Die Handhabung und die vielfältigen Recherchemöglichkeiten werden in einem mitgelieferten Benutzerhandbuch dokumentiert und beschrieben. Geliefert bekommt ein neuer Abonnent mit der ersten CD-ROM-Ausgabe die jeweils letzte gültige Fassung und mit jeder vierteljährlichen Lieferung eventuelle Neuerungen und Verbesserungen. Dies führte bei der diesem Bericht zugrunde liegenden 17. Ausg. der LSK zu dem Problem, daß die im Handbuch aufgeführten, komplett ausgewerteten neun Zeitschriften aus dem Beck-Verlag nicht mehr dem aktuellen Stand der Auswertung entsprechen, wie ein Vergleich mit dem Eintrag in der Ausgabe 1993 des CD-ROM-Führers[2] ergab. Dieses sollte bei einem Handbuch nicht passieren, das über allen gewiß wichtigen Neuerungen in der Retrieval-Software nicht die inhaltlichen Änderungen, wie z.B. die bei den zitierten Quellen, vergessen dürfte.
Einsetzbar ist die LSK in allen Bereichen, die Rechtsinformationen vermitteln bzw. ermitteln. Dazu gehören natürlich in erster Linie die Fachleute, die berufsmäßig mit Recht zu tun haben, wie Anwälte und Richter. Grundsätzlich unterscheidet sich der Anwenderkreis natürlich nicht von dem der oben aufgeführten Rechtszeitschriften bzw. der gedruckten NJW-Leitsatzkartei, aber durch die einfache und gleichzeitig komfortable Recherche in der CD-ROM-Ausgabe weitet sich dieser Kreis aus. Für wissenschaftliche Bibliotheken an Universitäten mit einer Rechtsfakultät ist die Ermittlung von Urteilen und Entscheidungen über die entsprechenden Zeitschriften, unabhängig ob gedruckt oder in elektronischer Form (dazu gehören auch Online-Recherchen), selbstverständlich. Interessant ist aber die Frage nach einem möglichen Einsatz der LSK in öffentlichen Bibliotheken, die hier auf Grundlage der Erfahrungen aus der Praxis einer Bibliothekarin und zuständigen Lektorin für Informationsmittel in einer öffentlichen Bibliothek der Zweiten Stufe beantwortet werden soll.
Die Stadtbibliothek Bielefeld hatte 1992 einen Bestand von 689.200 Medieneinheiten und eine Ausleihe von insgesamt 1.434.993 Medien. Schon seit Jahrzehnten sieht sich die Bibliothek als eine Informationseinrichtung für die Bevölkerung und hat dementsprechend ihre Bestandspolitik auch stark auf die Informations- und Auskunftsmedien ausgerichtet. So existiert im Hause ein eigenes Lektorat für den Bereich "Information" mit eigenem Erwerbungsetat und es wurde auch stets Wert auf den Einsatz neuer Informationstechnologien gelegt. So verfügt die Fernleihe der Stadtbibliothek schon seit etlichen Jahren über einen Datex-P-Anschluß und die Informationsabteilung hat seit 1990 im Rahmen des Projekts "Neue Technologien in öffentlichen Bibliotheken Nordrhein-Westfalens" die Möglichkeit, CD-ROM- und BTX-Recherchen mittels eigener PC's durchzuführen. Die Größenordnung der Informationsabteilung in der Zentrale beträgt ca. 12.000 Medieneinheiten, die Bibliographien und andere Nachschlagewerke aus allen Fachgebieten umfassen. Zusätzlich gibt es im Haus zu jedem Fachlektorat auch noch einzelne Handbibliotheken, wobei in diesem Zusammenhang die gut ausgestattete Handbibliothek Recht mit ca. 90 Loseblattausgaben zu nennen ist. Über den Einzelplatzrechner inklusive CD-ROM-Laufwerk in der Informationsabteilung hat der Benutzer der Stadtbibliothek Zugriff auf mittlerweile 18 Datenbanken. Neben der LSK werden aber davon nur drei weitere CD-ROM-Datenbanken zur Fortsetzung bestellt, so daß die meisten CD-ROM-Produkte