Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus:
Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 8(2000) 1/4
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Augsburger Buchdruck und Verlagswesen


00-1/4-079
Augsburger Buchdruck und Verlagswesen : von den Anfängen bis zur Gegenwart / hrsg. von Helmut Gier und Johannes Janota im Auftrag der Stadt Augsburg. - Wiesbaden : Harrassowitz, 1997. - XIII, 1413 S. : Ill. ; 29 cm. - S. 1205 - 1340: Hans-Jörg Künast: Dokumentation, Augsburger Buchdrucker und Verleger. - ISBN 3-447-03624-9 : DM 248.00, DM 198.00 (Subskr.-Pr. bis 30.07.1997)
[4175]
00-1/4-080
"Getruckt zu Augspurg" : Buchdruck und Buchhandel in Augsburg zwischen 1468 und 1555 / Hans-Jörg Künast. - Tübingen : Niemeyer, 1997. - IX, 273 S. : graph. Darst., 1 Kt. ; 24 cm. - (Studia Augustana ; 8). - Zugl.: Augsburg, Univ., Diss., 1993. - ISBN 3-484-16508-1 : DM 142.00
[4139]

Als Ersatz für eine geplante umfassende Ausstellung zur Geschichte des Augsburger Druck- und Verlagswesens vom ausgehenden Mittelalter bis zur Gegenwart, die aus finanziellen Gründen nicht zustandekam, erschien 1997 eine - mit einem Gewicht von nahezu 5 kg - im wahrsten Wortsinn gewichtige Publikation zu diesem Thema. Herausgegeben wurde der unhandliche Band von Helmut Gier, dem Direktor der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, und Johannes Janota, dem Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters an der Universität Augsburg. Die sicher schwierige Redaktion des Bandes lag bei Hans-Jörg Künast, von dem im folgenden noch ausführlich die Rede sein wird. Der Ehrgeiz der Herausgeber war es, mit dieser handbuchartigen Veröffentlichung die bisher fehlende Gesamtdarstellung zum Thema für einen der - zumindest bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts - bedeutendsten Druck- und Verlagsorte des deutschen Sprachraums zu liefern. Mit Ausnahme eines Beitrags über die drei wichtigsten Augsburger Buchführer des 15./16. Jahrhunderts (Johannes Rynmann, Wolfgang Präunlein, Georg Willer) sowie über den im 18. Jahrhundert in Augsburg ansässigen Verlagsbuchhändler Matthäus Rieger (1705 - 1775) wurden eigenartigerweise Buchhandel und Buchbindereien nicht berücksichtigt, obwohl diese beiden Gewerbe gerade in Augsburg auf vielfältigste Weise mit dem Druck- und Verlagswesen verknüpft waren. Ansonsten werden aber nahezu alle Aspekte des Themas behandelt, vor allem der deutschsprachige Buchdruck, bei dem Augsburg im 15. und 16. Jahrhundert führend war, sowie die Tradition der Buchillustration in Augsburg vom 15. bis 18. Jahrhundert, für die in diesem Zeitraum ähnliches gilt wie bei der Produktion in der Volkssprache. Besondere Behandlung erfahren mit Recht die Augsburger Einblattdrucke, der Landkarten- und Musikdruck, die in Augsburg in den frühen Jahrhunderten ebenfalls eine große Rolle spielten. Um die gewaltige Stoffülle und den Zeitraum von mehr als 500 Jahren überhaupt in angemessener Form präsentieren zu können, wurden die über 50 Beiträge, an denen 49 verschiedene Mitarbeiter beteiligt waren, in drei große Zeitblöcke unterteilt, die ungefähr der Entwicklung des Augsburger Druck- und Verlagswesens entsprechen. Die beiden umfangreichsten Blöcke behandeln zum einen die Zeit vom 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts (S. 1 - 475) sowie zum andern den Zeitraum von der Mitte des 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts (S. 479 - 989). Das 19./20. Jahrhundert, in dem sich Augsburg zwar zu einer bedeutenden Industriestadt entwickelte, ist auf dem Gebiet des Buchwesens nicht mehr mit den vorausgegangenen Glanzzeiten Augsburgs zu vergleichen, was sich auch im Umfang dieses dritten Abschnitts (S. 993 - 1201) widerspiegelt. Soweit vom betreffenden Thema her angebracht, sind fast alle Beiträge reich illustriert, um auch in dieser Hinsicht einen gewissen Ausgleich für die nicht zustandegekommene Ausstellung und den geplanten Katalog zu schaffen.

Ob der vorliegende Prachtband das erhoffte abschließende Handbuch zur Geschichte des Augsburger Druck- und Verlagswesens sein wird, ist allerdings zu bezweifeln. Schon seine Unhandlichkeit wird das erschweren. Den Handbuchcharakter unterstreichen soll allerdings die Dokumentation der Augsburger Buchdrucker und Verleger des 15. bis 20. Jahrhunderts (S. 1205 - 1340), die dem Abkürzungs- und Literaturverzeichnis und den vier umfangreichen Registern[1] unmittelbar vorausgeht. Sie stammt wie das einleitende Kapitel (S. 3 - 21) Entwicklungslinien des Augsburger Buchdrucks von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges von Hans-Jörg Künast und basiert für das 15. bis 17. Jahrhundert auf den entsprechenden Verzeichnissen von Ernst Voulliéme, Ferdinand Geldner und Josef Benzing ergänzt durch Archivrecherchen von Jutta Schumann (17./18. Jahrhundert) und Künast selbst. "Auf die Aufnahme aller archivalisch feststellbaren Formschneider, Briefmaler, Kupferdrucker und Lithographen mußte verzichtet werden, da dies den vorgegebenen Rahmen gesprengt hätte. ... Druckereien, die nach dem Zweiten Weltkrieg neu gegründet wurden, sind nicht berücksichtigt" (S. 1205). Die umfassende Dokumentation ist streng chronologisch angelegt. Maßgebend für die Einordnung eines Druckers/Verlegers ist der Beginn seiner Tätigkeit. Innerhalb ein und desselben Jahres werden die Personen alphabetisch geordnet. Der alphabetische Zugriff auf die ganze Dokumentation ist über das Namenregister gegeben. In der Kopfzeile jedes Artikels wird nach dem Namen die gesamte Wirkungszeit angegeben. Darauf folgen (soweit bekannt) Herkunft und Lebensdaten sowie die Augsburger Adresse(n) (meist der Steuerbezirk der betreffenden Person). Anschließend "werden in komprimierter Form Informationen zum persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld der jeweils behandelten Person bzw. Firma mitgeteilt" (S. 1206). Den Abschluß jedes Eintrags bilden - sofern es welche gibt - Literaturhinweise. Wie zu erwarten, sind die Artikel von sehr unterschiedlicher Länge. Bei Personen und Firmen des 20. Jahrhunderts handelt es sich oft nur um zwei Zeilen. Diese Dokumentation ist zweifellos außerordentlich nützlich, aber nicht absolut zuverlässig. Bei der anschließenden Besprechung von Künasts eigenem Werk über die Frühzeit des Augsburger Buchdrucks werden wir darauf zurückkommen.[2]

Für ein so umfangreiches Werk mit einer so großen Zahl von Mitarbeitern und Verfassern hält sich die Zahl der reinen Druckfehler sehr in Grenzen. Ein Zeichen, daß sehr sorgfältig Korrektur gelesen wurde. Fehler bei Orten und Familiennamen, die auf die einzelnen Verfasser zurückgehen und folglich nicht als Druckfehler betrachtet wurden, gingen so leider auch in die Register ein.[3] Bei der Durchsicht der Abgekürzt zitierten Literatur (S. 1343 - 1347) fiel unter anderem auf, daß bei älteren Werken dankenswerterweise meist auch die Neudrucke aus den letzten Jahrzehnten angegeben sind, aber eben nicht konsequent.[4]

