Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 9(2001) 1
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Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland


01-1-025
Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland / hrsg. von Bernhard Fabian. Redaktion: Karen Kloth. - Hildesheim [u.a.] : Olms-Weidmann. - 30 cm
[4399] [6137]
Bd. 24. Gesamtregister : Sachregister A - Ger / zsgest. von Karen Kloth und André Schüller. - 2000. - 277 S. - ISBN 3-487-11149-7 : DM 248.00, DM 198.00 (Reihenpreis)
Bd. 25. Gesamtregister : Sachregister Ges - Me / zsgest. von Karen Kloth und André Schüller. - 2000. - 293 S. - ISBN 3-487-11150-0 : DM 248.00, DM 198.00 (Reihenpreis)
Bd. 26. Gesamtregister : Sachregister Mi - T / zsgest. von Karen Kloth und André Schüller. - 2000. - 285 S. - ISBN 3-487-11151-9 : DM 248.00, DM 198.00 (Reihenpreis)
Bd. 27. Gesamtregister : Sachregister U - Z / zsgest. von Karen Kloth und André Schüller. Systematisches Schlagwortverzeichnis / zsgest. von Matthias Bauer und André Schüller. - 2000. - 275 S. : Kt. - ISBN 3-487-11152-7 : DM 248.00, DM 198.00 (Reihenpreis)

Waren noch in der laufend aktualisierten Übersicht über die erschienenen und noch zu erwartenden Bände des Handbuchs der historischen Buchbestände in Deutschland (HHBD) vom Juni 2000 dem Sachteil des Gesamtregisters die drei Bd. 24 - 26 vorbehalten, so wurden es letztendlich vier Bände, von denen die ersten drei im Oktober und der vierte Anfang November 2000 eingingen. Sie ergänzen den bereits besprochenen Personenteil[1] des Gesamtregisters, überschneiden sich jedoch mit diesem, da sie "auch Namen von Autoren, zu denen es besondere Sammlungen ... gibt oder die besonders prominent vertreten sind"[2] berücksichtigen; dasselbe gilt für "Verleger, Drucker, Buchhändler und Illustratoren". Es wäre also wohl sinnvoll gewesen, kein eigenes Personenregister vorzulegen, sondern alle Namen (also auch die von Sammlern, Bibliotheksgründern und anderen erwähnten Personen) in einem Gesamtregister ohne Untergliederung nach Personen und Sachen zusammenzuführen und dafür die Eintragungen durch typographische Markierungen zu differenzieren. So verzeichnet jetzt das Sachregister außer der erwähnten Auswahl von Personen auch die Bibliotheken, und zwar sowohl die am HHBD mitwirkenden (einmal unter dem Ort und zusätzlich unter ihrem Namen) als auch die (teil-)inkorporierten Bibliotheken (diese nur unter dem Ort); dazu kommen für beide Gruppen von Bibliotheken Eintragungen unter Sachbegriffen, etwa bei den Bibliotheken der Orden unter diesen, dazu differenziert (Augustiner, Augustinerchorfrauen, Augustinerchorherren, Augustinereremiten, Augustinerinnen). Die dritte Gruppe von Eintragungen stellen die eigentlichen Sachbegriffe. Hier standen die Bearbeiter des Gesamtregisters, das im Prinzip auf den Bandregistern beruht und diese kumuliert, vor der Schwierigkeit, das nicht normierte Vokabular der Abschnitte 1 (Bestandsgeschichte) und 2 (Bestandbeschreibung)[3] zu verarbeiten. Sie haben behutsam normiert, z.T. unter Benutzung der Schlagwortnormdatei (nach dem Stand von 1993), jedoch sinnvollerweise unter Beibehaltung historischer Begriffe; zumindest wurde von diesen verwiesen und auch sonst dient ein dichtes Netz von Verweisungen der leichten Auffindbarkeit. Dazu kommen z.T. lange Listen von S.-a.-Verweisungen am Ende von Eintragungen unter Sachschlagwörtern (z.B. unter Gelegenheitsschriften mit nicht weniger als 34 speziellen Formen; unter Recht sind es gar gut drei Spalten).

Eine Erleichterung des Zugriffs bietet das dem Bd. 27 beigegebene grobsystematische Register der vergebenen Schlagwörter (S. 83 - 269). Es umfaßt 23 Gruppen, beginnend mit 1. Personen, 2. Institutionen und 3. Geographische Namen und Ethnika[4] und weiter nach Fächern von 4. Allgemeines, Wissenschaftslehre bis 23. Wirtschaft. Die umfangreichsten Gruppen 5. Buch- und Bibliothekswesen, Pressewesen und 17. Religion sind ebenso wie 11. Kunst ... vier-, drei- bzw. zweifach untergliedert.

