Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Rezension zu

Die lateinischen Handschriften der Universitätsbibliothek Tübingen.
Teil 1 Signaturen Mc 1 bis 150.

von
Hedwig Röckelein

Stand: 23.06.2002
Bestand im SWB / Bibliographische Beschreibung
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Die lateinischen Handschriften der Universitätsbibliothek Tübingen. Teil 1 Signaturen Mc 1 bis 150.
Beschrieben von Hedwig Röckelein unter Mitwirkung von Gerd Brinkhus, Harald Weigel und Ulrike Hascher-Burger unter Benutzung der Vorarbeiten von Eugen Neuscheler (Handschriftenkataloge der Universitätsbibliothek Tübingen, hrsg. Von Joachim-Felix Leonhard Bd. 1). Wiesbaden: Otto Harrassowitz 1991. 408 S. mit 19 z.T. farbigen Tafeln.

Der bislang nur durch einen veralteten handschriftlichen Katalog mehr oder minder bekannte Bestand abendländischer Handschriften der Universitätsbibliothek Tübingen wird derzeit nach den bewährten Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft erschlossen. Der erste Band, der "von Anbeginn an mit Hilfe elektronischer Textverarbeitung" erstellt wurde (S. 6) und auf dem Umschlagtitel die eigenartige Zeichenfolge "MCMLXCI" trägt, soll im folgenden relativ ausführlich vorgestellt werden, da er auch dem Landeshistoriker eine Fülle von neuen Erkentnissen vermittelt.

Nach einer Einführung in die Geschichte der Universitätsbibliothek Tübingen aus der Feder von Gerd Brinkhus (S. 11-21) stellt die Bearbeiterin die einzelnen Provenienzen in einer ausführlichen Einleitung vor (S. 22-49). Hier finden sich zahlreiche wichtige Informationen zur Geschichte der Universität Tübingen und ihrer Gelehrten, soweit sich ihre Tätigkeit in den beschriebenen Handschriften niedergeschlagen hat. Die Beschreibungen gelten insgesamt 144 Handschriften, die im Zeitraum von der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Aus der Zeit vor 1400 stammen 13 Handschriften bzw. Handschriftenteile, 65 gehören dem 15., 41 dem 16., 7 dem 17., 13 dem 18. und 5 dem 19. Jahrhundert an. Den größten Zuwachs zu den Tübinger Handschriften universitärer Provenienz brachte am Anfang des letzten Jahrhunderts die Übernahme von Codices aus säkularisierten Klöstern. Allein 29 Handschriften stammen aus dem Dominikanerkloster Schwäbisch Gmünd, 5 aus dem dortigen Augustinerkloster. Hervorgehoben sei die Entdeckung, daß die Handschriften und Drucke aus den beiden Gmünder Klöstern in Tübingen (auch in der Bibliothek des Wilhelmstifts) in der Regel einen roten Fleck aufweisen, der die Zuweisung auch von Handschriften ermöglichte, die ihre anderen Herkunftsmerkmale etwa durch Neubindung im 19. Jahrhundert verloren haben. Aus der Wiblinger Klosterbibliothek wurden 8 Handschriften nach Tübingen überführt. Von den "alten" Tübinger Handschriften nenne ich ebenfalls nur die größten Provenienzgruppen. Aus dem Frontenhausenschen Stipendium Konrad Hagers sind 12 Stücke, aus dem Martinianum 5 Stücke in den Besitz der Universitätsbibliothek gelangt. Durch Schriftvergleiche konnten 6 Handschriften als ehemaliger Besitz des Professors der Artistenfakultät Vitus Müller (1561-1626) erwiesen werden, in 6 weiteren Handschriften tritt er als Schreiber auf. Der bekannte Polyhistor Martin Crusius ist mit 8 Handschriften vertreten. Die gleiche Anzahl kam aus dem Nachlaß des Mathematikers Christoph Friedrich Pfleiderer (1736-1821) in den Bestand.

Notwendigerweise subjektiv ist die folgende Aufzählung einiger "Perlen" (S. 16), die hier teilweise erstmals ans Licht geholt wurden: zwei auch landesgeschichtlich ertragreiche Sammlungen juristischer Konsilien aus der Zeit um 1500 (Mc 63, 66), die ältere (Mc 63) zusammengestellt von dem Augsburger Kanoniker Johannes Gossolt; ein hochmittelalterlicher Boethius-Kommentar, in dem die Hand von Nikolaus Basellius, dem Humanisten und Hirsauer Benediktiner, identifiziert werden konnte (Mc 91); ein humanistischer Sammelband, zeitweilig im Besitz des Speyerer Bischofs Matthias Ramung (Mc 71). Von den mittelalterlichen Handschriften zur Heidelberger Universitätsgeschichte (Mc 31, 103, 108) war bislang nur Mc 31 der Forschung ausführlich vorgestellt worden.