Nur wenige Monate vor dem vorstehend besprochenen Werk kam das Buch von Hans-Jörg Künast über Buchdruck und Buchhandel in Augsburg zwischen 1468 und 1555 (so der Untertitel) als Bd. 8 der Studia Augustana heraus. Aus dem Vorwort erfährt man, daß es sich dabei um eine von dem damals Augsburger Historiker Wolfgang Reinhard angeregte und betreute Doktorarbeit handelt. Da Künast zuvor schon mehrfach seine umfassenden Archivrecherchen zum Thema betont und teilweise auch unter Beweis gestellt hat,[5] nimmt man den Band mit hohen Erwartungen in die Hand. Da die Grundthesen seiner Arbeit im wesentlichen längst bekannt sind, erwartet man das Neue vor allem in den Details. Nach eingehender Beschäftigung mit seinem Buch mehren sich aber die Zweifel an der Gründlichkeit seiner Recherchen und an der Zuverlässigkeit seiner Interpretationen des vorliegenden Materials. Künast steht - wie er selbst wohl am besten weiß - auf den Schultern vieler Vorgänger, die bereits im 18. Jahrhundert mit dem immer noch sehr nützlichen Georg Wilhelm Zapf[6] einsetzen. Ihm läßt er auch ganz kurz (S. 6) Genugtuung widerfahren, um dann festzustellen: "Alle Veröffentlichungen der nächsten 150 Jahre basieren im Grunde auf diesen Werken und bringen wenig Neues, weshalb hier nicht näher auf sie eingegangen werden muß." Daß er selbst massiv von der Literatur dieser anderthalb Jahrhunderte profitiert hat, läßt er nicht einmal anklingen. Im Anschluß geht er dann kurz auf den programmatischen Aufsatz von Carl Wehmer Zur Beurteilung des Methodenstreits in der Inkunabelkunde[7] ein, den dieser fast ausschließlich mit Augsburger Material bestritten hatte. Daß ein zentrales Kapitel seiner Dissertation - nämlich das über die Finanzierung des Augsburger Buchdrucks (S. 32 - 72) ohne Wehmers Aufsatz nicht denkbar wäre, wird von Künast nirgendwo vermerkt, obwohl er die Gliederung seiner Tabelle über das Steueraufkommen der Augsburger Drucker (S. 34 - 52) mehr oder weniger deutlich aus Wehmers Vorlage (S. 291) übernommen hat.

Diese Tendenz zur Verschleierung benutzter Vorlagen zieht sich durch das ganze Buch. Da es sich bei Künasts Arbeit um eine Dissertation handelt, wäre es ein Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit gewesen, jeweils die Erstveröffentlichung wichtiger Belege anzugeben, die er stattdessen so zitiert, als hätte er sie gefunden und erstmals zugänglich gemacht. Das gilt zum Beispiel für alle Belege über die Wechselbeziehungen (Dinckmut, Saurloch, Zainer usw.) zwischen Ulm und Augsburg in jener Zeit. Der Eindruck, daß es sich bei allen angeführten Belegen um seine Funde handelt, wird dadurch erzeugt, daß er fast immer - was im Prinzip ja sehr löblich ist - die direkte archivalische Quelle angibt. Wenn er gar nichts angibt - wie zum Beispiel in seiner Tabelle 4 (s.u.) -, kann man ziemlich sicher sein, daß alle Daten ohnehin aus zweiter Hand stammen.

Beeinträchtigt wird der Wert von Künasts Buch auch durch die zahlreichen Fehlinterpretationen archivalischer Quellen, die Namenfehler und Namenverwechslungen, die ungenauen Daten und Zahlen und sonstige Schludereien,[8] die die ganze Arbeit durchziehen und die dazu führen, daß man im Grunde jeden Beleg überprüfen möchte.

Es ist unmöglich, sämtliche oben angedeuteten Fehler und Mängel hier einzeln aufzulisten und zu erörtern. Um die Rezension nicht ins Uferlose auszudehnen, werden im folgenden einige exemplarische Beispiele für das oben Behauptete vorgeführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werde ich mich dabei an die Abfolge der Kapitel halten mit gelegentlichen Ausblicken auf spätere Kapitel, wenn es das gewählte Beispiel erfordert. Besonderes Augenmerk gilt dabei den sechs materialreichen Tabellen, die gewissermaßen das Rückgrat oder Korsett von Künasts Arbeit bilden.

In Tabelle 1 (S. 34 - 52) wird das Steueraufkommen der Augsburger Drucker nach den Angaben in den Steuerbüchern aufgelistet. Die Einteilung dieser Tabelle hat Künast von Wehmer übernommen (s.o.). Aber sie ist zeitlich und inhaltlich stark erweitert. Bei jedem Drucker ist bei den ausgewählten Jahren jeweils der betreffende Steuerbezirk und der genaue Wortlaut des Eintrags angegeben.

Bei Augsburgs Erstdrucker Günther Zainer bietet Künast nichts Neues. Er gibt aber auch nicht an, seit wann man definitiv weiß, daß Johannes Zainer sein Bruder war und mit ihm von Straßburg nach Augsburg zog. Stattdessen greift er die Hypothese auf, daß die 1478 (also nach dem Tod Günther Zainers) in einem anderen Steuerbezirk aufgeführte 'Güntherin' Zainers Witwe war, die im Jahr darauf einen Hans Koler geheiratet habe. Noch kühner ist die Annahme, eine 'Felicitas Gintherin' aus der Augsburger Familie Schreyer sei Zainers Frau und dann Witwe gewesen. Tatsache ist, daß Günther Zainer spätestens seit 1463 mit der Straßburgerin Agnes Krieg verheiratet war und das Datum ihres Todes bisher nicht bekannt ist. Sicher ist nur, daß Zainers Haus in Augsburg unmittelbar nach seinem Tod im Steuerbuch des Jahres 1478 als 'faccua do[mus]' (= 'vacua domus') erscheint, in dem kein Steuerpflichtiger mehr wohnte. Bei der Wiedergabe des Steuerbetrags im Jahr 1477 ist Künast ein für seine etwas unkonzentrierte Arbeitsweise typischer Fehler unterlaufen. Die römische Zahl 'iij' mit der durchgestrichenen Unterlänge bei 'j' bedeutet nicht 3 1/2, wie er angibt, sondern 2 1/2. Solche Fehler, die seine Unkenntnis mittelalterlicher Schreibgewohnheiten offenbaren, begegnen uns auf Schritt und Tritt.

Der aus Antwerpen zugewanderte Formschneider Jost de Negker (unter diesem Namen ist er den Kunsthistorikern geläufig) erscheint (S. 44) bei den Druckern als Jobst Denecker, obwohl er selbst sich mit ziemlicher Sicherheit nie als Drucker sondern neben seinem eigentlichen Beruf nur als Buchführer und Verleger betätigt hat. Als Buchführer und Verleger hat Künast ihn später (S. 125, Nr. 49) mit seinem Sohn David (S. 128, Nr. 84) nochmals verzeichnet. In den Augsburger Archivalien taucht de Negker unter den verschiedensten Namen auf (zunächst meist als Jos Formschneider, später als Denecker und Dienecker, seine Söhne nur noch in der eingedeutschten Form). Künast bringt für ihn als angeblichen Drucker Belege aus den Steuerbüchern ab 1526. Erstmals ist er jedoch bereits im Steuerbuch 1512 (Bl. 1 d) als 'Jos Kay[serlicher] M[ajestä]t Formschneider' verzeichnet. Im Register von Künasts Buch kommt er nur als 'Denecker, Jobst' vor , wobei die S. 127 bei ihm und seinem Sohn David in 128 zu verbessern ist.

