Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 1(1993) 1/2
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Personennamendatei


93-1/2-023
Personennamendatei : (PND) / Projektleitung: Klaus Haller. - Redaktionsausg. auf Mikrofiche. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut
[1040]
3. 1992, Jun. (1992). - 93 Mikrofiches + Begleitheft. - ISBN 3-87068-425-9 : DM 60.00
93-1/2-024
Personennamen des Mittelalters : PMA ; Ansetzungs- und Verweisungsformen gemäß den RAK / erarb. von der Bayerischen Staatsbibliothek. [Hrsg. von der Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Alphabetische Katalogisierung unter dem Vorsitz von Klaus Haller. Red. Bearb.: Claudia Fabian]. - Autorisierte Ausg. - Wiesbaden : Reichert. - 29 cm. - (Regeln für die alphabetische Katalogisierung ; 6)
[1039]
Suppl.
1992. - IX, 147 S. - ISBN 3-88226-544-2 : DM 68.00

Die erste Mikrofiche-Ausgabe[1] der PND mit Stand April 1989 wurde in ABUN in ZfBB 37 (1990),1, S. 39 - 41 besprochen; am Vergleich ihrer 49 Mikrofiches mit den 93 der neuesten Ausgabe kann man das Anwachsen dieser Datei ablesen. So sind jetzt außer den damals bereits vertretenen Bibliotheken (BSB, Niedersächs. StuUB, FU Berlin) und ihren im Rahmen der Altbestandskonvertierung angefallenen Personennamen auch die UB Ausgsburg mit den bei der Katalogisierung der Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek angesetzten sowie vor allem die im gedruckten Grundwerk und im Supplement der PMA enthaltenen Personennamen berücksichtigt, insgesamt ca. 237.000 Namenseintragungen mit ca. 148.500 Verweisungen (Zahlen lt. Begleitheft).