Vielleicht den größten Gewinn bedeutet die Erschließung der Handschriften der Gmünder Dominikaner. Gegenüber der Liste von Sigrid Krämer, Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters, 1989 konnten sechs Handschriften neu dieser Bibliotheksheimat zugewiesen werden. Dank des Tübinger Katalogs läßt sich die Einbindung des Gmünder Dominikanerkonvents in die Reformbestrebungen des Ordens im 15. Jahrhundert und das am Buchbesitz sowie an der Rezeption und Produktion von Texten ablesbare "geistige Leben" dieser Gemeinschaft nun präziser als bisher fassen. Ich greife nur zwei Personen heraus: Nikolaus Nottel und Peter Oppolt. Von Nikolaus Nottel aus Schwäbisch Gmünd, über zwei Jahrzehnte Provinzial der deutschen Provinz des Dominikanerordens, ist in Mc 113 ein theologisches Kompendium erhalten. Nottel amtierte zeitweise auch als Prior des Gmünder Konvents, das Anniversar der Gmünder Prediger verzeichnet seinen Tod zum Jahr 1452 (Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 2022, Bl. 21). Bereits ein Zeitgenosse, Johannes Nider, hob den starken Reformeifer Nottels hervor, ohne ihn freilich beim Namen zu nennen (Eugen Hillenbrand, in: Reformbemühungen und Observanzbestrebungen im spätmittelalterlichen Ordenswesen, 1989, S. 233). Nottels Wirken von Gmünd aus beleuchtet unter anderem ein Schreiben, das er 1446 als Provinzial an die Stadt Wimpfen sandte. Auf Bitten Konrads von Weinsberg, der ihn in Gmünd aufgesucht hatte, schlägt er eine Reformation des Wimpfener Konvents nach dem Nürnberger Vorbild vor (Hohenlohisches Zentralarchiv Neuenstein Abt. Weinsberg, Q 29,25, zitiert nach dem masch. Repertorium von Schumm, S. 293). Nottel wird auch im Kolophon einer heute in St. Gallen befindlichen Handschrift genannt, die einer seiner Nachfolger im Amt des Kaplans des Frauenklosters Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd schrieb (Beat Matthias von Scarpatetti u.a., Katalog der datierten Handschriften in der Schweiz, Bd. 3, 1991, Abb. 171, im Text verlesen "A. uottel").

Peter Oppolt, ein "eifriger Büchersammler" (S. 40), wird im Tübinger Katalog unsinnig "Apolt" genannt, obwohl seine Familie, die unzutreffend als "Patrizierfamilie" bezeichnet wird (vgl. dagegen Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, 1984, S. 136), in den Gmünder Quellen stets "Op(p)olt" heißt und die Namensform "Opolt" auch im Besitzeintrag seiner Bücher gebraucht wird. Oppolt, der Sohn des 1402 als Stettmeister bezeugten Hans Mair genannt Oppolt bzw. Hans Oppolt (Alfons Nitsch, Urkunden und Akten ... Schwäbisch Gmünd, 1966/67, Bd. 2, Nr. 1572), ist 1448 (ebd., Bd. 1, Nr. 1233) als Bruder und 1450 als Lesemeister des Gmünder Konvents zu belegen (ebd., Nr. 1252). Die biographischen Angaben im Tübinger Katalog S. 40 führen in die Irre, da die Gmünder Regestenwerke unverständlicherweise nicht zitiert wurden. Daß sie der Bearbeiterin bekannt waren, zeigt der gelungene Ausstellungskatalog von Hedwig Röckelein/Alexandra Lahr, Sum ex bibliotheca Gamundiana. Bücherschätze verlorener Gmünder Klosterbibliotheken, hrsg. von der Stadt Schwäbisch Gmünd 1989, 56 S.), auf den hier nachdrücklich aufmerksam gemacht werden soll, zumal er etliche Abbildungen aus den beschriebenen Tübinger Handschriften enthält.

Die Kenntnis der Bildungsgeschichte der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd wird übrigens auch bereichert durch den Nachweis von drei juristischen Gutachten in Mc 63, von denen eines den Tübinger Professor Johannes Vergenhans (Naukler) zum Urheber hat. Sie befassen sich mit der Steinhäuserschen Studienstiftung in Gmünd. Hier wäre ein Hinweis auf die Gmünder Stadtgeschichte S. 179 f. sicher sinnvoller gewesen als die Erwähnung des Friedrich Steinhauser von 1584. Die im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd befindlichen umfangreichen Prozeßakten des sogenannten Steinhäuser-Prozesses 1476/83 stellen einen noch zu hebenden Schatz zur Universitäts- und Bildungsgeschichte des 15. Jahrhunderts dar.