Künasts Belege für den 1502 zusammen mit Johannes Otmar aus Tübingen nach Augsburg übergesiedelten Drucker Erhard Oeglin sind sehr dürftig (S. 50). Wegen seiner mehrfachen Wohnungswechsel fand er ihn nur in den Steuerbüchern von 1516 und 1517 und seine Witwe 1522. Er ist aber ab 1503 in den Steuerbüchern nachweisbar. Der 'Maister Erhart', der im Steuerbuch 1503 (Bl. 31 c) im Steuerbezirk 'Salta zum Schlechtenbad' erstmals auftaucht und in den beiden folgenden Jahren an derselben Stelle (1504, Bl. 30 a, 1505, Bl. 29 c) als 'Erhart Buchtrucker' erscheint, ist offensichtlich Oeglin, denn Erhard Ratdolt, der auch häufig 'Maister' genannt wird, war zu dieser Zeit eindeutig im Steuerbezirk 'S. Kathrinen gaß' ansässig. 1506 (Bl. 35 d) und 1507 (Bl. 35 b) taucht Oeglin zusammen mit seinem zeitweiligen Partner Jörg Nadler, für den Künast (ebenfalls S. 50) in diesen beiden Jahren auch keinen Beleg in den Steuerbüchern fand, im Steuerbezirk 'Von S. Anthonino' auf. 1516 und 1517 (Bl. 3 c) befand sich Oeglin im Steuerbezirk 'H. Creutzer tor extra' und wird im Steuerbuch erstmals als Erhart Oeglin bezeichnet. Nach Künast (S. 50) saß Oeglin 1517 im Steuerbezirk 'St. Katharinengasse', was wohl auf einer Verwechslung beruht. Bei Oeglin sind Künast noch weitere Fehler unterlaufen, von denen wir drei herausgreifen möchten. In seiner Tabelle 3 (S. 103 - 105) mit dem Personal der Augsburger Drucker und Buchführer bis 1555, auf die wir unten noch kurz eingehen werden, führt er beim Jahr 1507 (S. 104) ohne Angabe einer Quelle einen 'Erhard, Buchdrucker' auf. Dies ist mit Sicherheit der mit Oeglin zu identifizierende Buchdrucker aus dem Steuerbuch von 1507 (s.o.). Gravierender ist Künasts auch andernorts wiederholte apodiktische Behauptung, Oeglin sei nie Augsburger Bürger gewesen, was man auch an seinem Steuerbetrag ablesen könne (S. 50, Anm. 67). Um es klipp und klar zu sagen: Oeglin war mindestens von 1507 bis 1512 Augsburger Bürger, denn für diese Jahre liegen dafür eindeutige Belege vor, die auch Künast sowohl bei der Erfassung der Augsburger Drucke (s. u.a. S. 16 und 29 - 31 als auch bei der Durchsicht der Augsburger Stadtgerichtsbücher (S. 31) nicht entgangen sein dürften. Mindestens in zwei Drucken von 1507 (VD 16 G 4135/4136) und 1508 (VD 16 B 5470) bezeichnet sich Oeglin im Kolophon selbst als 'civis Augustensis'. In den Augsburger Stadtgerichtsbüchern wird er mindestens zweimal in den Jahren 1510 und 1512 als Augsburger Bürger apostrophiert.[9]

Auf S. 97 seines Buches findet sich in einem längeren Abschnitt über Schönsperger und Oeglin als kaiserliche Hofdrucker eine Behauptung, die Künasts Tendenz belegt, seine archivalischen 'Funde' als Erstveröffentlichung vorzustellen. Er schreibt: "Von Erhard Oeglin wußte man bisher nur, daß er sich im Bericht über den Augsburger Reichstag von 1510 'Kaiserlicher Majestät Buchdrucker' nannte. Im Augsburger Stadtarchiv fand sich eine Quittung Öglins über 20 Gulden für Drucke und Reisekosten im Dienste Kaiser Maximilians". Im Anschluß druckt er sie im Wortlaut als angebliche Erstveröffentlichung ab. Diese Quittung wurde schon 1892 von Adolf Buff im vollen Wortlaut veröffentlicht und danach auch an anderer, Künast bekannter Stelle zitiert.[10]

Für den aus Erfurt stammenden Wanderdrucker Hans Werlich, der 1515 als Setzer nach Augsburg kam und sich 1518 als Drucker selbständig machen konnte, bevor er 1520 nach Worms weiterzog, bringt Künast (S. 50 und Anm. 69) insgesamt vier Belege (1515, 1518, 1519, 1522) aus den Steuerbüchern, wobei er den von 1519 durch den Zusatz "fehlt" gleich wieder relativiert. Im Abschnitt über das Personal der Augsburger Drucker schreibt er dann über Werlich (S. 109): "Mit großer Wahrscheinlichkeit ist der 1516 in den Steuerbüchern auftauchende Setzer Johann Werlich identisch mit Hans von Erfurt, der von 1518 bis 1520 Eigentümer einer kleinen Druckerei in Augsburg war, ehe er nach Worms abwanderte". Hätte Künast die Steuerbücher sorgfältiger gelesen und richtig analysiert, dann hätte er sich in diesem Fall die "Wahrscheinlichkeit" ersparen können. In Wirklichkeit liegen für Hans Werlich in den Augsburger Steuerbüchern fast lückenlos Belege vor von 1515 bis 1527 (also bis 7 Jahre nach seinem Wegzug von Augsburg). Das bedeutet unter anderem, daß er das Augsburger Bürgerrecht besaß und noch viele Jahre nach dem Verlassen der Stadt nicht aufgab. Erstmals taucht er 1515 ohne Berufsbezeichnung als Johannes Wärlich im Steuerbezirk "Salta ad S. Margaretham" mit einem Steuerbetrag von 30 d (= Pfennig) auf. Dieser Steuerbetrag blieb in allen folgenden Jahren bei ihm unverändert. 1516 erscheint er im selben Steuerbezirk an derselben Stelle als "Johann Wärlich buchsetz[er]". Mit Eröffnung seiner eigenen Druckerei wechselte er 1518 in den Steuerbezirk "In der prediger garten". Der angeblich fehlende Eintrag im Steuerbuch von 1519 steht auf Blatt 31 d und lautet "Hanns Werlich dt 30 d". Im Steuerbuch von 1520 kommt er in seinem Steuerbezirk schon nicht mehr vor, da er Augsburg im Sommer 1520 verlassen hatte und nach Worms gezogen war. Dafür ist er ganz am Schluß des Steuerbuchs bei den auswärtigen Augsburger Bürgern nachgetragen (Bl. 49 a). Dieser Eintrag lautet: "Hanns von Ertfurdt zu Wormbs dt 30 d". 1521 erscheint er mit dem gleichen Eintrag an der gleichen Stelle aber ohne Steuerbetrag. Der Eintrag im Steuerbuch von 1522, den Künast (S. 50, Anm. 69) mit mehreren Lesefehlern und ohne Erläuterung wiedergibt, lautet wörtlich: "Hans wörlich von erdtfurt Zu Stutgartn dt für 3 steurn allweg[e] 30 d. vnd in d[er] geschworn steur 15 cr [= Kreuzer] für ein erb" (Bl. 50 b). Mittlerweile war Werlich von Worms nach Stuttgart weitergezogen und schuldete Augsburg bereits die Steuer von 1520 bis 1522 (= "3 steurn"). Auch in den beiden folgenden Jahren wird Stuttgart als sein derzeitiger Wohnsitz angegeben, aber kein Steuerbetrag. Ab 1525 fehlt der Hinweis auf den jeweiligen Wohnsitz. 1525 (Bl. 47 c) sollte er nochmals Steuer für zwei Jahre zahlen ("dt 60 d. für 2 steurn"). 1528 ist Werlich endgültig aus den Augsburger Steuerbüchern verschwunden und hatte wohl sein Bürgerrecht aufgegeben.