Das 1989 erschienene Grundwerk von RAK-PMA wurde an derselben Stelle ausführlich besprochen; seine Ansetzungen sind inzwischen weithin akzeptiert worden. Das jetzt anzuzeigende Supplement verzeichnet 758 neue Namen, von denen ca. 350 auf arabische Namen entfallen, auf deren Konto auch die Masse der 31.804 Verweisungsformen geht. Die Absicht, die Ansetzungen von RAK-PMA für die Register der im Rahmen des entsprechenden DFG-Programms entstehenden Handschriftenkataloge vorzuschreiben, erwies nicht nur schnell die völlig ungenügende Zahl der in RAK-PMA enthaltenen Namen, sondern insbesondere auch die viel zu schmale und im einzelnen nicht sachgerechte Auswahl der als Autoritäten herangezogenen Nachschlagewerke. Diese Liste wurde auf einem Treffen mit Vertretern des Unterausschusses für Handschriftenkatalogisierung der DFG erweitert und die BSB beabsichtigt, mit Unterstützung der DFG ab 1993 die RAK-PMA im gewünschten Sinne zu erweitern. Einige prinzipielle Bemerkungen sind hier anzuschließen. Zum einen sollten die im Rahmen des Projekts Antiker Namen (PAN) von der BSB angesetzten Namen möglichst rasch über die PND zur Verfügung gestellt werden, ohne die sicherlich wieder geplante Buchausgabe abzuwarten.[2] Dasselbe gilt für die laufende Einspielung der bei der geplanten Erweiterung der PMA anfallenden neuen Namen, was nicht erst nach der im Vorwort zum Supplement zur RAK-PMA angekündigten gedruckten Gesamtausgabe erfolgen darf. Viel problematischer ist jedoch die bisher nicht geklärte "Amtlichkeit" der PND: "Die PND soll der einheitlichen Ansetzung von Personennamen bis etwa 1850 dienen. Die Bibliotheken, deren Altbestandskonversion von der DFG gefördert wird, haben sich auf folgendes Vorgehen geeinigt" heißt es im Begleitheft. Die von den ABE-Bibliotheken gegenüber der DFG eingegangene Verpflichtung zur Anwendung der PND erfolgte zu einer Zeit, als sie mangels Praxis noch nicht die Auswirkungen dieser Verpflichtung abschätzen konnten, gerät diese doch immer dann in Konflikt mit der anderen Auflage der DFG, nämlich der zur Katalogisierung im jeweiligen regionalen Verbund, wenn dort die Namensansetzungen von der in der PND abweichen. Dazu kommt, daß, nimmt man die Auflagen der DFG ernst, eigentlich auch immer in der PND zusätzlich - also auch mit zusätzlichem Aufwand - geprüft werden muß, ob sie eine Namensansetzung enthält, selbst dann, wenn die Ansetzung im Verbund allem Anschein nach in Ordnung ist. Sind die Ansetzungen verschieden, so gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. wenn die Ansetzung im Verbund offensichtlich falsch ist, wird sie auf Grund der PND verbessert; 2. ist dagegen die Ansetzung der PND offensichtlich falsch, erfolgt eine Meldung an die Redaktion bei der BSB, die eine Korrektur in der PND veranlaßt, allerdings nur dann, wenn der Fehler in ihren Augen gravierend ist; die Tendenz, die Zahl der als "gravierend" einzustufenden Fälle möglichst klein zu halten und dafür lieber die eigentlich richtige Form zur Verweisungsform zu erklären und somit die Änderungsarbeit einseitig den Verbünden aufzubürden, hängt, worauf Bearbeitungsvermerke der Münchner Redaktion hindeuten, möglicherweise auch damit zusammen, daß der Münchner Verbund mangels einer Personenstammdatei keine automatische Verknüpfung zu den betroffenen Titelaufnahmen bietet und Änderungen deshalb bei allen einzelnen Titelaufnahmen nachvollzogen werden müssen; daß die Redaktion dann erst einmal auszählt, wieviele Titelaufnahmen betroffen sind und wie groß der Änderungsaufwand sein wird, ist zwar verständlich, jedoch aus prinzipiellen Überlegungen eigentlich nicht akzeptabel, macht sie doch die Richtigkeit von dem Vorhandensein technischer Vorkehrungen eines einzelnen Verbundes abhängig. Darüber hinaus heißt es in den Anweisungen zur "Anwendung" der PND unter Punkt 3: "Korrekturen ... werden ... nur vollzogen, wenn der Name in der gewünschten anderen Form in gewissen, über eine Prioritätenliste definierten Nachschlagewerken vorliegt." Diese Nachschlagewerke sind aber zum Teil normierend, so daß man leicht mit einer derartigen Ansetzung in Konflikt mit der Grundregel von RAK-WB ( 302,1) kommt, derzufolge eine Person "unter dem von ihr gebrauchten Namen in der von ihr gebrauchten Namensform" anzusetzen ist. Insgesamt wäre es sicher besser gewesen, zuerst eine Übereinstimmung von Theorie und Praxis der PND mit RAK-WB herbeizuführen, selbst wenn diese damals vermutlich noch nicht die Tendenz innerhalb der heutigen DBI-Kommission für Erschließung und Katalogmanagement voraussehen konnte, einer Individualisierung der Personen das Wort zu reden, d.h. auch solche mit identischen Vor- und Nachnamen getrennt anzusetzen; letzteres hat sicherlich für die Autoren vor 1850 manches für sich - und wird übrigens bei den Angehörigen der Familie Bach bereits als Ausnahmeregel praktiziert - bei den heutigen Namen dagegen müßte dieses Prinzip zu einem völlig unangemessenen Katalogisierungsaufwand führen. Letztlich muß es darum gehen, die PND zum zentralen Nachweisinstrument für genormte Ansetzungen von Personennamen zu machen und sie so zu gestalten, daß sie als Seitenstück zur Gemeinsamen Körperschaftsnamendatei (GKD) [3] bestehen kann. Das setzt allerdings sowohl eine von den Möglichkeiten einer einzelnen Bibliothek unabhängige, allein an der Sache orientierte und institutionalisierte Entscheidungsfindung ebenso voraus wie die entschlossen in Angriff zu nehmende Bereinigung der Mehrfacheintragungen; darüber hinaus ist dafür zu Sorge zu tragen, daß diese nicht durch ungeeignete technische Vorkehrungen dauernd weiter vermehrt werden.

sh


[1]
Die zweite, gleichfalls ungezählte Mikrofiche-Ausgabe hatte den Stand Juni 1990 und umfaßte 64 Mikrofiches. (zurück)
[2]
Die Editrice Bibliografica in Mailand kündigt folgenden Titel an, der innerhalb der Schriftenreihe Grandi opere erscheinen soll: Dizionario delle opere classiche : DOC ; intestazioni uniformi degli autori e parole chiave dei titoli della letteratura classica, patristica, medievale e bizantina / Vittorio Volpi. (zurück)
[3]
Gemeinsame Körperschaftsdatei : (GKD) / Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz Berlin ; Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main ; Bayerische Staatsbibliothek München. Datentechn. Bearb.: Deutsches Bibliotheksinstitut Berlin. Mikroficheausgabe. - Wiesbaden : Harrassowitz. - 1981. - 36 Mikrofiches : 1:48. - ISBN 3-447-08401-4. - Vgl. die Rezension dieser Ausgabe in ABUN in ZfBB 28 (1981),4, S. 296 - 298 (U. Hoffmann). (zurück)

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