schon älteren Datums und damit für aktuelle Auskünfte nur noch bedingt interessant sind. Argumente für den regelmäßigen Bezug der LSK waren natürlich zuerst inhaltlicher und sodann technischer Art. Mit der LSK verfügt man über ein hervorragendes annotiertes Register zu mehr als 70 Rechtszeitschriften. Abgesehen davon, daß man als Bibliothek der Zweiten Stufe einige dieser Fundstellen selbst im Bestand hat, ergibt sich in Bielefeld seit wenigen Wochen auch die Möglichkeit, über einen Verbund mit der Universitätsbibliothek Zeitschriftenaufsätze zu bestellen und das wenn möglich innerhalb von 48 Stunden. Eine Titelüberprüfung ergab, daß dadurch alle in der LSK ausgewerteten Zeitschriften für den Benutzer der Stadtbibliothek zugreifbar sind. Aber auch in jeder anderen öffentlichen Bibliothek existiert der normale Service der Fernleihe, so daß auch damit alle recherchierten Fundstellen zu besorgen wären. Bezogen auf den Anwenderkreis sollte man auch nicht nur an externe Benutzer denken: auch die eigene Stadtverwaltung benötigt ständig Rechtsinformationen. Gerade ein solches Angebot würde für eine öffentliche Bibliothek in den heutigen Sparzeiten mit Sicherheit Imagezuwachs und einen dicken Pluspunkt bei den Entscheidungsträgern bewirken.
Die LSK läßt sich aufgrund ihrer Inhalte hervorragend in den
traditionellen Grundbestand der Rechtsliteratur, speziell der
Auskunftsbestände einbinden.[3] In der Stadtbibliothek Bielefeld kommt
noch die Möglichkeit der BTX- bzw. Datex-J-Recherche hinzu. Als
sinnvolle Ergänzung zu der LSK kann man auch den Haufe-Urteilsdienst
empfehlen, der eine umfangreiche Auswahl an aktuellen
höchstrichterlichen Entscheidungen und Urteilen im Leitsatz enthält.[4]
In dieser Kombination von gedruckten und elektronischen
Informationsmitteln hat man eine fast lückenlose Quellenerschließung
im Fach Recht. Es ist zudem wohl keine Frage mehr, daß die
CD-ROM-Technik für den Benutzer hohe Benutzerfreundlichkeit, hohen
Recherchekomfort und den vielschichtigsten Zugriff, der inhaltlich
überhaupt möglich ist, bedeutet. Dazu zählen die oben beschriebene
menügesteuerte Benutzeroberfläche, die Trunkierungsmöglichkeit, die
Indexlisten und die unterschiedlichen Suchkriterien. Tauchen einmal
Fragen zur Bedienung oder zu den Inhalten einzelner Suchfelder auf,
findet man problemlos über das Handbuch oder die Hilfsfunktionen eine
Antwort. Erfahrungen in Bielefeld haben gezeigt, daß nach der Schulung
gerade der Umgang mit der Retrieval-Software CD-Answer von Dataware
den Benutzern relativ leicht fiel, unabhängig davon, ob diese
PC-Erfahrungen hatten oder nicht. Lediglich die benutzten Begriffe wie
Index, Felder, Schlagwort, Verknüpfung, Leitsatz und ähnliches aus dem
dokumentarischen und juristischen Bereich bereiteten den Anwendern
öfters Schwierigkeiten. Aber gerade in diesem Punkt liegt die Funktion
einer benutzer- und anwenderorientierten Einführung in die LSK.
Nach den inhaltlichen und technischen Vorteilen war ein weiteres
Entscheidungskriterium auch der Anschaffungspreis. CD-ROM-Technik
bietet Recherchemöglichkeiten wie eine Online-Datenbank mit dem
einzigen Nachteil der nicht so hohen Aktualität, die aber wiederum
besser ist als bei vergleichbaren gedruckten Verzeichnissen. Da man
für das Abonnement einen jährlichen Preis unabhängig vom
Recherchevolumen und den ausgedruckten Dokumenten zahlt, hat man für
den verfügbaren Gesamtetat eine immer kalkulierbare Ausgabe.