Für den Drucker Matthäus Elchinger bringt Künast (S. 51 - 52) eigenartigerweise keine Belege aus den Steuerbüchern zwischen 1534 und 1547. Nach Künast saß Elchinger von 1522 bis zu seinem Tod im Steuerbezirk "In Prediger Garten". Als "vermutliches Todesjahr" Matthäus Elchingers nennt Künast an anderer Stelle (S. 127, Anm. 78) das Jahr 1547. Durch die Einträge in den Steuerbüchern von 1545 und 1546 hätte er diese Frage klären und eine andere Behauptung korrigieren können. Im Steuerbuch von 1545 erscheint letztmals Matthäus Elchinger selbst (Bl. 40 d) und zwar im Steuerbezirk "Am Schwal", wo er vor 1522 schon mit seinem Vater Hans gewohnt hatte. 1546 ist an der gleichen Stelle bereits seine Witwe "Matheis Elchingerin" aufgeführt. Matthäus Elchinger ist folglich entweder Ende 1545 oder Anfang 1546 gestorben. Seine Druckerei hatte er "an sant Urselen Closter", wie man aus den wenigen Drucken weiß, die er firmiert hat. In den alten Steuerbezirk "Am Schwal" war er schon lange vor seinem Tod zurückgekehrt, spätestens 1540, wie aus dem Steuerbuch dieses Jahres (Bl. 37 d) hervorgeht. Seine Witwe, deren Vornamen Dorothea man erst im Steuerbuch von 1550 erfährt, bewohnte weiterhin das ehemalige Haus ihres Schwiegervaters.

Die Elchingers kommen in Künasts Buch noch mehrfach vor. Wieder findet sich auch bei ihrer Behandlung ein Beispiel für Künasts Methode, wichtige archivalische Belege durch die Art ihrer Präsentation als eigene 'Funde' vorzustellen. Im Kapitel über die Zensur in Augsburg (S. 197 - 216), in dem ohnehin das meiste aus zweiter Hand stammt, druckt Künast (S. 198) einen Hans und Matthäus Elchinger betreffenden Eintrag vom 9. August 1515 aus dem Augsburger Ratsbuch wie eine Erstveröffentlichung ab, obwohl Adolf Buff diesen Passus zusammen mit anderen frühen Augsburger Zensuranordnungen schon 1881 veröffentlicht hatte.[11]

Diese Beispiele aus Künasts Übersichten (S. 34 - 52) über die selbständigen Augsburger Druckereien zwischen 1468 und der Mitte des 16. Jahrhunderts mögen genügen. Sie stellen nur einen kleinen Teil dessen dar, was an Korrekturen und Ergänzungen in diesem Abschnitt möglich und angebracht wäre. Leider sind die meisten Fehler und Ungenauigkeiten (soweit sie Namen und Daten betreffen) von Künast auch in seine Dokumentation der Augsburger Buchdrucker und Verleger in dem oben besprochenen Handbuch übernommen worden.

Nun ein ganz kurzer Blick auf Künasts Tabelle 2 (S. 73 - 75) zu Ausbildung, Sprachkenntnisse und weitere Tätigkeiten der Drucker. Sie ist mit großer Vorsicht zu genießen, da Künast selbst sehr viele Fragezeichen angebracht oder die Frage nach 'Universität und Sprachen' mit 'unbekannt' beantwortet hat. Auch hier wären manche Korrekturen und Ergänzungen möglich. Johannes Otmar zum Beispiel, bei dem Künast (S. 74) nur lapidar 'Latein' angibt, hatte ein Universitätsstudium (wahrscheinlich in Ingolstadt) absolviert und den Magistergrad erworben. Sein zeitweiliger Mitarbeiter Oeglin (s.o.) hat seine Buchdruckerlehre mit ziemlicher Sicherheit noch bei Otmar in Reutlingen gemacht und arbeitete dann von 1491 bis 1495 als Drucker in Basel, bevor er sich am 2.12.1498 an der Universität Tübingen immatrikulieren ließ und dort wahrscheinlich auch den Magistergrad erwarb. Daß Künast den Straßburger Erstdrucker Mentelin gleich in der ersten Zeile dieser Tabelle bei Günther Zainer als 'Mentlin' bezeichnet (S. 73), hält man zunächst für einen Druckfehler. Daß Künast ihn aber im ganzen Buch (einschließlich Personenregister) so schreibt, ist ein weiterer Beweis für seinen schludrigen Umgang mit Namen.[12]