Da zum Schreiber von Mc 110, dem später als Gmünder Stadtpfarrer und Landdekan amtierenden Johannes Hammerstetter aus Lauingen, weder in dem oben zitierten Gmünder Ausstellungskatalog noch in dem hier zu besprechenden Werk Nachweise gegeben werden, darf ich vielleicht auf meine Ausführungen in "Lorch - Beiträge zur Geschichte von Stadt und Kloster", Bd. 1, 1990, S. 90 aufmerksam machen. Ich habe dort die Vermutung geäußert, daß Hammerstetter an der Entstehung der Münchener Handschrift Clm 4366 beteiligt gewesen sein könnte.

Leider weist der hier zu besprechende Band eine stattliche Zahl an vermeidbaren Flüchtigkeiten und Versehen auf. Ich nenne im Interesse künftiger Benutzer nur solche Beispiele, die ich anhand der Handschriften nachgeprüft habe und die ein landeshistorisch versierter Leser nicht stillschweigend zu korrigieren vermag. In der Beschreibung des Äußeren von Mc 148 steht wörtlich zu lesen: "Am Rand von einer Hand des 16. Jhs. Notiz über die Schlacht bei Antorff (= Andorf, Lkr. Freising) zwischen den Katholischen und den Lutherischen am 10.11.1516". Die Jahreszahl heißt 1576, kann aber ohne weiteres als 1516 verlesen werden, und die Notiz bezieht sich auf Geschehnisse in der Stadt Antwerpen. Zwei andere Ortsnamensidentifizierungen, die ebenfalls allzu gedankenlos vorgenommen wurden, seien noch richtiggestellt: Der Abt Friedrich von Anhausen, der in Mc 127, Bl. 98r erwähnt wird, stand dem Kloster Anhausen im Landkreis Heidenheim vor; "Nidenauwe" in Mc 126 (Röckelein: "abgegangener Ort bei Frankfurt") bezieht sich auf Neudenau im Landkreis Heilbronn. Das unkorrekt blasonierte Wappen in Mc 52, die drei heraldisch nach rechts blickenden, 2:1 gestellten Adler, kann sich nicht auf die Gemeinde Berneck, sondern nur auf die Herren von Gültlingen beziehen, wie auch aus der in der Beschreibung zitierten Literaturstelle hervorgeht.

In zwei Fällen erscheint mir die Lesung von Urkunden in den Lagenfalzen fehlerhaft, wobei ich aus eigener Erfahrung gern zugestehe, daß die Entzifferung vielfach große Schwierigkeiten bereitet. (Selbst in dem von mir 1991 in dieser Zeitschrift besprochenen Katalog von Frau Schneider ist S. 207 "Georien von Wellenwart", also Georg von Wöllwarth, als "graven von Wellenwart" verlesen worden.) Würde in Mc 110 tatsächlich ein Hammermeister Hans Kotz in Heidenheim zum Jahr 1345 bezeugt, so wäre dies landes- und wirtschaftsgeschichtlich äußerst bemerkenswert. Der betreffende Falz (Bl. 19/20) entstammt jedoch einer Urkunde, die ich paläographisch in das 15. Jahrhundert datiere. In Mc 127 wird zu dem zwischen Bl. 165 und 166 befindlichen Falz ausgeführt: "Pfandurkunde dem erbern Hansen Bernt Ochsburg um 26 rhein. fl. die zu Gemu+ende ga+eng und werung sint. Anleger: Jorgen Wysen Husern" (Hervorhebungen original). Die falsche Kursivierung von "um 26 rhein. fl." kann man ohne weiteres berichtigen. Als Quelle der Angabe muß die Beschreibung der Handschrift durch das Oberseminar des Tübinger Germanisten Hanns Fischer betrachtet werden, wo es wörtlich heißt: "'dem erbern Hansen Bernt Ochsburg' um 26 rhein. fl. 'die ze Gemu+ende ga+eng und werung sint'. Anlieger: 'Jo+ergen Wysen hu+eser'". Aus den Häusern (Falz Bl. 177/178: "hüsern") des Jörg Wys ist ein merkwürdiger Doppelname Wysen Husern geworden, der so auch im Register erscheint. Die verdächtigen Vornamen Hans Bernt sind bereits in der Seminarbeschreibung falsch gelesen worden, es heißt richtig "Hansen Berrit och burger" - Hans Berrit, dessen Witwe 1445 das Gmünder Seelhaus stiftete, ist in Gmünder Urkunden tatsächlich belegt.