Alles andere als übersichtlich ist die typographische Gestaltung. Bei den Eintragungen der obersten Stufe hätte man sich eine typographische Differenzierung bei gleichzeitiger Hervorhebung nach Personenname, Bibliotheksname und Sachbegriff gewünscht. Die Untergliederung der Haupteintragung erfolgt durch Einrückungsstriche, wobei der nachstehende Begriff unnötigerweise in runde Klammern gesetzt ist, obwohl er sich genügend von der folgenden Fundststelle dadurch abhebt, daß diese mit der fett gesetzten Bandzahl beginnt (es folgt ein Kürzel für das Bundesland, der Ort und die Bibliothek in gekürzter Form, dazu die Nummer des jeweiligen Abschnitts der Beschreibung). Auch hier würde im Fall von umfangreichen Haupteintragungen (etwa Berlin mit zwanzig Spalten) eine typographische Differenzierung oder gruppenweise Anordnung der Unterschlagwörter die Übersichtlichkeit wesentlich erhöhen.

Vorausgesetzt, die unterschiedlichen Eintragungen wären in der Datei, aus der die Register gespeist werden, differenziert, böte eine CD-ROM-Ausgabe des gesamten HHBD einen gezielteren und dazu wesentlich komfortableren Zugriff, da man dann sofort zum jeweiligen Abschnitt springen könnte, während man jetzt sukzessive in 23 Textbänden (Bd. 1 - 22, Bd. 2 in zwei Teilbänden) recherchieren muß und dabei trotz aller Mühewaltung der Bearbeiter wohl häufig auf taube Nüsse stoßen wird. Da "Ausführlichkeit und Erschließungstiefe der Beiträge (variieren) ... wurde ... bei der Anlage des Sachregisters darauf geachtet, daß Bestände von vergleichbarer Größe und Bedeutung berücksichtigt sind." Diese Gewichtung wird aber kaum in allen Fällen möglich gewesen sein, ganz abgesehen davon, daß große Bibliotheken vielfach bedeutende Bestände von einem Autor oder zu einem Sachgebiet besitzen, diese aber mangels geschlossener Aufstellung oder fehlender Sachkataloge gar nicht genannt haben, während kleine Bibliotheken daraus einen Sammelschwerpunkt machen. Eine CD-ROM-Ausgabe hätte auch den Vorteil, mittels eines Volltextzugriffs zusätzlich Nachweise für nur beispielhaft erwähnte Namen und einzelne Ausgaben zu ermitteln, die im gedruckten Register sinnvollerweise keine Eintragung erhalten haben, deren Ermittlung aber gleichwohl im Einzelfall nützlich sein kann.

Außer Corrigenda zu allen Bänden (S. 271 - 275) findet man Karten der Bibliotheksregionen (S. [277 - 290]) getrennt nach Bundesländern in der Abfolge der Bände. Dabei läßt die Zahl der eingetragenen Orte keinen Rückschluß auf den Umfang der Bände zu, da weder nach Bedeutung der Bibliothek noch nach der Zahl der Bibliotheken an einem Ort unterschieden wird. Am besten wäre es natürlich gewesen, die Karten in den entsprechenden Bänden selbst abzudrucken.

Wenn man in der mit Bd. 27 verschickten Übersicht liest, daß "Die Edition 'Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland' ... mit dem Band 27 abgeschlossen (ist)", so hat sicherlich nicht nur der Verlag aufgeatmet, sondern auch die Bearbeiter, vor allem die der Redaktion in Münster und übrigens auch der Rezensent, der das HHBD seit 1993 begleitet hat.

Klaus Schreiber


[1]
Bd. 23. Gesamtregister : Personenregister / zsgest. von Karen Kloth und André Schüller. Alphabetisches und systematisches Verzeichnis der Bibliotheken / zsgest. von Matthias Bauer. - 2000. - 314 S. - ISBN 3-487-11148-9 : DM 248.00, 198.00 (Reihenpreis). - Rez.: IFB 00-1/4-066. (zurück)
[2]
Dieses und die folgenden Zitate aus der Vorbemerkung zum Sachregister, S. 11 - 12. (zurück)
[3]
"Bei großen Bibliotheken sind selektiv auch die Abschnitte 3 (Kataloge) und 5 (Veröffentlichungen zu den Beständen) berücksichtigt, wenn dort Sachbegriffe auftreten, ... die nicht in den Bestandsbeschreibungen auftreten." Leider wurden nur "die Einträge zu den Bibliotheken (indiziert), nicht aber die einführenden Übersichten." Der dadurch entstehende Informationsverlust wurde bereits in einer früheren Rezension (zu Bd. 22, IFB 00-1/4-066) bemängelt. Nicht einzusehen ist auch die Entscheidung der Bearbeiter, "Handschriften (auf die bei einigen Bibliotheken verwiesen wird) und Sachbegriffe für das 20. Jahrhundert ... grundsätzlich außer Betracht" zu lassen. (zurück)
[4]
Welche Unterschlagwörter ausgewählt wurden, ist dem Rez. nicht klar und wird auch nicht erklärt. Vergleicht man die unter Württemberg aufgeführten Sachschlagwörter mit den Eintragungen unter Württemberg im Gesamtregister, so sind von diesen keineswegs alle dort nachgewiesen. Auch die bedachte Möglichkeit, daß es sich bei den Eintragungen um solche handle, die im Gesamtregister mit dem Unterschlagwort Württemberg vorkommen, trifft nicht zu. (zurück)

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