Auch in dem Kapitel über die verwandtschaftliche und geschäftliche Verflechtung der Augsburger Drucker (S. 85 - 102) begegnen wir all den Eigenheiten und Unarten Künasts, auf die wir oben schon mehrfach hingewiesen haben. Aus der Fülle kleiner und größerer Fehler und Ungenauigkeiten in diesem Kapitel greifen wir nur ein einziges Beispiel heraus, das sich im Abschnitt über das von Künast so genannte "Schönsperger-Netz" (S. 91 - 95) befindet. Auf S. 93 schreibt Künast: "Enge Geschäftsbeziehungen unterhielten die Schönspergers und Bämlers zu Anton Sorg. Sie halfen sich nicht nur mit Illustrationen aus, sondern koordinierten auch die Papierversorgung und den Vertrieb miteinander. 1485/86 verklagten sie zusammen die Pergament- und Papiermacher Markus Nider und Lorenzo Gessasotis von Casale in Savoyen wegen gebrochener Verträge". Das klingt sehr plausibel und stimmt ja auch teilweise. Etwas später kommt Künast im Abschnitt über die Bedeutung der Zulieferbetriebe (S. 110 - 118) nochmals auf diese Klage zurück und schreibt (S. 115): "Im 15. Jahrhundert sicherte sich das Schönsperger-Netz seine Papierversorgung durch den Unterhalt einer eigenen Papiermühle. Offenbar mit der Einrichtung dieser Papiermühle hing eine Klage gegen den Augsburger Meister Markus Nider und einen weiteren Papiermacher Lorenzo Gessasotis aus Casale in Savoyen zusammen. Am 11. April 1485 setzte Johann Bämler seinen Stiefsohn Johann Schönsperger d.Ä. als seinen Rechtsvertreter vor dem Stadtgericht ein, der von den beiden Papiermachern eine schriftliche Erklärung erlangte, welche sie verpflichtete, zu Pfingsten mit der Produktion von Pergament und Papier zu beginnen". Künasts Darstellung stützt sich auf insgesamt vier Belege in den Stadtgerichtsbüchern von 1485 (Bl. 82, 88, 212) und 1486 (Bl. 38). In Wirklichkeit kommen die beiden Papiermachermeister aus Piemont in den Stadtgerichtsbüchern von 1484 bis 1486 an mindestens sechzehn Stellen vor.[13] Allerdings betreffen nur sieben Einträge ihre Auseinandersetzung mit Johannes Bämler (und einmal Anton Sorg) und dessen Bevollmächtigten Johannes Schönsperger d.Ä. Bei den anderen geht es hauptsächlich um Streitigkeiten mit ihren Papiermachergesellen, von denen der am häufigsten genannte Philip Margithan hieß. Lassen wir diese vor allem sozialgeschichtlich interessanten Einträge hier beiseite und nehmen die sieben Belege unter die Lupe, die Künasts Schilderung der Angelegenheit betreffen. Dabei ergibt sich doch ein etwas anderer Sachverhalt als bei Künast. Zunächst einige Bemerkungen zu den beiden Papiermachern, die beide als Meister bezeichnet werden und in Augsburg nur 'Gastarbeiter' waren. Marcus Nider war kein "Augsburger Meister" (Künast S. 115) und auch kein Augsburger Bürger. Von ihm und seinem Partner heißt es sogar zweimal, sie seien "baid walhen" (= beide Welsche/Italiener), dabei einmal mit dem Zusatz "wonh[aft] zu aug[spurg]" (Stadtgerichtsbuch 1486, Bl. 48 r und 49 r) im Gegensatz zu ihrem Kontrahenten Hanß Brobst, der als Augsburger Bürger bezeichnet wird. Nider war sicher deutscher Abkunft, hatte sich aber wohl in Piemont niedergelassen. Sein Partner Lorenzo Goffasotis (oder Geffasotis), den Künast als 'Gessasotis' las und aus Casale in Savoyen stammen ließ, kam eindeutig aus Caselle (Torinese), einem der Zentren der oberitalienischen Papierproduktion im l5. Jahrhundert.[14] Als Grund der Klage(n) gegen die beiden Papiermacher gibt Künast (S. 93) an "wegen gebrochener Verträge". Um welche Verträge es sich gehandelt haben soll, geht aus den Gerichtsbüchern nicht hervor. Die erste Klage Bämlers und die einzige, an der auch Anton Sorg beteiligt war, stammt von "Mitwoch vnser frauen Tag Irer empfahung" (Abkürzungen aufgelöst = 8.12.1484) und wird bei Künast nicht erwähnt (Stadtgerichtsbuch 1484, Bl. 260 l). Der Eintrag ist von extremer Kürze und lautet wörtlich: "Item Bämler und Sorg clagen die ij Bappirmacher pro 52 kreuzer" (Abkürzungen aufgelöst). Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine kleine Schuld von weniger als einem Gulden, von der wir nicht erfahren, wodurch sie entstanden ist. Der nächste Eintrag ist der, den Künast (S. 115) auf den 11. April 1485 datiert, der aber vom 9. Mai 1485 stammt.[15] Auch dieser Eintrag, in dem Bämler seinen Stiefsohn Schönsperger als Bevollmächtigten vor Gericht einsetzte, gibt keinerlei Hinweis auf den Grund der Klage. Erst beim nächsten Gerichtstermin kurz vor Pfingsten (Stadtgerichtsbuch 1485, Bl. 88 r) wird dargelegt, worum es geht. Schönsperger als bevollmächtigter "anwalt" und "procurator" seines Stiefvaters Hans Bämler "Hatt begert einzuschreiben, Das Im die zwen bappirmacher vor offen gericht verhaissen vnd zugesagt haben, das Sj In sechs wochen den Nechstkunfftigen Nach pfingsten kain ander Bappir machen wollen denn Weiß Schreibpappir, das sy Im vmb das gelt Nach Inhalt des brieffs geben vnd widerferen lassen wollen" (Abkürzungen aufgelöst). Das ist doch etwas völlig anderes als die Angaben bei Künast (s.o.). Von Pergament ist im Zusammenhang mit den beiden Papiermachern ohnehin nie die Rede. Die Pergamenter (Bermenter etc.) waren ein eigener Berufszweig, der sorgfältig von den Papiermachern unterschieden wurde. Im übrigen gab es keine schriftliche Erklärung, "welche sie verpflichtete, zu Pfingsten mit der Produktion von Pergament und Papier zu beginnen" , sondern ganz konkret die Zusage "vor offen gericht", in den sechs Wochen nach Pfingsten, das unmittelbar bevorstand, kein anderes Papier als weißes Schreibpapier für Bämler zu produzieren (so wie er es offenbar bestellt und vorausbezahlt hatte).

In Tabelle 3 (S. 103 - 105) stellt Künast das Personal der Augsburger Drucker und Buchführer bis 1555 zusammen. Obwohl diese Namenliste nach Künasts Aussage (S. 103) "auf der Auswertung der Steuerbücher, Stadtgerichts- und Ratsbücher sowie der Zensurakten" beruht, ist sie bei weitem nicht vollständig, enthält zahlreiche Verwechslungen und nicht erkannte Überschneidungen mit der folgenden Tabelle 4, auf die wir gleich im Anschluß eingehen werden. Die Belege über die aus Ulm zugewanderten, teilweise ehemals selbständigen Drucker (wie zum Beispiel Johannes Zainer d.Ä.) finden sich alle schon mit ausführlichen Erläuterungen in Bd. 1 meines Katalogs Der Frühdruck im deutschen Südwesten[16] werden von Künast aber - wie bei ihm die Regel - zum Teil wie eigene Funde vorgestellt (z.B. S. 106, Anm. 296 oder S. 107, Anm. 298 - 299). Michael Dinckmut aus Ulm war nie "selbständiger Drucker in Ulm", wie Künast (S. 104, Anm. 286) behauptet. Er ist bis zu seinem Tod (um 1525/26) in Augsburg nachweisbar; seine Witwe Magdalena kommt noch bis 1530 in den Augsburger Steuerbüchern vor.

Damit kommen wir zu Künasts Tabelle 4 (S. 111 - ll4), in der er die Zulieferer der Drucker und ergänzende Berufe des Buch- und Graphikgewerbes in Augsburg erfaßt hat. Sie ist in vielfacher Hinsicht enttäuschend und enthält noch mehr Fehler, Lücken und Verwechslungen als Tabelle 3. Schon bei Tabelle 3 mußte man sich die Frage stellen, was die Jahreszahl bedeutet, die jedem Namen vorangestellt ist. Dasselbe gilt für diese Tabelle und später für Tabelle 6. Es scheint so, als handle es sich dabei um den zeitlich frühesten Beleg für die betreffende Person, den Künast entweder in den Archivalien oder in der Literatur fand. Bereits bei Tabelle 3 brachte Künast, der sonst nicht mit archivalischen Belegen geizt, kaum noch Nachweise in den Fußnoten. Bei Tabelle 4 fehlen sie bis auf zwei Ausnahmen völlig. Das erschwert natürlich die Überprüfung seiner Angaben, die in zahlreichen Fällen zu korrigieren sind. Es wäre außerdem gut gewesen, Künast hätte bei jeder Person die Eckdaten (Belege von ... bis ...) angegeben. Man muß leider annehmen, daß vor allem in Tabelle 4 die meisten Daten aus zweiter Hand stammen. Dies gilt vor allem für die Buchbinder, die häufig zugleich Buchführer waren und deshalb auch in Künasts Tabelle 5 (s.u.) erscheinen müßten, was teilweise der Fall ist. Zu den Augsburger Buchbindern schreibt Künast (S. 116) ganz pauschal: "Das Augsburger Buchbinderhandwerk stellt sich äußerst vielgestaltig dar und ist bisher kaum erforscht". Das ist eine dreiste Behauptung, die Künasts Unwissenheit auf diesem Gebiet offenbart. In seinem umfangreichen Literaturverzeichnis (S. 257 - 287) führt er zwar zwei Arbeiten von Ernst Kyriss auf, aber weder sein für Augsburg sehr ergiebiges Hauptwerk[17] noch seine Beiträge zu Augsburger Buchbindern,[18] die allerdings nur die zweite Hälfte des 16. und den Anfang des 17. Jahrhunderts betreffen. Geradezu unglaublich ist aber, daß ihm Heinrich Schreibers Arbeit über Augsburger Buchbinder der Gotik und Renaissance[19] entgangen sein soll, die als Anhang (S. 18 - 19) eine Alphabetische Uebersicht Augsburger Buchbinder des 15. bis frühen 17. Jahrhunderts enthält, deren zeitlich relevante Namen und Daten wir bei Künast wiederfinden, was kaum an Zufall denken läßt. Im übrigen werden in den Augsburger Quellen noch weitere Buchbinder namentlich genannt, die bei Schreiber, Kyriss und Künast nicht auftauchen. In einigen Fällen dürfte es sich dabei nicht um selbständige Buchbinder gehandelt haben, sondern um Gesellen, die Mitarbeiter großer Werkstätten waren.[20] Nun einige wenige Beispiele für Irrtümer Künasts in seiner Tabelle 4. Gleich die ersten drei Namen der Tabelle eignen sich dafür gut. Jörg Scharpf existiert in dieser Form nicht. Der Buchbinder, dessen Namenstempel bei Kyriss (s.o. Anm. 17) auf Tafel 129 abgebildet ist, heißt Jörg Schapf und ist folglich nicht verwandt mit dem Augsburger Buchführer Johannes Scharpf(f), wie Künast (S. 122, Anm. 9) annimmt. Sixt Sauerloch wird in allen archivalischen Quellen Saurloch (Sawrloch, Surloch) geschrieben und nie als 'Kistler' (Schreiner) bezeichnet. Er kam aus dem Metallgewerbe und wurde ein renommierter Schriftgießer.[21] Bei der Einrichtung der Klosterdruckerei von St. Ulrich und Afra in Augsburg fungierte er vor allem als Generalunternehmer und wird deshalb in den Quellen als opifex (Werkmeister) bezeichnet. Wolfgang Schinkreist heißt in Wirklichkeit Wolf Schwinkreist und kommt schon im Steuerbuch von 1471 als Schwintkreust Buchbinder (Bl. 29 a) vor. Auch andere Angehörige der Augsburger Familie Schwinkreist (Schwingkrist) sind in den Steuerbüchern nachweisbar. Die Namensform ist schwankend, aber das w fehlt nie. Beim Jahr 1521 führt Künast Nikolaus Bertschlin Illuminist an. Es ist der aus Rorschach stammende Buchmaler Nicolaus Bertschy, der seit 1501 (mit Unterbrechungen durch Abwesenheit) bis zu seinem wohl 1541 erfolgten Tod unter wechselnden Namensformen (Pärsee, Perschi, Berschin usw.) in Augsburg nachweisbar ist; seine Witwe Margarete geb. Weller, die sehr alt geworden sein muß, noch bis mindestens 1568. Der gleichnamige Sohn, der als Formschneider teilweise in die Fußstapfen seines Vaters getreten ist, kommt noch bis 1575 in den Augsburger Steuerbüchern vor und wird gelegentlich mit seinem Vater verwechselt. Die Literatur über Bertschy ist Künast offenbar unbekannt geblieben.[22]

