 4) und Bibliographic access to medieval and renaissance manuscripts : a survey of computerized data bases and information services / ed. by Wesley M. Stevens. - New York [u.a.] : Haworth Press, 1992. (zurück)
[8]
Zum Bearbeitungsstand im November 1991 s. Richtlinien Handschriftenkatalogisierung / Deutsche Forschungsgemeinschaft, Unterausschuß für Handschriftenkatalogisierung. - 5., erw. Aufl. - Bonn-Bad Godesberg, 1992, S. 63 - 94. Vgl. IFB 93-1/2-004. (zurück)
[9]
Zu den Erfahrungen eines Endbenutzers mit einer Datenbank s. Rechercheerfahrungen mit der ICCMSM-Datenbank / Christoph Schöner. // In: The use of computers ... [Anm. 7], S. 109 - 122. (zurück)
[10]
Zur Normierung der Register s. Richtlinien ... [Anm. 8], S. 15 - 28. (zurück)
[11]
Daß derartige, die elektronischen Dienstleistungen des DBI betreffende Publikationen nur deren Nutzern direkt zur Verfügung gestellt werden, ist eine Unsitte, die die Leitung des DBI schleunigst und nachhaltig abstellen sollte. Wenn derartige Publikationen schon außerhalb der Publikationsabteilung des DBI erscheinen, sollte das DBI zumindest Sorge dafür tragen, daß sie sämtlich im Bibliotheksdienst angezeigt werden, damit auch alle jene von ihrer Existenz erfahren, die nicht als Nutzer der elektronischen Angebote direkt beliefert werden. [sh] (zurück)
[12]
Michael, 1992 [Anm. 6], bei Anm. 10. (zurück)
[13]
Zur Erforschung einer Handschriftendatenbank in diesen Aspekten vgl. Der Aufbau und die Nutzungsmöglichkeiten einer Datenbank der mathematischen Handschriften des Mittelalters und der Renaissance / Andreas Kühne. // In: The use of computers ... [Anm. 7], S. 123 - 140. (zurück)

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