Die zitierte Seminarbeschreibung entstammt einem maschinenschriftlichen Sammelband "Ältere deutsche Handschriften der Universitätsbibliothek Tübingen, des Evangelischen Stifts und des Wilhelmstifts Tübingen, beschrieben von Teilnehmern eines Oberseminars unter Anleitung von Professor Dr. Hanns Fischer, Tübingen 1964-1965", den ich bereits vor etlichen Jahren in der Tübinger Universitätsbibliothek unter der Signatur 13 B 448 einsehen konnte. Er wird, obwohl er offensichtlich den Bediensteten der Handschriftenabteilung bekannt und vertraut ist, an keiner Stelle des jetzt erschienenen Katalogs zitiert. Mc 127 ist nicht die einzige lateinische Handschrift, die in ihm eine Beschreibung erfahren hat. Die Seminarbeschreibung bietet auch bei Mc 114 zusätzliche Informationen als die Bearbeiterin, indem nämlich auf einen aus der Tübinger Handschrift unmittelbar vorgenommenen Abdruck in Mones Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 6 (1837) hingewiesen wird. Eine Hand des 19. Jahrhunderts hat diese Literaturangabe überdies auch auf Bl. 1r der Handschrift vermerkt. Bei der Beschreibung von Mc 57 hätte sich die Bearbeiterin mit der Lesung der Seminarbeschreibung auseinandersetzen müssen: "Bernha(r)di d(e) Hirsow". Auf dem Buchdeckel des Codex befindet sich ein verwischter Besitzeintrag, den ich mit meinen paläographischen Fähigkeiten nicht mehr entziffern kann. Der Katalog liest mit Fragezeichen "Wichardi" und vermutet, damit sei "evtl." Abt Wighard von Hirsau gemeint, der 1381 und 1401 urkundlich erwähnt wird. Wighard hätte, da die Handschrift den Wasserzeichen nach wohl um 1420 niedergeschrieben wurde, demnach resigniert - wovon sonst nichts bekannt ist. Nach dem - freilich notorisch unzuverlässigen - Trithemius starb er im Jahr 1400 (Alfons Schäfer, ZWLG 19, 1960, S. 50). Was aufgrund der Forschungen von Felix Heinzer (in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Bd. 2, S. 259 ff.) jüngst über die Hirsauer Buchkultur des 15. Jahrhunderts bekanntgeworden ist, paßt weit besser zu dem von der Seminarbeschreibung vorgeschlagenen Abt Bernhard (1460-1482) als Besitzer von Mc 57. Überdies könnte ich den noch vorhandenen Buchstabenbestand des Besitzeintrags eher mit "Bernhardi" als mit "Wichardi" in Verbindung bringen, doch möchte ich dafür nicht die Hand ins Feuer legen.

Da dem in Vorbereitung befindlichen Band 2 mit dem Rest der lateinischen Handschriften ein Gesamtregister für Bd. 1 und 2 beigegeben werden soll, erspare ich dem Leser eine lange Liste jener Fälle, in denen vom Nachnamen nicht zum Haupteintrag unter dem Vornamen verwiesen wird und aufschlußreiches personengeschichtliches Material unauffindbar bleibt. (Um einen Angehörigen der Grafenfamilie von Helfenstein zu finden, muß man z.B. den Vornamen Ulrich wissen.) Hinsichtlich der Sammelbegriffe (z.B. Auftraggeber, Buch- und Schriftwesen, Buchschmuck, Datierung usw.) möchte ich anregen, den künftigen Bänden für den eiligen Benutzer, der nicht den ganzen Index durchlesen möchte und über die Gesetze der deutschen Handschriftenkataloge nicht immer Bescheid weiß, eine Liste dieser durch Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits weitgehend normierten Stichwörter beizugeben.

Bei aller Kritik an Einzelheiten sollte man nicht verkennen, daß die Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Handschriftenkatalogen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft äußerst knappe Zeitvorgaben erhalten. Mag man sich auch bei den Hinweisen zu den einzelnen Texten wiederholt genauere Angaben wünschen (z.B. bei dem Heimburg-Text in Mc 70 ein Hinweis auf die Neuauflage des Verfasserlexikons Bd. 3, Sp. 637), so möchte ich durch die sehr ausführlich geratene Darstellung von Einwänden doch nicht den Eindruck erwecken, als sei die praktische Benutzbarkeit des Bandes ernsthaft eingeschränkt. Es handelt sich vielmehr um eine achtbare wissenschaftliche Leistung, für die auch der Landeshistoriker Dank schuldet, und wir dürfen mit Spannung dem Erscheinen des zweiten Bandes entgegensehen.

Klaus Graf

Druckfassung erschienen in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 52 (1993), S. 692-695