In seiner Tabelle 5 (S. 122 - 128) stellt Künast die Augsburger Buchführer und Verleger, 1470 - 1555 in chronologischer Abfolge zusammen. Diesmal gibt er nach Möglichkeit die Eckdaten für das Wirken der aufgeführten Personen an und bringt teilweise archivalische Belege. Trotzdem gelten auch hier weitgehend die oben bei den anderen Tabellen getroffenen Feststellungen. Zwei kleine Beispiele für die Unzuverlässigkeit vieler seiner Angaben mögen hier genügen. Der ausschließlich als Buchführer tätige Hans Scharpf(f) wird von ihm als Buchbinder vorgestellt (S. 122), weil er in ihm einen Verwandten des Buchbinders 'Jörg Scharpf'(= Schapf) sieht (s.o.). In dem als Beleg angeführten Eintrag im Stadtgerichtsbuch von 1484 (Bl. 156 r) geht es nicht um einen Vergleich zwischen Schönsperger und Scharpf, sondern um die Modalitäten der Schuldentilgung Scharpfs (in Quatemberraten). Eine andere Auseinandersetzung zwischen Schönsperger und Scharpf wird nicht erörtert, sondern nur durch einen Beleg (Bl. 63 l) im Stadtgerichtsbuch von 1483 angedeutet (S. 122, Anm. 9). Da hätte auch noch das Ende der Auseinandersetzung angegeben werden können (s. Stadtgerichtsbuch 1483, Bl. 160 r). Für den Buchführer Dietrich (S. 123, Nr. 12 und Anm. 15) werden als Belege zwei Einträge im Stadtgerichtsbuch von 1486 (Bl. 222 und 230) angegeben mit der Erläuterung: "Dietrich wurde von dem Buchdrucker Johann Blaubirer verklagt". In Wirklichkeit war es genau umgekehrt; und die betreffenden Einträge stehen auf Blatt 220 r und 223 l. Im übrigen war der Beklagte nicht Johannes Blaubirer, sondern seine Frau ("die plawbeyrin"). Die Auseinandersetzung zwischen den beiden, bei der es tatsächlich um Bücherkäufe ging, setzte sich 1487 fort (s. Stadtgerichtsbuch 1487, Bl. 86 l). Dabei erfahren wir, daß der Buchführer Dietrich mit Nachnamen "belderßheym" hieß. In Leipzig gab es seit 1526 einen aus Halberstadt gebürtigen Buchbinder Adolar Baldensheym. Es könnte sich bei ihm ebenso wie bei dem von Grimm (s. Anm. 23) erwähnten (Nr. 434) Buchbinder Jörg Baldesheim aus Speyer, der 1565 in Frankfurt Bücher einkaufte, um einen späten Verwandten des 1486/87 in Augsburg nachweisbaren Buchführers handeln.

Damit kommen wir zu Künasts letzter Tabelle 6 (S. 140 - 149) für auswärtige Verleger, Buchdrucker und -führer mit Geschäftsbeziehungen nach Augsburg von 1476 bis 1555. Nur für ein knappes Fünftel der chronologisch aufgeführten Personen bringt Künast Belege aus archivalischen Quellen. Das ist sehr dürftig. Die meisten seiner Angaben stammen allerdings aus der sehr zuverlässigen Arbeit von Heinrich Grimm über die deutschen Buchführer zwischen 1490 und l550.[23] Trotzdem weist auch diese Tabelle einige Lücken und Fehler auf. Dafür nur einige wenige Beispiele. Die aufmerksame Durchsicht der Augsburger Missivbücher hätte Künast den bisher frühesten Beleg für Beziehungen von Augsburgs Erstdrucker Günther Zainer zu auswärtigen Buchführern beschert. An "Mittwoch[e]n In den hayligen osterfeyrtagen anno etc. lxxvijmo" (= 9.4.1477) antworteten die "Rattgeben der Statt Augspurg" auf einen Beschwerdebrief des Ulmer Buchführers Ludwig Lebzelter ("lebsellter") "antreffend vnnsern burger Günthern zayner".[24] Lebzelter, der hier ohne Berufsbezeichnung erscheint,[25] fühlte sich von Zainer offenbar bei einem Geschäft hintergangen und bedroht. Zainer war sich keiner Schuld bewußt und ließ durch die Stadt antworten, Lebzelter möge nach Augsburg kommen und seine Sache hier vortragen, damit man zu einer friedlichen Einigung komme.[26] Beim Jahr 1480 führt Künast (S. 140 und Anm. 157) einen Peter, Buchdrucker von Reutlingen, an. In der wörtlich zitierten Klage aus dem Stadtgerichtbuch von 1480 (Bl. 24 l) wird er aber als Peter buchf[ühre]r bezeichnet und die Schuld, um die es geht, beträgt nicht "9 gulden vnd 7 gulden" sondern "9 gulden vnd 7 gr[oschen]". An anderer Stelle (Bl. 25 l) wird er dann tatsächlich petter buchtrucker genannt. Auf S. 142 nennt Künast Ulrich Sauter von Ulm und schreibt in der zugehörigen Anmerkung (Anm. 180) u.a. "Peter Amelung ... sieht in Sauter nur einen Ulmer Buchdruckergesellen". An der Stelle in meinem Frühdruck im deutschen Südwesten (S. 312), auf die sich diese Äußerung Künasts bezieht, geht es nur um die Frage, ob Sauter ein selbständiger Drucker oder nur Druckergeselle war. Für Ulrich (Utz) Sauter (Sawter, Sutor) liegen mir zahlreiche archivalische Belege vor, in denen er - wie oben Peter von Reutlingen - mal als Buchführer mal als Buchdrucker bezeichnet wird. Mit ziemlicher Sicherheit arbeitete er Anfang der 1480er Jahre als Druckergeselle in Basel, bevor er sich Ende der 1480er Jahre in Ulm niederließ und zusammen mit seiner Frau Apollonia ("Appolonia") auch in Geschäftsbeziehungen zu Schönsperger in Augsburg trat. Ein fast grotesker Schnitzer unterlief Künast mit der Nennung eines "Hans Hestenberg von der Reichenau" (S. 145 und Anm. 225) aufgrund eines Eintrags im Stadtgerichtsbuch von 1519 (Bl. 75 r). Im Original heißt es Hanns Hesenberg Buchfürer auß der Reich[en]aw. Durch den Zusatz 'aus der Reichenau' wird jedem, der mit dem Buchwesen des frühen 16. Jahrhunderts einigermaßen vertraut ist, klar, daß damit nur Johannes Haselberg, einer der bekanntesten Büchführer seiner Zeit, gemeint sein kann, der sich meist mit dem Zusatz "aus der Reichenau" vorstellte. Haselberg kommt in Künasts Buch an drei anderen Stellen (S. 95, 96, 125) mit seinem korrekten Namen vor, wo ihn Künast aus der Literatur zitiert. Im Register ist der Name Hestenberg zu tilgen und die Zahl 145 bei Haselberg hinzuzufügen. Mit dieser letzten Kostprobe möchte ich die sehr lang geratene Besprechung eines Buches (einer Doktorarbeit!) beenden, das doch einen sehr zwiespältigen Eindruck hinterläßt.