Andererseits liegt der Preis der LSK mit 1.000 DM jährlich im
Vergleich zu anderen CD-ROM-Datenbanken an der untersten Grenze und
man hat über die LSK auch noch indirekten Zugriff auf die wichtigsten
Rechtszeitschriften, die sich in diesem Umfang kaum eine öffentliche
Bibliothek leisten kann.
Bei aller Euphorie muß man aber auch auf einige Probleme hinweisen,
die sich im praktischen Einsatz gezeigt haben. Grundvoraussetzung ist
natürlich die Investition eines kompletten PC-Arbeitsplatzes mit
Diskettenlaufwerk (möglichst für 3,5- und 5,25-Zoll-Disketten),
CD-ROM-Laufwerk und Drucker (möglichst Laserdrucker, da sich der
Arbeitsplatz meist im Publikumsbereich befindet). Die nächste wichtige
Überlegung gilt dem Standort. Man muß sich über den hohen
Betreuungsaufwand bei den Recherchen im klaren sein. Da immer wieder
Fragen auftauchen, sollte sich der CD-ROM-Arbeitsplatz in der Nähe von
bibliothekarischem Fachpersonal befinden. Dies gilt gerade für
öffentliche Bibliotheken, deren Benutzer anders als in
wissenschaftlichen Bibliotheken bisher kaum Kontakt mit derartigen
elektronischen Informationsmitteln hatten. Auf der anderen Seite ist
die Aufstellung einer CD-ROM-Station direkt im Benutzungsbereich wegen
der bei den Einführungen und Schulungen entstehenden Unruhe eher von
Nachteil. Auch inhaltlich taucht die Frage auf, ob es nicht sinnvoller
ist, eine Rechtsdatenbank wie die LSK direkt dem Sachgebiet Recht
einer öffentlichen Bibliothek zuzuordnen, mit dem Nachteil einer nicht
ständig zur Verfügung stehenden Fachkraft, oder die Recherche in der
allgemeinen Informationsabteilung, eventuell sogar in einem separaten
Bereich für elektronische Informationsmittel anzubieten. Hier
überzeugt das Argument der ständigen Betreuung, während es fachlich zu
einer Trennung führt. Diese Entscheidung muß abhängig von den
jeweiligen Gegebenheiten in der Bibliothek getroffen werden. Zu
betonen ist, daß die Betreuung - und dazu gehört auch die technische
Betreuung wie Installationen, vierteljährliche Updates und ständige
Änderungen in der Retrieval-Software - zeitmäßig auf keinen Fall
unterschätzt werden sollte. Die Beschaffung der Originalliteratur, die
im Leitsatz über die LSK recherchiert wurde, sollte dagegen,
betrachtet man die Struktur des deutschen Leihverkehrs, grundsätzlich
kein Problem sein.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen der Stadtbibliothek Bielefeld ist
festzustellen, daß die NJW-Leitsatzkartei als CD-ROM-Datenbank es auch
öffentlichen Bibliotheken ermöglicht, in einfacher und
benutzerfreundlicher Weise Rechtsquellen nachzuweisen. Ein Bezug der
CD-ROM-Datenbank LSK lohnt sich gerade in den Bibliotheken, die schon
über einen oder mehrere CD-ROM-Arbeitsplätze verfügen.
Nach der Abfassung dieses Berichts erschien im Dezember 1993 unter
geändertem Titel die neueste, in wesentlichen Punkten verbesserte
Ausgabe 18, die eine neue Version der Retrieval-Software Answer
einsetzt, die folgende zusätzlichen Recherchemöglichkeiten anbietet:
Querverweissuche direkt aus dem Text, Markieren von verschiedenen
Indexeinträgen und Datensätzen sowie Suchen in mehreren Fenstern. Die
Recherche mit der neuen Version erinnert an mittlerweile bekannte
WINDOWS-Anwendungen. Mit diesen Neuerungen kommt man schnell zurecht,
zumal sie auch zu einem wesentlich verbesserten Suchkomfort führen.
Lediglich die Einführung für Benuter wird dadurch komplexer und
zeitaufwendiger.
Silke Tychsen
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