Peter Amelung


[1]
1. Register der Orte, Länder und geographischen Namen (S. 1351 - 1359); 2. Personen- und Firmenregister (S. 1361 - 1400); 3. Sachregister (S. 1401 - 1405); 4. Register der anonymen Titel, Zeitungen und Zeitschriften (S. 1407 - 1413). Zwischen das Abkürzungsverzeichnis (S. 1341 - 1342) bzw. die Abgekürzt zitierte Literatur (S. 1343 - 1347) und die eigentlichen Register ist noch das recht nützliche Verzeichnis der 49 Mitarbeiter (S. 1349 - 1350) geschoben. (zurück)
[2]
Hier nur eine kleine Anmerkung: Daß der nicht erklärte Zusatz Prot., der erstmals S. 1223 hinter dem Drucker Kriegstein steht, Protestant bedeutet, wird einem endgültig klar, wenn man auf der nächsten Seite erstmals bei einem anderen Drucker den Zusatz Kath. liest, der dann lange Zeit nicht mehr vorkommt. (zurück)
[3]
Zum Beispiel Blaubeuern statt Blaubeuren (S. 1210 und 1352), Metastasio, Petro statt Pietro (S. 627 und 1383). Der im Zusammenhang mit der Klosterdruckerei von St. Ulrich und Afra genannte Drucker Johannes Maislin aus Tübingen erscheint einmal als Maislin, wo es übrigens 142 - 143 statt nur 143 heißen muß, und als Meislin (nach Künast S. 1207). In der zugrundeliegenden Quelle wird er Maislin geschrieben. Der große englische Sammler Albert Ehrman (1890 - 1969) wird in dem Beitrag von Jürgen Vorderstemann penetrant Ehrmann geschrieben (S. 56 ff.) und gelangte in dieser Form auch ins Register. Die von ihm begründete Bibliothek nannte er Broxbourne Library und nicht Broxborne Library (S. 56, Anm. 3). (zurück)
[4]
Bei Copinger ist ein Neudruck angegeben, bei Hain und Reichling jedoch nicht. Von Georg Wilhelm Zapfs Augsburgs Buchdruckergeschichte, deren Original von 1786 - 1791 heute schwer zugänglich ist, ist 1968 in Leipzig ein Nachdruck erschienen. Die kleine Verballhornung des Titels zu Augsburgs Buchdruckgeschichte muß auf Künast zurückgehen, denn sie findet sich auch in dessen eigenem Buch (s.u.). Nachzutragen ist bei Bodo Gotzkowsky Volksbücher der 1994 erschienene Teil 2 für das 17. Jahrhundert mit Ergänzungen zu Band 1. Für die Buchholzschnitte des Hans Schäufelein wird das alte Verzeichnis von Maria Consuelo Oldenbourg von 1964 aufgeführt, aber noch nicht der umfassende Katalog mit Bilddokumentation von Karl Heinz Schreyl: Hans Schäufelein : das druckgraphische Werk. - Nördlingen, 1990. - Bd. 1 - 2 mit Abbildung aller Holzschnitte aus Schäufeleins Augsburger Zeit (Bd. 2, Abb. 390 - 845 und danach). (zurück)
[5]
Z.B. Entwicklungslinien des Augsburger Buchdrucks von 1468 bis zum Augsburger Religionsfrieden von 1555 / Hans-Jörg Künast. // In: Augsburg in der frühen Neuzeit. - Berlin, 1995, S. 227 - 239 sowie Augsburg als Knotenpunkt des deutschen und europäischen Buchhandels (1480 - 1550) / Hans-Hörg Künast. // Ebd. S. 240 - 251. (zurück)
[6]
Augsburgs Buchdruckergeschichte nebst den Jahrbüchern derselben / Georg Wilhelm Zapf. - Augsburg. - Teil 1. Vom Jahre 1468 bis auf das Jahr 1500. - 1786. - Teil 2. Vom Jahre 1501 bis auf das Jahr 1530. - 1791. - Unveränderter Nachdruck: Leipzig, 1968. (zurück)
[7]
// In: Gutenberg-Jahrbuch. - 1933, S. 250 - 325. - Der Separatabdruck: Mainz, 1933 hat eine eigene Paginierung (77 S.). (zurück)
[8]
Eine der wichtigsten Quellen für das Augsburger Buchgewerbe des 15./16. Jahrhunderts sind zum Beispiel die Augsburger Stadtgerichtsbücher, die von Künast zigfach zitiert werden, aber nie ganz korrekt. Er gibt immer nur das Blatt an. Die Augsburger Stadtgerichtsbücher haben aber eine eigenartige Blattzählung. Nicht Vorder- und Rückseite bilden in der Zählung ein Blatt mit derselben Nummer, sondern einander gegenüberliegende Seiten. Deshalb muß man bei jedem Zitat angeben, ob es sich um die linke (l) oder rechte (r) Seite des betreffenden Blattes handelt. Da immer mehrere Einträge auf einer Seite und viele wegen der sehr individuellen Abkürzungen der Gerichtsschreiber schwer zu entziffern sind, ist es notwendig, eine Fundstelle so präzis wie möglich anzugeben. (zurück)
[9]
S. Stadtgerichtsbuch 1510, Bl. 120 l und 1512, Bl. 68 r. (zurück)
[10]
Rechnungsauszüge, Urkunden und Urkundenregesten aus dem Augsburger Stadtarchive / Adolf Buff. - Erster Theil : (von 1442 - 1519). // In: Jahrbuch der kunsthistorischen Sammlungen des allerhöchsten Kaiserhauses. - 13 (1892), Th. 2. Quellen, S. I - XXV, S. XIII: Nr. 8576 (Quittung des Buchdruckers Erhard Oeglin vom 15.12.1510). Buffs Quellenedition, die noch weitere von Künast benutzte Dokumente enthält, fehlt in Künasts Literaturverzeichnis, wo (S. 260) nur eine für sein Thema belanglose Publikation Buffs zur Augsburger Architektur jener Zeit aufgeführt ist. In dem von Erich König 1923 herausgegebenen Briefwechsel Konrad Peutingers, den Künast unter König (S. 271) in seine Bibliographie aufgenommen hat, wird die Quittung (S. 130, Anm. 6) ebenfalls als Regest vorgestellt sowie weitere Oeglin und Schönsperger d.Ä. betreffende Dokumente. (zurück)
[11]
Die ältesten Augsburger Censuranordnungen / Adolf Buff. // In: Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels. - 6 (1881), S. 251 - 252. Diese Veröffentlichung Buffs fehlt ebenso in Künasts Literaturverzeichnis wie eine andere Quellenedition aus jener Zeit: Augsburger Hochzeitsbuch : enthaltend die in den Jahren 1484 bis 1591 stattgefundenen Heirathen / Friedrich Warnecke. // In: Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie. - 14 (1886), S. 1 - 91 (mit Register S. 83 - 91). S.a. oben Anm. 10. (zurück)
[12]
Auch Karl Schorbachs große Monographie über Mentelin wird in Künasts Literaturverzeichnis (S. 280) im Titel leicht gekürzt und verballhornt angegeben: 'Johann Mentlin (1458 - 1478)' statt Der Strassburger Frühdrucker Johann Mentelin (1458 - 1478). Auch sonst werden von Künast immer wieder Namen verballhornt, was sich bis in sein Personenregister auswirkt (zum Beispiel 'Thomas Anselm' statt 'Anshelm'). Hans Lülfing als Verfasser eines Aufsatzes über Regiomontan und Ratdolt erscheint sowohl im Text (S. 8, Anm. 27), wo er ihn zitiert, als auch im Literaturverzeichnis (S. 273) als Hans 'Lüfting'. (zurück)
[13]
Stadtgerichtsbuch 1484, Bl. 182 r, 260 l; 1485, Bl. 82 l, 88 r, 106 r, 132 l, 139 l, 143 l, 149 r, 205 l, 212 r; 1486, Bl. 9 r, 15 r, 38 l, 48 r, 49 r. Zur Zitierweise der Stadtgerichtsbücher s.o. Anm. 8. (zurück)
[14]
Aus Caselle kamen auch die Angehörigen der berühmten Papiermacherfamilie Galliciani (Galliziani), die sich in Basel und anderswo niederließen. Der Augsburger Gerichtsschreiber hatte mit den welschen Namen offensichtlich gewisse Schwierigkeiten. Hinzu kommt, daß bei ihm 'e' und 'o' in bestimmten Verbindungen kaum zu unterscheiden sind. 'Goffasotis' dürfte die richtige Lesart sein. Ein einziges Mal (Stadtgerichtsbuch 1485, Bl. 139 l) schreibt er 'Gessasotis' sonst immer 'Geffasotis/Goffasotis'. Einmal (Stadtgerichtsbuch 1486, Bl. 48 r) verkürzt er den Namen sogar zu 'Geffatis/Goffatis'. Der Herkunftsort Caselle wird immer 'Casele' geschrieben, gelegentlich mit dem Zusatz "vß beamund" (= Piemont). (zurück)
[15]
Stadtgerichtsbuch 1485, Bl. 82 l. Das Datum lautet im Original: "Vff Mauntag nach dem Sonntag vocem Jocunditattis (!) nach Ostern" (Abkürzungen aufgelöst). Der 5. Sonntag nach Ostern 'Vocem jocunditatis' fiel 1485 auf den 8. Mai. Folglich war der Montag der 9. Mai 1485. Künast konnte den Sonntag offensichtlich nicht entziffern und ging vom 1. Sonntag nach Ostern 'Quasimodo' aus, der 1485 auf den 10. April fiel. So erklärt sich sein falsches Datum 11. April. (zurück)
[16]
Der Frühdruck im deutschen Südwesten : 1473 - 1500 ; eine Ausstellung der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart / [Ausstellung und Katalog: Peter Amelung]. - Stuttgart : Württembergische Landesbibliothek. - 29 cm. - Bd. 1. Ulm. - 1979. - XXIV, 407 S. : Ill., Kt. ; 29 cm. - ISBN 3-7772-7929-3. (zurück)
[17]
Verzierte gotische Einbände im alten deutschen Sprachgebiet / Ernst Kyriss. - Stuttgart, 1951 - 1958. - Text-Bd. + 3 Tafel-Bd. (zurück)
[18]
Beiträge zu Augsburger Buchbindern / Ernst Kyriss. // In: Beiträge zum Rollen- und Platteneinband im l6. Jahrnundert / hrsg. von Ilse Schunke. - Leipzig, 1937. - Neudruck: Nendeln ; Wiesbaden, 1969), S. 134 - 164. Im selben Band behandeln einige Abschnitte bei Adolf Schmidt Zur Geschichte deutscher Buchbinder im 16. Jahrhundert, S. 1 - 109 ebenfalls Augsburger Buchbinder. (zurück)
[19]
Augsburger Buchbinder der Gotik und Renaissance / Heinrich Schreiber. - Pößneck, 1938. - Zuerst in: Das deutsche Buchbinderhandwerk. - 2 (1938), S. 734 - 735, 756 - 757, 779 - 781, 796 - 797, 818 - 819. (zurück)
[20]
Der Rezensent beabsichtigt, seine umfangreichen archivalischen und anderen Unterlagen zu Augsburger Buchbindern des 15. und 16. Jahrhunderts, die weit über Schreiber und Kyriss hinausgehen, gelegentlich an anderem Ort zu veröffentlichen. (zurück)
[21]
Über Saurloch siehe vor allem: Der Frühdruck im deutschen Südwesten / Peter Amelung. - Stuttgart. - Bd 1. Ulm. - 1979, S. 309, 318, 329, 332. (zurück)
[22]
U.a. Nikolaus Berschin : ein unbekannter Augsburger Formschneider um 1530 und sein Monogramm / Albert Haemmerle. // In: Vierteljahreshefte zur Kunst und Geschichte Augsburgs. - 1 (1935/36), S. 73 - 81. - Ferner: Die Schriftmuster des Laurentius Autenrieth vom Jahre 1520 / Wolfgang Irtenkauf ; Werner Gebhardt. - Stuttgart, 1979, bes. S. 49 - 50 und 64 (Anm. 42 - 43). (zurück)
[23] Die Buchführer des deutschen Kulturbereichs und ihre Niederlassungsorte in der Zeitspanne 1490 bis um 1550 / Heinrich Grimm. // In: Archiv für Geschichte des Buchwesens. - 7 (1967), Sp. 1153 - 1772. (zurück)
[24]
Stadtarchiv Augsburg Missivbuch. - Nr. 7 (1476/78), Bl. 43b - 44a: Ep. 82. (zurück)
[25] Über ihn siehe Frühdruck ... S. 128, Nr. 74; S. 248, Nr. 128, S. 264. Grimm (siehe Anm. 23) konnte ihm mangels Unterlagen nur eine winzige Notiz (Nr. 147) widmen. (zurück)
[26]
Augsburg schrieb u.a.: "... vnd nach dem du dich In sollicher Rechnung vbersehen haben vermainest vnd begerst annder wayd mit Im zerechnen latt es der selb Günther als wir an Im versten geren geschechen das du seinenthalb vnpehindert wol her In vnnser Statt komen vnd Im sollich dein vbersechen mangel vnd gebruch zu erkennen geben mugest dorInn er sich aber geburlich gegen dir hallten vnd aller zimlichait an Im nit bruch erscheinen lassen wölle des halben wir dir weiter glait zu zeschreiben vnnott ... achten ...". (zurück)

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